Sprechzeiten
Ihre zuständige Sachbearbeitung ist in der Regel telefonisch und per E-Mail zu erreichen. Bei Bedarf kann ein individueller Termin für eine Beratung vor Ort über das Studierenden Service Center vereinbart werden.
Aktuelles
NEU ab dem 05.10.2026: Digitaler Thesis-Upload
Ab dem 05.10.2026 ist die Abgabe von Abschlussarbeiten digital über den Thesis-Upload verpflichtend; die Abgabe der gedruckten Fassungen ist dann nicht mehr nötig und wird nicht mehr angenommen. Der Upload wird am 05.10.2026 um 10.00 Uhr freigeschaltet. Für Abschlussarbeiten, die vor dem 05.10.2026 angemeldet wurden, ist der digitale Thesis-Upload freiwillig. D.h. es können auch noch die gedruckten Versionen eingereicht werden, anstatt die digitale Abgabe.
Nähere Informationen hierzu finden Sie unter der Rubrik "Rund um die Thesis"
Bachelor Chemie 2021
Hier finden Sie alle relevanten Informationen, Formulare und Ansprechpartner*innen auf einen Blick.
Abmeldungen von Prüfungen ohne Angabe von Gründen
Sie können sich bis spätestens eine Woche vor einer Prüfung ohne Angabe von Gründen von einer eingeschränkt wiederholbaren Prüfung online oder per Formular abmelden.
Formular zur Abmeldung von einer eingeschränkt wiederholbaren Prüfung
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Abmeldung wegen Krankheit s.h. "Attest/Verhalten im Krankheitsfall"
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Nichterscheinen ohne Abmeldung
Sollten Sie zu einer eingeschränkt wiederholbaren Prüfung ohne triftige Gründe (s. o.) nicht erscheinen oder eine schriftliche Prüfungsleistung nicht fristgerecht einreichen, so gilt die Prüfungsleistung als "nicht ausreichend" (5.0).
Die Anmeldung zu eingeschränkt wiederholbaren Prüfungen erfolgt ausschließlich über StudiLöwe. Eine zusätzliche Anmeldung über ein Anmeldeformular ist nicht notwendig.
Alle Informationen zu uneingeschränkt wiederholbaren Prüfungen erhalten Sie von Ihren Prüfer*innen.
Prüfungsleistungen, die Sie in einer vorhergehenden Prüfungsordnung oder in einem anderen Studiengang erworben haben, können ggf. angerechnet werden, sofern hinsichtlich der erworbenen Kompetenzen kein wesentlicher Unterschied zu den Leistungen besteht, die ersetzt werden.
Ihr Ansprechpartner für die Anrechnung von Prüfungsleistungen ist der Vorsitzende des Prüfungsausschusses.
Füllen Sie den Antrag für in Deutschland erworbene Leistungen oder den Antrag für im Ausland erworbene Leistungen aus und reichen Sie diesen zusammen mit den entsprechenden Anlagen bei der zuständigen Sachbearbeiterin (s. rechter Kasten) im Zentrale Prüfungsamt ein.
Sollten Sie am Tag einer eingeschränkt wiederholbaren Prüfung krank sein, sind Sie verpflichtet:
- über Ihren Matrikelnummer-Account (und nur über diesen) unverzüglich und noch vor der Prüfung den*die Prüfer*in per E-Mail zu informieren.
Folgende Angaben sind dafür notwendig: Namen, Vornamen, Matrikel-Nr., (Teil-)studiengang, Bezeichnung des Prüfungs-Moduls, Prüfungsdatum - unverzüglich, das heißt in der Regel spätestens am Tag der Prüfung ein ärztliches Attest einzuholen. Das Formular für das ärztliche Attest können Sie hier downloaden: Ärztliches Attest
und
- über den folgenden Link Attest-Upload unverzüglich im ZPA (d.h. innerhalb von drei Werktagen) das ärztliche Attest (per PDF-Upload über den o.g. Link) einzureichen. Das von Ihnen hochgeladene Attest erreicht automatisch Ihre zuständige Sachbearbeitung. (Anleitung Attest-Upload) Bitte beachten Sie, dass der Upload nur aus dem Uninetz heraus funktioniert. Hierzu ist eventuell eine VPN Verbindung notwendig.
Wichtig: Sie müssen für jede eingeschränkt wiederholbare Prüfung, die Sie krankheitsbedingt verpassen, ein Attest uploaden und die PDF Datei dementsprechend je Prüfung umbenennen.
Der (Fach-)Prüfungsausschuss entscheidet über die Anerkennung oder Ablehnung des Attestes. Bei Anerkennung wird der Rücktritt im System eingetragen; eine Ablehnung wird Ihnen schriftlich mitgeteilt.
Im Einzelfall kann die*der zuständige (Fach-)Prüfungsausschuss-Vorsitzende ein Attest von einem Vertrauensarzt bzw. von einer Vertrauensärztin verlangen. Die Kosten hierfür trägt die Bergische Universität Wuppertal (§ 63 Abs. 7 HG NW).
Liste der Vertrauensärzt*innen der Bergischen Universität Wuppertal
Die Einstufung in ein höheres Fachsemester erfolgt gleichzeitig mit der Anerkennung Ihrer Studienleistungen, die Sie in einem anderen Studiengang oder an einer anderen Universität oder vergleichbare Leistungen erworben haben.
Wenden Sie sich hierzu bitte mit einem Antrag auf Anrechnung von Studienleistungen an den Prüfungsausschussvorsitzenden Herrn Prof. Dr. Scherkenbeck.
Sie benötigen einen Studienkontoauszug als Nachweis für das BAföG?
Den Nachweis der Voraussetzungen für Ausbildungsförderung beim BAföG-Amt führen Studierende in der Regel durch Vorlage des nach Beginn des vierten Fachsemesters ausgestellten Transcript of Records, das Sie sich bei der für Ihren Studiengang zuständigen Sachbearbeiterin bzw. bei dem zuständigen Sachbearbeiter während der Sprechstunden im ZPA ausstellen lassen können.
Sollten Sie zwar Studienleistungen erbracht haben, diese aber nicht in Ihrem Studienkontoauszug sehen können, kann das unterschiedliche Ursachen haben:
- Die Leistungen sind von Ihnen zwar erbracht worden, sind aber von der Fakultät, vom Prüfer/von der Prüferin oder von Ihnen noch nicht an das ZPA weitergeleitet worden. Im Normalfall werden alle im ZPA eingehenden Prüfungsleistungen zeitnah von den Sachbearbeiter/innen im ZPA in das Studienkonto eingepflegt (in Urlaubs- und Krankheitszeiten kann es zu Verzögerungen kommen). Bei Unklarheiten würde eine Rückfrage durch die Sachbearbeiterin / den Sachbearbeiter an Sie erfolgen.
- Die Leistungen sind zwar erbracht, liegen auch alle im ZPA vor, können aber nicht verbucht werden, weil die für Sie geltende Prüfungsordnung noch nicht EDV-technisch abgebildet ist. In diesen Fällen kann Ihre zuständige Sachbearbeiterin /Ihr zuständiger Sachbearbeiter Ihnen einen Studienkontoauszug händisch erstellen oder bescheinigen, dass die bis zum 4. Fachsemester geforderten Leistungspunkte erbracht wurden.
Wenn Sie unsicher sind, aus welchem Grund erbrachte Prüfungsleistungen nach einer gewissen dem ZPA einzuräumenden Arbeitszeit noch nicht in Ihrem Studienkonto einzusehen sind, kontaktieren Sie bitte rechtzeitig vor der Wahrung irgendwelcher Fristen zur Einreichung des Transcript of Records, Ihre/n Sachbearbeiter/in im ZPA, die/der Ihnen bei der Aufklärung der Angelegenheit behilflich ist.
Ein Nachweis durch das Formblatt 5 des BAföG-Amtes kann durch die Mitarbeiter/-innen des ZPA nicht ausgefüllt und unterschrieben werden.
Informationen zum Thema BAföG und Studienfinanzierung finden Sie auf den Seiten des HSW.
Digitaler Thesis-Upload (ab 05.10.2026 verpflichtend):
Die digitale Abgabe erfolgt über den folgenden Link.
Eine Schritt-für-Schritt-Anleitung finden Sie hier*. Anleitung auf Englisch hier
Bitte beachten Sie:
- Über den Thesenupload können ausschließlich Abschlussarbeiten (Bachelor- oder Masterthesis) eingereicht werden.
- Nutzen Sie ausschließlich die Thesenupload-Funktion. Senden Sie Ihre Abschlussarbeit nicht per E-Mail direkt an Ihre Prüfenden!
- Der Upload kann nur aus dem Uninetz erfolgen. Hierzu ist ggf. eine VPN-Verbindung erforderlich.
Nach erfolgreichem Upload erhalten Sie automatisch eine Bestätigung per E-Mail mit dem Zeitstempel des vollständigen Uploads, als Nachweis der fristgerechten Abgabe. Ihre Abschlussarbeit wird nach Eingang direkt an die zuständige Sachbearbeitung im ZPA zugestellt. Ist die Abgabe ordnungsgemäß erfolgt, wird Ihre Abschlussarbeit an Ihre Prüfenden weitergeleitet. Andernfalls werden Sie benachrichtigt.
*Wichtige Hinweise:
- Fristwahrung:
Beachten Sie die Abgabefrist Ihrer Abschlussarbeit. Für eine fristgerechte Abgabe muss Ihre Abschlussarbeit vor Ablauf der Abgabefrist vollständig hochgeladen sein (z.B. 15.10.2026 um 23:59:59 Uhr). Beginnen Sie rechtzeitig mit dem Upload und kalkulieren ausreichend Zeit ein! Verspätet hochgeladene Abschlussarbeiten können nicht berücksichtigt werden und würden als nicht abgegeben gelten. - Verbindlichkeit:
Die Arbeit kann nur einmal innerhalb der Abgabefrist hochgeladen werden. Nachträgliche Änderungen oder Ergänzungen sind nicht möglich. Anderweitige bereitgestellte digitale Versionen können nicht berücksichtigt werden! - Erklärungen:
Notwendige Eidesstattliche Versicherungen müssen im eingereichten PDF beinhaltet sein. Eine Nachsendung per E-Mail ist nicht zulässig. - Dateigröße und Dateiformat:
Nutzen Sie das PDF-Format und beachten Sie die maximale Dateigröße von 50 MB. Achten Sie dabei auf Qualität, Vollständigkeit und Lesbarkeit.
Wenden Sie sich an das ZPA wenn:
Sollten am Tag der Abgabe Ihrer Abschlussarbeit wider Erwarten technische Probleme auf Seiten der Bergischen Universität vorliegen und Sie können sich nicht ins DMS einloggen, weisen Sie dies bitte unbedingt wie vorgegeben via Screenshot/Fotos nach (s. Schritt für Schritt-Anleitung). Wenden Sie sich mit diesen Nachweisen unverzüglich an Ihre zuständige Sachbearbeitung über zpateam4[at]uni-wuppertal.de . Sollte festgestellt werden, dass kein Upload erfolgte, obwohl keine technischen Probleme seitens der Bergischen Universität vorlagen, gilt Ihre Abschlussarbeit als nicht abgegeben (sofern Ihre Abgabefrist bereits verstrichen ist).
Voraussetzung für die Ausgabe des Themas der Abschlussarbeit ist der Abschluss der Module:
- Grundlagen der Chemie (BChGC)
- Chemie der Haupt- und Nebengruppenelemente (BChAC1)
- Experimentelle Anorganische Chemie (BChAC2)
- Organische Chemie 1 (BChOC1)
- Organische Chemie 2 (BChOC2)
- Quantitative Analyse (BChAn1)
- Thermodynamik und Elektrochemie (BChPC1)
- Praktikum Experimentelle Physikalische Chemie (BChPC2-1)
- Kinetik (BChPC2-2) und
- Synthesechemie (BChSC)
Die Anmeldung
der Thesis erfolgt über den Antrag auf Zulassung zur Anfertigung einer Bachelor-Thesis. Reichen Sie diesen Antrag bei der zuständigen Sachbearbeiterin (s. rechter Kasten) ein.
Die Zulassung und die Abgabefrist
teilt Ihnen der Prüfungsausschussvorsitzende schriftlich mit.
Dem Schreiben liegen auch die Hinweise zur Anfertigung der Bachelor-Thesis, die Erklärung, die Sie in die Arbeit einbinden müssen, und ein Vordruck zu einem Sperrvermerk / zur Geheimhaltungsvereinbarung bei.
Verlängerung der Bearbeitungszeit
Die Abgabefrist kann kann im Einzelfall um bis zu vier Wochen verlängert werden. Dazu ist ein begründeter Antrag an den Prüfungsausschuss erforderlich. Dieser ist rechtzeitig bei der zuständigen Sachbearbeiterin einzureichen. Im Fall von Krankheit ist ein ärztliches Attest beizufügen. Die Entscheidung des Prüfungsausschusses wird Ihnen schriftlich mitgeteilt.
Die Abgabe der Thesis
erfolgt fristgerecht in dreifacher Ausfertigung (gebunden) und einer elektronischen Fassung zur Plagiatskontrolle bei der zuständigen Sachbearbeiterin. Zusätzlich ist das Formular "Bestätigung des endgültigen Titels der Abschlussarbeit" mit einzureichen, wenn Sie einen vorläufigen Titel angemeldet hatten.
Sie können die Arbeit zu den Öffnungszeiten des Studierenden Service Centers G.08.16, oder nach Dienstschluss oder an Sonn- und Feiertagen auch in einem Briefumschlag beim Pförtner am Haupteingang abgeben. Beschriften Sie den Briefumschlag mit "Zentrales Prüfungsamt, Dez. 3.4", fügen Sie den Namen der zuständigen Sachbearbeiterin hinzu. Achten Sie in diesem Fall darauf, dass der Pförtner Ihren Briefumschlag mit einem Eingangsstempel versieht. Der Pförtner sendet den Umschlag dann per Hauspost an die zuständige Sachbearbeiterin.
Bewertung:
Sobald die Bewertungen von beiden GutachterInnen vorliegen, können Sie die Gesamtnote Ihrem Kontoauszug entnehmen, den Sie über StudiLöwe einsehen können.
Wenn Sie die Prüfungsordnung wechseln müssen, weil Ihre alte Prüfungsordnung ausläuft oder Sie in eine aktuellere Prüfungsordnung wechseln möchten nutzen Sie zum Wechsel bitte das folgende Formular.
Antrag auf Wechsel der Prüfungsordnung
Ausstellung:
- Zeugnis
- Urkunde
- Transkript of Records und
- Diploma Supplement
werden erstellt, sobald dem Zentralen Prüfungsamt alle Prüfungsleistungen nachgewiesen wurden.
In der Regel dauert die Ausstellung der Dokumente 4-6 Wochen.
NEU ab dem 05.10.2026: Digitaler Thesis-Upload
Ab dem 05.10.2026 kann die Abgabe von Abschlussarbeiten digital über den Thesis-Upload erfolgen; die Abgabe der gedruckten Fassungen ist dann nicht mehr nötig. Für Abschlussarbeiten, die ab dem 01.10.2026 angemeldet werden, ist der digitale Thesis-Upload verpflichtend.
Nähere Informationen hierzu finden Sie weiter unten in der Rubrik "Rund um die Thesis".