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Ein Bagger auf einer Baustelle

B.Sc. Bauingenieurwesen ausbildungsbegleitend PO 2021

Sprechzeiten

Ihre zuständige Sachbearbeitung ist in der Regel telefonisch und per E-Mail zu erreichen. Bei Bedarf kann ein individueller Termin für eine Beratung vor Ort über das Studierenden Service Center vereinbart werden.

Hinweise zum Einreichen von Unterlagen

Aktuelles

Neu ab 15.06.2026 - Digitaler Thesis Upload:

Ab dem 15.06.2026 erfolgt die Abgabe der Abschlussarbeit ausschließlich digital über den Thesen-Upload. Die Abgabe von gedruckten Fassungen ist nicht mehr möglich. Informationen hierzu finden Sie unter dem Abschnitt "Rund um die Thesis".

Die aktuellen Sprechzeiten sind:

Mo, Di, Do   von 9:00 bis 11:00 Uhr
Di und Do  von 14:00 bis 15:00 Uhr während der Vorlesungszeiten

Telefon: 0202 439 4111

Email: rembold@uni-wuppertal.de

27.10.2025

Für Erstsemesterstudierende und Neueinschreiber: Frist für das Anlegen der Studienakte bis 22.12.2025.

 

Bachelor Bauingenieurwesen ausbildungsbegleitend PO 2021

Hier finden Sie alle relevanten Informationen, Formulare und Ansprechpartner*innen auf einen Blick.

Die aktuellen Sprechzeiten sind:

Mo, Di, Do   von 9:00 bis 11:00 Uhr
Di und Do  von 14:00 bis 15:00 Uhr während der Vorlesungszeiten

Telefon: 0202 439 4111

Email: rembold@uni-wuppertal.de

 

Wir freuen uns, dass Sie sich für das Bachelor-Studium "ausbildungsbegleitend Bauingenieurwesen" entschieden haben und wünschen Ihnen ein erfolgreiches Studium!

Damit Sie sich in Ihrem Studiengang zurechtfinden, sollten Sie sich möglichst rasch mit folgenden wichtigen Hinweisen vertraut machen:

 

1. Kenntnis der Prüfungsordnung

Die Prüfungsordnung spielt eine herausragende Rolle sowohl für das Studium als auch für die Prüfungen (Prüfungen, Noten, Anrechnungen usw.). Grundsätzlich beantwortet die Prüfungsordnung prüfungsrelevante Fragen, insbesondere zu Ablauf und Fristen. Die Kenntnis der Prüfungsordnung wird vorausgesetzt; Sie selbst sind dafür verantwortlich, die Studiengangsmodalitäten einschließlich der Prüfungsabläufe zu kennen.

Informieren Sie sich rechtzeitig vor dem Antritt zur Prüfung über die Voraussetzungen eines Rücktritts vor, während und nach der Prüfung. Nichteingehaltende Regeln der Prüfungsordnung können zu einem Verlust eines Prüfungsversuches führen!

Die aktuelle Prüfungsordnung in der Sie eingeschrieben sind, ist die Prüfungsordnung 2019.

 

2. Antrag auf Zulassung zur Bachelorprüfung

Jeder Studierende hat einen schriftlichen Antrag auf Zulassung zu den Bachelorprüfungen stellen bevor die erste Prüfung angemeldet wird. Erst danach können Sie sich zu Bachelorprüfungen anmelden. Der Antrag muss zusammen mit einer Kopie des Ausbildungsvertrages und mit einem Passfoto im Prüfungsamt eingereicht werden.
Mentorenprogramm - Gibt es nur noch auf freiwilliger Basis. Wer einen Mentor wünscht kann sich zur Erstinformation im Prüfungsamt melden.

 

 

 

Abmeldungen von Prüfungen ohne Angabe von Gründen

Sie können sich bis spätestens eine Woche vor einer Prüfung ohne Angabe von Gründen von einer eingeschränkt wiederholbaren Prüfung abmelden (§8, Satz 1).

Die Abmeldung 

  • kann bei einer schriftlichen Prüfung (Klausur) oder elektronischen Prüfung online über STUDILÖWE erfolgen (im Notfall können Sie mir auch eine Email senden über Ihren Uni-Email-Account)

oder

  • muss bei mündlichen, integrierten Prüfungen und schriftlichen Hausarbeiten schriftlich erfolgen. Hier gilt die fristgerechte Abmeldung beim Prüfer.

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Abmeldung wegen Krankheit: siehe Attest/Verhalten im Krankheitsfall

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Abmeldung aus anderen Gründen

Sollten Sie nach der Wochenfrist (s.o.) zurücktreten wollen, so ist das Prüfungsamt Bauingenieurwesen unverzüglich und noch vor der Prüfung zu informieren.

Und event. ein entsprechender Antrag an den Prüfungsausschuss einzureichen.

Der Prüfungsausschuss entscheidet über die An- oder Aberkennung des Antrages. Die Entscheidung wird Ihnen schriftlich mitgeteilt.

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Nichterscheinen ohne Abmeldung

Sollten Sie zu einer eingeschränkt wiederholbaren Prüfung ohne triftige Gründe (s. o.) nicht erscheinen oder eine schriftliche Prüfungsleistung nicht fristgerecht einreichen, so gilt die Prüfungsleistung als "nicht ausreichend" (5.0).

Beginn der Anmeldephase zu den Modulprüfungen und Klausuren ist ab Bekanntmachung der Prüfungstermine durch Aushang und Homepage.                          

Bitte beachten Sie die An- und Abmeldungsformalitäten zu Prüfungen. Bei Nichtbeachten verlieren Sie möglicherweise einen Prüfungsversuch!

1. Anmeldung zur Prüfung

Bis spätestens 2 Wochen vor dem Prüfungstermin (§4 Abs. 3) muss die Anmeldung zur Prüfung online in StudiLöwe vorgenommen werden. (Sollte dies nicht klappen, wenden Sie sich bitte an das Prüfungsamt Bauingenieurwesen) Bitte melden Sie sich nicht im letzten Moment zu den Prüfungen an, damit wir noch während des Anmeldezeitraums Unstimmigkeiten bereinigen können. Bitte überprüfen Sie, ob die Anmeldung erfolgreich war, indem Sie in der Rubrik "Angemeldete Prüfungen" nachsehen.

Für viele Module haben Sie Vorleistungen zu erbringen. Hier können Sie sich erst für die Modulprüfung anmelden, wenn Sie die Vorleistung erbracht haben und diese an das Prüfungsamt gemeldet wurde. Sobald auf Ihrem Studienkonto über STUDILÖWE die UBL (blauer Orden) mit "BE" zu sehen ist können Sie sich für die Klausur anmelden.

Sollten Ihnen Vorleistungen fehlen, besorgen Sie diese rechtzeitig, da ansonsten keine Anmeldung vorgenommen werden kann, auch nicht über das Prüfungsamt!

Sie können sich zu Prüfungen auch im Prüfungsamt anmelden.

Nach der Anmeldefrist werden keine Prüfungsanmeldungen mehr angenommen!

Prüfungen im 1. Versuch, die eingeschränkt wiederholbar sind, können bis zu 7 Tagen vor dem Prüfungstermin ohne Angabe von Gründen abgemeldet werden.

2. Pflichtanmeldung (§4 Abs. 7)

Haben Sie eine eingeschränkt wiederholbare Prüfung nicht bestanden, so werden Sie automatisch im nächsten Jahr pflichtangemeldet (nicht bestandene Prüfung im Wintersemester = automatische Pflichtanmeldung im nächsten Wintersemester). Freiwillig können Sie Ihre nicht bestandene Prüfung, oder Ihre Prüfung mit gehnehmigten Rücktritt bereits im darauffolgenden Semester selbst anmelden. (nicht bestandene Prüfung im Wintersemester = eigene Anmeldung im kommenden Sommersemester).

Sie haben insgesamt 3 Versuche. Sollten Sie auch den 3. Versuch nicht bestehen, ist die Fortführung des Studiums nicht mehr möglich.

3. Voraussetzung zur Anmeldung zu den konstruktiven Klausuren Statik, Massivbau und Stahlbau

Sollten Sie am Tag einer eingeschränkt wiederholbaren Prüfung krank sein, sind Sie verpflichtet:

  1. über Ihren Matrikelnummer-Account (und nur über diesen) unverzüglich und noch vor der Prüfung den*die Prüfer*in per E-Mail zu informieren
    Folgende Angaben sind dafür notwendig: Namen, Vornamen, Matrikel-Nr., (Teil-)studiengang, Bezeichnung des Prüfungs-Moduls, Prüfungsdatum
  2. unverzüglich, das heißt in der Regel spätestens am Tag der Prüfung ein ärztliches Attest einzuholen. Das Formular für das ärztliche Attest können Sie hier downloaden: Ärztliches Attest

    und
     
  3. über den folgenden Link Attest-Upload unverzüglich im ZPA (d.h. innerhalb von drei Werktagen) das ärztliche Attest (per PDF-Upload über den o.g. Link) einzureichen. Das von Ihnen hochgeladene Attest erreicht automatisch Ihre zuständige Sachbearbeitung. (Anleitung Attest-Upload)

Wichtig: Sie müssen für jede eingeschränkt wiederholbare Prüfung, die Sie krankheitsbedingt verpassen, ein Attest uploaden und die PDF Datei dementsprechend je Prüfung umbenennen.

Der (Fach-)Prüfungsausschuss entscheidet über die Anerkennung oder Ablehnung des Attestes.  Bei Anerkennung wird der Rücktritt im System eingetragen; eine Ablehnung wird Ihnen schriftlich mitgeteilt.

Im Einzelfall kann die*der zuständige (Fach-)Prüfungsausschuss-Vorsitzende ein Attest von einem Vertrauensarzt bzw. von einer Vertrauensärztin verlangen. Die Kosten hierfür trägt die Bergische Universität Wuppertal (§ 63 Abs. 7 HG NW).

Liste der Vertrauensärzt*innen der Bergischen Universität Wuppertal

Der Prüfungsausschuss Bauingenieurwesen hat festgelegt, dass die „üblichen“ Studienleistungen gemäß dem Formblatt 5 mindestens

39 bescheinigte Leistungspunkte (LP) bis Ende des 4. Semesters betragen. 

Im Prüfungsamt erhalten Sie einen aktuellen Notenspiegel mit Stempel und Unterschrift der Sachbearbeiterin. Diese Bescheinigung können Sie anstelle des Formblatt 5 in Ihrem Bafög-Amt abgeben.
Informationen zum Thema BAföG und Studienfinanzierung finden Sie auf den Seiten des HSW.

1. Anmeldung, § 15

Haben Sie 130 Leistungspunkte erbracht, können Sie mit dem "Antrag auf Ausgabe einer Aufgabenstellung für eine Bachelorthesis" (erhältlich im Prüfungsamt) zum gewünschten Prüfer gehen und ein Thema beantragen.

Der Prüfer reicht das Thema im Prüfungsamt ein und hier findet dann die Ausgabe statt.

2. Bearbeitungszeit, §15 Abs. 4

Beginn der Bearbeitungszeit ist der Tag der Ausgabe des Themas. Der Abgabetermin wird im Prüfungsamt protokolliert und im Studienkonto eingetragen.

Die Bearbeitungszeit  der Abschluss-Thesis beträgt 4 Monate.

3. Verlängerung der Bearbeitungszeit, §15, Abs. 4

Gemäß der Prüfungsordnung kann eine Verlängerung der Bearbeitungszeit beantragt werden. Der Antrag ist an den Prüfungsausschussvorsitzenden zu richten. Eine Verlängerung aus inhaltlichen Gründen muss zusätzlich vorab vom Prüfer befürwortet werden. Der Antrag auf Verlängerung ist mindestens 14 Tage vor Ende der Abgabefrist zu stellen. Auf Antrag kann die Bearbeitungszeit bis zu 4 Wochen verlängert werden. Im Krankheitsfall ist ein ausführliches ärztliches Attest einzureichen.

Antrag auf Verlängerung der Bearbeitungszeit der Abschlussarbeit

4. Abgabe, § 15, Abs. 8

Die Abgabe der Thesen erfolgt in dreifacher Ausfertigung gebunden und mind. einmal in einer digitalen Form. Die Abgabe erfolgt im Prüfungsamt.

Die Bewertung ist spätestens nach 8 Wochen dem/der Studiernden mitzuteilen.

Digitaler Thesis-Upload (ab 15.06.2026 freigeschaltet):

Die digitale Abgabe erfolgt über den folgenden Link.
Eine Schritt-für-Schritt-Anleitung finden Sie hier*.

Bitte beachten Sie:

  • Über den Thesenupload können ausschließlich Abschlussarbeiten (Bachelor- oder Masterthesis) eingereicht werden.
  • Nutzen Sie ausschließlich die Thesenupload-Funktion. Senden Sie Ihre Abschlussarbeit nicht per E-Mail direkt an Ihre Prüfenden!
  • Der Upload kann nur aus dem Uninetz erfolgen. Hierzu ist ggf. eine VPN-Verbindung erforderlich.

Nach erfolgreichem Upload erhalten Sie automatisch eine Bestätigung per E-Mail mit dem Zeitstempel des vollständigen Uploads, als Nachweis der fristgerechten Abgabe. Ihre Abschlussarbeit wird nach Eingang direkt an die zuständige Sachbearbeitung im ZPA zugestellt. Ist die Abgabe ordnungsgemäß erfolgt, wird Ihre Abschlussarbeit an Ihre Prüfenden weitergeleitet. Andernfalls werden Sie benachrichtigt.

*Wichtige Hinweise:

  • Fristwahrung:
    Beachten Sie die Abgabefrist Ihrer Abschlussarbeit. Für eine fristgerechte Abgabe muss Ihre Abschlussarbeit vor Ablauf der Abgabefrist vollständig hochgeladen sein (z.B. 15.10.2025 um 23:59:59 Uhr). Beginnen Sie rechtzeitig mit dem Upload und kalkulieren ausreichend Zeit ein! Verspätet hochgeladene Abschlussarbeiten können nicht berücksichtigt werden und würden als nicht abgegeben gelten.
  • Verbindlichkeit:
    Die Arbeit kann nur einmal innerhalb der Abgabefrist hochgeladen werden. Nachträgliche Änderungen oder Ergänzungen sind nicht möglich. Anderweitige bereitgestellte digitale Versionen können nicht berücksichtigt werden!
  • Erklärungen:
    Notwendige Eidesstattliche Versicherungen müssen im eingereichten PDF beinhaltet sein. Eine Nachsendung per E-Mail ist nicht zulässig.
  • Dateigröße und Dateiformat:
    Nutzen Sie das PDF-Format und beachten Sie die maximale Dateigröße von 50 MB. Achten Sie dabei auf Qualität, Vollständigkeit und Lesbarkeit.

Wenden Sie sich an das ZPA wenn:
Sollten am Tag der Abgabe Ihrer Abschlussarbeit wider Erwarten technische Probleme auf Seiten der Bergischen Universität vorliegen und Sie können sich nicht ins DMS einloggen, weisen Sie dies bitte unbedingt wie vorgegeben via Screenshot/Fotos nach (s. Schritt für Schritt-Anleitung). Wenden Sie sich mit diesen Nachweisen unverzüglich an Ihre zuständige Sachbearbeitung über zpateam5[at]uni-wuppertal.de . Sollte festgestellt werden, dass kein Upload erfolgte, obwohl keine technischen Probleme seitens der Bergischen Universität vorlagen, gilt Ihre Abschlussarbeit als nicht abgegeben (sofern Ihre Abgabefrist bereits verstrichen ist).

Ausstellung:

  • Zeugnis,
  • Urkunde,
  • Kontoauszug (Notenspiegel)
  • Diploma Supplement

werden erstellt, sobald dem Zentralen Prüfungsamt alle Prüfungsleistungen nachgewiesen wurden.

In der Regel dauert die Ausstellung der Dokumente 2 Wochen.

Aushändigung:
Sie werden per E-Mail (Matrikelnummer{at}uni-wuppertal.de oder Ihre private e-Mail-Adresse) darüber informiert, dass Sie sich Ihre Dokumente im Zentralen Prüfungsamt bei der zuständigen Sachbearbeiterin abholen können.