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Bild vom Parthenon

MA GKW Klassische Philologie mit Schwerpunkt Griechisch PO 2016

Sprechzeiten

Ihre zuständige Sachbearbeitung ist in der Regel telefonisch und per E-Mail zu erreichen. Bei Bedarf kann ein individueller Termin für eine Beratung vor Ort über das Studierenden Service Center vereinbart werden.

Hinweise zum Einreichen von Unterlagen

Im Folgenden finden Sie alle relevanten Informationen, Formulare und Ansprechpartner*innen auf einen Blick.

Die Prüfungsordnungen des Studienganges Master of Arts Geistes- und Kulturwissenschaften laufen zum 30.09.2025 aus. Eine Einschreibung in diese Studiengänge ist nicht mehr möglich. An Stelle dieses Studienganges ist nun der Kombinatorische Studiengang Master of Arts getreten, der seit dem WS 22/23 zugänglich ist. Informationen zur Bewerbung etc. finden Sie auf den Seiten der Fakultät Geistes- und Kulturwissenschaften.

Ihr Studium erfolgt auf Grundlage der aktuellen Prüfungsordnung. Es empfiehlt sich, diese bei Antritt des Studiums, bei der Anmeldung von Prüfungen und insbesondere vor der Anmeldung der Abschlussarbeit gründlich zu lesen.

Abmeldungen von Prüfungen ohne Angabe von Gründen

Sie können sich bis spätestens eine Woche vor einer Prüfung ohne Angabe von Gründen von einer eingeschränkt wiederholbaren Prüfung abmelden.

Die Abmeldung 

  • kann bei Klausur online über das Studiengangsportal erfolgen (im Notfall kann aber auch das Formular verwendet werden)

oder

  • muss bei mündlichen Prüfungen schriftlich erfolgen. Dazu müssen Sie das entsprechende Formular downloaden und bei der zuständigen Sachbearbeitung einreichen. Die Abmeldeformulare und Zuständigkeiten finden Sie unter den fachspezifischen Informationen beim jeweiligen Teilstudiengang.

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Abmeldung aus anderen Gründen

Sollten Sie nach der Wochenfrist (s.o.) zurücktreten wollen, so ist der Prüfungsausschuss über das Zentrale Prüfungsamt unverzüglich und noch vor der Prüfung zu informieren.

Dazu stellen Sie einen schriftlichen Antrag an den Prüfungsausschuss (abzugeben bei der zuständigen Sachbearbeiterin) und erläutern die Gründe. Folgende Angaben müssen Sie in diesem Fall dringend übermitteln: Ihren Name, Vorname, Matrikel-Nr., das Fach, die Bezeichnung des Moduls, den Namen d. PrüferIn und das Prüfungsdatum

Der Prüfungsausschuss entscheidet über die An- oder Aberkennung des Antrages. Die Entscheidung wird Ihnen schriftlich mitgeteilt.

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Nichterscheinen ohne Abmeldung

Sollten Sie zu einer eingeschränkt wiederholbaren Prüfung ohne triftige Gründe (s. o.) nicht erscheinen oder eine schriftliche Prüfungsleistung nicht fristgerecht einreichen, so gilt die Prüfungsleistung als "nicht ausreichend" (5.0).

Eingeschränkt wiederholbare Prüfungen

Die Anmeldungen zu schriftlichen Prüfungen (Klausuren) erfolgen über das Studiengangsportal. (Das Formular ist bei Online-Anmeldung nicht erforderlich, es sei denn Sie haben Schwierigkeiten mit der Online-Anmeldung!)

Die Anmeldungen zu allen anderen eingeschränkt wiederholbaren Prüfungen erfolgen über das Anmeldeformular (im Downloadbereich rechts).

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Uneingeschränkt wiederholbare Prüfungen

Alle Informationen zur Anmeldung uneingeschränkt wiederholbarer Prüfungen erhalten Sie von Ihren Prüfer*innen.

 

Prüfungsleistungen, die Sie in einem anderen Studiengang erworben haben, können ggf. angerechnet werden, sofern hinsichtlich der erworbenen Kompetenzen kein wesentlicher Unterschied zu den Leistungen besteht, die ersetzt werden.

Für die Anrechnung der Leistungen sind folgende Schritte erforderlich:

Nach erfolgreicher Anrechnung pflegt das ZPA die anerkannte Leistung in Ihr Studienkonto ein, Sie können Ihr Studienkonto über das Studiengangsportal einsehen.

Bei Nicht-Anrechnung werden Sie schriftlich informiert.

Sollten Sie am Tag einer eingeschränkt wiederholbaren Prüfung krank sein, sind Sie verpflichtet, über Ihren Matrikelnummer-Account (und nur über diesen)

  1. unverzüglich und noch vor der Prüfung den*die Prüfer*in per E-Mail zu informieren
    Folgende Angaben sind dafür notwendig: Namen, Vornamen, Matrikel-Nr., Teilstudiengang, Bezeichnung des Prüfungs-Moduls, Prüfungsdatums

    und
     
  2. bei der zuständigen Sachbearbeitung im ZPA unverzüglich (d.h. innerhalb von drei Werktagen) ein ärztliches Attest (per E-Mail) einzureichen. Das Formular für das ärztliche Attest können Sie hier downloaden:
    Ärztliches Attest

Der Prüfungsausschuss entscheidet über die An- oder Aberkennung des Attestes.  Bei Anerkennung wird der Rücktritt im System eingetragen; eine Aberkennung wird Ihnen schriftlich mitgeteilt.

Im Einzelfall kann die*der zuständige Prüfungsausschuss-Vorsitzende ein Attest von einem Vertrauensarzt bzw. von einer Vertrauensärztin verlangen. Die Kosten hierfür trägt die Bergische Universität Wuppertal (§ 63 Abs. 7 HG NW).

Die Vertrauensärzt*innen der Bergischen Universität Wuppertal

Das Berufsorientierungspraktikum ist eine fachübergreifend zu erbringende Leistung.

Für die Begleitung des Berufsorientierungspraktikums wenden Sie sich an eine*n Lehrende*n aus einem der beiden von Ihnen gewählten Teilstudiengänge.

Das Modul gem. PO 2016/2017 besteht aus

  • einer unbenoteten Studienleistung (10 LP, Praktikumsbericht in Form einer Hausarbeit) und
  • einer eingeschränkt wiederholbaren Modulabschlussprüfung (2 LP, Präsentation mit Kolloquium, 2x wiederholbar)

Die unbenotete Studienleistung weisen Sie über die Leistungsbescheinigung für das Berufsorientierungspraktikum nach.

Zur Modulabschlussprüfung müssen Sie sich fristgerecht (4 Wochen vor dem Termin) mithilfe des Anmeldeformulars anmelden.

Eine Abmeldung ist bis eine Woche vor dem Prüfungstermin ohne Angabe von Gründen möglich. Reichen Sie dazu das Abmeldeformular bei einer der zuständigen Sachbearbeiter*innen ein.

Eine Einstufung in ein höheres Fachsemester erfolgt im Rahmen der Zugangsverfahrens in den Master-Studiengang. Bitte informieren Sie sich dort über das Verfahren.

 

Bitte informieren Sie Ihre zuständige Sachbearbeitung, sobald Sie Ihre Auflagen erfüllt haben. Eine E-Mail reicht dazu aus.

Zulassung
Die Zulassung (nicht die Anmeldung!!) zu eingeschränkt wiederholbaren Hausarbeiten, Sammelmappen und Forschungsberichten erfolgt über das Studiengangsportal.

Sie können in Ihrem Sudiengangsportal

  • WUSEL: unter der Funktion „Prüfungsverwaltung“ ->„Info über angemeldete Prüfungen“ ggf. den Titel (meist nur bei den Hausarbeiten) und das Abgabedatum (= Prüfungstermin) erkennen, sobald Sie zugelassen sind.

Die Anmeldung zu eingeschränkt wiederholbaren Hausarbeiten, Sammelmappen und Forschungsberichten muss mit dem entsprechenden Formular erfolgen, das Sie unter "Anmeldung zu eingeschränkt wiederholbaren Prüfungen" im entsprechenden Teilstudiengang des Masters finden.

Abgabe
Geben Sie die Hausarbeit, die Sammelmappe oder den Forschungsbericht in einfacher Ausfertigung (inkl. CD zur Plagiatsprüfung und der Erklärung, dass Sie die Arbeit selbstständig verfasst haben) spätestens zum im Studienportal genannten Prüfungstermin im ZPA bei der zuständigen Sachbearbeitung während der Sprechstunde ab.

Oder:
Der Einwurf im entsprechenden Postfach auf T.10 bzw. T.12 ist für die fristgerechte Abgabe vollkommen ausreichend. Das Postfach wird täglich mehrfach geleert und der Inhalt mit einem entsprechenden Eingangsstempel versehen - auch bei Abwesenheit der Sachbearbeiterin gibt es eine Vertretung, die sich darum kümmert.

Oder:
Sie können die Arbeit zu den Öffnungszeiten des Studierenden Service Centers in Gebäude G.08.16 im SSC oder, z.B. nach 21 Uhr oder an Sonn- und Feiertagen, in einem Briefumschlag an der Pforte am Haupteingang abgeben. Beschriften Sie den Briefumschlag mit "Zentrales Prüfungsamt, Dez. 3.4", fügen Sie den Namen der zuständigen Sachbearbeiterin hinzu. Achten Sie in diesem Fall darauf, dass Ihr Briefumschlag an der Pforte mit einem Eingangsstempel versehen wird. Der Umschlag wird dann per Hauspost an die zuständige Sachbearbeitung gesandt.

Sie benötigen einen Studienkontoauszug als Nachweis für das BAföG?

Den Nachweis der Voraussetzungen für Ausbildungsförderung beim BAföG-Amt führen Studierende in der Regel durch Vorlage des nach Beginn des vierten Fachsemesters ausgestellten Studienkontoauszugs, das Sie sich im Studierenden-Service-Center (ZPA-Desk) ausstellen lassen können.

Sollten Sie zwar Studienleistungen erbracht haben, diese aber nicht in Ihrem Studienkontoauszug sehen können, kann das unterschiedliche Ursachen haben:

  • Die Leistungen sind von Ihnen zwar erbracht worden, sind aber von der Fakultät, vom Prüfer/von der Prüferin oder von Ihnen noch nicht an das ZPA weitergeleitet worden. Im Normalfall werden  alle im ZPA eingehenden Prüfungsleistungen zeitnah von den Sachbearbeiter/innen im ZPA in das Studienkonto eingepflegt (in Urlaubs- und Krankheitszeiten kann es zu Verzögerungen kommen). Bei Unklarheiten würde eine Rückfrage durch die Sachbearbeiterin / den Sachbearbeiter an Sie erfolgen.
  • Die Leistungen sind zwar erbracht, liegen auch alle im ZPA vor, können aber nicht verbucht werden, weil die für Sie geltende Prüfungsordnung noch nicht EDV-technisch abgebildet ist. In diesen Fällen kann Ihre zuständige Sachbearbeiterin /Ihr zuständiger Sachbearbeiter Ihnen einen Studienkontoauszug händisch erstellen oder bescheinigen, dass die bis zum 4. Fachsemester geforderten Leistungspunkte erbracht wurden.

Wenn Sie unsicher sind, aus welchem Grund erbrachte Prüfungsleistungen nach einer gewissen dem ZPA einzuräumenden Arbeitszeit noch nicht in Ihrem Studienkonto einzusehen sind, kontaktieren Sie bitte rechtzeitig vor der Wahrung irgendwelcher Fristen zur Einreichung des Transcript of Records, Ihre/n Sachbearbeiter/in im ZPA, die/der Ihnen bei der Aufklärung der Angelegenheit behilflich ist.

Ein Nachweis durch das Formblatt 5 des BAföG-Amtes kann durch die Mitarbeiter*innen des ZPA nicht ausgefüllt und unterschrieben werden.

Spezielle Informationen nur für den Komb. Bachelor und Bachelor of Education:
Weitere Informationen, z.B. zum für das 5. Fachsemester üblichen Studienvolumen des Komb. Bachelor und Bachelor of Education, finden Sie auf den Seiten der Servicestelle Lehrerbildung in der School of Education


Informationen zum Thema BAföG und Studienfinanzierung finden Sie auf den Seiten des HSW.

Die Master-Thesis
wird in einem Ihrer zwei Teilstudiengänge geschrieben.

Voraussetzung für die Anmeldung der Master-Thesis
zur Master-Thesis können Sie sich anmelden, wenn Sie den Nachweis von mindestens einem Drittel der Leistungspunkte (ohne ZMA Pra) in dem Teilstudiengang erbracht haben, in dem Sie Ihre Thesis schreiben möchten (d.h. die LP müssen in Ihrem Studienkonto verbucht sein). (Voraussetzung ist ferner, dass Sie für diesen Studiengang immatrikuliert sind.)

Bitte beachten Sie, dass die Prüfungsordnung (fachspezifischen Bestimmungen) für den Teilstudiengang, in dem Sie die Thesis schreiben möchten, in der Beschreibung zum Master-Thesis-Modul auch andere Voraussetzungen vorschreiben können.

Die Anmeldung
der Thesis erfolgt über den
Antrag auf Zulassung zur Anfertigung einer Master-Thesis

Studierende, die Ihre Thesis im Teilstudiengang "Allgemeine und Vergleichende Literaturwissenschaft" schreiben möchten, nutzen bitte den Antrag auf Zulassung im Teilstudiengang AVL.

Reichen Sie diesen Antrag bei der zuständigen Sachbearbeitung ein. Wer für Sie zuständig ist, sehen Sie im rechten Kasten auf den Seiten des Teilstudiengangs, in dem Sie die Thesis schreiben möchten.

Nach der Anmeldung erfragt das Zentrale Prüfungsamt bei Ihrer*m Erstgutachter*in den Titel der Thesis.

Die Zulassung und die Abgabefrist
teilt Ihnen der/die Prüfungsausschussvorsitzende schriftlich mit. Die Namen der beiden Gutachter*innen (Ihre Wünsche werden hier in der Regel berücksichtigt), das Thema der Thesis und der späteste Abgabetermin (die Bearbeitungszeit beträgt fünf Monate) können Sie ebenfalls diesem Schreiben entnehmen.

Dem Schreiben liegen auch die Hinweise zur Anfertigung der Master-Thesis und die Erklärungen, die Sie in die Arbeit einbinden müssen, bei.

Formate:
Abgesehen von den Regelungen im Hinweisblatt bestehen seitens des ZPA keine Festlegungen bzgl. Schriftgröße, Rand u.Ä. Bitte klären Sie diese Fragen mit Ihrer*m Betreuer*in.

Hinweis zum Abgabetermin:
Die Bearbeitungszeit für die Thesis beginnt ca. ein bis zwei Werktage, nachdem Sie die Zulassung per E-Mail erhalten haben (also nicht am Tag der Anmeldung!). Es bleibt Ihnen überlassen, die Thesis - nachdem die Zulassung erfolgt ist - jederzeit einzureichen.

Verlängerung der Bearbeitungszeit

Die Abgabefrist kann im Einzelfall einmalig um bis zu drei Monate verlängert werden. Dazu ist ein begründeter Antrag auf Verlängerung an den Fach-Prüfungsausschuss erforderlich. Dieser ist rechtzeitig bei der zuständigen Sachbearbeitung einzureichen. Die Entscheidung des Fach-Prüfungsausschusses wird Ihnen schriftlich mitgeteilt.

Änderung des Titels der Thesis:

Der Titel der Thesis ist eins zu eins aus dem Zulassungsschreiben zu übernehmen.

Eine Änderung des Titels (einschließlich eines Untertitels) kann nur durch d. Vorsitz des Prüfungsausschusses beschlossen werden. Der/Die Erstgutachter*in muss dazu die Änderung vor Abgabe der Thesis dem*r zuständigen Sachbearbeiter*in bekannt geben (eine E-Mail ist ausreichend). Die Entscheidung d. Vorsitzenden wird Ihnen schriftlich mitgeteilt.

Die Abgabe der Thesis
erfolgt fristgerecht in dreifacher Ausfertigung (gebunden, keine Ring- bzw. Spiralbindung) inkl. je einer CD/DVD, die die elektronische Fassung der Master-Thesis und ggf. die bei einer empirischen Arbeit verwendeten Daten beinhaltet, bei dem*r zuständigen Sachbearbeiter*in.

Die CD/DVD muss beschriftet sein und in der hinteren Klappe des Einbandes innen angebracht werden, die Druckereien haben entsprechende Hilfsmittel dafür.

Sie können die Thesis zu den Öffnungszeiten des Studierenden Service Centers in Geb. G.08.16 im SSC oder, z.B. nach 21 Uhr oder an Sonn- und Feiertagen, in einem Briefumschlag an der Pforte am Haupteingang abgeben. Beschriften Sie den Briefumschlag mit "Zentrales Prüfungsamt, Dez. 3.4", fügen Sie den Namen des zuständigen Sachbearbeiters / der zuständigen Sachbearbeiterin hinzu. Achten Sie in diesem Fall darauf, dass Ihr Briefumschlag an der Pforte mit einem Eingangsstempel versehen wird. Der Umschlag wird dann per Hauspost an den/die zuständige Sachbearbeiter*in gesandt.

Wiederholung der Abschlussarbeit
ist mit einem anderen Thema entweder innerhalb des gleichen Teilstudienganges oder Ihrem anderen Teilstudiengang möglich.

Bewertung:
Sobald die Bewertungen von beiden Gutachter*innen vorliegen, können Sie die Gesamtnote Ihrem Kontoauszug entnehmen, den Sie über das Studiengangsportal einsehen können.

Ein PO-Wechsel im MA GKW ist seit dem WS 22/23 nicht mehr möglich. Sie können nur noch  - und dann mit beiden Teilstudiengängen -  in den neuen kombinatorischen Studiengang Master of Arst wechseln

Sofern Sie in den neuen Masterstudiengang wechseln möchten, so sind für jeden der beiden Teilstudiengänge folgende Schritte erforderlich:

  1. Lassen Sie alle nach alter PO erbrachten Studienleistungen in Ihr Studienkonto eintragen. Reichen Sie die Leistungsbescheinigungen dazu bei der zuständigen Sachbearbeitung ein.
  2. Stellen Sie den Antrag auf Anwendung der neuen Prüfungsordnung. Geben Sie diesen bei dem*r zuständigen Sachbearbeiter*in (s. rechter Kasten) ab.
  3. Die Anerkennung der alten Leistungen erfolgt über denm unter der Überschrift "Anrechnung von Prüfungsleistungen" erläuterten weg.
  4. Nach erfolgreicher Anerkennung werden die Leistungen aus der alten PO in Ihrem Studienkonto in die neue PO eingetragen. In Ihrem Kontoauszug haben Sie dann einen Überblick der Leistungen.

Ausstellung:

  • Zeugnis
  • Urkunde
  • Transkript of Records und
  • Diploma Supplement

werden von der Sachbearbeitung erstellt, die für den Teilstudiengang zuständig ist, in dem Sie Ihre Master-Thesis geschrieben haben, sobald dem Zentralen Prüfungsamt alle Prüfungsleistungen nachgewiesen wurden. Ein Antrag auf Ausstellung des Zeugnisses ist nicht erforderlich, es sein denn Sie möchten die Aufnahme von Zusatzmodulen und der Fachstudiendauer beantragen (s.u).

In der Regel dauert die Ausstellung der Dokumente 3-4 Wochen.

 

Antrag auf Aufnahmen von Zusatzmodulen oder der Fachstudiendauer
Auf Antrag werden in das Zeugnis auch die Ergebnisse der Prüfungen in den Zusatzmodulen, die Ergebnisse von Leistungspunkteprüfungen, die nicht in die Wertung eingebracht werden, und die bis zum Abschluss der Masterprüfung benötigte Fachstudiendauer aufgenommen.

Antrag als Download

 

Aushändigung:
Variante 1: Sie werden per E-Mail (Matrikelnummer@uni-wuppertal.de) darüber informiert, dass Sie sich Ihre Dokumente im Zentralen Prüfungsamt bei dem*r für den Teilstudiengang, in dem Sie Ihre Master-Thesis geschrieben haben, zuständigen Sachbearbeiter*in abholen können. In einer der nächsten Sprechstunden können Sie dann die Dokumente bei ihm*r abholen.
Sollten Sie zu den Sprechstunden nicht kommen können, können Sie den/die Sachbearbeiter*in auch per E-Mail bitten (aber nur über Ihren Matrikelnummer-Account), die Unterlagen per Einschreiben zu verschicken. Alternativ können Sie auch einen gesonderten Termin per E-Mail vereinbaren.

Variante 2: In den Teilstudiengängen Allg. und Vergleichende Literaturwissenschaft, Germanistische Literaturwissenschaft und  Germanistische Linguistik werden Ihnen die Dokumente per Einschreiben mit Rückantwort ohne vorherige Benachrichtigung per E-Mail zugeschickt.

Weitere Infos über #UniWuppertal: