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Computertastatur mit Psychologietaste

BSc Psychologie PO2022

Sprechzeiten

Ihre zuständige Sachbearbeitung ist in der Regel telefonisch und per E-Mail zu erreichen. Bei Bedarf kann ein individueller Termin für eine Beratung vor Ort über das Studierenden Service Center vereinbart werden.

Hinweise zum Einreichen von Unterlagen

Wir nehmen ab sofort alle Unterlagen (außer Hausarbeiten und Thesen!) per E-Mail entgegen.

Durch die Einführung der E-Studierendenakte ist es künftig nicht mehr erforderlich, dass Studierende, Dozierende, Prüfende u. a. die einzureichenden Unterlagen ausdrucken, unterschreiben, stempeln und auf dem (Haus-)Postwege an uns senden. Abgesehen von Hausarbeiten und Thesen kann alles per E-Mail eingereicht werden.

Diese Regelung gilt insbesondere für
•    Formulare von Prüfungsan-/abmeldungen
•    Leistungsbescheinigungen
•    Listen mit erbrachten Leistungen (UBLs oder MAPs)
•    Noten von Hausarbeiten
•    Gutachten
•    Atteste / Rücktritte
•    Anträge auf Anrechnung und deren Begutachtung
•    Anträge auf Nachteilsausgleich und deren Begutachtung
•    Anträge auf Verlängerung der Bearbeitungszeit von Hausarbeiten oder Thesen und deren Begutachtung
•    Anträge auf Anerkennung des Auslandsaufenthaltes

Die Unterlagen können von allen Personen mit der gescannten / digitalen Unterschrift oder Signatur versehen und per E-Mail (über den Uni-Account) an die jeweiligen Funktions-E-Mail-Adressen der zuständigen ZPA-Teams übersendet werden.

Wir bitten Sie, in Zukunft auf den Versand der Originale per Hauspost zu verzichten. Vielen Dank!

Hier finden Sie alle relevanten Informationen, Formulare und Ansprechpartner*innen auf einen Blick.

Modulabschlussprüfungen können in ihrer Wiederholbarkeit eingeschränkt sein. Welche das sind und wie oft sie wiederholt werden können, entnehmen Sie bitte der Prüfungsordnung bzw. dem Modulhandbuch.

Die Anmeldung zu eingeschränkt wiederholbaren Modulabschlussprüfungen erfolgt zwingend über StudiLöwe spätestens drei Wochen vor dem jeweiligen Prüfungstermin.

Bei uneingeschränkt wiederholbaren Modulabschlussprüfungen ist eine Anmeldung teilweise ebenfalls über StudiLöwe möglich. Sollte Sie dort keine Möglichkeit zur Anmeldung finden, klären Sie bitte mit dem*r zuständigen Prüfer*in ab, wie und ob eine Anmeldung erfolgen soll.

Wird bei mündlichen Modulabschlussprüfungen ein individueller Termin vergeben, bei dem eine Anmeldung über StudiLöwe nicht angeboten wird, ist auf dem Anmeldeformular der Prüfungstag von dem*r Prüfer*in bzw. vom zuständigen Sekretariat einzutragen. Die Anmeldung muss spätestens drei Wochen vor dem Termin bei dem*der zuständigen Sachbearbeiter*in eingehen.

Für eine eingeschränkt wiederholbare Hausarbeit nutzen Sie bitte dieses Formular. Das Anmeldeformular wird von Ihnen ohne Prüfungsdatum ausgefüllt und unterschrieben. Mit dem Datum und der Unterschrift des*r Prüfer*in beginnen die sechs Wochen Bearbeitungszeit. Über die Zulassung zur Hausarbeit werden Sie zusätzlich schriftlich informiert. Die Hausarbeit ist in einfacher, gedruckter Ausfertigung fristgerecht im ZPA einzureichen (postalisch, Postfach Nr. 17 auf Ebene T.10 oder während der Öffnungszeiten im Studierenden-Service-Center am Haupteingang, Campus Grifflenberg). Von hier wird sie zur Bewertung an den*die Prüfer*in weitergeleitet. Der Eingang der Hausarbeit im ZPA wird nicht bestätigt.

Für eine uneingeschränkt wiederholbare Hausarbeiten ist ggf. eine Anmeldung über StudiLöwe möglich. Die Hausarbeit reichen Sie bitte fristgerecht direkt bei dem*r Prüfer*in ein, nicht beim ZPA.

Abmeldungen von Prüfungen ohne Angabe von Gründen

Von einer eingeschränkt wiederholbaren Prüfung können sich bis spätestens eine Woche vor dem Prüfungsdatum ohne Angabe von Gründen abmelden.

Die Abmeldung erfolgt

  • bei einer schriftliche Prüfungen (Klausur) oder elektronischen Prüfungen online über StudiLöwe

bzw.

____________________

Abmeldung wegen Krankheit s. h. "Attest/Verhalten im Krankheitsfall"

____________________

Abmeldung aus anderen Gründen

Sollten Sie nach der Wochenfrist (s. o.) zurücktreten wollen, so ist der Prüfungsausschuss über das Zentrale Prüfungsamt unverzüglich und noch vor der Prüfung zu informieren.

Dazu stellen Sie einen formlosen schriftlichen Antrag an den Prüfungsausschuss (abzugeben bei der zuständigen Sachbearbeitung) und erläutern die Gründe. Folgende Angaben müssen Sie in diesem Fall dringend übermitteln: Nachname, Vorname, Matrikel-Nr., das Fach, die Bezeichnung des Moduls, Name des*r Prüfer*in und das Prüfungsdatum.

Der Prüfungsausschuss entscheidet über die An- oder Aberkennung des Antrages. Die Entscheidung wird Ihnen schriftlich mitgeteilt.

____________________

Nichterscheinen ohne Abmeldung

Sollten Sie zu einer eingeschränkt wiederholbaren Prüfung ohne triftige Gründe (s. o.) nicht erscheinen oder eine schriftliche Prüfungsleistung nicht fristgerecht einreichen, so gilt die Prüfungsleistung als "nicht ausreichend" (5,0).

Sollten Sie am Tag einer eingeschränkt wiederholbaren Prüfung krank sein, sind Sie verpflichtet, über Ihren Matrikelnummer-Account (und nur über diesen)

  1. unverzüglich und noch vor der Prüfung den*die Prüfer*in per E-Mail zu informieren
    Folgende Angaben sind dafür notwendig: Name, Vorname, Matrikel-Nr., Studiengang, Bezeichnung des Prüfungs-Moduls, Prüfungsdatum

    und
     
  2. bei der zuständigen Sachbearbeitung im ZPA unverzüglich (d. h. innerhalb von drei Werktagen) ein ärztliches Attest (per E-Mail) einzureichen. Das Formular für das ärztliche Attest können Sie hier downloaden: Ärztliches Attest.

 

Für die Anerkennung von Studien- und Prüfungsleistungen ist die (erfolgreiche) Einschreibung im Bachelorstudiengang Psychologie Voraussetzung.

Der ausgefüllte Antrag wird mit den entsprechenden Nachweisen in der Sprechstunde bei dem bzw. der Modulbeauftragten oder Fachvertreter*in eingereicht. Nach Überprüfung der Gleichwertigkeit wird die Anerkennung eventuell mit Einschränkungen oder Auflagen befürwortet.

Der Antrag wird anschließend bei der zuständigen Sachbearbeitung im ZPA zur Weitergabe an den Prüfungsausschuss eingereicht. Nach erfolgter Anerkennung werden die Studien- und Prüfungsleistungen Ihr Studienkonto eingetragen.

Was ist eine Einstufung/ ein Quereinstieg?

Unter einer Einstufung bzw. Quereinstieg versteht man den Eintritt in einen Studiengang in einem höheren Fachsemester aus einem anderen, vergleichbaren Studiengang heraus. Eine der notwendigen Voraussetzungen für die erfolgreiche Einstufung/Quereinstieg ist die Anerkennung eines Mindestumfangs an bisher erbrachten qualifizierten Studienleistungen. Mit dem Verfahren der Einstufung/des Quereinstiegs werden gegebenenfalls frei gewordene Studienplätze im Bachelorstudiengang Psychologie der Bergischen Universität Wuppertal wiederbesetzt. Ein Rechtsanspruch hierzu besteht nicht.

Wer kann zugelassen werden?

Grundsätzlich benötigen Sie die Allgemeine Hochschulreife (Abitur) oder einen vergleichbaren Abschluss. Deutsche und ausländische Studienbewerber*innen mit einer ausländischen Hochschulzugangsberechtigung müssen sich zusätzlich über uni-assist bewerben. Weitere Informationen hierzu finden Sie auf den Seiten des Internationalen Studierendensekretariats.

Darüber hinaus müssen Sie einen Mindestumfang von erfolgreich abgeschlossenen Studienleistungen aus einem Studiengang an einer inländischen oder ausländischen Hochschule nachweisen können. Studiengänge, aus denen häufig Studienleistungen anerkannt werden können, sind zum Beispiel der Diplomstudiengang Psychologie, andere psychologienahe Studiengänge wie Wirtschaftspsychologie oder in Teilen auch die vorklinische Medizin.

Wo ist eine Zulassung zu beantragen?

Eine Zulassung zu einem Studiengang wird stets durch das Studierendensekretariat vorgenommen und ist dementsprechend auch dort zu beantragen. Im Rahmen der Bewerbung um einen Studienplatz muss der*die Bewerber*in gegenüber dem Studierendensekretariat nachweisen, dass er*sie die erforderlichen Kenntnisse aus dem bisherigen Studium erworben hat, die im Bachelorstudiengang Psychologie an der Bergischen Universität Wuppertal im angezielten Fachsemester gefordert werden. Dieser Nachweis gegenüber dem Studierendensekretariat wird durch eine sogenannte Einstufung erbracht.

Welche Fristen sind zu beachten?

Einstufungen sind stets postalisch (nicht per E-Mail!) über das Zentrale Prüfungsamt einzureichen. Die Prüfung und Sichtung der eingereichten Unterlagen erfolgt durch den Prüfungsausschuss des Faches Psychologie, nicht durch das Zentrale Prüfungsamt. Der Prüfungsausschuss des Faches Psychologie bittet darum, von Vorabanfragen zum Quereinstieg z.B. ob die Kriterien erfüllt werden können, abzusehen! Das Zentrale Prüfungsamt kann grundsätzlich keine fachspezifischen Einschätzungen zur Kritrienerfüllung abgeben.
Bitte beachten Sie folgende Fristen für die Einreichung der Unterlagen für eine Einstufung:

  • Anträge auf Einstufungen in die Sommersemester 2, 4 oder 6 müssen bis zum 15. Februar eines Jahres im Prüfungsamt vollständig vorliegen (Ausschlussfrist).
  • Anträge auf Einstufung in die Wintersemester 3 oder 5 müssen bis zum 15. August eines Jahres im Prüfungsamt vollständig vorliegen (Ausschlussfrist).

Verläuft eine Einstufung in das entsprechende Fachsemester erfolgreich, erhält der*die Bewerber*in eine schriftliche Mitteilung vom Prüfungsausschuss des Faches Psychologie (nicht vom Zentralen Prüfungsamt). Diese Mitteilung erfolgt automatisch und rechtzeitig vor Fristende der Einschreibung des Studierendensekretariats. Die Mitteilung wird Ihnen postalisch zugestellt, nicht per E-Mail! Bitte nehmen Sie von Sachstandsanfragen während der Prüfung Ihrer Unterlagen Abstand.

Beachten Sie, dass mit einer Einstufung noch kein Studienplatz verbunden ist. Bis zum 15. März bzw. 15. September eines Jahres (Ausschlussfristen) muss der*die Studienplatzbewerber*in mit dem Nachweis der erfolgreichen Einstufung eine Bewerbung um einen Studienplatz an das Studierendensekretariat der Bergischen Universität Wuppertal richten. Informationen dazu und das entsprechende Formular finden Sie unter http://www.studierendensekretariat.uni-wuppertal.de/bewerbung-und-einschreibung/hoehere-fachsemester.html

Achtung! Das Nachreichen von fehlenden Unterlagen nach Fristablauf ist nicht möglich!
Diese Unterlagen werden nicht mehr berücksichtigt und an den Absender zurückgesendet.

Welche Kriterien gibt es für die Einstufung?

1.  Für jedes Fachsemester müssen in der Summe Studienleistungen in einem bestimmten Umfang nachgewiesen werden. Für eine Einstufung in das 2. Semester sind das insgesamt 26 Leistungspunkte (LP), für das 3. Semester 60 LP, für das 4. Semester 90 LP, für das 5. Semester 120 LP und für das 6. Semester 150 LP.

2.  Die Leistungspunkte müssen sich wie folgt verteilen:

2. Semester: Summe 26 LP (zur Checkliste)
a) Statistik: mindestens 7 LP
b) Allgemeine Psychologie: mindestens 14 LP
c) Rest aus weiteren Gebieten der Psychologie
3. Semester: Summe 60 LP (zur Checkliste)
a) Statistik / Methodenlehre: mindestens 18 LP
b) Allgemeine Psychologie: mindestens 21 LP
c) Grundlagen der Medizin und Pharmakologie: mindestens 6 LP
d) Rest aus weiteren Gebieten der Psychologie
4. Semester: Summe 90 LP (zur Checkliste)
a) Statistik / Methodenlehre: mindestens 27 LP
b) Allgemeine Psychologie: mindestens 32 LP
c) Grundlagen der Medizin und Pharmakologie: mindestens 6 LP
d) Rest aus weiteren Gebieten der Psychologie
5. Semester: Summe 120 LP (zur Checkliste)
a) Statistik / Methodenlehre / Diagnostik: mindestens 27 LP      
b) Allgemeine Psychologie: mindestens 32 LP
c) Grundlagen der Medizin und Pharmakologie: mindestens 6 LP
d) Berufspraktikum: maximal 13 LP
e) Rest aus weiteren Gebieten der Psychologie
6. Semester: Summe 150 LP (zur Checkliste)
a) Statistik / Methodenlehre / Diagnostik: mindestens 35 LP   
b) Allgemeine Psychologie: mindestens 32 LP
c) Grundlagen der Medizin und Pharmakologie: mindestens 6 LP
d) Anwendungsfelder (Klinische, Arbeits- und Organisationspsychologie): mindestens 22 LP
e) Berufspraktikum: maximal 13 LP
 f) Rest aus weiteren Gebieten der Psychologie

3.  Die Veranstaltungen beziehungsweise Modulabschlüsse, die der*die Antragssteller*in aus dem bisherigen Studium als äquivalent zu den Veranstaltungen beziehungsweise Modulen im Bachelorstudiengang Psychologie anerkennen lassen möchte, müssen auf der „Checkliste zum Quereinstieg“ (für das jeweilige Semester) aufgeführt und eindeutig einander zugeordnet werden. Die für die BUW relevanten Modulkurzbeschreibungen als Anlage zur derzeit gültigen Prüfungsordnung finden Sie unter https://www.psychologie.uni-wuppertal.de/de/studium/bachelorstudiengang-psychologie/studienverlauf-po-2022/. Bitte beachten Sie immer die aktuellste Prüfungsordnung mit dem dazugehörigen Modulhandbuch.

4.  Die auf der Checkliste durch den*die Antragsteller*in vorgenommene Zuordnung wird anschließend einer Prüfung der inhaltlichen Korrespondenz der anzuerkennenden Elemente aus dem bisherigen Studium mit den Studieninhalten im Bachelorstudiengang Psychologie an der Bergischen Universität Wuppertal unterzogen. Für die inhaltliche Prüfung der in einer Checkliste eingetragenen eindeutigen Zuordnungen ist es daher in der Regel notwendig, Auszüge aus Modulhandbüchern oder Prüfungsordnungen aus dem bisherigen Studium beizufügen. Der*die Antragsteller*in ist dafür verantwortlich, die für die inhaltliche Prüfung der Zuordnung notwendigen Unterlagen vorzulegen. Liegen die notwendigen Unterlagen nicht vor oder sind diese unvollständig, kann keine Einstufung erfolgen.

5.  Jede angeführte Studienleistung aus dem bisherigen Studium muss nachgewiesen werden. Die Nachweise müssen in Form von beglaubigten Kopien vorgelegt werden.  Eine Vorlage von Originalunterlagen ist zwar möglich, aber nicht ratsam. Denken Sie auch an die beglaubigte Kopie Ihres Abiturzeugnisses.

Wohin muss ich meinen Antrag auf Einstufung und zugehörige Unterlagen schicken?

Bergische Universität Wuppertal
Dezernat 3.4 - Zentrales Prüfungsamt
z. Hd. Frau Jennifer Pätzold
Quereinstieg Bachelor Psychologie
Gaußstraße 20
42119 Wuppertal 

Die Zusendung der Unterlagen ist NUR per Post möglich!
Inhaltiche Fragen und Fragen zum Status der Bewerbung werden NICHT vom Zentralen Prüfungsamt beantwortet!

Hinweise:
Nur im Falle der erfolgreichen Bewerbung um einen Studienplatz (d. h. nach Zulassung und anschließender Einschreibung in den Bachelorstudiengang Psychologie) werden die Studienleistungen aus dem bisherigen Studium auf Antrag im Einzelnen von den jeweiligen Modulverantwortlichen geprüft (siehe Kategorie: Anrechnung von Prüfungsleistungen). Nur auf Basis der Anerkennung durch die Fachverantwortlichen kann anschließend eine Anrechnung im Prüfungsamt erfolgen. Ein Rechtsanspruch auf eine Anerkennung der Studienleistung besteht nicht. Von einem Quereinstieg in ein höheres Fachsemester ist ferner unbenommen, dass Modulabschlussprüfungen unter Umständen nachgeholt oder wiederholt werden müssen.

Das Formblatt 5 unterschreibt Herr Dr. Christian Vorstius., Gebäude Z.01.04.

 

Informationen zum Thema BAföG und Studienfinanzierung finden Sie auf den  Seiten des Studierendenwerkes und ZPA.

Berufsbezogenes Praktikum

Im B.Sc. Psychologie ist im Modul BPsy6.2 ein Berufsbezogenes Praktikum erforderlich. Dies kann auf maximal 3 verschiedene Praktikumsstellen aufgeteilt werden und schließt jeweils mit einem (unbenoteten) Praktikumsbericht ab. Modulbeauftragter und Ansprechpartner ist Dr. Christian Vorstius.

Berufsbezogenes Praktikum in psychotherapeutischen Praxisfeldern

Dieses Wahlpflichtmodul ist alternativ zum Modul BPsy6.2 (Berufsbezogenes Praktikum) zu studieren.

 

 

Wie wird die Anzahl der VP-Stunden bestimmt?

a) Die Anzahl der bescheinigten Stunden muss den tatsächlich geleisteten Stunden in der Funktion als Teilnehmer*in einer Untersuchung entsprechen. Ausnahme: Untersuchungen unter 15 Minuten werden mit 15 Minuten bescheinigt.


b) Die tatsächlich geleisteten Stunden umfassen nicht An- und Abfahrt zur Untersuchung und sind auch keine "Währung", die zur Kompensation von Unannehmlichkeiten im Zusammenhang mit der Untersuchung o.ä. eingesetzt werden kann.


c) Die bescheinigten Stunden werden im 15-Minuten-Takt vergeben. Reale Untersuchungszeiten werden auf eine viertel Stunde gerundet. 20 Minuten Testzeit werden also mit 15 Minuten bescheinigt, 25 Minuten Testzeit mit 30 Minuten.


d) In manchen Untersuchungen kann die tatsächliche Dauer einer Untersuchung vorab nur geschätzt werden und variiert interindividuell. Auch hier ist die VP-Stundenzahl an der dann erreichten tatsächlichen Dauer zu orientieren. Angaben zu VP-Stunden im Zusammenhang mit der VP-Werbung sind am Median der geschätzten tatsächlichen Dauer der Untersuchung zu orientieren und insbesondere nicht als "maximal denkbare Dauer" der Teilnahme festzulegen.


e) Studierende besprechen potentielle Unklarheiten bei der Bestimmung der Dauer der Untersuchung bitte auf jeden Fall rechtzeitig mit Ihrem*er Betreuer*in, der*die die Stunden vergibt.

 

Wichtige Regelung ab WiSe2024

Studierende, die ihr Studium im WiSe 2024 oder nachfolgend begonnen haben, dürfen nur max. die Hälfte der VP-Stunden in Online-Studien nachweisen.
Damit gilt Folgendes:

B.Sc. Psy Modul 0.1 Einführung in die Psy. (15h)
max. *7,5h* Online-Stunden

B.Sc. Psy Modul 0.2 Versuchspersonenstunden (30h)
max. *15h* Online-Stunden

Für Studierende, die ihr Studium vor dem WiSe 2024 begonnen haben, gilt diese Änderung nicht.

 

Wer vergibt VP-Stunden?

a.1) VP-Stunden werden über das Portal Sona vergeben. Studierende der Bergischen Universität Wuppertal, die im Rahmen des Studiums den Nachweis an psychologischen Untersuchungen erbringen müssen, müssen sich mit ihrem ZIM-Account (grüner Button "Uni Wuppertal ZIM Log In") im Studienportal | Sona Systems@BUW registrieren und ihre Matrikelnummer unter "Student(en) ID (optional)" hinterlegen. Wenn die benötigte Anzahl von VP-Stunden erreicht ist, laden die Teilnehmer*innen eine pdf-Datei herunterladen, in der die erreichten Stunden dokumentiert sind. Dieses Dokument reichen Sie dann ein (siehe nächster Punkt).

a.2) Auslaufende Regelung: Es gibt ein Formular, das vor der Einführung von Sona verwendet wurde. Dieses wird jedoch für Studierende, die im WiSe2024 ihr Studium begonnen haben, nicht mehr akzeptiert.

b) Die Stunden können nur durch Lehrende vergeben werden, die aktuell Lehrveranstaltungen im Fach Psychologie an der BUW leiten und/oder in laufenden Forschungsprojekten der Arbeitseinheiten tätig sind.

c) Die Bescheinigungen können nicht durch Studierende und/oder an externen Forschungseinrichtungen Tätige ausgestellt werden.

Wer bescheinigt VP-Stunden?

Modul BPsy0.1:

Wenn Sie alle 15 Vp-Stunden gesammelt haben, füllen Sie den entsprechenden Leistungsnachweis aus und senden diesen in ausgedruckter Form ein. Dies tun Sie, in dem Sie entweder die Unterlagen per Post an das Sekretariat des Lehrstuhls für Psychologie mit Schwerpunkt Neurokognitive Entwicklung und Verhaltensregulation senden oder die Unterlagen in einem Briefumschlag in das Postfach des Lehrstuhls einwerfen.

Modul BPsy0.2:

Wenn Sie alle 30 Vp-Stunden gesammelt haben, füllen Sie den entsprechenden Leistungsnachweis aus und senden diesen in ausgedruckter Form an den Prüfungsausschuss (NICHT zu verwechseln mit dem Zentralen Prüfungsamt!). Dies tun Sie, indem Sie entweder die Unterlagen per Post an das Sekretariat der*s Prüfungsauschussvorsitzenden senden oder die Unterlagen in einem Briefumschlag in das Postfach der*s Prüfungsauschussvorsitzenden einwerfen. Informieren Sie sich bitte immer, wer aktuell den Vorsitz innehat.

Für beide Module gilt:

Wenn Sie Ihre Vp-Stunden über ein Papierformular gesammelt haben, reichen Sie dieses bitte mit ein. Wenn Sie Ihre Vp-Stunden über das Studienportal SONA gesammelt haben, ist kein separater Ausdruck der Stundenübersicht notwendig.

 

Wie kann ich mich über Untersuchungen informieren, für deren Teilnahme VP-Stunden vergeben werden?

Die Untersuchungen werden

a) per Aushang

b) oft auch per Email-Newsletter der Fachschaft sowie

c) über das Studienportal (https://www.psychologie.uni-wuppertal.de/de/forschung/studienportal-sona-systemsbuw/)

bekanntgegeben.

 

Wie soll ich für meine Untersuchung werben?

Bekanntmachungen müssen folgende Information enthalten:

a) die (geschätzte) tatsächliche Dauer der Untersuchung. Ist die Dauer eine Schätzung, dann ist im Interesse der Teilnehmenden darauf hinzuweisen.

b) Ansprechpartner. Dies kann die*der Projektleiter*in sein oder jemand aus dem Untersuchungsteam, die*der Auskünfte zur Untersuchung erteilen kann. Anonyme Hinweise auf Untersuchungen per Link o.ä. sind nicht statthaft.

 

Abschließend ist auch aus rechtlichen Gründen zu empfehlen, das Einholen einer schriftlichen Einverständniserklärung der Teilnehmer*innen in Erwägung zu ziehen.

Voraussetzung
Für die Ausgabe des Themas der Abschlussarbeit ist der Nachweis von mind. 120 LP nötig.

Anmeldung

Sie erfolgt über den Antrag zur Abschlussarbeit. Dieser wird ausgefüllt und unterschrieben im ZPA bei der zuständigen Sachbearbeitung eingereicht. Thema und Zweitprüfer*in der Abschlussarbeit werden durch den Prüfungsausschuss bestimmt. Sie können hierzu jedoch entsprechende Vorschläge auf dem Antrag angeben.

Zulassung

Das Thema, die Namen der beiden Prüfer*innen und der letztmögliche Abgabetermin (Bearbeitungszeit 20 Wochen) werden Ihnen schriftlich mitgeteilt. Dieser Zulassung liegen die Hinweise zur Anfertigung der Abschlussarbeit bei sowie die Vorlage für die Erklärung, die als letzte Seite in die Arbeit eingebunden werden muss.

Das Thema der Abschlussarbeit ist eins zu eins aus dem Schreiben zu übernehmen.

Externe Zweitgutachter/in: Bachelorarbeiten mit der Beteiligung (Begutachtung und u. U. Ko-Betreuung) von Personen, die nicht dem Institut für Psychologie an der Bergischen Universität (IfPsy) angehören, sind möglich. Grundsätzlich muss jedoch der*die Betreuer*in der Arbeit, bei dem*r die Arbeit angemeldet wird, Mitglied des IfPsy sein. „Externe“ Beteiligte an anderen Instituten oder Fakultäten der BUW oder anderen Universitäten können als Gutachter*in im Einzelfall bestellt werden. Voraussetzungen hierfür sind:
•    Abgeschlossene Promotion des*r externen Beteiligten im Fach Psychologie
•    Bereitschaftserklärung des*r externen Beteiligten zur Begutachtung
•    Einverständniserklärung des*r Betreuers*in im IfPsy
Für die Bereitschaft- beziehungsweise Einverständniserklärung sind lediglich kurze formlose E-Mails an die Sachbearbeitung im ZPA ausreichend.

Verlängerung der Bearbeitungszeit

Die Bearbeitungszeit kann im Einzelfall um bis zu sechs Wochen verlängert werden. Dazu ist ein begründeter Antrag erforderlich. Bei Krankheit ist mit dem Antrag ein ärztliches Attest einzureichen, aus dem hervorgeht, dass die Arbeit an der Bachelor-Thesis nicht oder nur eingeschränkt möglich ist.

Dieser Antrag ist rechtzeitig im ZPA bei der zuständigen Sachbearbeitung einzureichen. Die Entscheidung des Prüfungsausschusses wird schriftlich mitgeteilt.

Änderung des Themas der Thesis

Eine Änderung des Themas kann nur durch den Prüfungsausschusses genehmigt werden. Dazu muss rechtzeitig vor dem Abgabetermin ein formloser begründeter Antrag gestellt werden, der von dem*r Erstprüfer*in/Betreuer*in befürwortet wird. Die Entscheidung des Prüfungsausschusses wird schriftlich mitgeteilt.

Abgabe der Abschlussarbeit

Sie erfolgt fristgerecht in dreifacher Ausfertigung (gebunden und inklusive je einer elektronischen Fassung der Abschlussarbeit sowie der bei empirischen Arbeiten verwendeten Daten auf CD-/DVD-Rom bzw. USB-Stick) im ZPA (postalisch, Einwurf in Postfach Nr. 17 auf Ebene T.10 oder während der Öffnungszeiten im Studierenden-Service-Center am Haupteingang, Campus Grifflenberg). Bitte tragen Sie dafür Sorge, dass der elektronische Datenträger Ihrer Wahl nicht aus den gebundenen Ausfertigungen herausfallen kann.

Die Abschlussdokumente (Zeugnis, Urkunde, Transcript of Records und Diploma Supplement) werden erstellt, sobald dem Zentralen Prüfungsamt alle Prüfungsleistungen vorliegen.

Wichtig: Für die Zeugnisunterlagen werden aus StudiLöwe Ihre persönlichen Daten übernommen, wie Sie sich eingeschrieben haben! Diese Eintragungen sollten mit Ihrem Personalausweis oder Pass bzw. Geburtsurkunde übereinstimmen.

Die Ausstellung der Dokumente kann 4-6 Wochen dauern. In Zeiten, in denen sehr viele Studierende ihr Studium abschließen (d. h. im Februar/März und im August/September), kann sich die Bearbeitungszeit der Abschlussdokumente u. U. verlängern. Bitte sehen Sie in diesen Zeiten von Anfragen bezüglich der Fertigstellung der Abschlussdokumente ab.

Auf Antrag können in das Zeugnis bzw. als Anlage zum Zeugnis auch die Ergebnisse von Prüfungen in Zusatzmodulen, die Ergebnisse von Leistungspunkteprüfungen, die nicht in die Wertung eingebracht wurden und die bis zum Abschluss der Bachelorprüfung benötigte Fachstudiendauer aufgenommen werden. Der Antrag ist spätestens vor der letzten Prüfungsleistung einzureichen.

 

Aushändigung der Unterlagen

Die Abschlussdokumente werden Ihnen per Einschreiben an die in Ihrem Studienkonto hinterlegte Adresse verschickt.

Gemäß § 17 Abs. 1 der Prüfungsordnung vom 27.10.2020 können weitere als die vorgeschriebenen Module absolviert werden.

Zusatzleistungen sind Module oder Modulkomponenten gemäß der Prüfungsordnung.

Module oder Modulkomponente, die für den Abschluss bereits angerechnet wurden, dürfen kein zweites Mal eingereicht werden.

Auf Antrag können Zusatzleistungen aus dem Bachelorstudiengang Psychologie in das Zeugnis aufgenommen werden:
 

  • Leistungsnachweise aus den Modulen, bei denen aus mehreren angebotenen Komponenten gewählt werden kann.
  • Modulabschlussprüfungen in Wahlmodulen (z.B. Modul BPsy3.3 oder BPsy3.5). Bei benoteten Zusatzleistungen ist das zuletzt abgelegte Modul eine Zusatzleistung.

Zusatzleistungen aus anderen Studiengängen:

Hierzu muss ein formloser Antrag an den Prüfungsausschuss gestellt werden. Diesem Antrag sind die entsprechenden Unterlagen beizufügen.

 Im Ausland abgelegte Leistungen können auf Antrag in das Diploma Supplement eingetragen werden.

Wenn Sie für die Bewerbung um einen Masterplatz (im Jahre 2025), die Annahme eines Studienplatzes (im Jahre 2025) oder einen Studienortwechsel eine Bescheinigung bezüglich der berufsrechtlichen Anerkennung ihres voraussichtlichen Bachelorabschlusses benötigen, gehen Sie bitte wie folgt vor:

Bitte reichen Sie alle unten genannten Dokumente in ausgedruckter und vorab ausgefüllter Form beim Prüfungsausschuss ein. Dies tun Sie, indem Sie a) die Unterlagen per Post an den Lehrstuhl von Prof. Dr. Nicola Ferdinand senden oder 2) die Unterlagen in einem Briefumschlag in das Postfach von Prof. Dr. Nicola Ferdinand auf Ebene S.13 (Briefkästen vor dem Dekanat) einwerfen.

Für die Prüfung Ihrer Unterlagen reichen Sie bitte folgende Dokumente ein:

  1. ein aktuelles Transcript of Record, auf dem Sie bitte das Modul BPsy6.1a und BPsy6.1b farbig markieren, sowie das Modul 4.4 Entwicklungspsychologische Grundlagen von Erziehung und Psychotherapie. Für den Fall, dass Sie das Modul 4.4 noch nicht abgeschlossen haben, reichen Sie bitte einen Auszug von StudiLöwe ein, der zeigt, dass Sie das Modul besuchen. Für den Fall, dass Sie das Praktikum noch nicht abgeschlossen haben, reichen Sie bitte eine Bescheinigung darüber ein, dass ihr Praktikum anerkannt werden wird (eine Bescheinigung erhalten Sie bei Frau Spoo). Den Abschluss aller anderen Module müssen Sie zum jetzigen Zeitpunkt nicht nachweisen.
  2. Anlage 3a BUW Anerkennung BSc für MPsychKliPPt – bitte tragen Sie vorab alle Ihre Angaben ein. Zudem benötigen Sie keine Bescheinigung, wenn Ihnen ihr Abschlusszeugnis bereits vorliegt und dort bereits vermerkt ist, dass der Studiengang berufsrechtlich anerkannt wurde.
  3. Bitte legen Sie einen (nicht frankierten) Umschlag beschriftet mit Ihrer aktuellen Adresse bei, damit wir Ihnen die Formulare zurücksenden können.
  4. Optional: Falls es sich um einen Studienortwechsel handelt, tragen Sie bitte auf dem Formular 3a den voraussichtlichen Abschluss ihres Bachelor Studiums handschriftlich ein. Legen Sie in diesem Falle zudem ein kurzes Anschreiben bei, indem Sie den Grund der Beantragung der Bescheinigung erläutern. 
  5. Optional: Sollten Sie für die Annahme eines Studienplatzes 2025 eine Bescheinigung benötigen, tragen Sie bitte auf dem Formular 3a den voraussichtlichen Abschluss ihres Bachelor Studiums handschriftlich ein. Legen Sie in diesem Falle zudem ein kurzes Anschreiben bei, indem Sie den Grund der Beantragung der Bescheinigung erläutern. 

Für den Fall, dass Sie für die Bewerbung an eine andere Universität ein anderes als das vom Fakultätentag für Psychologie empfohlenes Dokument benötigen, reichen Sie dies bitte ebenfalls vorab ausgefüllt zusammen mit den oben genannten Unterlagen ein. Die Zuordnung der Module der BUW zu den Anforderungen im Sinne der PsychThApproO entnehmen Sie bitte der Anlage 3b. Bitte unterzeichnen Sie jede Seite mit Ihrem Namen.

Bitte beachten Sie zudem, dass die Prüfung Ihrer Unterlagen und die Ausstellung der Bestätigung eine gewisse Zeit in Anspruch nehmen kann. Daher reichen Sie die Unterlagen bitte mit einem Vorlauf von 2 Wochen ein. Beachten Sie bitte zudem, dass Sie die Unterlagen spätestens bis Ende Juni 2025 einreichen, damit eine Ausstellung vor Semesterende erfolgen kann. In den Semesterferien ist eine Ausstellung nicht mehr möglich.