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MA Soziologie PO 2020

Sprechzeiten

Ihre zuständige Sachbearbeitung ist in der Regel telefonisch und per E-Mail zu erreichen. Bei Bedarf kann ein individueller Termin für eine Beratung vor Ort über das Studierenden Service Center vereinbart werden.

Hinweise zum Einreichen von Unterlagen

Hier finden Sie alle relevanten Informationen, Formulare und Ansprechpartner*innen auf einen Blick.

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NEU ab dem 05.10.2026: Digitaler Thesis-Upload

Ab dem 05.10.2026 kann die Abgabe von Abschlussarbeiten digital über den Thesis-Upload erfolgen; die Abgabe der gedruckten Fassungen ist dann nicht mehr nötig. Für Abschlussarbeiten, die ab dem 01.10.2026 angemeldet werden, ist der digitale Thesis-Upload verpflichtend.

Nähere Informationen hierzu finden Sie weiter unten in der Rubrik "Rund um die Thesis".

Informationen zu Bewerbung und Zulassung finden Sie auf den Webseiten des Faches

Informationen zum Studienstart finden Sie auf der Webseite der Fachschaft

Abmeldungen von Prüfungen ohne Angabe von Gründen

Sie können sich bis spätestens eine Woche vor einer Prüfung ohne Angabe von Gründen von einer eingeschränkt wiederholbaren Prüfung abmelden.

Die Abmeldung 

  • kann bei schriftlichen Prüfungen (Klausur) oder elektronischen Prüfungen online über StudiLöwe erfolgen (im Notfall können Sie aber auch u.g. Formular nutzen)

oder

  • muss bei mündlichen, integrierten Prüfungen und schriftlichen Hausarbeiten schriftlich erfolgen. Dazu müssen Sie das folgende Formular downloaden und bei der zuständigen Sachbearbeiterin (s. rechter Kasten) einreichen:
    Formular zur Abmeldung von einer eingeschränkt wiederholbaren Prüfung

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Abmeldung wegen Krankheit s.h. "Attest/Verhalten im Krankheitsfall"

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Abmeldung aus anderen Gründen

Sollten Sie nach der Wochenfrist (s.o.) zurücktreten wollen, so ist der Prüfungsausschuss über das Zentrale Prüfungsamt unverzüglich und noch vor der Prüfung zu informieren.

Dazu stellen Sie einen schriftlichen Antrag an den Prüfungsausschuss (abzugeben bei der zuständigen Sachbearbeiterin) und erläutern die Gründe. Folgende Angaben müssen Sie in diesem Fall dringend übermitteln: Ihren Name, Vorname, Matrikel-Nr., das Fach, die Bezeichnung des Moduls, den Namen d. PrüferIn und das Prüfungsdatum

Der Prüfungsausschuss entscheidet über die An- oder Aberkennung des Antrages. Die Entscheidung wird Ihnen schriftlich mitgeteilt.

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Nichterscheinen ohne Abmeldung

Sollten Sie zu einer eingeschränkt wiederholbaren Prüfung ohne triftige Gründe (s. o.) nicht erscheinen oder eine schriftliche Prüfungsleistung nicht fristgerecht einreichen, so gilt die Prüfungsleistung als "nicht ausreichend" (5.0).

Die Anmeldung
zu einer eingeschränkt wiederholbaren MAP erfolgt online über Ihr Studiengangsportal. (Das Formular ist bei Online-Anmeldung nicht erforderlich! Für den Fall, dass Ihr Portal nicht funktioniert, können Sie das untenstehende Formular für die Anmeldung nutzen.)
Anmeldeformular eingeschränkt wiederholbarer Prüfungen

4-Wochen-Frist einhalten! Bitte beachten Sie, dass für die Prüfungen, die in der wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät angeboten werden, die dortigen Anmeldefristen gelten!

Alle Informationen zur Anmeldung uneingeschränkt wiederholbarer Prüfungen erhalten Sie von Ihren Prüfer*innen.

Prüfungsleistungen, die Sie in einer vorhergehenden Prüfungsordnung oder in einem anderen Studiengang erworben haben, können ggf. angerechnet werden, sofern hinsichtlich der erworbenen Kompetenzen kein wesentlicher Unterschied zu den Leistungen besteht, die ersetzt werden.

Die Anrechnung nimmt der Prüfungsausschuss vor.

Füllen Sie den Antrag auf Anerkennung von Leistungen aus und reichen Sie diesen zusammen mit den entsprechenden Anlagen bei der zuständigen Sachbearbeiterin (s. rechter Kasten) im Zentralen Prüfungsamt ein.

Im Rahmen der Anerkennung von Leistungen anderer Universitäten ist ggf. eine Einstufung in ein höheres Fachsemester möglich.

Sollten Sie am Tag einer eingeschränkt wiederholbaren Prüfung krank sein, sind Sie verpflichtet:

  1. über Ihren Matrikelnummer-Account (und nur über diesen) unverzüglich und noch vor der Prüfung den*die Prüfer*in per E-Mail zu informieren
    Folgende Angaben sind dafür notwendig: Namen, Vornamen, Matrikel-Nr., (Teil-)studiengang, Bezeichnung des Prüfungs-Moduls, Prüfungsdatum
  2. unverzüglich, das heißt in der Regel spätestens am Tag der Prüfung ein ärztliches Attest einzuholen. Das Formular für das ärztliche Attest können Sie hier downloaden: Ärztliches Attest

    und
     
  3. über den folgenden Link Attest-Upload unverzüglich im ZPA (d.h. innerhalb von drei Werktagen) das ärztliche Attest (per PDF-Upload über den o.g. Link) einzureichen. Das von Ihnen hochgeladene Attest erreicht automatisch Ihre zuständige Sachbearbeitung. (Anleitung Attest-Upload) Bitte beachten Sie, dass der Upload nur aus dem Uninetz heraus funktioniert. Hierzu ist eventuell eine VPN Verbindung notwendig.

Wichtig: Sie müssen für jede eingeschränkt wiederholbare Prüfung, die Sie krankheitsbedingt verpassen, ein Attest uploaden und die PDF Datei dementsprechend je Prüfung umbenennen.

Der (Fach-)Prüfungsausschuss entscheidet über die Anerkennung oder Ablehnung des Attestes.  Bei Anerkennung wird der Rücktritt im System eingetragen; eine Ablehnung wird Ihnen schriftlich mitgeteilt.

Im Einzelfall kann die*der zuständige (Fach-)Prüfungsausschuss-Vorsitzende ein Attest von einem Vertrauensarzt bzw. von einer Vertrauensärztin verlangen. Die Kosten hierfür trägt die Bergische Universität Wuppertal (§ 63 Abs. 7 HG NW).

Liste der Vertrauensärzt*innen der Bergischen Universität Wuppertal

Alle Informationen zum Praktikum erhalten Sie auf den Webseiten der Soziologie.

 

Voraussetzung für die Anmeldung
zur Master-Thesis ist der Nachweis von mind. 90 LP erforderlich.

Die Anmeldung
der Thesis erfolgt über den Antrag auf Zulassung zur Anfertigung einer Master-Thesis. Reichen Sie diesen Antrag bei der zuständigen Sachbearbeiterin ein.

Antrag auf Verlängerung der Bearbeitungszeit der Master-Thesis

Die Zulassung und die Abgabefrist
teilt Ihnen der Prüfungsausschussvorsitzende schriftlich mit. Die Namen der beiden Gutachter*innen (Ihre Wünsche werden hier in der Regel berücksichtigt), das Thema der Thesis und den spätesten Abgabetermin (die Bearbeitungszeit beträgt sechs Monate) können Sie ebenfalls diesem Schreiben entnehmen.

Dem Schreiben liegen auch die Hinweise zur Anfertigung der Master-Thesis und die Erklärungen, die Sie in die Arbeit einbinden müssen, bei:

Dabei sind folgende Formulare bitte zu nutzen: Die Eidesstattliche Versicherung und ggf. den Sperrvermerk.

Änderung des Titels der Thesis:

Der Titel der Thesis ist eins zu eins aus dem Zulassungsschreiben zu übernehmen.

Eine Änderung des Titels kann nur durch den/die Vorsitzende/n des Prüfungsausschusses vor Abgabe der Thesis genehmigt werden. Die Erstgutachterin / der Erstgutachter muss dazu die Änderung der Titels der zuständigen Sachbearbeiterin mitteilen (eine E-Mail ist ausreichend). Die Entscheidung der/des Vorsitzenden geht Ihnen schriftlich zu.

Die Abgabe der Thesis
erfolgt fristgerecht in dreifacher Ausfertigung (gebunden und inklusive der elektronischen Fassung auf CD- oder DVD-ROM) bei der zuständigen Sachbearbeiterin.

Oder:
Sie können die Arbeit zu den Öffnungszeiten des Studierenden-Service-Centers in G.08.16 oder nach Dienstschluss oder an Sonn- und Feiertagen in einem Briefumschlag beim Pförtner am Haupteingang abgeben. Beschriften Sie den Briefumschlag mit "Zentrales Prüfungsamt, Dez. 3.4", fügen Sie den Namen der zuständigen Sachbearbeiterin hinzu.

Die Abgabe der Thesis: Digitaler Thesis-Upload (ab 05.10.2026)

Die digitale Abgabe erfolgt über den folgenden Link.
Eine Schritt-für-Schritt-Anleitung finden Sie hier*.

Instructions in English here.

Bitte beachten Sie:

  • Über den Thesenupload können ausschließlich Abschlussarbeiten (Bachelor- oder Masterthesis) eingereicht werden.
  • Nutzen Sie ausschließlich die Thesenupload-Funktion. Senden Sie Ihre Abschlussarbeit nicht per E-Mail direkt an Ihre Prüfenden!
  • Der Upload kann nur aus dem Uninetz erfolgen. Hierzu ist ggf. eine VPN-Verbindung erforderlich.

Nach erfolgreichem Upload erhalten Sie automatisch eine Bestätigung per E-Mail mit dem Zeitstempel des vollständigen Uploads, als Nachweis der fristgerechten Abgabe. Ihre Abschlussarbeit wird nach Eingang direkt an die zuständige Sachbearbeitung im ZPA zugestellt. Ist die Abgabe ordnungsgemäß erfolgt, wird Ihre Abschlussarbeit an Ihre Prüfenden weitergeleitet. Andernfalls werden Sie benachrichtigt.

Wichtige Hinweise:

  • Fristwahrung:
    Beachten Sie die Abgabefrist Ihrer Abschlussarbeit. Für eine fristgerechte Abgabe muss Ihre Abschlussarbeit vor Ablauf der Abgabefrist vollständig hochgeladen sein (z.B. 15.10.2026 um 23:59:59 Uhr). Beginnen Sie rechtzeitig mit dem Upload und kalkulieren ausreichend Zeit ein! Verspätet hochgeladene Abschlussarbeiten können nicht berücksichtigt werden und würden als nicht abgegeben gelten.
     
  • Verbindlichkeit:
    Die Arbeit kann nur einmal innerhalb der Abgabefrist hochgeladen werden. Nachträgliche Änderungen oder Ergänzungen sind nicht möglich. Anderweitige bereitgestellte digitale Versionen können nicht berücksichtigt werden!
     
  • Erklärungen:
    Notwendige Eidesstattliche Versicherungen müssen im eingereichten PDF beinhaltet sein. Eine Nachsendung per E-Mail ist nicht zulässig.
     
  • Dateigröße und Dateiformat:
    Nutzen Sie das PDF-Format und beachten Sie die maximale Dateigröße von 50 MB. Achten Sie dabei auf Qualität, Vollständigkeit und Lesbarkeit.

*Wenden Sie sich an das ZPA, wenn:
Sollten am Tag der Abgabe Ihrer Abschlussarbeit wider Erwarten technische Probleme auf Seiten der Bergischen Universität vorliegen und Sie können sich nicht ins DMS einloggen, weisen Sie dies bitte unbedingt wie vorgegeben via Screenshot/Fotos nach (s. Schritt für Schritt-Anleitung). Wenden Sie sich mit diesen Nachweisen unverzüglich an Ihre zuständige Sachbearbeitung (s. rechter Kasten). Sollte festgestellt werden, dass kein Upload erfolgte, obwohl keine technischen Probleme seitens der Bergischen Universität vorlagen, gilt Ihre Abschlussarbeit als nicht abgegeben (sofern Ihre Abgabefrist bereits verstrichen ist).

Bewertung:
Sobald die Bewertungen von beiden Gutachter*innen vorliegen, können Sie die Gesamtnote Ihrem Kontoauszug entnehmen, den Sie über Ihr Studienportal einsehen können.

Sie studieren bereits im MA Soziologie und möchten nun von Ihrer Prüfungsordnung (PO) in die neue PO wechseln und sich Ihre aktuellen Leistungen anrechnen lassen?

Dann gehen Sie bitte wie folgt vor:


1. Füllen Sie den Antrag auf Wechsel der PO und Anerkennung der Studienleistungen aus: Antragsformular Wechsel und Anerkennung

2. Füllen Sie den Anhang zum Antrag aus: Anhang Wechsel und Anerkennung

3. Reichen Sie mit den Antrag, den Anhang und Ihre Nachweise über die erbrachten Leistungen im Prüfungsamt ein.

Ausstellung:

  • Zeugnis,
  • Urkunde,
  • Transkript of Records und
  • Diploma Supplement

werden erstellt, sobald dem Zentralen Prüfungsamt alle Prüfungsleistungen nachgewiesen wurden.

In der Regel dauert die Ausstellung der Dokumente 4-6 Wochen.