Erstes Staatsexamen Lebensmittelchemie
Abmeldung wegen Krankheit - Attest
Sollten Sie am Tag der Prüfung krank sein, sind Sie verpflichtet,
- unverzüglich und noch vor der Prüfung den Prüfungsausschuss über das Zentrale Prüfungsamt zu informieren.
Dazu rufen Sie entweder bei der zuständigen Sachbearbeiterin (s. rechter Kasten) an oder schreiben ihr eine E-Mail. Folgende Angaben müssen Sie in diesem Fall dringend übermitteln: Ihren Name, Vorname, Matrikel-Nr., den Namen d. PrüferIn und das Prüfungsdatum
und (!!!) - ein ärztliches Attest einzureichen (ebenfalls unverzüglich, d.h. innerhalb von drei Werktagen).
Das Formular für das ärztliche Attest können Sie hier downloaden:
Ärzliches Attest