Sprechzeiten

Ihre zuständige Sachbearbeitung ist in der Regel telefonisch und per E-Mail zu erreichen. Bei Bedarf kann ein individueller Termin für eine Beratung vor Ort über das Studierenden Service Center vereinbart werden.
Bitte beachten Sie:
Auslaufender Studiengang!
Studierende, die ihr Studium nach der Prüfungsordnung für den Studiengang Psychologie mit dem Abschluss Master of Science an der Bergischen Universität Wuppertal vom 29.05.2017 (Amtl. Mittlg. 33/17), zuletzt geändert am 19.04.2023 (Amtl. Mittlg. 10/23), aufgenommen haben, können ihre Prüfungen einschließlich des Moduls "Masterarbeit" bis zum 31.03.2026 ablegen.
Außer, es wird die Anwendung der neuen Prüfungsordnung für den Studiengang Psychologie mit Schwerpunkt Arbeit, Umwelt und Gesundheit mit dem Abschluss Master of Science beim Prüfungsausschuss beantragen.
Weiteres unter ,,Wechsel der Prüfungsordnung".
Wir nehmen ab sofort alle Unterlagen (außer Hausarbeiten und Thesen!) per E-Mail entgegen.
Durch die Einführung der E-Studierendenakte ist es künftig nicht mehr erforderlich, dass Studierende, Dozierende, Prüfende u. a. die einzureichenden Unterlagen ausdrucken, unterschreiben, stempeln und auf dem (Haus-)Postwege an uns senden. Abgesehen von Hausarbeiten und Thesen kann alles per E-Mail eingereicht werden.
Diese Regelung gilt insbesondere für
• Formulare von Prüfungsan-/abmeldungen
• Leistungsbescheinigungen
• Listen mit erbrachten Leistungen (UBLs oder MAPs)
• Noten von Hausarbeiten
• Gutachten
• Atteste / Rücktritte
• Anträge auf Anrechnung und deren Begutachtung
• Anträge auf Nachteilsausgleich und deren Begutachtung
• Anträge auf Verlängerung der Bearbeitungszeit von Hausarbeiten oder Thesen und deren Begutachtung
• Anträge auf Anerkennung des Auslandsaufenthaltes
Die Unterlagen können von allen Personen mit der gescannten / digitalen Unterschrift oder Signatur versehen und per E-Mail (über den Uni-Account) an die jeweiligen Funktions-E-Mail-Adressen der zuständigen ZPA-Teams übersendet werden.
Wir bitten Sie, in Zukunft auf den Versand der Originale per Hauspost zu verzichten. Vielen Dank!
Hier finden Sie alle relevanten Informationen, Formulare und Ansprechpartner*innen auf einen Blick.
Für das Bewerbungsverfahren zum Studiengang Master Psychologie, ist das Zentrale Prüfungsamt nicht zuständig! Alle Informationen dazu finden Sie unter folgendem Link:
Anmeldungen zu eingeschränkt wiederholbare Modulabschlussprüfungen (siehe Modulübersicht) müssen fristgerecht, d. h. spätestens vier Wochen vor dem jeweiligen Prüfungstermin, über StudiLöwe erfolgen.
Hausarbeiten oder schriftliche Referate
Bei Hausarbeiten oder schriftlichen Referaten müssen zwei Formulare ausgefüllt werden: die Anmeldung zu einer Modulabschlussprüfung und das Formular Anlage zur Anmeldung zu einer Modulabschlussprüfung. Der*die Studierende füllt zunächst das Formular "Anlage zur Anmeldung zu einer Modulabschlussprüfung" gemeinsam mit dem*r Prüfer*in aus. Mit dem Datum legt der*die Prüfer*in den Beginn und die Bearbeitungszeit fest. Der*die Studierende füllt zusätzlich die „Anmeldung zu einer Modulabschlussprüfung“ aus und beide Formulare müssen spätestens zwei Wochen nach dem Datum des*r Prüfer*in im Prüfungsamt vorliegen. Eine Abmeldung ist danach nicht mehr möglich. Der Abgabetermin der Hausarbeit wird von dem*r zuständigen Sachbearbeiter*in in Ihrem Studienkonto eingetragen. Die Arbeitin einfacher, gedruckter Ausfertigung ist fristgerecht im ZPA einzureichen (postalisch, Postfach Nr. 17 auf Ebene T.10 oder während der Öffnungszeiten im Studierenden-Service-Center am Haupteingang, Campus Grifflenberg). Von dort wird sie zur Bewertung an den*die Prüfer*in weitergeleitet. Der Eingang der Hausarbeit im ZPA wird nicht bestätigt.
Projektarbeiten
Die Anmeldung zur Projektarbeit erfolgt in gleicher Weise wie die zu einer Hausarbeit. Die Bearbeitungszeit wird individuell festgelegt und das unbenotete Ergebnis wird bescheinigt und vom Prüfungsamt in das Studienkonto übertragen.
Mündliche Prüfung
Wird bei mündlichen Modulabschlussprüfungen ein individueller Termin vergeben, bei dem eine Anmeldung über StudiLöwe nicht angeboten wird, ist auf dem Anmeldeformular der Prüfungstag von dem*der Prüfer*in bzw. vom Sekretariat einzutragen. Die Anmeldung muss spätestens vier Wochen vor dem Termin bei dem*der zuständigen Sachbearbeiter*in eingehen.
Abmeldungen von Prüfungen ohne Angabe von Gründen
Sie können sich bis spätestens eine Woche vor einer Prüfung ohne Angabe von Gründen von einer eingeschränkt wiederholbaren Prüfung abmelden.
Die Abmeldung erfolgt
- bei einer schriftliche Prüfungen (Klausur) oder elektronischen Prüfungen online über StudiLöwe
bzw.
- bei mündlichen, integrierten Prüfungen und schriftlichen Hausarbeiten zwingend schriftlich mit dem folgenden Formular: Formular zur Abmeldung von einer eingeschränkt wiederholbaren Prüfung. Bitte reichen Sie dieses bei der zuständigen Sachbearbeitung im ZPA ein.
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Abmeldung wegen Krankheit s. h. "Attest/Verhalten im Krankheitsfall"
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Abmeldung aus anderen Gründen
Sollten Sie nach der Wochenfrist (s. o.) zurücktreten wollen, so ist der Prüfungsausschuss über das Zentrale Prüfungsamt unverzüglich und noch vor der Prüfung zu informieren.
Dazu stellen Sie einen schriftlichen Antrag an den Prüfungsausschuss (abzugeben bei der zuständigen Sachbearbeitung) und erläutern die Gründe. Folgende Angaben müssen Sie in diesem Fall dringend übermitteln: Ihren Name, Vorname, Matrikel-Nr., das Fach, die Bezeichnung des Moduls, den Namen des*r Prüfer*in und das Prüfungsdatum.
Der Prüfungsausschuss entscheidet über die An- oder Aberkennung des Antrages. Die Entscheidung wird Ihnen schriftlich mitgeteilt.
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Nichterscheinen ohne Abmeldung
Sollten Sie zu einer eingeschränkt wiederholbaren Prüfung ohne triftige Gründe (s. o.) nicht erscheinen oder eine schriftliche Prüfungsleistung nicht fristgerecht einreichen, so gilt die Prüfungsleistung als "nicht ausreichend" (5.0).
Sollten Sie am Tag einer eingeschränkt wiederholbaren Prüfung krank sein, sind Sie verpflichtet, über Ihren Matrikelnummer-Account (und nur über diesen)
- unverzüglich und noch vor der Prüfung den*die Prüfer*in per E-Mail zu informieren.
Folgende Angaben sind dafür notwendig: Namen, Vorname, Matrikel-Nr., Studiengang, Bezeichnung des Prüfungs-Moduls, Prüfungsdatum
und
- bei der zuständigen Sachbearbeitung im ZPA unverzüglich (d.h. innerhalb von drei Werktagen) ein ärztliches Attest (per E-Mail) einzureichen. Das Formular für das ärztliche Attest können Sie hier downloaden: Ärztliches Attest.
Für die Anerkennung von Studien- und Prüfungsleistungen ist die Einschreibung im Masterstudiengang Psychologie Voraussetzung.
Der ausgefüllte Antrag wird mit den entsprechenden Nachweisen in der Sprechstunde bei dem bzw. der Modulbeauftragten oder Fachvertreter*in eingereicht. Nach Überprüfung der Gleichwertigkeit wird die Anerkennung eventuell mit Einschränkungen oder Auflagen befürwortet.
Der Antrag wird bei der zuständigen Sachbearbeitung im ZPA zur Vorlage für den*die Vorsitzende*n des Prüfungsausschusses eingereicht. Nach erfolgter Anerkennung werden die Studien- und Prüfungsleistungen in das StudiLöwe-Konto eingetragen.
Im MSc Psychologie ist ein Berufspraktikum vorgesehen. Das Modul schließt mit einem (unbenoteten) Praktikumsbericht ab. Zuständig für das Berufsbezogene Praktikum im MSc Psychologie ist Herr Dr. Christian Vorstius
Anmeldung
Sie erfolgt über den Antrag zur Anfertigung der Masterarbeit. Dieser wird ausgefüllt und unterschrieben im ZPA bei der zuständigen Sachbearbeitung eingereicht. Thema und Zweitprüfer*in der Abschlussarbeit werden durch den Prüfungsausschuss bestimmt. Sie können hierzu jedoch entsprechende Vorschläge auf dem Antrag angeben.
Zulassung und die Abgabefrist
Das Thema, die Namen der beiden Prüfer*innen und der letztmögliche Abgabetermin (Bearbeitungszeit sechs Monate) werden Ihnen schriftlich mitgeteilt. Dieser Zulassung liegen die Hinweise zur Anfertigung der Masterarbeit und die Erklärung, die Sie in die Arbeit einbinden müssen, bei.
Externe Zweitgutachter*in: Masterarbeiten mit der Beteiligung (Begutachtung und u. U. Ko-Betreuung) von Personen, die nicht dem Institut für Psychologie an der Bergischen Universität (IfPsy) angehören, sind möglich. Grundsätzlich muss jedoch der*die Betreuer*in der Arbeit, bei der*dem die Arbeit angemeldet wird, Mitglied des IfPsy sein. „Externe“ Beteiligte an anderen Instituten oder Fakultäten der BUW oder anderen Universitäten können als Gutachter*in im Einzelfall bestellt werden. Voraussetzungen hierfür sind:
• Abgeschlossene Habilitation (oder habilitationsäquivalente Leistungen) der*des externen Beteiligten im Fach Psychologie
• Bereitschaftserklärung der*des externen Beteiligten zur Begutachtung
• Einverständniserklärung der*des Betreuer*in im IfPsy
Für die Bereitschaft- beziehungsweise Einverständniserklärung sind lediglich kurze formlose E-Mails an die Sachbearbeitung im ZPA ausreichend.
Verlängerung der Bearbeitungszeit
Die Bearbeitungszeit kann im Einzelfall ausnahmsweise um bis zu sechs Wochen verlängert werden. Dazu ist ein formloser begründeter Antrag erforderlich. Bei Krankheit ist mit dem Antrag ein ärztliches Attest einzureichen, aus dem hervorgeht, dass die Arbeit an der Thesis nicht oder nur eingeschränkt möglich ist.
Dieser Antrag ist rechtzeitig im ZPA bei der zuständigen Sachbearbeitung einzureichen. Die Entscheidung des Prüfungsausschusses wird Ihnen schriftlich mitgeteilt.
Änderung des Themas
Das Thema der Masterarbeit ist eins zu eins aus dem Zulassungsschreiben zu übernehmen.
Eine Änderung des Themas kann nur durch den Prüfungsausschuss genehmigt werden, wenn vor Abgabe der Masterarbeit von Ihnen ein formloser begründeter Antrag gestellt wird, der von dem*r Erstgutachter*in befürwortet wird. Die Entscheidung des Prüfungsausschusses wird Ihnen schriftlich mitgeteilt.
Abgabe der Thesis
Sie erfolgt fristgerecht in dreifacher Ausfertigung (gebunden und inklusive je einer elektronischen Fassung der Abschlussarbeit sowie der bei empirischen Arbeiten verwendeten Daten auf CD-/DVD-Rom bzw. USB-Stick) im ZPA (postalisch, Einwurf in Postfach Nr. 17 auf Ebene T.10 oder während der Öffnungszeiten im Studierenden-Service-Center am Haupteingang, Campus Grifflenberg). Bitte tragen Sie dafür Sorge, dass der elektronische Datenträger Ihrer Wahl nicht aus den gebundenen Ausfertigungen herausfallen kann.
Bewertung
Sobald die Bewertungen von beiden Gutachter*innen vorliegen, können Sie die Gesamtnote Ihrem Kontoauszug entnehmen, den Sie über StudiLöwe einsehen können.
Sie können vom MSc Psychologie PO 2017 in den MSc Psychologie mit Schwerpunkt Arbeit, Umwelt und Gesundheit PO 2023 auch innerhalb des Semesters wechseln.
In den Übergangsbestimmungen der PO 2023 unter § 22 Abs. 2 finden Sie, welche bereits erbrachten Module beim Wechsel in die genannte Prüfungsordnung anerkannt und angerechnet werden. Bitte beachten Sie, dass die Anrechnung von Leistungen einige Werktage in Anspruch nehmen kann.
Wenn Sie die Prüfungsordnung wechseln möchten, müssen Sie den Antrag auf Wechsel der Prüfungsordnung ausfüllen und bei der zuständigen Sachbearbeitung im Zentralen Prüfungsamt einreichen.
Der Antrag ist unwiderruflich.
Die Abschlussdokumente (Zeugnis, Urkunde, Transcript of Records und Diploma Supplement) werden erstellt, sobald dem Zentralen Prüfungsamt alle Prüfungsleistungen vorliegen.
Wichtig: Für die Zeugnisunterlagen werden aus StudiLöwe Ihre persönlichen Daten übernommen, wie Sie sich eingeschrieben haben! Diese Eintragungen sollten mit Ihrem Personalausweis oder Pass bzw. Geburtsurkunde übereinstimmen.
Die Ausstellung der Dokumente kann bis zu 4-6 Wochen dauern.
In Zeiten, in denen sehr viele Studierende ihr Studium abschließen (d. h. im Februar/März sowie August/September), kann sich die Bearbeitungszeit der Abschlussdokumente u. U. verlängern. Bitte sehen Sie in diesen Zeiten von Anfragen bezüglich der Fertigstellung der Abschlussdokumente ab.
Antrag auf Aufnahmen von Zusatzmodule oder der Fachstudiendauer
Auf Antrag werden in das Zeugnis bzw. als Anlage zum Zeugnis auch die Ergebnisse der Prüfungen in den Zusatzmodulen, die Ergebnisse von Leistungspunkteprüfungen, die nicht in die Wertung eingebracht werden und die bis zum Abschluss der Masterprüfung benötigte Fachstudiendauer aufgenommen. Der Antrag ist spätestens vor der letzten Prüfungsleistung einzureichen.
Aushändigung der Unterlagen
Die Abschlussdokumente werden per Einschreiben an die von Ihnen in Ihrem Studienkonto hinterlegte Adresse verschickt.