Sprechzeiten
Ihre zuständige Sachbearbeitung ist in der Regel telefonisch und per E-Mail zu erreichen. Bei Bedarf kann ein individueller Termin für eine Beratung vor Ort über das Studierenden Service Center vereinbart werden.
Aktuelles
Die aktuellen Sprechzeiten sind:
Mo, Di, Do von 9:00 bis 11:00 Uhr
Di und Do von 14:00 bis 15:00 Uhr während der Vorlesungszeiten
Telefon: 0202 439 4111
Email: rembold@uni-wuppertal.de
27.11.2024:
Sonderregelung: Studierende welche alle Module = 165 LP bis zum 31.03.2025 erbracht haben dürfen die Bachelorthesis noch bis zu einem Jahr später (31.03.206) erbringen ohne die PO wechseln zu müssen.
11.06.2024:
Bitte beachten Sie, dass diese Prüfungsordnung nur noch bis zum 31.03.2025 studierbar ist. Siehe Übergangsregelung nach § 22 Übergangsbestimmungen, PO BA Vwing vom 02.11.2021.
Sollten Sie Ihr Studium bis 31.03.2025 nicht erfolgreich beeendet haben ist von Ihnen ein Antrag auf Wechsel in die neue PO zu stellen.
19.11.2024:
Die Klausurtermine Bauing/'Vwing sind da.
BSc Verkehrswirtschaftsingenieurwesen PO 2015
Hier finden Sie alle relevanten Informationen, Formulare und Ansprechpartner*innen auf einen Blick.
Abmeldungen von Prüfungen ohne Angabe von Gründen
Sie können sich bis spätestens eine Woche vor einer Prüfung ohne Angabe von Gründen von einer eingeschränkt wiederholbaren Prüfung abmelden.
Die Abmeldung
- kann bei einer schriftliche Prüfungen (Klausur) oder elektronischen Prüfungen online über WUSEL erfolgen (im Notfall können Sie aber auch u.g. Formular nutzen)
oder
- muss bei mündlichen, integrierten Prüfungen und schriftlichen Hausarbeiten schriftlich erfolgen. Bei eingeschränkt wiederholbaren Prüfungen über WUSEL oder Prüfungsamt Bauingenieurwesen. Bei nur am Lehrstuhl angemeldeten Prüfungen setzen Sie sich sofort mit den Prüfer*innen in Verbindung.
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Abmeldung wegen Krankheit s.h. "Attest/Verhalten im Krankheitsfall"
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Nichterscheinen ohne Abmeldung
Sollten Sie zu einer eingeschränkt wiederholbaren Prüfung ohne triftige Gründe (s. o.) nicht erscheinen oder eine schriftliche Prüfungsleistung nicht fristgerecht einreichen, so gilt die Prüfungsleistung als "nicht ausreichend" (5.0).
1. In Ihrem Studiengang haben Sie zwei verschiedene Anmeldefristen zu beachten.
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Für Klausuren in Wirtschaftswissenschaft gibt es immer einen begrenzten Anmeldezeitraum.
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Für die Klausuren in Verkehrsingenieurwesen sind alle Prüfungen spätestens 14 Tage vorher anzumelden.
Die Anmeldungen sind über WUSEL online oder persönlich im Prüfungsamt vorzunehmen.
Bitte melden Sie sich nicht im letzten Moment zu den Prüfungen an, damit wir noch während des Anmeldezeitraums Unstimmigkeiten bereinigen können. Bitte überprüfen Sie, ob die Anmeldung erfolgreich war, indem Sie Wusel nochmals die Seite "Angemeldete Prüfungen" öffnen.
Nach der Anmeldefrist werden keine Prüfungsanmeldungen mehr angenommen!
2. Pflichtanmeldung (§4, Satz 6)
Haben Sie eine eingeschränkt wiederholbare Prüfung nicht bestanden, so werden Sie automatisch pflichtangemeldet zum unmittelbar darauffolgenden Termin. Sie haben insgesamt 3 Versuche.
Hier haben Sie noch die Möglichkeit auf Antrag (formloser Antrag über Email oder auf Papier) eine einmalige Verschiebung um ein Semester zu erhalten für bis zu zwei Modulprüfungen. Dieser Antrag muss bis spätestens Vorlesungsende eingereicht sein.
Bei Problemen wenden Sie sich rechtzeitig, auch per Email (siehe rechts), an das Prüfungsamt.
Der Antrag auf Anrechnung von Prüfungsleistungen ist nach Immatrikulation an der Bergischen Universität Wuppertal möglich.
Den Antrag auf Anerkennung von Prüfungsleistungen erhalten Sie im Prüfungsamt.
Dem Antragsformular sind folgende Unterlagen beizufügen:
- Zeugnis oder Leistungsübersicht - bei ausländischen Studenten eine Übersetzung in Deutsch - vom Prüfungsamt der bisherigen Hochschule bestätigt,
- Aussagefähige Unterlagen über den Inhalt der anzuerkennenden Prüfungsleistungen - für ausländische Studenten eine Übersetzung in Deutsch - aus denen der qualitative und quantitative Umfang der Prüfungsleistung, die angerechnet werden soll, hervorgeht.
Sämtliche Unterlagen sind dem Prüfungsamt zur Verfügung zu stellen und werden dort auf Vollständigkeit überprüft.
Bei dem Wechsel von Studierenden von einer anderen Hochschule nach Wuppertal oder innerhalb der BUW bei einem Wechsel des Studienfachs stellt sich nicht nur die Frage nach der Anerkennung bereits erbrachter positiver Studienleistungen, sondern gleichermaßen das Problem mit dem Umgang negativer Leistungen, sprich Fehlversuchen. Hier wird zwischen zwei Fällen unterschieden.
Fall A: fachfremde Studienwechsler
Diese Studierenden brechen mit dem Wechsel ihr ursprüngliches Fach ab und können nur relativ wenige Leistungen anerkannt bekommen, da ihr bisheriges Studium überwiegend fachfremd ist. Aus der Sicht der Studierenden sollte die persönliche Enttäuschung eines gescheiterten Studiums mit dem Fachwechsel abgeschlossen sein, damit ein Neustart ohne psychologischen Ballast geschehen kann. Aus diesem Grund wird bei fachfremden Studienwechslern grundsätzlich auf eine Überprüfung/Anrechnng von Fehlversuchen verzichtet.
Fall B: fachinterne Studienwechsler
Anders stellt sich die Situation bei fachinternen Studienwechslern dar, da hier die nichterfolgreiche Ausschöpfung der maximalen Anzahl der Versuche zum endgültigen bundesweiten Nichtbestehen führt. Ein Verzicht auf die Anrechnung von Fehlversuchen könnte dazu führen, dass Studierende nach dem vorletzten Versuch die Universität wechseln, um dem drohenden Nichtbestehen zu entgehen und wieder von Null neu starten zu können. Das widerspräche vollständig der Idee der beschränkten Wiederholbarkeit und darf deshalb nicht gestattet werden. Fehlversuche werden somit so angerechnet, dass der Fehlversuchsstatus der bisherigen Universität dem Wesen nach erhalten bleibt. Das ist immer eine Entscheidung im Einzelfall, da die Prüfungsordnungen das endgültige Nichtbestehen z.T. stark unterschiedlich regeln, so dass eine einfache Übernahme der bisherigen Fehlversuche nicht immer möglich ist.
Sollten Sie am Tag einer eingeschränkt wiederholbaren Prüfung krank sein, sollten Sie mich, über Ihren Uni-Email-Account, darüber informieren und ein tagesaktuelles ärztliches Attest (auch über E-Mail möglich) . Das Formular für das ärztliche Attest können Sie hier downloaden:
Ärztliches Attest (Eine AU (Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung) wird nicht anerkannt)
Der Prüfungsausschuss entscheidet über die An- oder Aberkennung des Attestes. Ich informiere Sie darüber über Email.
Die Bachelorthesis ist die Abschlussarbeit zu Ihrem Studium und wird mit 15 LP gewertet.
Wann kann ich mit meiner Bachelorarbeit beginnen?
Sobald Sie 141 LP, incl. der Module BWL 1 + 2, Mathematik 1 + 2 und Statistik 1, erbracht haben,
können Sie sich einen Prüfer für Ihre Bachelorthesis suchen. Im Prüfungsamt erhalten Sie hierzu das Formular Antrag auf Ausgabe einer Aufgabenstellung für eine Bachelor-Thesis. Hier wird Ihnen vom Prüfungsamt bestätigt, dass Sie die Voraussetzungen für die Bachelorthesis erfüllen. Mit dem Antrag gehen Sie zu Ihrem gewünschten Prüfer. Er sieht, dass Sie beginnen dürfen, bestätigt mit Unterschrift, dass er/sie Sie prüft und benennt den Zweitpüfer für diese Thesis.
Dann reicht der Prüfer die Aufgabenstellung an das Prüfungsamt zur Ausgabe der Arbeit. Sie erhalten eine Mitteilung vom Prüfungsamt sobald die Aufgabenstellung eingereicht worden ist. Sobald die Aufgabenstellung von Ihnen im Prüfungsamt abgeholt wird, zählt die Zeit.
Wie lange habe ich Zeit meine Bachelorthesis anzufertigen?
Ab Ausgabe im Prüfungsamt haben Sie 15 Wochen Zeit zur Anfertigung der Bachelorthesis.
Die Ausgabe wird im Prüfungsamt protokolliert.
Gibt es eine Verlängerung der Abgabefrist, falls ich nicht bis zur Abgabefrist fertig werde?
Ja, Sie haben die Möglichkeit bis 2 Wochen vor Abgabe einen Antrag auf Verlängerung des Abgabetermins zu stellen. Sie können beantragen die Abgabezeit bis zu vier Wochen zu verlängern.
Der Antrag wird mit Ihrem Prüfer abgestimmt, und nach Unterzeichnung des Prüfers im Prüfungsamt abgeben. Hier wird dem Prüfungsausschussvorsitzenden der Antrag zur Zustimmung der Verlängerung vorgelegt.
Wie erfolgt die Abgabe der Bachelorthesis?
Die Bachelorthesis, in dreifacher Ausfertigung, gebunden, und mind. einer elektronischen Fassung, sind im Prüfungsamt abzugeben und zu registrieren. Alle weiteren Informationen erhalten Sie gesammelt auf diesem Infoblatt
Wann erhalte ich meine Bewertung der Abschlussarbeit?
Die Bewertung wird Ihnen 6 Wochen nach Abgabe mitgeteilt.
Was passiert falls ich die Bachelorthesis nicht bestehe?
Dann haben Sie noch eine Wiederholungsmöglichkeit.
Diese PO gilt noch bis 31.03.2025.
Ihre Abschlussdokumente werden i.d.R. innerhalb von 4 Wochen nach Erbringung der letzten Prüfungsleistung erstellt. Ein separater Antrag ist nicht nötig.