Umstellung VPN-Zugang für Studierende auf Zwei-Faktor-Authentifizierung (2FA) am 01.12.2026
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Ihre zuständige Sachbearbeitung ist in der Regel telefonisch und per E-Mail zu erreichen. Bei Bedarf kann ein individueller Termin für eine Beratung vor Ort über das Studierenden Service Center vereinbart werden.
Die Freigabe zur Verwaltung dieser Prüfungsordnung (-version) in StudiLöwe erfolgte ohne vorherige finale Struktur- und Qualitätsprüfung. Für die Richtigkeit der Verbuchung kann daher keine Gewähr übernommen werden. Bis zur abschließenden Qualitätsprüfung sind strukturelle und funktionelle Änderungen im Studienkonto möglich.
Hier finden Sie alle relevanten Informationen, Formulare und Ansprechpartner*innen auf einen Blick.
Ab dem 05.10.2026 kann die Abgabe von Abschlussarbeiten digital über den Thesis-Upload erfolgen; die Abgabe der gedruckten Fassungen ist dann nicht mehr nötig. Für Abschlussarbeiten, die ab dem 01.10.2026 angemeldet werden, ist der digitale Thesis-Upload verpflichtend.
Nähere Informationen hierzu finden Sie weiter unten in der Rubrik "Rund um die Thesis".
Sie können sich bis spätestens eine Woche vor einer Prüfung ohne Angabe von Gründen von einer eingeschränkt wiederholbaren Prüfung abmelden.
Die Abmeldung
oder
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Sollten Sie nach der Wochenfrist (s.o.) zurücktreten wollen, so ist der Prüfungsausschuss über das Zentrale Prüfungsamt unverzüglich und noch vor der Prüfung zu informieren.
Dazu stellen Sie einen schriftlichen Antrag an den Prüfungsausschuss (abzugeben bei der zuständigen Sachbearbeiterin) und erläutern die Gründe. Folgende Angaben müssen Sie in diesem Fall dringend übermitteln: Ihren Name, Vorname, Matrikel-Nr., das Fach, die Bezeichnung des Moduls, den Namen d. PrüferIn und das Prüfungsdatum
Der Prüfungsausschuss entscheidet über die An- oder Aberkennung des Antrages. Die Entscheidung wird Ihnen schriftlich mitgeteilt.
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Sollten Sie zu einer eingeschränkt wiederholbaren Prüfung ohne triftige Gründe (s. o.) nicht erscheinen oder eine schriftliche Prüfungsleistung nicht fristgerecht einreichen, so gilt die Prüfungsleistung als "nicht ausreichend" (5.0).
Anmeldung eingeschränkt wiederholbare Prüfung
Alle Informationen zu uneingeschränkt wiederholbaren Prüfungen erhalten Sie von Ihren Prüfer*innen
Prüfungsleistungen, die Sie in einem anderen Studiengang erworben haben, können ggf. angerechnet werden, sofern hinsichtlich der erworbenen Kompetenzen kein wesentlicher Unterschied zu den Leistungen besteht, die ersetzt werden.
Für die Anrechnung der Leistungen sind folgende Schritte erforderlich:
Nach erfolgreicher Anrechnung pflegt das ZPA die anerkannte Leistung in Ihr Studienkonto ein, Sie können Ihr Studienkonto über StudiLöwe einsehen.
Bei Nicht-Anrechnung werden Sie schriftlich informiert.
Sollten Sie am Tag einer eingeschränkt wiederholbaren Prüfung krank sein, sind Sie verpflichtet:
Wichtig: Sie müssen für jede eingeschränkt wiederholbare Prüfung, die Sie krankheitsbedingt verpassen, ein Attest uploaden und die PDF Datei dementsprechend je Prüfung umbenennen.
Der (Fach-)Prüfungsausschuss entscheidet über die Anerkennung oder Ablehnung des Attestes. Bei Anerkennung wird der Rücktritt im System eingetragen; eine Ablehnung wird Ihnen schriftlich mitgeteilt.
Im Einzelfall kann die*der zuständige (Fach-)Prüfungsausschuss-Vorsitzende ein Attest von einem Vertrauensarzt bzw. von einer Vertrauensärztin verlangen. Die Kosten hierfür trägt die Bergische Universität Wuppertal (§ 63 Abs. 7 HG NW).
Liste der Vertrauensärzt*innen der Bergischen Universität Wuppertal
Die Einstufung in ein höheres Fachsemester ist immer nur für die neueste Prüfungsordnung möglich. Zunächst müssen Sie sich einen Vorschlag für die Einstufung in ein höheres Fachsemester von dem jeweiligen Fachvertreter (im Fach Anglistik/ Amerikanistik ist dies zzt. Herr Prof. Breul) ausstellen lassen.
Das o. g. unterschriebene Formular reichen Sie dann bei der zuständigen Sachbearbeiterin des Zentralen Prüfungsamtes (s. rechter Kasten) ein und bitten um einen Einstufungsbescheid, den Sie unmittelbar in der Sprechstunde erhalten. Den Einstufungsbescheid reichen Sie dann unverzüglich im Studierendensekretariat ein.
Informationen zum Thema BAföG und Studienfinanzierung finden Sie auf den Seiten des HSW.
Voraussetzung für die Anmeldung zur Master-Thesis
im Master of Arts Studiengang Anglistik/Amerikanistik nach PO 2021 können Sie sich anmelden, vorausgesetzt, Sie sind für diesen Studiengang immatrikuliert und können zum Zeitpunkt der Anmeldung mindestens 60 LP und je nach Profil die unten aufgeführten wieiteren Voraussetzungen: nachweisen:
Profil Literatur-, Kultur- und Medienwissenschaft:
den erfolgreichen Abschluss der Module LIT 1a und Lit 1b (28 LP)
Profil Sprachwissenschaft:
den erfolgreichen Abschluss der Module TRANS LING, LING 1a, LING 1b und die Modulkomponenten LING 2-a und LING 2-b.
Die Anmeldung
der Thesis erfolgt über den Antrag auf Zulassung zur Anfertigung einer Master-Thesis. Reichen Sie diesen Antrag bei der*dem zuständigen Sachbearbeiter*in (siehe rechter Kasten) ein.
Nach der Anmeldung erfragt das Zentrale Prüfungsamt bei Ihrer*Ihrem Erstgutachter*in das Thema der Abschlussarbeit.
Die Zulassung und die Abgabefrist
wird Ihnen schriftlich i.A. der*des Fach-Prüfungsausschussvorsitzenden vom Zentralen Prüfungsamt mitgeteilt. Die Namen der beiden Gutachter*innen (Ihre Wünsche werden hier in der Regel berücksichtigt), das Thema der Thesis und den spätesten Abgabetermin (die Bearbeitungszeit beträgt fünf Monate) können Sie ebenfalls diesem Schreiben entnehmen.
Dem Schreiben liegen auch die Hinweise zur Anfertigung der Bachelor-Thesis und die Eidesstattliche Versichreung bei, die Sie in die Arbeit einbinden müssen.
Formate
Abgesehen von den Regelungen im Hinweisblatt bestehen seitens des ZPA keine Festlegungen bzgl. Schriftgröße, Rand u.Ä. Bitte klären Sie diese Fragen mit Ihrer*Ihrem Betreuer*in.
Verlängerung der Bearbeitungszeit
Die Abgabefrist kann kann im Einzelfall um bis zu drei Monate verlängert werden. Dazu ist ein begründeter Antrag an den Fach-Prüfungsausschuss erforderlich. Dieser ist rechtzeitig bei der*dem zuständigen Sachbearbeiter*in einzureichen. Die Entscheidung des Fach-Prüfungsausschusses wird Ihnen schriftlich mitgeteilt.
Änderung des Titels der Thesis:
Der Titel der Thesis ist eins zu eins aus dem Zulassungsschreiben zu übernehmen.
Eine Änderung des Titels kann nur durch den*die Vorsitzende*n des Fach-Prüfungsausschusses vor Abgabe der Thesis genehmigt werden. Die*der Erstgutachter*in muss dazu die Änderung des Titels der*dem zuständige*n Sachbearbeiter*in mitteilen (eine E-Mail ist ausreichend). Die Entscheidung der*des Vorsitzenden geht Ihnen schriftlich zu.
Die digitale Abgabe erfolgt über den folgenden Link.
Eine Schritt-für-Schritt-Anleitung finden Sie hier*.
Instructions in English here.
Bitte beachten Sie:
Nach erfolgreichem Upload erhalten Sie automatisch eine Bestätigung per E-Mail mit dem Zeitstempel des vollständigen Uploads, als Nachweis der fristgerechten Abgabe. Ihre Abschlussarbeit wird nach Eingang direkt an die zuständige Sachbearbeitung im ZPA zugestellt. Ist die Abgabe ordnungsgemäß erfolgt, wird Ihre Abschlussarbeit an Ihre Prüfenden weitergeleitet. Andernfalls werden Sie benachrichtigt.
Wichtige Hinweise:
*Wenden Sie sich an das ZPA, wenn:
Sollten am Tag der Abgabe Ihrer Abschlussarbeit wider Erwarten technische Probleme auf Seiten der Bergischen Universität vorliegen und Sie können sich nicht ins DMS einloggen, weisen Sie dies bitte unbedingt wie vorgegeben via Screenshot/Fotos nach (s. Schritt für Schritt-Anleitung). Wenden Sie sich mit diesen Nachweisen unverzüglich an Ihre zuständige Sachbearbeitung (s. rechter Kasten). Sollte festgestellt werden, dass kein Upload erfolgte, obwohl keine technischen Probleme seitens der Bergischen Universität vorlagen, gilt Ihre Abschlussarbeit als nicht abgegeben (sofern Ihre Abgabefrist bereits verstrichen ist).
Spätestens 8 Wochen nach der Abgabe der Master-Thesis wird das Abschlusskolloquium abgehalten.
Wiederholung der Abschlussarbeit
Die Abschlussarbeit und das dazugehörige Abschlusskolloquium kann einmal wiederholt werden.
Bewertung:
Sobald die Bewertungen von beiden Gutachter*nnen vorliegen, können Sie die Gesamtnote Ihrem Kontoauszug entnehmen, den Sie über StudiLöwe einsehen können.
Bei einem Prüfungsordnungswechsel reichen Sie bitte neben dem Antrag auf Fortführung des Studiums gemäß geänderter bzw. neuer Prüfungsordnung auch die Anerkennung Ihrer Leistungen (sh. Anrechnung von Prüfungsleistungen) ein.
werden erstellt, sobald dem Zentralen Prüfungsamt alle Prüfungsleistungen nachgewiesen wurden.
In der Regel dauert die Ausstellung der Dokumente 4-6 Wochen.
Versand der Dokumente:
Ihre Dokumente werden Ihnen in der Regel per Post mit Einschreiben und Rückschein zugeschickt. Stellen Sie deshalb bitte sicher, dass die im Studienkonto hinterlegte Adresse aktuell ist.