Umstellung VPN-Zugang für Studierende auf Zwei-Faktor-Authentifizierung (2FA) am 01.12.2026
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Ihre zuständige Sachbearbeitung ist in der Regel telefonisch und per E-Mail zu erreichen. Bei Bedarf kann ein individueller Termin für eine Beratung vor Ort über das Studierenden Service Center vereinbart werden.
Schreiben zur Wiedereinführung des mündlichen Kolloquiums
Ab dem 05.10.2026 kann die Abgabe von Abschlussarbeiten digital über den Thesis-Upload erfolgen; die Abgabe der gedruckten Fassungen ist dann nicht mehr nötig. Für Abschlussarbeiten, die ab dem 01.10.2026 angemeldet werden, ist der digitale Thesis-Upload verpflichtend.
Nähere Informationen hierzu finden Sie weiter unten in der Rubrik "Rund um die Thesis".
Hier finden Sie alle relevanten Informationen, Formulare und Ansprechpartner*innen auf einen Blick.
Die Studienanfänger*innen werden von der Fakultät 2 betreut, daher erhalten Sie auch dort die Informationen.
Eine wichtige Unterlage für Ihr Studium ist die Prüfungsordnung inkl. des Modulhandbuch (siehe Downloadbereich).
Sie können sich bis spätestens eine Woche vor einer Prüfung ohne Angabe von Gründen von einer eingeschränkt wiederholbaren Prüfung abmelden.
Die Abmeldung kann bei mündlichen, schriftlichen (Klausur) oder elektronischen Prüfungen online über Wusel erfolgen (im Notfall können Sie aber auch das Formular aus dem Downloadbereich nutzen)
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Sollten Sie zu einer eingeschränkt wiederholbaren Prüfung ohne triftige Gründe (s. o.) nicht erscheinen oder eine schriftliche Prüfungsleistung nicht fristgerecht einreichen, so gilt die Prüfungsleistung als "nicht ausreichend" (5.0).
Alle Informationen zu uneingeschränkt wiederholbaren Prüfungen erhalten Sie von Ihren Prüfer*innen
In Modul I gibt es eine eingeschränkt wiederholbare Modulabschlussprüfung (MAP). Für diese Modulabschlussprüfung haben Sie maximal 3 Versuche.
Die Anmeldung
zu der eingeschränkt wiederholbaren MAP erfolgt
4-Wochen-Frist einhalten!
Die Online-Anmeldung muss spätestens vier Wochen vor dem Prüfungstermin erfolgen
Prüfungsleistungen, die Sie in einem anderen Studiengang erworben haben, können ggf. angerechnet werden, sofern hinsichtlich der erworbenen Kompetenzen kein wesentlicher Unterschied zu den Leistungen besteht, die ersetzt werden.
Folgende Schritte sind zur Anerkennung erforderlich:
Nach erfolgreicher Anerkennung pflegt das ZPA die anerkannte Leistung in Ihr Konto ein, Sie können Ihr Konto über WUSEL einsehen.
Sollte mit der Anrechnung auch eine Einstufung möglich sein, So erhalten Sie von der zuständigen Sachbearbeiterin (s. rechter Kasten) einen Einstufungsbescheid, mit dem Sie sich an das Studierendensekretariat zwecks Einschreibung/Höherstufung wenden können.
Bei Nicht-Anerkennung werden Sie schriftlich informiert.
Sollten Sie am Tag einer eingeschränkt wiederholbaren Prüfung krank sein, sind Sie verpflichtet:
Wichtig: Sie müssen für jede eingeschränkt wiederholbare Prüfung, die Sie krankheitsbedingt verpassen, ein Attest uploaden und die PDF Datei dementsprechend je Prüfung umbenennen.
Der (Fach-)Prüfungsausschuss entscheidet über die Anerkennung oder Ablehnung des Attestes. Bei Anerkennung wird der Rücktritt im System eingetragen; eine Ablehnung wird Ihnen schriftlich mitgeteilt.
Im Einzelfall kann die*der zuständige (Fach-)Prüfungsausschuss-Vorsitzende ein Attest von einem Vertrauensarzt bzw. von einer Vertrauensärztin verlangen. Die Kosten hierfür trägt die Bergische Universität Wuppertal (§ 63 Abs. 7 HG NW).
Liste der Vertrauensärzt*innen der Bergischen Universität Wuppertal
Sofern Sie einen gleichwertigen Studiengang studiert haben, können Sie ggf. in ein höheres Fachsemester eingestuft werden.
Die Einstufung erfolgt im Rahmen der Anrechnung von Prüfungsleistungen (s. Anrechnung)
Nach erfolgreicher Anrechnung und Einstufung erhalten Sie von der zuständigen Sachbearbeiterin (s. rechter Kasten) einen Einstufungsbescheid, mit dem Sie sich an das Studierendensekretariat zwecks Einschreibung wenden können
In Ihrem Zulassungsbescheid sind ggf. Auflagen enthalten, die Sie erfüllen müssen.
Es gibt zwei Arten von Auflagen:
1. Nachweis des Bachelor-Abschlusses
Sofern Sie den Bachelor-Abschluss noch nachweisen müssen, sind Sie verpflichtet
Bei Studierenden, die ihren Bachelor-Abschluss an der BUW gemacht haben, ist die Vorlage des Zeugnisses nicht erforderlich. Diese Studierende müssen
Das Studierendensekretariat wird die Rückmeldung zum zweiten Fachsemester nicht aktivieren, wenn Sie dieser Pflicht nicht nachkommen. Dabei räumt Ihnen das Studierendensekretariat eine Nachreichfrist bis zum 15.04. bzw. 15.10. des entsprechenden Jahres ein.
Eine Fristverlängerung ist nicht möglich.
2. Nachweis von fehlenden Leistungen
Den Nachweis über die fehlenden Leistungen erbringen Sie entsprechend der gültigen Prüfungsordnung im zugehörigen Teilstudiengang inkl. der dazugehörigen Formulare und Regeln. Informieren Sie sich ggf. bei der Sachbearbeiterin, die für diesen Teilstudiengang zuständig ist
Reichen Sie die Nachweise bei der o.g. Sachbearbeiterin ein. Es ist zwingend erforderlich, dass Sie der Sachbearbeiterin gegenüber deutlich machen, dass es sich um Auflagen aus dem Master-Studiengang handelt.
Beachten Sie, dass Ihr Aufnahmebescheid genau festlegt, bis wann Sie diese Auflagen erfüllen müssen - in der Regel steht dort "im WS XXX" o.Ä. Diese Frist ist zwingend einzuhalten.
Den Nachweis der Voraussetzungen für Ausbildungsförderung beim BAföG-Amt führen Studierende in der Regel durch Vorlage des nach Beginn des vierten Fachsemesters ausgestellten Transcript of Records, das Sie sich bei der/dem für Ihren Studiengang zuständigen Sachbearbeiter*in oder dem Studierenden Service Center während der Sprechstunden ausstellen lassen können.
Ein Nachweis durch das Formblatt 5 des BAföG-Amtes kann durch die Mitarbeiter/-innen des ZPA nicht ausgefüllt und unterschrieben werden.
Informationen zum Thema BAföG und Studienfinanzierung finden Sie auf den Seiten des HSW.
Voraussetzung für die Anmeldung der Master-Thesis
zur Master-Thesis können Sie sich anmelden, vorausgesetzt, Sie sind für diesen Studiengang immatrikuliert und Ihnen wurden bereits mindestens 70 LP im Studienkonto verbucht. Antrag Thesis
Die Anmeldung
der Thesis erfolgt über den
Antrag auf Zulassung zur Anfertigung einer Master-Thesis
Reichen Sie diesen Antrag bei der zuständigen Sachbearbeiterin per E-Mail an zpateam1@uni-wuppertal.de ein.
Nach der Anmeldung erfragt das Zentrale Prüfungsamt bei Ihrer Erstgutachterin / Ihrem Erstgutachter den Titel der Thesis.
Die Zulassung und die Abgabefrist
teilt Ihnen das ZPA schriftlich mit. Die Namen der beiden GutachterInnen (Ihre Wünsche werden hier in der Regel berücksichtigt), das Thema der Thesis und der späteste Abgabetermin (die Bearbeitungszeit beträgt fünf Monate) können Sie ebenfalls diesem Schreiben entnehmen.
Dem Schreiben liegen auch die Hinweise zur Anfertigung der Master-Thesis und die Erklärung, die Sie in die Arbeit einbinden müssen, bei.
Änderung des Titels der Thesis:
Der Titel der Thesis ist eins zu eins aus dem Zulassungsschreiben zu übernehmen.
Eine Änderung des Titels kann nur durch d. Vorsitz des Prüfungsausschusses beschlossen werden. Die Erstgutachterin/ der Erstgutachter muss dazu die Änderung vor Abgabe der Thesis der zuständigen Sachbearbeiterin bekannt geben (eine E-Mail an zpateam1@uni-wuppertal.de ist ausreichend). Die Entscheidung d. Vorsitzenden wird Ihnen schriftlich mitgeteilt.
Verlängerung der Bearbeitungszeit
Die Abgabefrist kann kann im Einzelfall um bis zu sechs Wochen verlängert werden. Dazu ist ein begründeter Antrag auf Verlängerung an den Prüfungsausschuss erforderlich. Dieser ist rechtzeitig bei der zuständigen Sachbearbeiterin unter zpateam1@uni-wuppertal.de einzureichen. Die Entscheidung des Prüfungsausschusses wird Ihnen schriftlich mitgeteilt.
Die Abgabe der Thesis
Digitaler Thesis-Upload (ab 05.10.2026 verpflichtend):
Die digitale Abgabe erfolgt über den folgenden Link.
Eine Schritt-für-Schritt-Anleitung finden Sie hier*. Anleitung auf Englisch hier
Bitte beachten Sie:
Nach erfolgreichem Upload erhalten Sie automatisch eine Bestätigung per E-Mail mit dem Zeitstempel des vollständigen Uploads, als Nachweis der fristgerechten Abgabe. Ihre Abschlussarbeit wird nach Eingang direkt an die zuständige Sachbearbeitung im ZPA zugestellt. Ist die Abgabe ordnungsgemäß erfolgt, wird Ihre Abschlussarbeit an Ihre Prüfenden weitergeleitet. Andernfalls werden Sie benachrichtigt.
*Wichtige Hinweise:
Wenden Sie sich an das ZPA wenn:
Sollten am Tag der Abgabe Ihrer Abschlussarbeit wider Erwarten technische Probleme auf Seiten der Bergischen Universität vorliegen und Sie können sich nicht ins DMS einloggen, weisen Sie dies bitte unbedingt wie vorgegeben via Screenshot/Fotos nach (s. Schritt für Schritt-Anleitung). Wenden Sie sich mit diesen Nachweisen unverzüglich an Ihre zuständige Sachbearbeitung über zpateam1[at]uni-wuppertal.de . Sollte festgestellt werden, dass kein Upload erfolgte, obwohl keine technischen Probleme seitens der Bergischen Universität vorlagen, gilt Ihre Abschlussarbeit als nicht abgegeben (sofern Ihre Abgabefrist bereits verstrichen ist).
Kolloquium (Referat)
Nach Abgabe der Master-Thesis wird das Kolloquium (Referat) abgehalten.
Den Termin vereinbaren Sie mit dem/der Erstprüf*in.
Nach absolviertem und bestandenem Kolloquium, reichen Sie der zuständigen Sachbearbeiterin die entsprechende Leistungsbescheinigung siehe Downloadbereich ein, die die 2 Leistungspunkte Ihrem Studienkonto gutschreibt.
Bewertung:
Für die Bewertung der Master-Thesis haben die beiden Gutachter*innen 12 Wochen Zeit.
Sobald die Bewertungen von beiden Gutachter*innen im ZPA vorliegen, können Sie die Gesamtnote auch Ihrem Kontoauszug entnehmen, den Sie über Studielöwe einsehen können.
Ausstellung:
werden erstellt, sobald dem Zentralen Prüfungsamt alle Prüfungsleistungen nachgewiesen wurden.
In der Regel dauert die Ausstellung der Dokumente ca. 4 Wochen.
Aushändigung:
Sie werden per E-Mail (Matrikelnummer@uni-wuppertal.de) darüber informiert, dass Sie sich Ihre Dokumente im Zentralen Prüfungsamt bei der zuständigen Sachbearbeiterin abholen können. In einer der nächsten Sprechstunden können Sie dann die Dokumente bei ihr abholen.
Sollten Sie zu den Sprechstunden nicht kommen können, können Sie die Sachbearbeiterin auch per E-Mail bitten, die Unterlagen per Einschreiben zu verschicken. Alternativ können Sie auch einen gesonderten Termin per E-Mail vereinbaren.