Sprechzeiten
Ihre zuständige Sachbearbeitung ist in der Regel telefonisch und per E-Mail zu erreichen. Bei Bedarf kann ein individueller Termin für eine Beratung vor Ort über das Studierenden Service Center vereinbart werden.
Bitte beachten Sie die neue Prüfungsordnung vom 15.11.2022!
Die Freigabe zur Verwaltung dieser Prüfungsordnung (-version) in StudiLöwe erfolgte ohne vorherige finale Struktur- und Qualitätsprüfung. Für die Richtigkeit der Verbuchung kann daher keine Gewähr übernommen werden. Bis zur abschließenden Qualitätsprüfung sind strukturelle und funktionelle Änderungen im Studienkonto möglich.
Die Wechsel in die PO vom 15.11.2022 wurden am 21.02.2023 abgeschlossen. Es werden nach und nach alle Leistungen die Sie erbracht haben verbucht. Wenn Sie umgeschrieben wurden und Leistungen sehen können, Ihnen aber Leistungen fehlen, dann melden Sie sich bitte frühstens Mitte März per Mail bei Ihrer Sachbearbeiterin im Zentralen Prüfungsamt! Die bisher erbrachten Leistungen sind nicht gelöscht, eventuell wurden nicht alle sofort umgebucht.
Bitte beachten Sie die neue PO 2022 und lesen Sie sich genau durch! Gerade im Modulteil 3 gibt es Änderungen!
Klausuranmeldungen und Abmeldungen werden ab dem Sommersemester 2023 selbstständig über StudiLöwe durchgeführt!
Gestempelte und unterschriebene Kontoauszüge (zum Beispiel für Masterbewerbungen) können im Studierendenservice Center abgeholt werden.
Hier finden Sie alle relevanten Informationen, Formulare und Ansprechpartner*innen auf einen Blick.
Abmeldungen von Prüfungen ohne Angabe von Gründen
Sie können sich bis spätestens eine Woche vor einer Prüfung ohne Angabe von Gründen von einer eingeschränkt wiederholbaren Prüfung abmelden.
Die Abmeldung
- kann bei einer schriftliche Prüfungen (Klausur) oder elektronischen Prüfungen online über StudiLöwe erfolgen (im Notfall können Sie aber auch u.g. Formular nutzen)
oder
- muss bei mündlichen, integrierten Prüfungen und schriftlichen Hausarbeiten schriftlich erfolgen. Dazu müssen Sie das folgende Formular downloaden und bei der zuständigen Sachbearbeiterin (s. rechter Kasten) einreichen:
Formular zur Abmeldung von einer eingeschränkt wiederholbaren Prüfung
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Abmeldung wegen Krankheit s.h. "Attest/Verhalten im Krankheitsfall"
____________________
Abmeldung aus anderen Gründen
Sollten Sie nach der Wochenfrist (s.o.) zurücktreten wollen, so ist der Prüfungsausschuss über das Zentrale Prüfungsamt unverzüglich und noch vor der Prüfung zu informieren.
Dazu stellen Sie einen schriftlichen Antrag an den Prüfungsausschuss (abzugeben bei der zuständigen Sachbearbeiterin) und erläutern die Gründe. Folgende Angaben müssen Sie in diesem Fall dringend übermitteln: Ihren Name, Vorname, Matrikel-Nr., das Fach, die Bezeichnung des Moduls, den Namen d. PrüferIn und das Prüfungsdatum
Der Prüfungsausschuss entscheidet über die An- oder Aberkennung des Antrages. Die Entscheidung wird Ihnen schriftlich mitgeteilt.
____________________
Nichterscheinen ohne Abmeldung
Sollten Sie zu einer eingeschränkt wiederholbaren Prüfung ohne triftige Gründe (s. o.) nicht erscheinen oder eine schriftliche Prüfungsleistung nicht fristgerecht einreichen, so gilt die Prüfungsleistung als "nicht ausreichend" (5,0).
Für eingeschränkt wiederholbaren Prüfungen gibt es folgende Prüfungsformen:
- Mündliche Prüfungen
- Klausuren
- Hausarbeiten
- Elektronische Prüfung
Anmeldungen zu eingeschränkt wiederholbare Modulabschlussprüfungen (siehe Prüfungstermine) müssen fristgerecht, d.h. spätestens drei Wochen vor dem jeweiligen Prüfungstermin, über StudiLöwe erfolgen.
Bitte beachten Sie:
Ab dem Sommersemester 2023 können Sie Anmeldungen über StudiLöwe durchführen!
Bekannte Klausurtermine werden auf der ZPA Homepage veröffentlicht und sind dann zur Anmeldung freigegeben!
Wird bei mündlichen Modulabschlussprüfungen ein individueller Termin vergeben, bei dem eine Anmeldung über StudiLöwe nicht angeboten wird, ist auf dem Anmeldeformular der Prüfungstag von dem*der Prüfer*in bzw. vom Sekretariat einzutragen. Die Anmeldung muss spätestens drei Wochen vor dem Termin über StudiLöwe.
Bei Hausarbeiten müssen zwei Formulare ausgefüllt werden: das Anmeldeformular und die Anlage. Das Anmeldeformular wird ohne Prüfungsdatum ausgefüllt und unterschrieben. Auf der Anlage wird von dem*der Prüfer*in das Thema eingetragen und mit Datum und Unterschrift versehen. Mit dem Datum der Unterschrift beginnt die 6 Wochen Bearbeitungszeit.
Beide Formulare müssen spätestens zwei Wochen nach Datum der Unterschrift des Prüfers im ZPA vorliegen. Eine Abmeldung ist danach nicht mehr möglich.
Der Abgabetermin der Hausarbeit wird von der Sachbearbeiterin im Prüfungsamt auf der Anlage und auf das StudiLöwe-Konto der/des Studierenden eingetragen.
Die Hausarbeit ist fristgerecht im ZPA einzureichen. Von dort wird sie an den*die Prüfer*in geschickt und nach Bewertung wird die Note in das Studienkonto übertragen und ist in StudiLöwe einsehbar.
Allgemeine Hinweise
Hausarbeiten oder schriftliche An- und Abmeldungen müssen nicht persönlich eingereicht werden, sondern können auch
• auf dem Postweg zugeschickt werden (Bergische Universität Wuppertal, Zentrales Prüfungsamt, Name der Sachbearbeiterin, Gaußstraße 20, 42119 Wuppertal). Dabei ist darauf zu achten, dass die Unterlagen fristgerecht im Zentralen Prüfungsamt eingehen müssen.
• in das Postfach Nr. 5 auf der Ebene T.12 oder das Postfach 7 auf der Ebene T.10 eingeworfen werden. Das Postfach wird auch in Abwesenheitszeiten der Sachbearbeiterin morgens geleert und alle Unterlagen mit dem Eingangsdatum des Vortages versehen.
Die Abgabe wird nicht bestätigt, sondern die Bearbeitung ist im StudiLöwe-Konto einsehbar.
Für alle gilt: sie können zweimal wiederholt werden. Das heißt maximal 3 Versuche. Die Wiederholung einer bestandenen Prüfung ist nicht zulässig.
Grundsätzlich muss die Anmeldung spätestens drei Wochen und die Abmeldung spätestens eine Woche vor dem Prüfungstermin erfolgen.
Ob und wann eingeschränkt wiederholbare Prüfungen stattfinden und An- und Abmeldungen möglich sind, finden Sie auf der Seite Prüfungstermine.
Für die Anerkennung von Studien- und Prüfungsleistungen ist die (erfolgreiche) Einschreibung im Bachelorstudiengang Psychologie Voraussetzung!
Der ausgefüllte Antrag wird mit den entsprechenden Nachweisen in der Sprechstunde bei dem bzw. der Modulbeauftragten oder Fachvertreter*in eingereicht. Nach Überprüfung der Gleichwertigkeit wird die Anerkennung eventuell mit Einschränkungen oder Auflagen befürwortet.
Der Antrag wird anschließend bei dem*der zuständigen Sachbearbeiter*in zur Vorlage für den Vorsitzenden des Prüfungsausschusses eingereicht.
Nach erfolgter Anerkennung werden die Studien- und Prüfungsleistungen in das StudiLöwe-Konto eingetragen.
Sollten Sie am Tag einer eingeschränkt wiederholbaren Prüfung krank sein, sind Sie verpflichtet, über Ihren Matrikelnummer-Account (und nur über diesen)
- unverzüglich und noch vor der Prüfung den*die Prüfer*in per E-Mail zu informieren.
Folgende Angaben sind dafür notwendig: Namen, Vornamen, Matrikel-Nr., Teilstudiengang, Bezeichnung des Prüfungs-Moduls, Prüfungsdatums
und
- bei der zuständigen Sachbearbeitung im ZPA unverzüglich (d.h. innerhalb von drei Werktagen) ein ärztliches Attest (per E-Mail) einzureichen. Das Formular für das ärztliche Attest können Sie hier downloaden:
Ärztliches Attest
Was ist eine Einstufung/ ein Quereinstieg?
Unter einer Einstufung/ einem Quereinstieg versteht man den Eintritt in einen Studiengang in einem höheren Fachsemester aus einem anderen, vergleichbaren Studiengang heraus. Eine der notwendigen Voraussetzungen für die erfolgreiche Einstufung/ den erfolgreichen Quereinstieg ist die Anerkennung eines Mindestumfangs an bisher erbrachten qualifizierten Studienleistungen. Mit dem Verfahren der Einstufung/ des Quereinstiegs werden gegebenenfalls frei gewordene Studienplätze im Bachelorstudiengang Psychologie der Bergischen Universität Wuppertal wiederbesetzt. Ein Rechtsanspruch hierzu besteht nicht.
Wer kann zugelassen werden?
Grundsätzlich benötigen Sie die Allgemeine Hochschulreife (Abitur) oder einen vergleichbaren Abschluss. Deutsche und ausländische Studienbewerber und -bewerberinnen mit einer ausländischen Hochschulzugangsberechtigung müssen sich zusätzlich über uni-assist bewerben. Weitere Informationen hierzu finden Sie auf den Seiten des Internationalen Studierendensekretariats.
Darüber hinaus müssen Sie einen Mindestumfang von erfolgreich abgeschlossenen Studienleistungen aus einem Studiengang an einer inländischen oder ausländischen Hochschule nachweisen können. Studiengänge, aus denen häufig Studienleistungen anerkannt werden können, sind zum Beispiel der Diplomstudiengang Psychologie, andere psychologienahe Studiengänge wie Wirtschaftspsychologie oder in Teilen auch die vorklinische Medizin.
Wo ist eine Zulassung zu beantragen?
Eine Zulassung zu einem Studiengang wird stets durch das Studierendensekretariat vorgenommen und ist dementsprechend auch stets dort zu beantragen. Im Rahmen der Bewerbung um einen Studienplatz muss der*die Bewerber*in gegenüber dem Studierendensekretariat nachweisen, dass er*sie die erforderlichen Kenntnisse aus dem bisherigen Studium erworben hat, die im Bachelorstudiengang Psychologie an der Bergischen Universität Wuppertal im angezielten Fachsemester gefordert werden. Dieser Nachweis gegenüber dem Studierendensekretariat wird durch eine sogenannte Einstufung erbracht.
Welche Fristen sind zu beachten?
Einstufungen sind stets postalisch (nicht per E-Mail!!) über das Zentrale Prüfungsamt (genaue Adresse siehe unten) einzureichen. Die Prüfung und Sichtung der eingereichten Unterlagen erfolgt durch den Prüfungsausschuss des Faches Psychologie, nicht durch das Zentrale Prüfungsamt. Der Prüfungsausschuss des Faches Psychologie bittet darum, von Vorabanfragen zum Quereinstieg z.B. ob die Kriterien erfüllt werden können, abzusehen! Das Zentrale Prüfungsamt kann grundsätzlich keine fachspezifischen Einschätzungen zur Kritrienerfüllung abgeben.
Bitte beachten Sie folgende Fristen für die Einreichung der Unterlagen für eine Einstufung:
- Anträge auf Einstufungen in die Sommersemester 2, 4 oder 6 müssen bis zum 15. Februar eines Jahres im Prüfungsamt vollständig vorliegen (Ausschlussfrist).
- Anträge auf Einstufung in die Wintersemester 3 oder 5 müssen bis zum 15. August eines Jahres im Prüfungsamt vollständig vorliegen (Ausschlussfrist).
Verläuft eine Einstufung in das entsprechende Fachsemester erfolgreich, erhält der*die Bewerber*in eine schriftliche Mitteilung vom Prüfungsausschuss des Faches Psychologie (nicht vom Zentralen Prüfungsamt). Diese Mitteilung erfolgt automatisch und rechtzeitig vor Fristende der Einschreibung des Studierendensekretariats. Die Mitteilung wird Ihnen postalisch zugestellt, nicht per E-Mail! Wir wären Ihnen sehr verbunden, wenn Sie möglichst von Sachstandsanfragen Abstand nähmen!
Beachten Sie, dass mit einer Einstufung noch kein Studienplatz verbunden ist. Bis zum 15. März bzw. 15. September eines Jahres (Ausschlussfristen) muss der*die Studienplatzbewerber*in mit dem Nachweis der erfolgreichen Einstufung eine Bewerbung um einen Studienplatz an das Studierendensekretariat der Bergischen Universität Wuppertal richten. Informationen dazu und das entsprechende Formular finden Sie unter http://www.studierendensekretariat.uni-wuppertal.de/bewerbung-und-einschreibung/hoehere-fachsemester.html
Achtung! Das Nachreichen von fehlenden Unterlagen nach Fristablauf ist nicht möglich!
Diese Unterlagen werden nicht mehr berücksichtigt und an den Absender zurückgesendet.
Welche Kriterien gibt es für die Einstufung?
1. Für jedes Fachsemester müssen in der Summe Studienleistungen in einem bestimmten Umfang nachgewiesen werden. Für eine Einstufung in das 2. Semester sind das insgesamt 26 Leistungspunkte (LP), für das 3. Semester 60 LP, für das 4. Semester 90 LP, für das 5. Semester 120 LP und für das 6. Semester 150 LP.
2. Die Leistungspunkte müssen sich wie folgt verteilen:
2. Semester: Summe 26 LP (zur Checkliste)
a) Statistik: mindestens 7 LP
b) Allgemeine Psychologie: mindestens 14 LP
c) Rest aus weiteren Gebieten der Psychologie
3. Semester: Summe 60 LP (zur Checkliste)
a) Statistik / Methodenlehre: mindestens 18 LP
b) Allgemeine Psychologie: mindestens 21 LP
c) Grundlagen der Medizin und Pharmakologie: mindestens 6 LP
d) Rest aus weiteren Gebieten der Psychologie
4. Semester: Summe 90 LP (zur Checkliste)
a) Statistik / Methodenlehre: mindestens 27 LP
b) Allgemeine Psychologie: mindestens 32 LP
c) Grundlagen der Medizin und Pharmakologie: mindestens 6 LP
d) Rest aus weiteren Gebieten der Psychologie
5. Semester: Summe 120 LP (zur Checkliste)
a) Statistik / Methodenlehre / Diagnostik: mindestens 27 LP
b) Allgemeine Psychologie: mindestens 32 LP
c) Grundlagen der Medizin und Pharmakologie: mindestens 6 LP
d) Berufspraktikum: maximal 13 LP
e) Rest aus weiteren Gebieten der Psychologie
6. Semester: Summe 150 LP (zur Checkliste)
a) Statistik / Methodenlehre / Diagnostik: mindestens 35 LP
b) Allgemeine Psychologie: mindestens 32 LP
c) Grundlagen der Medizin und Pharmakologie: mindestens 6 LP
d) Anwendungsfelder (Klinische, Arbeits- und Organisationspsychologie): mindestens 22 LP
e) Berufspraktikum: maximal 13 LP
f) Rest aus weiteren Gebieten der Psychologie
3. Die Veranstaltungen beziehungsweise Modulabschlüsse, die der/die Antragssteller/in aus seinem/ihrem bisherigen Studium als äquivalent zu den Veranstaltungen beziehungsweise Modulen im Bachelorstudiengang Psychologie anerkennen lassen möchte, müssen auf der „Checkliste zum Quereinstieg“ (für das jeweilige Semester) aufgeführt und eindeutig einander zugeordnet werden. Die für die BUW relevanten Modulkurzbeschreibungen als Anlage zur derzeit gültigen Prüfungsordnung finden Sie unter www.psychologie.uni-wuppertal.de/de/studium/bachelorstudiengang-psychologie/studienverlauf-po-2022/ Bitte beachten Sie immer die aktuellste Prüfungsordnung mit dem dazugehörigen Modulhandbuch!
4. Auf der Checkliste durch den*die Antragsteller*in vorgenommene Zuordnung wird anschließend einer Prüfung der inhaltlichen Korrespondenz der anzuerkennenden Elemente aus dem bisherigen Studium mit den Studieninhalten im Bachelorstudiengang Psychologie an der Bergischen Universität Wuppertal unterzogen. Für die inhaltliche Prüfung der in einer Checkliste eingetragenen eindeutigen Zuordnungen ist es daher in der Regel notwendig, Auszüge aus Modulhandbüchern oder Prüfungsordnungen aus dem bisherigen Studium beizufügen. Der*die Antragsteller*in ist dafür verantwortlich, die für die inhaltliche Prüfung der Zuordnung notwendigen Unterlagen vorzulegen. Liegen die notwendigen Unterlagen nicht vor oder sind diese unvollständig, kann keine Einstufung erfolgen.
5. Jede angeführte Studienleistung aus dem bisherigen Studium muss nachgewiesen werden. Die Nachweise müssen in Form von beglaubigten Kopien vorgelegt werden. Eine Vorlage von Originalunterlagen ist zwar möglich, aber nicht ratsam. Denken Sie auch an die beglaubigte Kopie Ihres Abiturzeugnisses.
Wohin muss ich meinen Antrag auf Einstufung und zugehörige Unterlagen schicken?
Bergische Universität Wuppertal
Dezernat 3.4 - Zentrales Prüfungsamt
z. Hd. Frau Derya Aktaş
Quereinstieg Bachelor Psychologie
Gaußstraße 20
42119 Wuppertal
Die Zusendung der Unterlagen ist NUR per Post möglich!
Inhaltiche Fragen und Fragen zum Status der Bewerbung werden NICHT vom Zentralen Prüfungsamt beantwortet!
Hinweise:
Nur im Falle der erfolgreichen Bewerbung um einen Studienplatz (d.h. nach Zulassung und anschließender Einschreibung in den Bachelorstudiengang Psychologie) werden die Studienleistungen aus dem bisherigen Studium auf Antrag im Einzelnen von den jeweiligen Modulverantwortlichen geprüft (siehe Kategorie: Anrechnung von Prüfungsleistungen). Nur auf Basis der Anerkennung durch die Fachverantwortlichen kann anschließend eine Anrechnung im Prüfungsamt erfolgen. Ein Rechtsanspruch auf eine Anerkennung der Studienleistung besteht nicht. Von einem Quereinstieg in ein höheres Fachsemester ist ferner unbenommen, dass Modulabschlussprüfungen unter Umständen nachgeholt oder wiederholt werden müssen.
Das Formblatt 5 unterschreibt Herr Dr. Christian Vorstius., Gebäude Z.01.04.
Informationen zum Thema BAföG und Studienfinanzierung finden Sie auf den Seiten des HSW und ZPA.
Berufsbezogenes Praktikum
Im B.Sc. Psychologie ist im Modul BPsy6.2 ein Berufsbezogenes Praktikum erforderlich. Dies kann auf maximal 3 verschiedene Praktikumsstellen aufgeteilt werden und schließt jeweils mit einem (unbenoteten) Praktikumsbericht ab. Modulbeauftragter und Ansprechpartner ist Herr Dr. Christian Vorstius.
Berufsbezogenes Praktikum in psychotherapeutischen Praxisfeldern
Dieses Wahlpflichtmodul ist alternativ zum Modul BPsy6.2 (Berufsbezogenes Praktikum) zu studieren.
Voraussetzung
für die Ausgabe des Themas der Abschlussarbeit ist der Nachweis von 120 LP nötig.
Die Anmeldung
erfolgt über den Antrag zur Abschlussarbeit. Dieser wird ausgefüllt im ZPA bei der zuständigen Sachbearbeiterin im Original (per Post, per Einwurf in einen der Briefkästen oder per E-Mail), eingereicht. Von der vorgeschlagenen Prüferin bzw. dem vorgeschlagenen Prüfer wird nach Aufforderung das Thema der Abschlussarbeit mitgeteilt und damit festgelegt. Das Thema, die Namen beider Prüferinnen bzw. Prüfer und der letztmögliche Termin der Abgabe (Bearbeitungszeit 20 Wochen) werden durch den Vorsitzenden des Prüfungsausschusses schriftlich mitgeteilt. Ebenso liegen diesem Schreiben die Hinweise zur Anfertigung der Abschlussarbeit bei und die Vorlage für die Erklärungen, die in die Arbeit als letzte Seite eingebunden werden muss.
Das Thema der Abschlussarbeit ist eins zu eins aus dem Schreiben des Vorsitzenden zu übernehmen.
Externe Zweitgutachter/in: Bachelorarbeiten mit der Beteiligung (Begutachtung und u.U. Ko-Betreuung) von Personen, die nicht dem Institut für Psychologie an der Bergischen Universität (IfPsy) angehören, sind möglich. Grundsätzlich muss jedoch der/die Betreuer/in der Arbeit, bei der/dem die Arbeit angemeldet wird, Mitglied des IfPsy sein. „Externe“ Beteiligte an anderen Instituten oder Fakultäten der BUW oder anderen Universitäten können als Gutachter/in im Einzelfall bestellt werden. Voraussetzungen hierfür sind:
• Abgeschlossene Promotion der/des extern Beteiligten im Fach Psychologie
• Bereitschaftserklärung der/des extern Beteiligten zur Begutachtung
• Einverständniserklärung der/des Betreuerin/Betreuers im IfPsy
Für die Bereitschaft- beziehungsweise Einverständniserklärung sind lediglich kurze formlose E-Mails an den/die Sachbearbeiter/in im ZPA ausreichend.
Verlängerung der Bearbeitungszeit
Die Bearbeitungszeit kann im Einzelfall ausnahmsweise um bis zu sechs Wochen verlängert werden. Dazu ist ein formloser begründeter Antrag an den Prüfungsausschuss erforderlich. Bei Krankheit ist mit dem Antrag ein ärztliches Attest einzureichen, aus dem hervorgeht, dass die Arbeit an der Bachelor-Thesis nicht oder nur eingeschränkt möglich ist.
Dieser Antrag ist rechtzeitig im ZPA bei der zuständigen Sachbearbeiterin einzureichen. Die Entscheidung des Prüfungsausschusses wird schriftlich mitgeteilt.
Änderung des Themas der Thesis
Eine Änderung des Themas kann nur durch den Vorsitzenden des Prüfungsausschusses genehmigt werden. Dazu muss rechtzeitig vor dem Abgabetermin ein formloser begründeter Antrag gestellt werden, der von der Betreuerin/Prüferin bzw. dem Betreuer/Prüfer befürwortet wird. Die Entscheidung des Vorsitzenden wird schriftlich mitgeteilt.
Die Abgabe der Abschlussarbeit
erfolgt fristgerecht in dreifacher Ausfertigung (gebunden und inklusive je einer elektronischen Fassung auf CD- oder DVD-ROM) im ZPA bei der zuständigen Sachbearbeiterin. Falls diese nicht im Hause sein sollte, kann der Liste der Ansprechpartnerinnen bei Abwesenheit entnommen werden, wo die Arbeit alternativ abgeben werden kann. Weitere Informationen für die formale Gestaltung der Abschlussarbeit können Sie dem Merkblatt entnehmen.
Die Erklärung wird in allen drei Ausfertigungen im Original unterschrieben!
Bitte beachten Sie außerdem die Hinweise zum Einreichen von Unterlagen
Wie wird die Anzahl der VP-Stunden bestimmt?
a) Die Anzahl der bescheinigten Stunden muss den tatsächlich geleisteten Stunden in der Funktion als Teilnehmer*in einer Untersuchung entsprechen. Ausnahme: Untersuchungen unter 15 Minuten werden mit 15 Minuten bescheinigt.
b) Die tatsächlich geleisteten Stunden umfassen nicht An- und Abfahrt zur Untersuchung und sind auch keine "Währung", die zur Kompensation von Unannehmlichkeiten im Zusammenhang mit der Untersuchung o.ä. eingesetzt werden kann.
c) Die bescheinigten Stunden werden im 15-Minuten-Takt vergeben. Reale Untersuchungszeiten werden auf eine viertel Stunde gerundet. 20 Minuten Testzeit werden also mit 15 Minuten bescheinigt, 25 Minuten Testzeit mit 30 Minuten.
d) In manchen Untersuchungen kann die tatsächliche Dauer einer Untersuchung vorab nur geschätzt werden und variiert interindividuell. Auch hier ist die VP-Stundenzahl an der dann erreichten tatsächlichen Dauer zu orientieren. Angaben zu VP-Stunden im Zusammenhang mit der VP-Werbung sind am Median der geschätzten tatsächlichen Dauer der Untersuchung zu orientieren und insbesondere nicht als "maximal denkbare Dauer" der Teilnahme festzulegen.
e) Studierende besprechen potentielle Unklarheiten bei der Bestimmung der Dauer der Untersuchung bitte auf jeden Fall rechtzeitig mit Ihrem*er Betreuer*in, der*die die Stunden vergibt.
Wichtige Regelung ab WiSe2024
Studierende, die ihr Studium im WiSe 2024 oder nachfolgend begonnen haben, dürfen nur max. die Hälfte der VP-Stunden in Online-Studien nachweisen.
Damit gilt Folgendes:
B.Sc. Psy Modul 0.1 Einführung in die Psy. (15h)
max. *7,5h* Online-Stunden
B.Sc. Psy Modul 0.2 Versuchspersonenstunden (30h)
max. *15h* Online-Stunden
Für Studierende, die ihr Studium vor dem WiSe 2024 begonnen haben, gilt diese Änderung nicht.
Wer vergibt VP-Stunden?
a.1) VP-Stunden werden über das Portal Sona vergeben. Studierende der Bergischen Universität Wuppertal, die im Rahmen des Studiums den Nachweis an psychologischen Untersuchungen erbringen müssen, müssen sich mit ihrem ZIM-Account (grüner Button "Uni Wuppertal ZIM Log In") im Studienportal | Sona Systems@BUW registrieren und ihre Matrikelnummer unter "Student(en) ID (optional)" hinterlegen. Wenn die benötigte Anzahl von VP-Stunden erreicht ist, laden die Teilnehmer*innen eine pdf-Datei herunterladen, in der die erreichten Stunden dokumentiert sind. Dieses Dokument reichen Sie dann ein (siehe nächster Punkt).
a.2) Auslaufende Regelung: Es gibt ein Formular, das vor der Einführung von Sona verwendet wurde. Dieses wird jedoch für Studierende, die im WiSe2024 ihr Studium begonnen haben, nicht mehr akzeptiert.
b) Die Stunden können nur durch Lehrende vergeben werden, die aktuell Lehrveranstaltungen im Fach Psychologie an der BUW leiten und/oder in laufenden Forschungsprojekten der Arbeitseinheiten tätig sind.
c) Die Bescheinigungen können nicht durch Studierende und/oder an externen Forschungseinrichtungen Tätige ausgestellt werden.
Wer bescheinigt VP-Stunden?
Die gesammelten Nachweise über 30 Stunden sind beim Prüfungsausschuss (Sekretariat, NICHT zu verwechseln mit dem Zentralen Prüfungsamt!) einzureichen. Ein vorbereiteter Leistungsnachweis ist beizufügen. Bitte reichen Sie die Unterlagen in ausgedruckter und vorab ausgefüllter Form ein. Dies tun Sie, indem Sie a) die Unterlagen per Post an den Lehrstuhl der*s Prüfungsauschußvorsitzenden senden, oder 2) die Unterlagen in einem Briefumschlag in das Postfach der*s Prüfungsauschußvorsitzenden auf Ebene S.13 (Briefkästen vor dem Dekanat) einwerfen. Informieren Sie sich bitte, wer aktuell den Vorsitz inne hat.
Wie kann ich mich über Untersuchungen informieren, für deren Teilnahme VP-Stunden vergeben werden?
Die Untersuchungen werden
a) per Aushang
b) oft auch per Email-Newsletter der Fachschaft sowie
c) über das Studienportal (www.studienportal.uni-wuppertal.de)
bekanntgegeben.
Wie soll ich für meine Untersuchung werben?
Bekanntmachungen müssen folgende Information enthalten:
a) die (geschätzte) tatsächliche Dauer der Untersuchung. Ist die Dauer eine Schätzung, dann ist im Interesse der Teilnehmenden darauf hinzuweisen.
b) Ansprechpartner. Dies kann die*der Projektleiter*in sein oder jemand aus dem Untersuchungsteam, die*der Auskünfte zur Untersuchung erteilen kann. Anonyme Hinweise auf Untersuchungen per Link o.ä. sind nicht statthaft.
Abschließend ist auch aus rechtlichen Gründen zu empfehlen, das Einholen einer schriftlichen Einverständniserklärung der Teilnehmer*innen in Erwägung zu ziehen.
Sie können von der BSc Psychologie PO 2015 in die BSc Psychologie PO 2022 vom 15.11.2022 auch innerhalb des Semesters wechseln.
Dazu müssen Sie wissen, dass Sie rückwirkend zum Beginn des Semesters umgeschrieben werden, in dem Sie den Wechsel beantragen. Sie werden zunächst keine bisher erbrachten Leistungen in Ihrem StudiLöwe Konto sehen! Bis Sie die eventuell angerechneten Leistungen sehen können, wird es einige Zeit dauern. Neu erbrachte Leistungen gemäß PO vom 15.11.2022 können vorerst nicht eingetragen werden!
Wenn Sie die Prüfungsordnung wechseln möchten, müssen Sie den Antrag auf Wechsel der Prüfungsordnung ausfüllen und bei der zuständigen Sachbearbeiterin im Prüfungsamt im Original einreichen. Dies geht auf dem Postweg, oder Sie werfen den Antrag in das Postfach Nummer 5, auf Ebene T.12.
Abschluss des Studiums und Zeugniserstellung
- Zeugnis,
- Urkunde,
- Transcript of Records und
- Diploma Supplement
werden erstellt, sobald dem Zentralen Prüfungsamt alle Prüfungsleistungen vorliegen.
Wichtig: Für die Zeugnisunterlagen werden aus StudiLöwe Ihre persönlichen Daten übernommen, wie Sie sich eingeschrieben haben! Diese Eintragungen sollten mit Ihrem Personalausweis oder Pass bzw. Geburtsurkunde übereinstimmen.
Bitte einplanen: Die Ausstellung der Dokumente kann 4-6 Wochen dauern.
In Zeiten, in denen sehr viele Zeugnisse anfallen (d.h. im Februar / März und im August / September) kann die Bearbeitungszeit der Abschlussdokumente auch länger dauern. Wir bitten gerade in diesen Zeiten von Anfragen, wann die Fertigstellung erfolgt, abzusehen, damit wir uns auf die Fertigstellung konzentrieren können.
Auf Antrag können in das Zeugnis bzw. als Anlage zum Zeugnis auch die Ergebnisse von Prüfungen in Zusatzmodulen, die Ergebnisse von Leistungspunkteprüfungen, die nicht in die Wertung eingebracht wurden und die bis zum Abschluss der Bachelorprüfung benötigte Fachstudiendauer aufgenommen werden. Der Antrag ist spätestens vor der letzten Prüfungsleistung einzureichen.
Aushändigung der Unterlagen:
Die Abschlussdokumente werden Ihnen per Einschreiben an die von Ihnen hinterlegte Adresse in Ihrem StudiLöwe Konto verschickt.
Gemäß § 17 Abs. 1 der Prüfungsordnung vom 27.10.2020 können weitere als die vorgeschriebenen Module absolviert werden.
Zusatzleistungen sind Module oder Modulkomponenten gemäß der Prüfungsordnung.
Module oder Modulkomponente, die für den Abschluss bereits angerechnet wurden, dürfen kein zweites Mal eingereicht werden.
Auf Antrag können Zusatzleistungen aus dem Bachelorstudiengang Psychologie in das Zeugnis aufgenommen werden:
- Leistungsnachweise aus den Modulen, bei denen aus mehreren angebotenen Komponenten gewählt werden kann.
- Modulabschlussprüfungen in Wahlmodulen (z.B. Modul BPsy3.3 oder BPsy3.5). Bei benoteten Zusatzleistungen ist das zuletzt abgelegte Modul eine Zusatzleistung.
Zusatzleistungen aus anderen Studiengängen:
Hierzu muss ein formloser Antrag an den Prüfungsausschuss gestellt werden. Diesem Antrag sind die entsprechenden Unterlagen beizufügen.
Im Ausland abgelegte Leistungen können auf Antrag in das Diploma Supplement eingetragen werden.