Sprechzeiten
Ihre zuständige Sachbearbeitung ist in der Regel telefonisch und per E-Mail zu erreichen. Bei Bedarf kann ein individueller Termin für eine Beratung vor Ort über das Studierenden Service Center vereinbart werden.
Hier finden Sie alle relevanten Informationen, Formulare und Ansprechpartner*innen auf einen Blick.
Für die Zulassung und Immatrikulation zum Master Allgemeine und Vergleichende Literaturwissenschaft benötigen Sie:
1. einen Brief mit Ihrem Briefkopf und den folgenden Unterlagen:
- Gestalten Sie diesen Brief als Motivationsschreiben, in dem Sie in ein paar Sätzen Ihr Interesse an diesem Studiengang erläutern, eventuell auch die angestrebte Profilierung nennen, sofern Sie hierzu schon besondere Vorstellungen haben. Das ist völlig unverbindlich und dient lediglich der Einschätzung der Studierendenschaft.
- Ihr BA-Zeugnis bzw. ersatzweise, falls dieses noch nicht vorliegt, Ihren aktuellen Notenspiegel/ Transcript of Records, aus dem hervorgeht, dass Sie die Zulassungsbedingungen erfüllen.
Diese Unterlagen richten Sie postalisch an den Vorsitzenden des Prüfungsausschusses:
Bergische Universität Wuppertal,
z. H. Herrn Prof. Dr. Scheffel,
Fk 1 - Germanistik
Gauss-Str. 20
42119 Wuppertal
Sie erhalten dann von Prof. Scheffel ein Bewilligungsschreiben (evtl. unter Vorbehalt, dass Sie den nötigen Notendurchschnitt noch erreichen werden). Dieses dient Ihnen dann für die eigentliche administrative Einschreibung und signalisiert dem Studierendensekretariat die fachliche Prüfung Ihrer Zulassung.
2. Dieses Bewilligungsschreiben reichen Sie im Studierendensekretariat ein. Auf der Internetseite des Studierendensekretariats finden Sie Informationen zur Einschreibung (Fristen, erforderliche Unterlagen, etc.)
Abmeldungen von Prüfungen ohne Angabe von Gründen
Von den Modulabschlussprüfungen in diesem Master-Studiengang können Sie sich nicht (!!!) abmelden.
Eine einmal angemeldete Prüfung muss absolviert werden, es sei denn Sie werden krank (s.u.)
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Abmeldung wegen Krankheit s.h. "Attest/Verhalten im Krankheitsfall"
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Abmeldung aus anderen Gründen
Sollten Sie nach der Wochenfrist (s.o.) zurücktreten wollen, so ist der Prüfungsausschuss über das Zentrale Prüfungsamt unverzüglich und noch vor der Prüfung zu informieren.
Dazu stellen Sie einen schriftlichen Antrag an den Prüfungsausschuss (abzugeben bei der zuständigen Sachbearbeiterin) und erläutern die Gründe. Folgende Angaben müssen Sie in diesem Fall dringend übermitteln: Ihren Name, Vorname, Matrikel-Nr., das Fach, die Bezeichnung des Moduls, den Namen d. PrüferIn und das Prüfungsdatum
Der Prüfungsausschuss entscheidet über die An- oder Aberkennung des Antrages. Die Entscheidung wird Ihnen schriftlich mitgeteilt.
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Nichterscheinen ohne Abmeldung
Sollten Sie zu einer eingeschränkt wiederholbaren Prüfung ohne triftige Gründe (s. o.) nicht erscheinen oder eine schriftliche Prüfungsleistung nicht fristgerecht einreichen, so gilt die Prüfungsleistung als "nicht ausreichend" (5.0).
Im Studiengang Master AVL PO 2014 gilt folgende Regelung:
Anmeldungen zu den eingeschränkt wiederholbaren Hausarbeiten der Module AVL MA 1 und AVL MA 2 erfolgen grundsätzlich nur in Papierform. Der/ die Prüfer*in muss auf dem Anmeldeformular gegenzeichnen.
Anmeldeformular Hausarbeiten MA AVL
Prüfungsleistungen, die Sie nach der Prüfungsordnung (PO) von 2014 erworben haben, können ggf. angerechnet werden. Füllen Sie einen Antrag auf Anwendung einer neuen Prüfungsordnung aus und markieren Sie mit einem Leuchtstift in der Synopse die Leistungen, die bei WUSEL nach alter PO 2014 bereits in Ihrem Studienkonto gebucht wurden. Reichen Sie den o. g. Antrag und die mit Leuchtstift bearbeitete Synopse bei Frau Hovestadt ein.
Für Leistungen, die Sie sich aus einem noch bevorstehenden Auslandsaufenthalt anerkennen lassen wollen, beachten Sie bitte die Informationen Sie unter "Auslandsaufenthalt"
Die Anrechnung nimmt der Prüfungsausschuss vor.
Auch Prüfungsleistungen, die Sie in einem anderen Studiengang oder an einer anderen Universität erworben haben, können ggf. angerechnet werden, sofern sie gleichwertig sind.
Die Anrechnung nimmt der Prüfungsausschuss vor.
Füllen Sie den Antrag für in Deutschland erworbene Leistungen oder den Antrag für im Ausland erworbene Leistungen aus und reichen Sie diesen zusammen mit den entsprechenden Anlagen (es werden nur Notenspiegel/ Einzel-Leistungsnachweise akzeptiert, die von Ihrer Universität gestempelt und unterschrieben wurden) bei der zuständigen Sachbearbeiterin (s. rechter Kasten) im Zentralen Prüfungsamt ein.
Im Rahmen der Anerkennung ist ggf. eine Einstufung in ein höheres Fachsemester möglich.
In diesem Fall erhalten Sie per Post von der Sachbearbeiterin einen Einstufungsbescheid, den Sie zur Einschreibung ins Studierendensekretariat weiterleiten müssen.Bitte informieren Sie sich auf den Seiten des Studierendensekretariates, welche Schritte Sie darüber hinaus zur Einschreibung vornehmen müssen.
Wenn Sie einen Studienplatz erhalten haben und eingeschrieben werden, studieren Sie nach der neuesten Prüfungsordnung, d. h., die für alle Studierenden gültig ist, die in dem Semester, in dem Sie Ihr Studium aufnehmen bzw. im neu gewählten Masterstudiengang Germanistik an unserer Universität beginnen.
Sollten Sie am Tag einer eingeschränkt wiederholbaren Prüfung krank sein, sind Sie verpflichtet, über Ihren Matrikelnummer-Account (und nur über diesen)
- unverzüglich und noch vor der Prüfung den*die Prüfer*in per E-Mail zu informieren.
Folgende Angaben sind dafür notwendig: Namen, Vornamen, Matrikel-Nr., Teilstudiengang, Bezeichnung des Prüfungs-Moduls, Prüfungsdatums
und
- bei der zuständigen Sachbearbeitung im ZPA unverzüglich (d.h. innerhalb von drei Werktagen) ein ärztliches Attest (per E-Mail) einzureichen. Das Formular für das ärztliche Attest können Sie hier downloaden:
Ärztliches Attest
Der Prüfungsausschuss entscheidet über die An- oder Aberkennung des Attestes. Bei Anerkennung wird der Rücktritt im System eingetragen; eine Aberkennung wird Ihnen schriftlich mitgeteilt.
Wenn Sie Leistungen im Ausland erbringen wollen, sprechen Sie vorab mit Herrn Prof. Dr. Scheffel ab, ob Ihre dort erbrachten Leistungen für Ihren AVL-Masterstudiengang anerkannt werden können. Fragen Sie im International Office nach einem Formular für ein Study Agreement, auf dem Sie die Leistungen eintragen, die Sie im Ausland erbringen wollen und von lassen Sie sie von Herrn Prof. Dr. Scheffel auf dem Study Agreement gegenzeichnen, damit die Leistungen nach Ihrer Rückkehr aus dem Ausland anerkannt werden.
Für die Einstufung in ein höheres Fachsemester ist ein Antrag auf Anerkennung von Prüfungsleistungen aus Deutschland oder ein Antrag auf Anerkennung von Studienleistungen aus dem Ausland erforderlich, dessen linke Spalte Sie ausfüllen, wobei pro Kästchen eine Leistung (keine kompletten Module) eingetragen werden. Ggf. müssen Sie die 1. Seite des Antrags mehrmals ausfüllen, um alle anzuerkennenden Leistungen eintragen zu können. Sie erhalten von Ihrer Sachbearbeiterin einen Einstufungsbescheid, sobald die Einstufung seitens des Fach-Prüfungsausschusses aufgrund Ihrer bisherigen Leistungen vorgenommen hat.
Bevor Sie sich um einen Praktikumsplatz bewerben, sprechen Sie mit Herrn Prof. Dr. Lukas ab, ob dieses Praktikum als das für Ihren Masterstudiengang vorgesehene Praktikum anerkannt werden kann.
Die Anmeldung der Thesis erfolgt über den Antrag auf Zulassung zur Anfertigung einer Master-Thesis, den Sie ausfüllen und unterschreiben und Ihrem/ Ihrer Erstprüfer*in zur Vervollständigung per E-Mail-Anhang zusenden. Bitten Sie ihn/ sie, den Antrag an Ihre zuständige Sachbearbeiterin (s. rechter Kasten) per Mail-Anhang zuzusenden.
Die Zulassung, der Titel und die Abgabefrist
werden Ihnen schriftlich per E-Mail mitgeteilt. Die Namen der beiden Gutachter*innen (Ihre Wünsche werden hier in der Regel berücksichtigt), den Titel der Thesis und den letztmögliche Abgabetermin können Sie ebenfalls dem o. g. Schreiben entnehmen sowie bei WUSEL einsehen.
Hier finden Sie die Erklärung der eigenständigen Autorschaft Ihrer Thesis, die Sie in die Arbeit als letzte Seite einbinden müssen.
Formate:
Schriftgröße, Rand, etc. sprechen Sie bitte mit Ihrem/ Ihrer Erstprüfer*in ab.
Verlängerung der Bearbeitungszeit
Die Abgabefrist kann im Einzelfall um bis zu zwölf Wochen verlängert werden. Dazu ist ein begründeter Antrag auf Verlängerung an den Fach-Prüfungsausschuss erforderlich (Attest oder andere Nachweise müssen beigefügt werden). Dieser ist rechtzeitig bei der zuständigen Sachbearbeiterin einzureichen. Die Entscheidung des Fach-Prüfungsausschusses wird Ihnen schriftlich mitgeteilt.
Änderung des Titels der Thesis:
Der Titel der Thesis ist eins zu eins aus dem Zulassungsschreiben zu übernehmen.
Eine Änderung des Titels kann nur vorgenommen werden, wenn der/ die Erstgutachter*in die Änderung des Titels der zuständigen Sachbearbeiterin mitteilt (eine E-Mail ist ausreichend) und der Fachprüfungsausschuss der Änderung zugestimmt hat. Die Änderung wird Ihnen schriftlich (per Mail) mitgeteilt.
Die Abgabe der Thesis
erfolgt fristgerecht in dreifacher Ausfertigung (gebunden und inklusive je einer elektronischen Fassung auf CD- oder DVD-ROM) bei der zuständigen Sachbearbeiterin bzw. in deren Postfach auf Ebene T-10.
Die CD/DVD muss beschriftet sein und in der hinteren Klappe des Einbandes innen fest angebracht werden, die Druckereien haben entsprechende Hilfsmittel dafür.
Oder:
Sie können die Arbeit (z.B. nach Dienstschluss oder an Sonn- und Feiertagen) auch in einem Briefumschlag beim Pförtner am Haupteingang abgeben. Beschriften Sie den Briefumschlag mit "Zentrales Prüfungsamt, Dez. 3.4", fügen Sie den Namen der zuständigen Sachbearbeiterin hinzu.
Oder:
Sie geben die Arbeit während der Öffnungszeiten im Studierenden Service Center (gegenüber vom Kiosk am Haupteingang) ab und erwähnen den Namen der Sachbearbeiterin, an die die Thesis zur weiteren Bearbeitung weitergereicht werden soll.
Alle weiteren Informationen zu Wiederholung, Täuschungsversuch, Versäumnis der Abgabe der Thesis etc. entnehmen Sie bitte Ihrer Prüfungsordnung.
Bewertung:
Sobald die Bewertungen von beiden GutachterInnen vorliegen, können Sie die Gesamtnote Ihrem Kontoauszug entnehmen, den Sie über WUSEL - bei Prüfungsordnungen ab 2021 beim StudiLöwen - einsehen können.
Ausstellung:
- Zeugnis,
- Urkunde,
- Diploma Supplement
werden erstellt, sobald dem Zentralen Prüfungsamt alle Prüfungsleistungen nachgewiesen wurden.
Antrag auf Aufnahmen von Zusatzmodulen oder der Fachstudiendauer
Auf einen formlos an den Prüfungsausschuss gestellten Antrag werden in das Zeugnis auch die Ergebnisse der Prüfungen in den Zusatzmodulen, die Ergebnisse von Leistungspunkteprüfungen, die nicht in die Wertung eingebracht werden, und die bis zum Abschluss der Bachelorprüfung benötigte Fachstudiendauer aufgenommen.
Versand der Dokumente:
Ihre Dokumente werden Ihnen in der Regel per Post mit Einschreiben und Rückschein zugeschickt. Stellen Sie deshalb bitte sicher, dass Ihre Adresse, die Sie im Studierendensekretariat angegeben haben, aktuell ist.