Sprechzeiten
Ihre zuständige Sachbearbeitung ist in der Regel telefonisch und per E-Mail zu erreichen. Bei Bedarf kann ein individueller Termin für eine Beratung vor Ort über das Studierenden Service Center vereinbart werden.
Hier finden Sie alle relevanten Informationen, Formulare und Ansprechpartner*innen auf einen Blick.
Alle Informationen zu Zugangsvoraussetzungen und Bewerbung finden Sie auf der Webseite der Fakultät.
Abmeldungen von Prüfungen ohne Angabe von Gründen
Sie können sich bis spätestens eine Woche vor einer Prüfung ohne Angabe von Gründen von einer eingeschränkt wiederholbaren Prüfung abmelden.
Die Abmeldung erfolgt online über StudiLöwe.
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Abmeldung wegen Krankheit s.h. "Attest/Verhalten im Krankheitsfall"
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Abmeldung aus anderen Gründen
Sollten Sie nach der Wochenfrist (s.o.) zurücktreten wollen, so ist der Prüfungsausschuss über das Zentrale Prüfungsamt unverzüglich und noch vor der Prüfung zu informieren.
Dazu stellen Sie einen schriftlichen Antrag an den Prüfungsausschuss (abzugeben bei der zuständigen Sachbearbeiterin) und erläutern die Gründe. Folgende Angaben müssen Sie in diesem Fall dringend übermitteln: Ihren Name, Vorname, Matrikel-Nr., das Fach, die Bezeichnung des Moduls, den Namen d. PrüferIn und das Prüfungsdatum
Der Prüfungsausschuss entscheidet über die An- oder Aberkennung des Antrages. Die Entscheidung wird Ihnen schriftlich mitgeteilt.
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Nichterscheinen ohne Abmeldung
Sollten Sie zu einer eingeschränkt wiederholbaren Prüfung ohne triftige Gründe (s. o.) nicht erscheinen oder eine schriftliche Prüfungsleistung nicht fristgerecht einreichen, so gilt die Prüfungsleistung als "nicht ausreichend" (5.0).
Die Anmeldung zu den Modulprüfungen hat spätestens 4 Wochen vor dem jeweiligen Prüfungstermin über StudiLöwe zu erfolgen.
sh. §7 der Prüfungsordnung vom 25.05.2021
Sollten Sie am Tag der Prüfung krank sein, sind Sie verpflichtet,
- unverzüglich und noch vor der Prüfung den Prüfungsausschuss über das Zentrale Prüfungsamt zu informieren.
Dazu rufen Sie entweder bei der zuständigen Sachbearbeiterin (s. rechter Kasten) an oder schreiben ihr eine E-Mail. Folgende Angaben müssen Sie in diesem Fall dringend übermitteln: Ihren Name, Vorname, Matrikel-Nr., das Fach, die Bezeichnung des Prüfungs-Moduls, den Namen d. PrüferIn und das Prüfungsdatum
und
- ein ärztliches Attest einzureichen (ebenfalls unverzüglich, d.h. innerhalb von drei Werktagen).
Das Formular für das ärztliche Attest können Sie hier downloaden:
Ärzliches Attest
Der Prüfungsausschuss entscheidet über die An- oder Aberkennung des Attestes. Bei Anerkennung wird der Rücktritt im System eingetragen; eine Aberkennung wird Ihnen schriftlich mitgeteilt.
Voraussetzung für die Anmeldung
zur Master-Thesis ist der Nachweis folgender LP:
- mindestens 60 LP
Die Anmeldung
der Thesis erfolgt über die Studiengangsleitung.
Die Zulassung und die Abgabefrist
wird Ihnen schriftlich (per E-Mail) von der Studiengangsleitung mitgeteilt. Die Bearbeitungszeit beträgt sechs Monate.
Hinweise zur Anfertigung der Master-Thesis
Formate
Abgesehen von den Regelungen im Hinweisblatt bestehen seitens des ZPA keine Festlegungen bzgl. Schriftgröße, Rand u.Ä. Bitte klären Sie diese Fragen mit Ihrer Betreuerin / Ihrem Betreuer.
Verlängerung der Bearbeitungszeit
Die Abgabefrist kann kann im Einzelfall um bis zu vier Wochen verlängert werden. Dazu ist ein begründeter Antrag an den Prüfungsausschuss erforderlich. Dieser ist rechtzeitig bei der zuständigen Sachbearbeiterin einzureichen. Die Entscheidung des Prüfungsausschusses wird Ihnen schriftlich mitgeteilt.
Die Abgabe der Thesis
erfolgt fristgerecht in dreifacher Ausfertigung (gebunden und inklusive je einer elektronischen Fassung auf CD- oder USB-Stick) bei der zuständigen Sachbearbeiterin.
Wiederholung der Abschlussarbeit
ist einmalig zulässig.
Bewertung
Sobald die Bewertungen von beiden GutachterInnen vorliegen, können Sie die Gesamtnote Ihrem Kontoauszug entnehmen, den Sie über StudiLöwe einsehen können.
Ihre Abschlussdokumente werden i.d.R. innerhalb von 4 Wochen nach Erbringung der letzten Prüfungsleistung erstellt. Ein separater Antrag ist nicht nötig.