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Ein Stethoskop und ein Schreibblock liegen auf einem dunklen holztisch.

Vertrauensärzt*innen der Bergischen Universität

Liste der Vertrauensärzt*innen

Im Einzelfall kann die*der zuständige Prüfungsausschuss-Vorsitzende ein Attest von einem Vertrauensarzt bzw. von einer Vertrauensärztin verlangen. Die Kosten hierfür trägt die Bergische Universität Wuppertal.

Regelung gemäß Hochschulgesetz NRW (HG NW § 63 Abs. 7)

Für den Nachweis der krankheitsbedingten Prüfungsunfähigkeit reicht eine ärztliche Bescheinigung über das Bestehen der Prüfungsunfähigkeit hin, es sei denn, es bestehen zureichende tatsächliche Anhaltspunkte, die eine Prüfungsfähigkeit als wahrscheinlich annehmen oder einen anderen Nachweis als sachgerecht erscheinen lassen. Bestehen derartige Anhaltspunkte, ist die Hochschule berechtigt, auf ihre Kosten eine ärztliche Bescheinigung einer Vertrauensärztin oder eines Vertrauensarztes der Hochschule zu verlangen; die oder der Studierende muss zwischen mehreren Vertrauensärztinnen oder Vertrauensärzten wählen können.

 

Die Vertrauensärzt*innen der Bergischen Universität Wuppertal: