Wichtige Info für Studierende, Dozierende und Prüfende
Liebe Studierende,
liebe Dozierende,
liebe Prüfende,
liebe Kolleginnen und Kollegen,
wir freuen uns, Ihnen mitteilen zu können, dass das Dezernat 3 im Rahmen der Digitalisierung der Verwaltung und im Sinne der Nachhaltigkeit die E-Studierendenakte eingeführt hat.
Durch die Einführung der E-Studierendenakte ist es künftig nicht mehr erforderlich, dass Studierende, Dozierende, Prüfende u.a. die einzureichenden Unterlagen ausdrucken, unterschreiben, stempeln und auf dem (Haus-)Postwege an uns senden. Abgesehen von Hausarbeiten und Thesen kann alles per E-Mail eingereicht werden.
Diese Regelung gilt insbesondere für
• Formulare von Prüfungsan-/abmeldungen
• Leistungsbescheinigungen
• Listen mit erbrachten Leistungen (UBLs oder MAPs)
• Noten von Hausarbeiten
• Gutachten
• Atteste / Rücktritte
• Anträge auf Anrechnung und deren Begutachtung
• Anträge auf Nachteilsausgleich und deren Begutachtung
• Anträge auf Verlängerung der Bearbeitungszeit von Hausarbeiten oder Thesen und deren Begutachtung
• Anträge auf Anerkennung des Auslandsaufenthaltes
Die Unterlagen können von allen Personen mit der gescannten / digitalen Unterschrift oder Signatur versehen und per E-Mail (über den Uni-Account) an die jeweiligen Funktions-E-Mail-Adressen der zuständigen ZPA-Teams übersendet werden. Ein Stempel ist auf den Formularen nicht mehr erforderlich – auch wenn die Vorlagen noch darauf hinweisen. Im Fall von neu eingestellten Personen, deren Unterschrift noch nicht im ZPA bekannt ist, behalten wir uns vor, die Unterschrift verifizieren zu lassen, z.B. vom zuständigen Sekretariat, der zuständigen Professur oder dem Vorsitz des (Fach-)Prüfungsausschusses.
Wir bitten Sie, in Zukunft auf den Versand der Originale per Hauspost zu verzichten. Vielen Dank!