Liste der Vertrauensärzt*innen
Im Einzelfall kann die*der zuständige Prüfungsausschuss-Vorsitzende ein Attest von einem Vertrauensarzt bzw. von einer Vertrauensärztin verlangen. Die Kosten hierfür trägt die Bergische Universität Wuppertal.
Regelung gemäß Hochschulgesetz NRW (HG NW § 63 Abs. 7)
Für den Nachweis der krankheitsbedingten Prüfungsunfähigkeit reicht eine ärztliche Bescheinigung über das Bestehen der Prüfungsunfähigkeit hin, es sei denn, es bestehen zureichende tatsächliche Anhaltspunkte, die eine Prüfungsfähigkeit als wahrscheinlich annehmen oder einen anderen Nachweis als sachgerecht erscheinen lassen. Bestehen derartige Anhaltspunkte, ist die Hochschule berechtigt, auf ihre Kosten eine ärztliche Bescheinigung einer Vertrauensärztin oder eines Vertrauensarztes der Hochschule zu verlangen; die oder der Studierende muss zwischen mehreren Vertrauensärztinnen oder Vertrauensärzten wählen können.
Die Vertrauensärzt*innen der Bergischen Universität Wuppertal:
- Dr. David Schwartze
Facharzt für Allgemeinmedizin
Schwanenstraße 54
42103 Wuppertal
Tel. 0202 447755
praxis[at]hausaerzte-am-wall.de
- Tatiana Birger
Fachärztin für Innere Medizin
Stocksgasse 4
42103 Wuppertal
Tel. 0202 443346
praxis[at]praxis-wall36.de