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Sportler

MA Sportwissenschaft (Bewegung, Gesundheit und Rehabilitation) PO 2023

Sprechzeiten

Ihre zuständige Sachbearbeitung ist in der Regel telefonisch und per E-Mail zu erreichen. Bei Bedarf kann ein individueller Termin für eine Beratung vor Ort über das Studierenden Service Center vereinbart werden.

Hinweise zum Einreichen von Unterlagen

Aktuelles

NEU ab dem 05.10.2026: Digitaler Thesis-Upload

Ab dem 05.10.2026 kann die Abgabe von Abschlussarbeiten digital über den Thesis-Upload erfolgen; die Abgabe der gedruckten Fassungen ist dann nicht mehr nötig. Für Abschlussarbeiten, die ab dem 01.10.2026 angemeldet werden, ist der digitale Thesis-Upload verpflichtend.

Nähere Informationen hierzu finden Sie weiter unten in der Rubrik "Rund um die Thesis".

MA Sportwissenschaft (Bewegung, Gesundheit und Rehabilitation) PO 2023

Hier finden Sie alle relevanten Informationen, Formulare und Ansprechpartner*innen auf einen Blick.

Die Studienanfänger*innen werden von der Fakultät 2 betreut, daher erhalten Sie auch dort die Informationen.

Eine wichtige Unterlage für Ihr Studium ist die Prüfungsordnung inkl. des Modulhandbuch (siehe Downloadbereich).

Abmeldungen von Prüfungen ohne Angabe von Gründen

Sie können sich bis spätestens eine Woche vor einer Prüfung ohne Angabe von Gründen von einer eingeschränkt wiederholbaren Prüfung abmelden.

Die Abmeldung kann bei mündlichen, schriftlichen (Klausur) oder elektronischen Prüfungen online über Studi Löwe erfolgen (im Notfall können Sie aber auch das Formular aus dem Downloadbereich nutzen)

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Abmeldung wegen Krankheit s.h. "Attest/Verhalten im Krankheitsfall"

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Nichterscheinen ohne Abmeldung

Sollten Sie zu einer eingeschränkt wiederholbaren Prüfung ohne triftige Gründe (s. o.) nicht erscheinen oder eine schriftliche Prüfungsleistung nicht fristgerecht einreichen, so gilt die Prüfungsleistung als "nicht ausreichend" (5.0).

Alle Informationen zu uneingeschränkt wiederholbaren Prüfungen erhalten Sie von Ihren Prüfer*innen

In Modul I gibt es eine eingeschränkt wiederholbare Modulabschlussprüfung (MAP). Für diese Modulabschlussprüfung haben Sie maximal 3 Versuche. 

Die Anmeldung
zu der eingeschränkt wiederholbaren MAP erfolgt

  • bei Klausuren online über Studi Löwe. Ab und bis wann die Online-Anmeldung schon möglich ist oder nicht, können Sie Studi Löwe entnehmen.  Bei einer Onlineanmeldung muss kein Formular im ZPA abgegeben werden.
     

4-Wochen-Frist einhalten!
Die Online-Anmeldung muss spätestens vier Wochen vor dem Prüfungstermin erfolgen

Prüfungsleistungen, die Sie in einem anderen Studiengang erworben haben, können ggf. angerechnet werden, sofern hinsichtlich der erworbenen Kompetenzen kein wesentlicher Unterschied zu den Leistungen besteht, die ersetzt werden.

Folgende Schritte sind zur Anerkennung erforderlich:

Nach erfolgreicher Anerkennung pflegt das ZPA die anerkannte Leistung in Ihr Konto ein, Sie können Ihr Konto über Studi Löwe einsehen.

Sollte mit der Anrechnung auch eine Einstufung möglich sein, So erhalten Sie von der zuständigen Sachbearbeiterin (s. rechter Kasten) einen Einstufungsbescheid, mit dem Sie sich an das Studierendensekretariat zwecks Einschreibung/Höherstufung wenden können.

Bei Nicht-Anerkennung werden Sie schriftlich informiert.

Sollten Sie am Tag einer eingeschränkt wiederholbaren Prüfung krank sein, sind Sie verpflichtet, über Ihren Matrikelnummer-Account (und nur über diesen)

  1. unverzüglich und noch vor der Prüfung den*die Prüfer*in per E-Mail zu informieren. 
    Folgende Angaben sind dafür notwendig: Namen, Vornamen, Matrikel-Nr., Teilstudiengang, Bezeichnung des Prüfungs-Moduls, Prüfungsdatums

    und
     
  2. bei der zuständigen Sachbearbeitung im ZPA unverzüglich (d.h. innerhalb von drei Werktagen) ein ärztliches Attest (per Uploadservice) einzureichen. Das Formular für das ärztliche Attest können Sie hier downloaden:
    Ärztliches Attest. Weitere Informationen zum Uploadservice finden Sie hier: https://www.zpa.uni-wuppertal.de/de/weitere-services/einreichen-von-unterlagen/

Der Prüfungsausschuss entscheidet über die An- oder Aberkennung des Attestes.  Bei Anerkennung wird der Rücktritt im System eingetragen; eine Aberkennung wird Ihnen schriftlich mitgeteilt.

Den Nachweis der Voraussetzungen für Ausbildungsförderung beim BAföG-Amt führen Studierende in der Regel durch Vorlage des nach Beginn des vierten Fachsemesters ausgestellten Transcript of Records, das Sie sich bei der/dem für Ihren Studiengang zuständigen Sachbearbeiter*in oder dem Studierenden Service Center während der Sprechstunden  ausstellen lassen können.

Ein Nachweis durch das Formblatt 5 des BAföG-Amtes kann durch die Mitarbeiter/-innen des ZPA nicht ausgefüllt und unterschrieben werden.

Informationen zum Thema BAföG und Studienfinanzierung finden Sie auf den Seiten des HSW.

Voraussetzung für die Anmeldung der Master-Thesis
zur Master-Thesis können Sie sich anmelden, vorausgesetzt, Sie sind für diesen Studiengang immatrikuliert und Ihnen wurden bereits mindestens 70 LP im Studienkonto verbucht.

Die Anmeldung
der Thesis erfolgt über den

  • Antrag auf Zulassung zur Anfertigung einer Master-Thesis. Den Antrag für die Thesis finden Sie hier.

Reichen Sie diesen Antrag bei der zuständigen Sachbearbeiterin (s. rechter Kasten) unter  zpateam1[at]uni-wuppertal.de ein.

Nach der Anmeldung erfragt das Zentrale Prüfungsamt bei Ihrer Erstgutachterin / Ihrem Erstgutachter den Titel der Thesis.

 

Die Zulassung und die Abgabefrist
teilt Ihnen der Prüfungsausschussvorsitzende schriftlich mit. Die Namen der beiden GutachterInnen (Ihre Wünsche werden hier in der Regel berücksichtigt), das Thema der Thesis und der späteste Abgabetermin (die Bearbeitungszeit beträgt sechs Monate) können Sie ebenfalls diesem Schreiben entnehmen.

Dem Schreiben liegen auch die Hinweise zur Anfertigung der Master-Thesis und die Eidestaatliche Versicherung, die Sie in die Arbeit einbinden müssen, bei.

 

Änderung des Titels der Thesis:

Der Titel der Thesis ist eins zu eins aus dem Zulassungsschreiben zu übernehmen.

Eine Änderung des Titels kann nur durch d. Vorsitz des Prüfungsausschusses beschlossen werden. Die Erstgutachterin/ der Erstgutachter muss dazu die Änderung vor Abgabe der Thesis der zuständigen Sachbearbeiterin bekannt geben (eine E-Mail an zpateam1[at]uni-wuppertal.de ist ausreichend). Die Entscheidung d. Vorsitzenden wird Ihnen schriftlich mitgeteilt.

Verlängerung der Bearbeitungszeit

Die Abgabefrist kann kann im Einzelfall um bis zu sechs Wochen verlängert werden. Dazu ist ein begründeter Antrag auf Verlängerung an den Prüfungsausschuss erforderlich. Dieser ist rechtzeitig bei der zuständigen Sachbearbeiterin einzureichen. Die Entscheidung des Prüfungsausschusses wird Ihnen schriftlich mitgeteilt.

 

Die Abgabe der Thesis

Digitaler Thesis-Upload (ab 05.10.2026 verpflichtend):

Die digitale Abgabe erfolgt über den folgenden Link.
Eine Schritt-für-Schritt-Anleitung finden Sie
hier*. Anleitung auf Englisch hier

Bitte beachten Sie:

  • Über den Thesenupload können ausschließlich Abschlussarbeiten (Bachelor- oder Masterthesis) eingereicht werden.
  • Nutzen Sie ausschließlich die Thesenupload-Funktion. Senden Sie Ihre Abschlussarbeit nicht per E-Mail direkt an Ihre Prüfenden!
  • Der Upload kann nur aus dem Uninetz erfolgen. Hierzu ist ggf. eine VPN-Verbindung erforderlich.

Nach erfolgreichem Upload erhalten Sie automatisch eine Bestätigung per E-Mail mit dem Zeitstempel des vollständigen Uploads, als Nachweis der fristgerechten Abgabe. Ihre Abschlussarbeit wird nach Eingang direkt an die zuständige Sachbearbeitung im ZPA zugestellt. Ist die Abgabe ordnungsgemäß erfolgt, wird Ihre Abschlussarbeit an Ihre Prüfenden weitergeleitet. Andernfalls werden Sie benachrichtigt.

*Wichtige Hinweise:

  • Fristwahrung:
    Beachten Sie die Abgabefrist Ihrer Abschlussarbeit. Für eine fristgerechte Abgabe muss Ihre Abschlussarbeit vor Ablauf der Abgabefrist vollständig hochgeladen sein (z.B. 15.10.2026 um 23:59:59 Uhr). Beginnen Sie rechtzeitig mit dem Upload und kalkulieren ausreichend Zeit ein! Verspätet hochgeladene Abschlussarbeiten können nicht berücksichtigt werden und würden als nicht abgegeben gelten.
  • Verbindlichkeit:
    Die Arbeit kann nur einmal innerhalb der Abgabefrist hochgeladen werden. Nachträgliche Änderungen oder Ergänzungen sind nicht möglich. Anderweitige bereitgestellte digitale Versionen können nicht berücksichtigt werden!
  • Erklärungen:
    Notwendige Eidesstattliche Versicherungen müssen im eingereichten PDF beinhaltet sein. Eine Nachsendung per E-Mail ist nicht zulässig.
  • Dateigröße und Dateiformat:
    Nutzen Sie das PDF-Format und beachten Sie die maximale Dateigröße von 50 MB. Achten Sie dabei auf Qualität, Vollständigkeit und Lesbarkeit.

Wenden Sie sich an das ZPA wenn:
Sollten am Tag der Abgabe Ihrer Abschlussarbeit wider Erwarten technische Probleme auf Seiten der Bergischen Universität vorliegen und Sie können sich nicht ins DMS einloggen, weisen Sie dies bitte unbedingt wie vorgegeben via Screenshot/Fotos nach (s. Schritt für Schritt-Anleitung). Wenden Sie sich mit diesen Nachweisen unverzüglich an Ihre zuständige Sachbearbeitung über zpateam1[at]uni-wuppertal.de . Sollte festgestellt werden, dass kein Upload erfolgte, obwohl keine technischen Probleme seitens der Bergischen Universität vorlagen, gilt Ihre Abschlussarbeit als nicht abgegeben (sofern Ihre Abgabefrist bereits verstrichen ist).

Eidesstattliche Erklärung 

 

Bewertung:
Für die Bewertung der Master-Thesis haben die beiden Gutachter*innen 12 Wochen Zeit.

Sobald die Bewertungen von beiden Gutachter*innen im ZPA vorliegen, können Sie die Gesamtnote auch Ihrem Kontoauszug entnehmen, den Sie über Studi Löwe einsehen können.

Kolloquium (Referat)

Nach Abgabe der Master-Thesis wird das Kolloquium (Referat) abgehalten.

Den Termin vereinbaren Sie mit dem/der Erstprüfer*in.

Nach absolviertem und bestandenem Kolloquium, reichen Sie der zuständigen Sachbearbeiterin die entsprechende Leistungsbescheinigung siehe Downloadbereich ein, die die 2 Leistungspunkte Ihrem Studienkonto gutschreibt.

Ausstellung:

  • Zeugnis,
  • Urkunde,
  • Transkript of Records und
  • Diploma Supplement

werden erstellt, sobald dem Zentralen Prüfungsamt alle Prüfungsleistungen nachgewiesen wurden.

In der Regel dauert die Ausstellung der Dokumente ca. 4 Wochen.

Aushändigung:
Die Unterlagen werden per Einschreiben an die hinterlegte Adresse versendet. Alternativ können Sie auch einen gesonderten Termin per E-Mail vereinbaren um die Unterlagen persönlich abzuholen.