Sprechzeiten
Ihre zuständige Sachbearbeitung ist in der Regel telefonisch und per E-Mail zu erreichen. Bei Bedarf kann ein individueller Termin für eine Beratung vor Ort über das Studierenden Service Center vereinbart werden.
NEU ab dem 05.10.2026: Digitaler Thesis-Upload
Ab dem 05.10.2026 kann die Abgabe von Abschlussarbeiten digital über den Thesis-Upload erfolgen; die Abgabe der gedruckten Fassungen ist dann nicht mehr nötig. Für Abschlussarbeiten, die ab dem 01.10.2026 angemeldet werden, ist der digitale Thesis-Upload verpflichtend.
Nähere Informationen hierzu finden Sie unter der Rubrik "Rund um die Thesis".
Hier finden Sie alle relevanten Informationen, Formulare und Ansprechpartner*innen auf einen Blick.
Aktuelle Informationen zu den Einführungsveranstaltungen finden Sie auf den Seiten der Fachschaft Physik
Abmeldungen von Prüfungen ohne Angabe von Gründen
Sie können sich bis spätestens eine Woche vor einer Prüfung ohne Angabe von Gründen von einer eingeschränkt wiederholbaren Prüfung abmelden.
Die Abmeldung kann bei schriftlichen Prüfungen (Klausur) oder elektronischen Prüfungen online über Ihr Studiengangsportal erfolgen (im Notfall können Sie aber auch das u.g. Formular nutzen)
Formular zur Abmeldung von einer eingeschränkt wiederholbaren Prüfung
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Abmeldung wegen Krankheit s.h. "Attest/Verhalten im Krankheitsfall"
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Nichterscheinen ohne Abmeldung
Sollten Sie zu einer Prüfung ohne triftige Gründe (s. o.) nicht erscheinen oder eine schriftliche Prüfungsleistung nicht fristgerecht einreichen, so gilt die Prüfungsleistung als "nicht ausreichend" (5.0).
Eingeschränkt wiederholbare Prüfungen müssen rechtzeitig, spätestens zwei Wochen vor dem Prüfungstermin, im Zentralen Prüfungsamt angemeldet werden. Bitte melden Sie sich über StudiLöwe online zu den eingeschränkt wiederholbaren Prüfungen an. Sollte das Portal in Ausnahmefällen nicht erreichbar sein, können Sie fristgerecht das folgende Formular benutzen:
Anmeldeformular zur eingeschränkt wiederholbaren Prüfung
Zu den uneingeschränkt wiederholbaren Prüfungen melden Sie sich bitte, wenn nicht anders angegeben, direkt dem/der Prüfer*in an.
Prüfungsleistungen, die Sie in einer vorhergehenden Prüfungsordnung oder in einem anderen Studiengang erworben haben, können ggf. angerechnet werden, sofern hinsichtlich der erworbenen Kompetenzen kein wesentlicher Unterschied zu den Leistungen besteht, die ersetzt werden.
Die Anrechnung nimmt der Prüfungsausschuss vor.
Füllen Sie den Antrag für in Deutschland erworbene Leistungen oder den Antrag für im Ausland erworbene Leistungen aus und reichen Sie diesen zusammen mit den entsprechenden Anlagen bei dem/der zuständigen Sachbearbeiter*in (s. rechter Kasten) im Zentralen Prüfungsamt oder direkt beim Prüfungsausschussvorsitzenden ein.
Über die erfolgte Anrechnung oder Nicht- Anrechnung werden Sie schriftlich informiert.
Sollten Sie am Tag einer eingeschränkt wiederholbaren Prüfung krank sein, sind Sie verpflichtet:
- über Ihren Matrikelnummer-Account (und nur über diesen) unverzüglich und noch vor der Prüfung den*die Prüfer*in per E-Mail zu informieren.
Folgende Angaben sind dafür notwendig: Namen, Vornamen, Matrikel-Nr., (Teil-)studiengang, Bezeichnung des Prüfungs-Moduls, Prüfungsdatum - unverzüglich, das heißt in der Regel spätestens am Tag der Prüfung ein ärztliches Attest einzuholen. Das Formular für das ärztliche Attest können Sie hier downloaden: Ärztliches Attest
und
- über den folgenden Link Attest-Upload unverzüglich im ZPA (d.h. innerhalb von drei Werktagen) das ärztliche Attest (per PDF-Upload über den o.g. Link) einzureichen. Das von Ihnen hochgeladene Attest erreicht automatisch Ihre zuständige Sachbearbeitung. (Anleitung Attest-Upload) Bitte beachten Sie, dass der Upload nur aus dem Uninetz heraus funktioniert. Hierzu ist eventuell eine VPN Verbindung notwendig.
Wichtig: Sie müssen für jede eingeschränkt wiederholbare Prüfung, die Sie krankheitsbedingt verpassen, ein Attest uploaden und die PDF Datei dementsprechend je Prüfung umbenennen.
Der (Fach-)Prüfungsausschuss entscheidet über die Anerkennung oder Ablehnung des Attestes. Bei Anerkennung wird der Rücktritt im System eingetragen; eine Ablehnung wird Ihnen schriftlich mitgeteilt.
Im Einzelfall kann die*der zuständige (Fach-)Prüfungsausschuss-Vorsitzende ein Attest von einem Vertrauensarzt bzw. von einer Vertrauensärztin verlangen. Die Kosten hierfür trägt die Bergische Universität Wuppertal (§ 63 Abs. 7 HG NW).
Liste der Vertrauensärzt*innen der Bergischen Universität Wuppertal
Zur Einstufung in ein höheres Fachsemester nutzen Sie bitte das folgende Formular:
Voraussetzungen zur Zulassung
Der Nachweis von mindestens 135 Leistungspunkten des Bachelorstudiums, darunter die Module EP1 und TP1, sind zu erbringen. Der Antrag auf Zulassung zur Bachelorarbeit ist im Zentralen Prüfungsamt einzureichen.
Abgabe der Thesis
Die Thesis ist in dreifacher Ausfertigung inklusive jeweils einem Datenträger fristgerecht im Zentralen Prüfungsamt einzureichen. Jedem Exemplar Ihrer Thesis ist die Eidesstattliche Versicherung und ggf. ein Sperrvermerk eingebunden beizufügen.
Sie können die Arbeit zu den Öffnungszeiten des Studierenden Service Centers G.08.16, oder nach Dienstschluss oder an Sonn- und Feiertagen auch in einem Briefumschlag beim Pförtner am Haupteingang abgeben. Beschriften Sie den Briefumschlag mit "Zentrales Prüfungsamt, Dez. 3.4", fügen Sie den Namen der/des zuständigen Sachbearbeiter*in hinzu. Achten Sie in diesem Fall darauf, dass der Pförtner Ihren Briefumschlag mit einem Eingangsstempel versieht. Der Pförtner sendet den Umschlag dann per Hauspost an den/die zuständige Sachbearbeiter*in.
Digitaler Thesis-Upload (ab 05.10.2026 freigeschaltet):
Die digitale Abgabe erfolgt über den folgenden Link.
Eine Schritt-für-Schritt-Anleitung finden Sie hier*. Instructions in English here
Bitte beachten Sie:
- Über den Thesenupload können ausschließlich Abschlussarbeiten (Bachelor- oder Masterthesis) eingereicht werden.
- Nutzen Sie ausschließlich die Thesenupload-Funktion. Senden Sie Ihre Abschlussarbeit nicht per E-Mail direkt an Ihre Prüfenden!
- Der Upload kann nur aus dem Uninetz erfolgen. Hierzu ist ggf. eine VPN-Verbindung erforderlich.
Nach erfolgreichem Upload erhalten Sie automatisch eine Bestätigung per E-Mail mit dem Zeitstempel des vollständigen Uploads, als Nachweis der fristgerechten Abgabe. Ihre Abschlussarbeit wird nach Eingang direkt an die zuständige Sachbearbeitung im ZPA zugestellt. Ist die Abgabe ordnungsgemäß erfolgt, wird Ihre Abschlussarbeit an Ihre Prüfenden weitergeleitet. Andernfalls werden Sie benachrichtigt.
*Wichtige Hinweise:
- Fristwahrung:
Beachten Sie die Abgabefrist Ihrer Abschlussarbeit. Für eine fristgerechte Abgabe muss Ihre Abschlussarbeit vor Ablauf der Abgabefrist vollständig hochgeladen sein (z.B. 15.10.2026 um 23:59:59 Uhr). Beginnen Sie rechtzeitig mit dem Upload und kalkulieren ausreichend Zeit ein! Verspätet hochgeladene Abschlussarbeiten können nicht berücksichtigt werden und würden als nicht abgegeben gelten. - Verbindlichkeit:
Die Arbeit kann nur einmal innerhalb der Abgabefrist hochgeladen werden. Nachträgliche Änderungen oder Ergänzungen sind nicht möglich. Anderweitige bereitgestellte digitale Versionen können nicht berücksichtigt werden! - Erklärungen:
Notwendige Eidesstattliche Versicherungen müssen im eingereichten PDF beinhaltet sein. Eine Nachsendung per E-Mail ist nicht zulässig. - Dateigröße und Dateiformat:
Nutzen Sie das PDF-Format und beachten Sie die maximale Dateigröße von 50 MB. Achten Sie dabei auf Qualität, Vollständigkeit und Lesbarkeit.
Wenden Sie sich an das ZPA wenn:
Sollten am Tag der Abgabe Ihrer Abschlussarbeit wider Erwarten technische Probleme auf Seiten der Bergischen Universität vorliegen und Sie können sich nicht ins DMS einloggen, weisen Sie dies bitte unbedingt wie vorgegeben via Screenshot/Fotos nach (s. Schritt für Schritt-Anleitung). Wenden Sie sich mit diesen Nachweisen unverzüglich an Ihre zuständige Sachbearbeitung über zpateam4@uni-wuppertal.de . Sollte festgestellt werden, dass kein Upload erfolgte, obwohl keine technischen Probleme seitens der Bergischen Universität vorlagen, gilt Ihre Abschlussarbeit als nicht abgegeben (sofern Ihre Abgabefrist bereits verstrichen ist).
Bestandteil der Abschlussarbeit ist außerdem ein Kolloquium. Den Termin vereinbaren Sie mit Ihrem*r Erstprüfer*in.
Verlängerung der Bearbeitungszeit
Die Abgabefrist kann kann im Einzelfall um bis zu vier Wochen verlängert werden. Dazu ist ein begründeter Antrag an den Prüfungsausschuss erforderlich. Dieser ist rechtzeitig bei der zuständigen Sachbearbeiterin einzureichen. Im Fall von Krankheit ist ein ärztliches Attest beizufügen. Die Entscheidung des Prüfungsausschusses wird Ihnen schriftlich mitgeteilt.
Änderung des Titels der Thesis:
Der Titel der Thesis ist eins zu eins aus dem Zulassungsschreiben zu übernehmen.
Eine Änderung des Titels kann nur durch den/die Erstprüfer*in vor Abgabe der Thesis genehmigt werden. Bitte nutzen Sie für die Bestätigung zur Änderung des Titels das Formular: Antrag auf Änderung des Titels der Bachelor-Thesis
Wiederholung der Abschlussarbeit
Bei Nichtbestehen kann die Thesis auf Antrag nach Ausgabe eines neuen Themas einmal wiederholt werden.
Bewertung:
Sobald die Bewertungen von beiden Gutachter*innen vorliegen, können Sie die Gesamtnote Ihrem Kontoauszug entnehmen, den Sie über StudiLöwe einsehen können.
Um in die neue Prüfungsordnung zu wechseln, stellen Sie bitte einen Antrag auf Wechsel der Prüfungsordnung. Die bereits erbrachten Module werden nur auf Antrag anerkannt. (Siehe Anerkennung von Prüfungsleistungen)
Nach Erbringen aller Prüfungsleistungen reichen Sie bitte die Erklärung zur Erstellung des Bachelorzeugnisses im Zentralen Prüfungsamt ein.
Wenn Sie zusätzliche Leistungen im Rahmen der Prüfungsordnung erbracht haben, können diese auf Antrag auf dem Zeugnis aufgeführt werden. Hierzu benutzen Sie bitte das Formular Erklärung zur Erstellung des Bachelorzeugnisses (Siehe Zeugniserstellung).