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Wichtige Info für alle MEd-G-Erstsemester ab dem WS 26/27:

Studierende, die im WS 26/27 mit dem MEd-Studiengang Lehramt an Grundschulen beginnen werden bzw. begonnen haben (oder nach mind. einem Semester Pause wieder neu eingeschrieben werden/wurden) studieren die MEd-(Teil-)Studiengänge nach den noch nicht in Kraft getretenen Prüfungsordnungen von 2026.

Prüfungsordnungen werden bei In-Kraft-Treten im chronologischen Index der Amtlichen Mitteilungen veröffentlicht.


Weiterer Hinweise
Die Verwaltung der Leistungen einschließlich der Anmeldungen zu den Prüfungen kann frühestens einen Monat nach In-Kraft-Treten der Prüfungsordnungen erfolgen. Das schließt auch die Verbuchung von Anrechnungen und die Umbuchung des Speziellen Zusatzmoduls ein.

Wir bitten Sie um Verständnis und darum, von allgemeinen Anfragen zu dieser Thematik im Moment abzusehen.