Startseite Zentrales Prüfungsamt (ZPA)

Historische Ausgaben Deutscher Textbücher

MA Germanistik PO 2015

Sprechzeiten

Ihre zuständige Sachbearbeitung ist in der Regel telefonisch und per E-Mail zu erreichen. Bei Bedarf kann ein individueller Termin für eine Beratung vor Ort über das Studierenden Service Center vereinbart werden.

Hinweise zum Einreichen von Unterlagen

Hier finden Sie alle relevanten Informationen, Formulare und Ansprechpartner*innen auf einen Blick.

Abmeldungen von Prüfungen ohne Angabe von Gründen

Von den Modulabschlussprüfungen in diesem Master-Studiengang können Sie sich nicht (!!!) abmelden.

Eine einmal angemeldete Prüfung muss absolviert werden, es sei denn Sie werden krank (s.u.)

 

Abmeldung aus anderen Gründen

Sollten Sie, ohne krank zu sein, von der Prüfung zurücktreten wollen, so ist der Prüfungsausschuss über das Zentrale Prüfungsamt unverzüglich und noch vor der Prüfung zu informieren.

Dazu stellen Sie einen schriftlichen formlosen Antrag (keine E-Mail!) an den Prüfungsausschuss (abzugeben bei der zuständigen Sachbearbeiterin, s. rechter Kasten) und erläutern die Gründe. Folgende Angaben müssen Sie in diesem Fall dringend übermitteln: Ihren Namen, Vornamen, Matrikel-Nr., das Fach, die Bezeichnung des Moduls, den Namen d. PrüferIn und das Prüfungsdatum.

Der Prüfungsausschuss entscheidet über die An- oder Aberkennung des Antrages. Die Entscheidung wird Ihnen schriftlich mitgeteilt.

 

Nichterscheinen ohne Abmeldung

Sollten Sie zu einer eingeschränkt wiederholbaren Prüfung ohne triftige Gründe (s. o.) nicht erscheinen oder eine schriftliche Prüfungsleistung nicht fristgerecht einreichen, so gilt die Prüfungsleistung als "nicht ausreichend" (5.0).

Es gibt keine eingeschränkt wiederholbaren Prüfungen. Die Prüfungsergebnisse: reichen die Studierenden dem ZPA in Form von Leistungsbescheinigungen (s. Formulare) ein.

Alle Informationen zur Anmeldung uneingeschränkt wiederholbarer Prüfungen erhalten Sie von Ihren Prüfer*innen.

Prüfungsleistungen, die Sie in einer vorhergehenden Prüfungsordnung oder in einem anderen Studiengang erworben haben, können ggf. angerechnet werden, sofern sie gleichwertig sind.

Die Anrechnung nimmt der Fachprüfungsausschuss vor.

Füllen Sie den Antrag für in Deutschland erworbene Leistungen oder den Antrag für im Ausland erworbene Leistungen aus und reichen Sie diesen zusammen mit den entsprechenden Anlagen (es werden nur Notenspiegel/ Einzel-Leistungsnachweise akzeptiert, die von Ihrer Universität gestempelt und unterschrieben wurden) bei der zuständigen Sachbearbeiterin (s. rechter Kasten) im Zentralen Prüfungsamt ein.

Bei einem Prüfungsordnungswechsel reichen Sie bitte zusätzlich auch einen Antrag auf Anwendung einer neuen Prüfungsordnung ein.

Wenn Sie einen Studienplatz erhalten haben und eingeschrieben werden, studieren Sie nach der neuesten Prüfungsordnung, d. h., die für alle Studierenden gültig ist, die in dem Semester, in dem Sie Ihr Studium aufnehmen bzw. im neu gewählten Masterstudiengang Germanistik an unserer Universität beginnen.

Sollten Sie am Tag einer eingeschränkt wiederholbaren Prüfung krank sein, sind Sie verpflichtet, über Ihren Matrikelnummer-Account (und nur über diesen)

  1. unverzüglich und noch vor der Prüfung den*die Prüfer*in per E-Mail zu informieren
    Folgende Angaben sind dafür notwendig: Namen, Vornamen, Matrikel-Nr., Teilstudiengang, Bezeichnung des Prüfungs-Moduls, Prüfungsdatums

    und
     
  2. bei der zuständigen Sachbearbeitung im ZPA unverzüglich (d.h. innerhalb von drei Werktagen) ein ärztliches Attest (per E-Mail) einzureichen. Das Formular für das ärztliche Attest können Sie hier downloaden:
    Ärztliches Attest

Der Prüfungsausschuss entscheidet über die An- oder Aberkennung des Attestes.  Bei Anerkennung wird der Rücktritt im System eingetragen; eine Aberkennung wird Ihnen schriftlich mitgeteilt.

Im Rahmen der Anerkennung ist ggf. eine Einstufung in ein höheres Fachsemester möglich. (sh. Anrechnung von Studienleistungen)

Die Einstufung in ein höheres Fachsemester ist immer nur für die neueste Prüfungsordnung möglich. Zunächst müssen Sie sich einen Vorschlag für die Einstufung in ein höheres Fachsemester von dem/ der jeweiligen Fachvertreter/in dieses Studiengangs,  dies ist zzt. Herr Prof. Martínez, ausstellen lassen.

Das o. g. unterschriebene Formular reichen Sie dann bei der zuständigen Sachbearbeiterin des Zentralen Prüfungsamtes (s. rechter Kasten) ein und bitten um einen Einstufungsbescheid, den Sie unmittelbar in der Sprechstunde erhalten. Den Einstufungsbescheid reichen Sie dann unverzüglich im Studierendensekretariat ein. Bitte informieren Sie sich auf den Seiten des Studierendensekretariates, welche Schritte Sie darüber hinaus zur Einschreibung vornehmen müssen.

 

Die Anmeldung der Thesis erfolgt über den Antrag auf Zulassung zur Anfertigung einer Master-Thesis
Voraussetzung für die Anmeldung sind 60 bei WUSEL gebuchte LP.
Reichen Sie diesen Antrag bei der zuständigen Sachbearbeiterin (s. rechter Kasten) ein.

Nach der Anmeldung erfragt das Zentrale Prüfungsamt bei Ihrer Erstgutachterin / Ihrem Erstgutachter den Titel der Thesis, falls er diesen nicht durch seine zusätzliche Unterschrift neben dem von Ihnen auf dem Anmeldeformular angegebenen Titel bereits bestätigt hat..

Die Zulassung, das Thema und die Abgabefrist werden Ihnen nach Mitteilung des Themas an die zuständige Sachbearbeiterin schriftlich per Post mitgeteilt.
Die Namen der beiden Gutachter/innen (Ihre Wünsche werden hier in der Regel berücksichtigt), das Thema der Thesis und der spätestmögliche Abgabetermin (die Bearbeitungszeit beträgt vier Monate) können Sie ebenfalls dem o. g. Schreiben entnehmen.

Die Bearbeitungszeit kann einmal um maximal 6 Wochen verlängert werden
Antrag auf Verlängerung der Bearbeitungszeit

Hier finden Sie die Hinweise zur Anfertigung der Master-Thesis und die Erklärung, die Sie in die Arbeit als letzte Seite einbinden müssen.

Formate:
Abgesehen von den Regelungen im Hinweisblatt bestehen seitens des ZPA keine Festlegungen bzgl Schriftgröße, Rand u.Ä. Bitte klären Sie diese Fragen mit Ihrer Betreuerin / Ihrem Betreuer.

 

Bei einem Prüfungsordnungswechsel reichen Sie bitte neben dem Antrag auf Anwendung einer neuen Prüfungsordnung auch die Anerkennung Ihrer Leistungen (sh. Anrechnung von Prüfungsleistungen) ein.

Ausstellung:

  • Zeugnis,
  • Urkunde,
  • Diploma Supplement

werden erstellt, sobald dem Zentralen Prüfungsamt alle Prüfungsleistungen nachgewiesen wurden.

In der Regel dauert die Ausstellung der Dokumente 4-6 Wochen.

Antrag auf Aufnahmen von Zusatzmodule oder der Fachstudiendauer
Auf einen formlos an den Prüfungsausschuss gestellten Antrag werden in das Zeugnis auch die Ergebnisse der Prüfungen in den Zusatzmodulen, die Ergebnisse von Leistungspunkteprüfungen, die nicht in die Wertung eingebracht werden, und die bis zum Abschluss der Bachelorprüfung benötigte Fachstudiendauer aufgenommen.

Versand der Dokumente:
Ihre Dokumente werden Ihnen in der Regel per Post mit Einschreiben und Rückschein zugeschickt. Stellen Sie deshalb bitte sicher, dass Ihre Adresse, die Sie im Studierendensekretariat angegeben haben, aktuell ist.

Weitere Infos über #UniWuppertal: