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MSc Psychologie PO2017

Sprechzeiten

Ihre zuständige Sachbearbeitung ist in der Regel telefonisch und per E-Mail zu erreichen. Bei Bedarf kann ein individueller Termin für eine Beratung vor Ort über das Studierenden Service Center vereinbart werden.

Hinweise zum Einreichen von Unterlagen

Bitte beachten Sie:

Auslaufender Studiengang!


Studierende, die ihr Studium nach der Prüfungsordnung für den Studiengang Psychologie mit dem Abschluss Master of Science an der Bergischen Universität Wuppertal vom 29.05.2017 (Amtl. Mittlg. 33/17), zuletzt geändert am 19.04.2023 (Amtl. Mittlg. 10/23), aufgenommen haben, können ihre Prüfungen einschließlich des Moduls "Masterarbeit" bis zum 31.03.2026 ablegen.
Außer, es wird die Anwendung der neuen Prüfungsordnung für den Studiengang Psychologie mit Schwerpunkt Arbeit, Umwelt und Gesundheit mit dem Abschluss Master of Science beim Prüfungsausschuss beantragen.

Weiteres unter ,,Wechsel der Prüfungsordnung".

Hier finden Sie alle relevanten Informationen, Formulare und Ansprechpartner*innen auf einen Blick.

Für das Bewerbungsverfahren zum Studiengang Master Psychologie, ist das Zentrale Prüfungsamt nicht zuständig! Alle Informationen dazu finden Sie unter folgendem Link:

Zulassung zum Masterstudium

Abmeldungen von Prüfungen ohne Angabe von Gründen

Sie können sich bis spätestens eine Woche vor einer Prüfung ohne Angabe von Gründen von einer eingeschränkt wiederholbaren Prüfung abmelden.

Die Abmeldung 

  • kann bei einer schriftliche Prüfungen (Klausur) oder elektronischen Prüfungen online über StudiLöwe erfolgen (im Notfall können Sie aber auch u.g. Formular nutzen)

oder

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Abmeldung wegen Krankheit s.h. "Attest/Verhalten im Krankheitsfall"

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Abmeldung aus anderen Gründen

Sollten Sie nach der Wochenfrist (s.o.) zurücktreten wollen, so ist der Prüfungsausschuss über das Zentrale Prüfungsamt unverzüglich und noch vor der Prüfung zu informieren.

Dazu stellen Sie einen schriftlichen Antrag an den Prüfungsausschuss (abzugeben bei der zuständigen Sachbearbeiterin) und erläutern die Gründe. Folgende Angaben müssen Sie in diesem Fall dringend übermitteln: Ihren Name, Vorname, Matrikel-Nr., das Fach, die Bezeichnung des Moduls, den Namen d. PrüferIn und das Prüfungsdatum

Der Prüfungsausschuss entscheidet über die An- oder Aberkennung des Antrages. Die Entscheidung wird Ihnen schriftlich mitgeteilt.

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Nichterscheinen ohne Abmeldung

Sollten Sie zu einer eingeschränkt wiederholbaren Prüfung ohne triftige Gründe (s. o.) nicht erscheinen oder eine schriftliche Prüfungsleistung nicht fristgerecht einreichen, so gilt die Prüfungsleistung als "nicht ausreichend" (5.0).

Anmeldungen müssen fristgerecht, d.h. spätestens vier Wochen vor dem jeweiligen Prüfungstermin erfolgen. Ab und bis wann die Anmeldung möglich ist, können Sie der Seite Prüfungstermine entnehmen.
Anmeldungen können in Ausnahmefällen auch per Mail-Anhang zur Fristwahrung geschickt werden. Das Original ist unverzüglich nachzureichen.

Klausuren zu eingeschränkt wiederholbaren Prüfungen erfolgen online über StudiLöwe oder mit dem Formular Anmeldung zu einer Modulabschlussprüfung.

Bei Mündliche Prüfungen oder Referaten ist auf dem Formular Anmeldung zu einer Modulabschlussprüfung der Prüfungstag von dem/der Prüfer/in bzw. vom Sekretariat einzutragen. Die Anmeldung ist spätestens vier Wochen vor dem Termin im Zentralen Prüfungsamt einzureichen. Es handelt sich um individuelle Termine.
Ausnahmen, die eine Anmeldung über HisInOne möglich machen, finden Sie bei den Prüfungsterminen.

Infos zum Abmelden finden Sie über dieser Kategorie.


Hausarbeiten oder schriftliche Referate
Bei Hausarbeiten oder schriftlichen Referaten müssen zwei Formulare ausgefüllt werden: die Anmeldung zu einer Modulabschlussprüfung und das Formular Anlage zur Anmeldung zu einer Modulabschlussprüfung.
Der*die Studierende füllt zunächst das Formular "Anlage zur Anmeldung zu einer Modulabschlussprüfung" gemeinsam mit dem*der Prüfer*in aus. Mit dem Datum legt der*die Prüfer*in den Beginn und die Bearbeitungszeit fest.
Der*die Studierende füllt zusätzlich die „Anmeldung zu einer Modulabschlussprüfung“ aus und beide Formulare müssen spätestens zwei Wochen nach dem Datum des*der Prüfer*in im Prüfungsamt vorliegen. Eine Abmeldung ist danach nicht mehr möglich.
Der Abgabetermin der Hausarbeit wird auf der Anlage im ZPA eingetragen und ist in StudiLöwe einsehbar.
Die Arbeit ist fristgerecht im Prüfungsamt einzureichen und wird an den*die Prüfer*in weiter geleitet.
Die Bewertung leitet der*die Prüfer*in an das Prüfungsamt weiter. Die Note wird vom Prüfungsamt in das Studienkonto übertragen.


Projektarbeiten
Die Anmeldung zur Projektarbeit erfolgt in gleicher Weise wie die zu einer Hausarbeit. Die Bearbeitungszeit wird individuell festgelegt und das unbenotete Ergebnis wird bescheinigt und vom Prüfungsamt in das Studienkonto übertragen.

Allgemeine Hinweise
Nicht bestandene Modulabschlussprüfungen können zweimal wiederholt werden. Die Wiederholung einer bestandenen Prüfung ist nicht zulässig.

Bitte beachten Sie außerdem die Hinweise zum Einreichen von Unterlagen

Für die Anerkennung von Studien- und Prüfungsleistungen ist die Einschreibung im Masterstudiengang Psychologie Voraussetzung.

Der ausgefüllte Antrag wird mit den entsprechenden Nachweisen in der Sprechstunde bei dem bzw. der Modulbeauftragten oder Fachvertreter*in eingereicht. Nach Überprüfung der Gleichwertigkeit wird die Anerkennung eventuell mit Einschränkungen oder Auflagen befürwortet.

Der Antrag wird bei der zuständigen Sachbearbeiterin zur Vorlage für den Vorsitzenden des Prüfungsausschusses eingereicht. Nach erfolgter Anerkennung werden die Studien- und Prüfungsleistungen in das StudiLöwe-Konto eingetragen.

Sollten Sie am Tag einer eingeschränkt wiederholbaren Prüfung krank sein, sind Sie verpflichtet, über Ihren Matrikelnummer-Account (und nur über diesen)

  1. unverzüglich und noch vor der Prüfung den*die Prüfer*in per E-Mail zu informieren
    Folgende Angaben sind dafür notwendig: Namen, Vornamen, Matrikel-Nr., Teilstudiengang, Bezeichnung des Prüfungs-Moduls, Prüfungsdatums

    und
     
  2. bei der zuständigen Sachbearbeitung im ZPA unverzüglich (d.h. innerhalb von drei Werktagen) ein ärztliches Attest (per E-Mail) einzureichen. Das Formular für das ärztliche Attest können Sie hier downloaden:
    Ärztliches Attest

Der Prüfungsausschuss entscheidet über die An- oder Aberkennung des Attestes.  Bei Anerkennung wird der Rücktritt im System eingetragen; eine Aberkennung wird Ihnen schriftlich mitgeteilt.

Im MSc Psychologie ist ein Berufspraktikum vorgesehen. Das Modul schließt mit einem (unbenoteten) Praktikumsbericht ab. Zuständig für das Berufsbezogene Praktikum im MSc Psychologie ist Herr Dr. Christian Vorstius

 

Die Anmeldung
erfolgt über den Antrag zur Anfertigung der Masterarbeit. Reichen Sie diesen Antrag bei der zuständigen Sachbearbeiterin ein. Von der vorgeschlagenen Prüferin bzw. dem vorgeschlagenen Prüfer wird nach Aufforderung das Thema der Abschlussarbeit mitgeteilt und damit festgelegt (siehe Prüferliste).

Die Zulassung und die Abgabefrist
teilt Ihnen der Prüfungsausschussvorsitzende schriftlich mit. Den Namen der Zweitgutachterin bzw. des Zweitgutachters, das Thema der Masterarbeit und den spätesten Abgabetermin (die Bearbeitungszeit beträgt sechs Monate) können Sie ebenfalls diesem Schreiben entnehmen.
Dem Schreiben liegen auch die Hinweise zur Anfertigung der Masterarbeit und die Erklärung, die Sie in die Arbeit einbinden müssen, bei.

Externe Zweitgutachter*in: Masterarbeiten mit der Beteiligung (Begutachtung und u.U. Ko-Betreuung) von Personen, die nicht dem Institut für Psychologie an der Bergischen Universität (IfPsy) angehören, sind möglich. Grundsätzlich muss jedoch der*die Betreuer*in der Arbeit, bei der*dem die Arbeit angemeldet wird, Mitglied des IfPsy sein. „Externe“ Beteiligte an anderen Instituten oder Fakultäten der BUW oder anderen Universitäten können als Gutachter*in im Einzelfall bestellt werden. Voraussetzungen hierfür sind:
•    Abgeschlossene Habilitation (oder habilitationsäquivalente Leistungen) der*des extern Beteiligten im Fach Psychologie
•    Bereitschaftserklärung der*des extern Beteiligten zur Begutachtung
•    Einverständniserklärung der*des Betreuer*in im IfPsy
Für die Bereitschaft- beziehungsweise Einverständniserklärung sind lediglich kurze formlose E-Mails an die Sachbearbeiterin im ZPA ausreichend.

Verlängerung der Bearbeitungszeit
Die Abgabefrist kann kann im Einzelfall um bis zu sechs Wochen verlängert werden. Dazu ist ein begründeter Antrag an den Prüfungsausschuss erforderlich. Dieser Antrag ist rechtzeitig bei der*dem Erstprüfer*in einzureichen. Nach der Stellungnahme geht er an den Prüfungsausschussvorsitzenden. Die Entscheidung des Prüfungsausschusses wird Ihnen schriftlich durch das Zentrale Prüfungsamt mitgeteilt.

Änderung des Themas der Masterarbeit
Das Thema der Masterarbeit ist eins zu eins aus dem Zulassungsschreiben zu übernehmen. 

Eine Änderung des Themas kann nur durch den*die Vorsitzende*n des Prüfungsausschusses genehmigt werden, wenn vor Abgabe der Masterarbeit von Ihnen ein begründeter schriflticher Antrag gestellt wird, der von dem*der Erstgutachter*in befürwortet wird. Die Entscheidung der*des Vorsitzenden geht Ihnen schriftlich zu. 

Die Abgabe der Thesis
erfolgt fristgerecht in dreifacher Ausfertigung (gebunden) bei der zuständigen Sachbearbeiterin.

Beachten Sie außerdem die Hinweise zum Einreichen von Unterlagen
 

Bewertung:
Sobald die Bewertungen von beiden Gutachter*innen vorliegen, können Sie die Gesamtnote Ihrem Kontoauszug entnehmen, den Sie über StudiLöwe einsehen können.

Sie können vom MSc Psychologie PO 2017 in den MSc Psychologie mit Schwerpunkt Arbeit, Umwelt und Gesundheit PO 2023 auch innerhalb des Semesters wechseln.

In den Übergangsbestimmungen der PO 2023 unter § 22 Abs. 2 finden Sie, welche bereits erbrachten Module beim Wechsel in die genannte Prüfungsordnung anerkannt und angerechnet werden.
Die Anrechnung von Leistungen kann einige Werktage in Anspruch nehmen.

Wenn Sie die Prüfungsordnung wechseln möchten, müssen Sie den Antrag auf Wechsel der Prüfungsordnung ausfüllen und bei der zuständigen Sachbearbeiterin im Zentralen Prüfungsamt einreichen.

Der Antrag ist unwiderruflich.

  • Zeugnis,
  • Urkunde,
  • Transcript of Records und
  • Diploma Supplement

werden erstellt, sobald dem Zentralen Prüfungsamt alle Prüfungsleistungen vorliegen.

Wichtig: Für die Zeugnisunterlagen werden aus StudiLöwe Ihre persönlichen Daten übernommen, wie Sie sich eingeschrieben haben! Diese Eintragungen sollten mit Ihrem Personalausweis oder Pass bzw. Geburtsurkunde übereinstimmen.

Die Ausstellung der Dokumente kann bis zu 4-6 Wochen dauern.

In Zeiten, in denen sehr viele Zeugnisse anfallen (d.h. im Februar / März und im August / September) kann die Bearbeitungszeit der Abschlussdokumente auch länger dauern. Wir bitten gerade in diesen Zeiten von Anfragen, wann die Fertigstellung erfolgt, abzusehen, damit wir uns auf die Fertigstellung konzentrieren können.

Antrag auf Aufnahmen von Zusatzmodule oder der Fachstudiendauer
Auf Antrag werden in das Zeugnis bzw. als Anlage zum Zeugnis auch die Ergebnisse der Prüfungen in den Zusatzmodulen, die Ergebnisse von Leistungspunkteprüfungen, die nicht in die Wertung eingebracht werden und die bis zum Abschluss der Masterprüfung benötigte Fachstudiendauer aufgenommen. Der Antrag ist spätestens vor der letzten Prüfungsleistung einzureichen.

Aushändigung der Unterlagen
Die Abschlussdokumente werden per Einschreiben an die von Ihnen hinterlegte Adresse aus Ihrem StudiLöwe Konto verschickt

Weitere Infos über #UniWuppertal: