Sprechzeiten
Ihre zuständige Sachbearbeitung ist in der Regel telefonisch und per E-Mail zu erreichen. Bei Bedarf kann ein individueller Termin für eine Beratung vor Ort über das Studierenden Service Center vereinbart werden.
Digitale Abgabe von Abschlussarbeiten ab dem 05.10.2026 möglich
Näheres dazu finden Sie unter "Rund um die Thesis".
Die digitale Abgabe erfolgt über diesen Link.
Eine Schritt-für-Schritt-Anleitung finden Sie hier.
Einreichung von Ärztlichen Attesten
Die Einreichung von Attesten ist nur noch digital über die entsprechende Upload-Funktion möglich. Näheres dazu finden Sie unter "Attest/Verhalten im Krankheitsfall".
Einreichung von Unterlagen per E-Mail
Durch die Einführung der E-Studierendenakte ist es künftig nicht mehr erforderlich, dass Studierende, Dozierende, Prüfende u. a. die einzureichenden Unterlagen ausdrucken, unterschreiben, stempeln und auf dem (Haus-)Postwege an uns senden.
Diese Regelung gilt insbesondere für
• Formulare von Prüfungsan-/abmeldungen
• Leistungsbescheinigungen
• Listen mit erbrachten Leistungen (UBLs oder MAPs)
• Noten von Hausarbeiten
• Gutachten
• Atteste / Rücktritte
• Anträge auf Anrechnung und deren Begutachtung
• Anträge auf Nachteilsausgleich und deren Begutachtung
• Anträge auf Verlängerung der Bearbeitungszeit von Hausarbeiten oder Thesen und deren Begutachtung
• Anträge auf Anerkennung des Auslandsaufenthaltes
Die Unterlagen können von allen Personen mit der gescannten / digitalen Unterschrift oder Signatur versehen und per E-Mail (über den Uni-Account) an die jeweiligen Funktions-E-Mail-Adressen der zuständigen ZPA-Teams übersendet werden. Ein Stempel ist auf den Formularen nicht mehr erforderlich – auch wenn die Vorlagen noch darauf hinweisen. Im Fall von neu eingestellten Personen, deren Unterschrift noch nicht im ZPA bekannt ist, behalten wir uns vor, die Unterschrift verifizieren zu lassen, z.B. vom zuständigen Sekretariat, der zuständigen Professur oder dem Vorsitz des (Fach-)Prüfungsausschusses.
Wir bitten Sie, in Zukunft auf den Versand der Originale per Hauspost zu verzichten. Vielen Dank!
Hier finden Sie alle relevanten Informationen, Formulare und Ansprechpartner*innen auf einen Blick.
Alle Informationen zum Bewerbungsverfahren für den Master-Studiengang Philosophie finden Sie auf der Webseite des Faches.
Die Anmeldung zu einer schriftlichen Klausur oder mündlichen Prüfung erfolgt mit dem Formular zur Prüfungsanmeldung im Prüfungsamt.
Bei einer mündlichen Prüfung muss das Formular vor Einreichung im Prüfungsamt durch die*den Prüfer*in gegengezeichnet und damit der Termin bestätigt werden.
Bitte halten Sie unbedingt die angegebenen Anmeldefristen ein.
Für die Anmeldung einer Hausarbeit nutzen Sie bitte dieses Formular.
Abmeldung von Prüfungen ohne Angabe von Gründen
Sie können sich bis spätestens eine Woche vor Prüfungstermin ohne Angabe von Gründen von einer eingeschränkt wiederholbaren Prüfung abmelden.
Dazu müssen Sie das folgende Formular downloaden und bei der zuständigen Sachbearbeiter*in (s. rechter Kasten) einreichen:
Formular zur Abmeldung von einer Prüfung
Abmeldung im Krankheitsfall
Informationen s. u. bei "Attest/Verhalten im Krankheitsfall"
Abmeldung aus anderen Gründen
Sollten Sie nach der Wochenfrist (s. o.) zurücktreten wollen, so ist der Prüfungsausschuss über das Zentrale Prüfungsamt unverzüglich und noch vor der Prüfung zu informieren.
Dazu stellen Sie einen formlosen schriftlichen Antrag an den Prüfungsausschuss (abzugeben bei der zuständigen Sachbearbeitung im Prüfungsamt) und erläutern die Gründe. Folgende Angaben müssen Sie in diesem Fall dringend übermitteln: Name, Vorname, Matrikel-Nr., das Fach, die Bezeichnung des Moduls, den Namen der*des Prüfers*in und das Prüfungsdatum.
Der Prüfungsausschuss entscheidet über die An- oder Aberkennung des Antrages. Die Entscheidung wird Ihnen schriftlich mitgeteilt.
Nichterscheinen ohne Abmeldung
Sollten Sie zu einer Prüfung ohne triftige Gründe (s. o.) nicht erscheinen oder eine schriftliche Prüfungsleistung nicht fristgerecht einreichen, so gilt die Prüfungsleistung als "nicht ausreichend" und wird mit der Note 5,0 bewertet.
Sollten Sie am Tag einer eingeschränkt wiederholbaren Prüfung krank sein, sind Sie verpflichtet:
- über Ihren Matrikelnummer-Account (und nur über diesen) unverzüglich und noch vor der Prüfung den*die Prüfer*in per E-Mail zu informieren.
Folgende Angaben sind dafür notwendig: Namen, Vornamen, Matrikel-Nr., (Teil-)studiengang, Bezeichnung des Prüfungs-Moduls, Prüfungsdatum - unverzüglich, das heißt in der Regel spätestens am Tag der Prüfung ein ärztliches Attest einzuholen. Das Formular für das ärztliche Attest können Sie hier downloaden: Ärztliches Attest
und
- über den folgenden Link Attest-Upload unverzüglich im ZPA (d.h. innerhalb von drei Werktagen) das ärztliche Attest (per PDF-Upload über den o.g. Link) einzureichen. Das von Ihnen hochgeladene Attest erreicht automatisch Ihre zuständige Sachbearbeitung. (Anleitung Attest-Upload) Bitte beachten Sie, dass der Upload nur aus dem Uninetz heraus funktioniert. Hierzu ist eventuell eine VPN Verbindung notwendig.
Wichtig: Sie müssen für jede eingeschränkt wiederholbare Prüfung, die Sie krankheitsbedingt verpassen, ein Attest uploaden und die PDF Datei dementsprechend je Prüfung umbenennen.
Der (Fach-)Prüfungsausschuss entscheidet über die Anerkennung oder Ablehnung des Attestes. Bei Anerkennung wird der Rücktritt im System eingetragen; eine Ablehnung wird Ihnen schriftlich mitgeteilt.
Im Einzelfall kann die*der zuständige (Fach-)Prüfungsausschuss-Vorsitzende ein Attest von einem Vertrauensarzt bzw. von einer Vertrauensärztin verlangen. Die Kosten hierfür trägt die Bergische Universität Wuppertal (§ 63 Abs. 7 HG NW).
Liste der Vertrauensärzt*innen der Bergischen Universität Wuppertal
Prüfungsleistungen, die Sie in einer vorhergehenden Prüfungsordnung oder in einem anderen Studiengang erworben haben, können ggf. anerkannt werden, sofern sie gleichwertig sind.
Bitte füllen Sie hierfür einen Antrag auf Anerkennung aus und reichen diesen mit den entsprechenden Nachweisen bei der zuständigen Sachbearbeitung im Prüfungsamt ein. Er wird anschließend an den*die Prüfungsausschussvorsitzende*n weitergeleitet; die Anerkennung selbst wird von dort vorgenommen.
Für Anerkennungen von im Ausland erbrachten Prüfungsleistungen nutzen Sie bitte diesen Antrag: Antrag für im Ausland erworbene Leistungen .
Anmeldung und Zulassung
Zur Master-Thesis können Sie sich anmelden, sobald Sie mind. 82 LP nachweisen können.
Bitte füllen Sie hierfür den Antrag auf Zulassung zur Anfertigung einer Master-Thesis aus und lassen ihn von beiden Gutachter*innen unterschreiben. Anschließend reichen Sie ihn bei der zuständigen Sachbearbeitung im Prüfungsamt ein. Mit diesem Antrag werden das Thema, der Beginn der Arbeit, Gutachter*in und Zweitgutachter*in festgelegt. Der schriftlichen Zulassung liegen die Hinweise zur Anfertigung der Master-Thesis und die Erklärungen, die Sie in die Arbeit einbinden müssen, bei.
Änderung des Titels der Thesis
Der Titel der Thesis ist eins zu eins aus dem Zulassungsschreiben zu übernehmen.
Eine Änderung des Titels kann nur durch den Vorsitz des Prüfungsausschusses beschlossen werden. Der*die Erstgutachter*in muss dazu die Änderung vor Abgabe der Thesis bei der zuständigen Sachbearbeitung bekannt geben und bestätigen (per E-Mail ist ausreichend). Die Entscheidung des*der Vorsitzenden des Prüfungsausschusses wird Ihnen schriftlich mitgeteilt.
Digitaler Thesis-Upload
Wurden Sie vor dem 05.10.2026 zur Thesis zugelassen und Ihr Abgabetermin liegt nach diesem Datum, können Sie Ihre fertige Thesis digital einreichen. Sie müssen keine gedruckten und gebundenen Exemplare mehr im ZPA einreichen.
ACHTUNG: Wurden Sie vor dem 05.10.2026 zugelassen und Ihr letztmöglicher Abgabetermin liegt vor diesem Datum, können Sie die Upload-Funktion nicht nutzen. Bitte reichen Sie die fertige Thesis weiterhin in dreifacher Ausfertigung (gebunden und inklusive der elektronischen Fassung auf CD- oder DVD-ROM) bei der zuständigen Sachbearbeitung im Prüfungsamt ein.
Die digitale Abgabe erfolgt über diesen Link.
Eine Schritt-für-Schritt-Anleitung finden Sie hier.
Wichtiges zu beachten:
- Über den Thesis-Upload können ausschließlich Abschlussarbeiten (Bachelor- oder Masterthesen) eingereicht werden.
- Eine Übersendung per E-Mail an Ihre Gutachter*innen oder das ZPA ist nicht zulässig. Bitte nutzen Sie ausschließlich den Thesis-Upload.
- Der digitale Thesis-Upload ist nur aus dem Uni-Netz heraus möglich. Kümmern Sie sich rechtzeitig um die dafür nötige VPN-Verbindung.
- Zulässiges Dateiformat für die Thesis ist .pdf. Die Datei darf eine Größe von 50 MB nicht überschreiten.
- Beachten Sie die Abgabefrist Ihrer Abschlussarbeit. Für eine fristgerechte Abgabe muss der Upload bis zu diesem Datum um 23:59:59 Uhr vollständig abgeschlossen sein. Beginnen Sie also rechtzeitig mit dem Upload und planen ausreichend Zeit ein.
- Verspätet hochgeladene Thesen können nicht berücksichtigt werden und gelten als nicht abgegeben.
- Die Thesis kann nur einmal innerhalb der Abgabefrist hochgeladen werden. Nachträgliche Änderungen oder Ergänzungen sind nicht möglich.
- Die unterschriebene Eigenständigkeitserklärung muss in der hochgeladenen Datei enthalten sein. Sie kann nicht nachträglich eingereicht werden.
- Achten Sie auf Qualität, Vollständigkeit und Lesbarkeit der hochzuladenden .pdf-Datei.
Wenden Sie sich an das ZPA, wenn:
Sollten am Tag der Abgabe Ihrer Abschlussarbeit wider Erwarten technische Probleme auf Seiten der Bergischen Universität vorliegen und Sie können sich nicht ins DMS einloggen, weisen Sie dies bitte unbedingt wie vorgegeben via Screenshot/Fotos nach (s. Schritt für Schritt-Anleitung). Wenden Sie sich mit diesen Nachweisen unverzüglich an Ihre zuständige Sachbearbeitung über zpateam4[at]uni-wuppertal.de. Sollte festgestellt werden, dass kein Upload erfolgte, obwohl keine technischen Probleme seitens der Bergischen Universität vorlagen, gilt Ihre Abschlussarbeit als nicht abgegeben (sofern Ihre Abgabefrist bereits verstrichen ist).
Verlängerung der Bearbeitungszeit
Die Abgabefrist kann kann im Ausnahmefall um bis zu sechs Wochen verlängert werden. Dazu ist ein begründeter Antrag auf Verlängerung an den Prüfungsausschuss erforderlich. Dieser ist rechtzeitig bei der zuständigen Sachbearbeitung im Zentralen Prüfungsamt einzureichen. Die Entscheidung des Prüfungsausschusses wird Ihnen schriftlich mitgeteilt.
Die Erstellung Ihrer Abschlussdokumente benötigt in der Regel bis zu vier Wochen nach Abschluss Ihrer letzten Prüfungsleistung. Sie müssen keinen gesonderten Antrag einreichen.