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MSc Psychologie PO2023 Klinische Psychologie und Psychotherapie

Sprechzeiten

Ihre zuständige Sachbearbeitung ist in der Regel telefonisch und per E-Mail zu erreichen. Bei Bedarf kann ein individueller Termin für eine Beratung vor Ort über das Studierenden Service Center vereinbart werden.

Hinweise zum Einreichen von Unterlagen

Hinweis: Homepage befindet sich teilweise noch im Aufbau!

Hier finden Sie alle relevanten Informationen, Formulare und Ansprechpartner*innen auf einen Blick.

Für das Bewerbungsverfahren zum Studiengang Master Psychologie, ist das Zentrale Prüfungsamt nicht zuständig! Alle Informationen dazu finden Sie unter folgendem Link:

Zulassung zum Masterstudium

Abmeldungen von Prüfungen ohne Angabe von Gründen

Sie können sich bis spätestens eine Woche vor einer Prüfung ohne Angabe von Gründen von einer eingeschränkt wiederholbaren Prüfung abmelden.

Die Abmeldung 

  • kann bei einer schriftliche Prüfungen (Klausur) oder elektronischen Prüfungen online über StudiLöwe erfolgen (im Notfall können Sie aber auch das Formular nutzen)

oder

  • muss bei mündlichen, integrierten Prüfungen und schriftlichen Hausarbeiten schriftlich per Formular erfolgen. Dies ist bei der zuständigen Sachbearbeiterin (s. rechter Kasten) einzureichen.

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Abmeldung wegen Krankheit s.h. "Attest/Verhalten im Krankheitsfall"

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Abmeldung aus anderen Gründen

Sollten Sie nach der Wochenfrist (s.o.) zurücktreten wollen, so ist der Prüfungsausschuss über das Zentrale Prüfungsamt unverzüglich und noch vor der Prüfung zu informieren.

Dazu stellen Sie einen schriftlichen Antrag an den Prüfungsausschuss (abzugeben bei der zuständigen Sachbearbeiterin) und erläutern die Gründe. Folgende Angaben müssen Sie in diesem Fall dringend übermitteln: Ihren Name, Vorname, Matrikel-Nr., das Fach, die Bezeichnung des Moduls, den Namen d. PrüferIn und das Prüfungsdatum

Der Prüfungsausschuss entscheidet über die An- oder Aberkennung des Antrages. Die Entscheidung wird Ihnen schriftlich mitgeteilt.

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Nichterscheinen ohne Abmeldung

Sollten Sie zu einer eingeschränkt wiederholbaren Prüfung ohne triftige Gründe (s. o.) nicht erscheinen oder eine schriftliche Prüfungsleistung nicht fristgerecht einreichen, so gilt die Prüfungsleistung als "nicht ausreichend" (5.0).

Anmeldungen müssen fristgerecht, d.h. spätestens drei Wochen vor dem jeweiligen Prüfungstermin erfolgen. Ab und bis wann die Anmeldung möglich ist, können Sie der Seite Prüfungstermine entnehmen.

 

Klausuren zu eingeschränkt wiederholbaren Prüfungen erfolgen online über StudiLöwe oder per Fromular.

Bei Mündliche Prüfungen oder Referaten ist auf dem Formular Anmeldung zu einer Modulabschlussprüfung der Prüfungstag von dem*der Prüfer*in bzw. vom Sekretariat einzutragen. Die Anmeldung ist spätestens drei Wochen vor dem Termin im Zentralen Prüfungsamt einzureichen. Es handelt sich um individuelle Termine.


Hausarbeiten oder schriftliche Referate
Bei Hausarbeiten oder schriftlichen Referaten müssen zwei Formulare ausgefüllt werden: die Anmeldung zu einer Modulabschlussprüfung und das Formular Anlage zur Anmeldung zu einer Modulabschlussprüfung.
Der*die Studierende füllt zunächst das Formular "Anlage zur Anmeldung zu einer Modulabschlussprüfung" gemeinsam mit dem*der Prüfer*in aus. Mit dem Datum legt der*die Prüfer*in den Beginn und die Bearbeitungszeit fest.
Der*die Studierende füllt zusätzlich die „Anmeldung zu einer Modulabschlussprüfung“ aus und beide Formulare müssen spätestens zwei Wochen nach dem Datum des*der Prüfer*in im Prüfungsamt vorliegen. Eine Abmeldung ist danach nicht mehr möglich.
Der Abgabetermin der Hausarbeit wird auf der Anlage im ZPA eingetragen und ist in StudiLöwe einsehbar.
Die Arbeit ist fristgerecht im Prüfungsamt einzureichen und wird an den*die Prüfer*in weiter geleitet.
Die Bewertung leitet der*die Prüfer*in an das Prüfungsamt weiter. Die Note wird vom Prüfungsamt in das Studienkonto übertragen.


Projektarbeiten
Die Anmeldung zur Projektarbeit erfolgt in gleicher Weise wie die zu einer Hausarbeit. Die Bearbeitungszeit wird individuell festgelegt und das unbenotete Ergebnis wird bescheinigt und vom Prüfungsamt in das Studienkonto übertragen.

Allgemeine Hinweise
Nicht bestandene Modulabschlussprüfungen können zweimal wiederholt werden. Die Wiederholung einer bestandenen Prüfung ist nicht zulässig.

Bitte beachten Sie außerdem die Hinweise zum Einreichen von Unterlagen

Für die Anerkennung von Studien- und Prüfungsleistungen ist die Einschreibung im Masterstudiengang Psychologie Voraussetzung.

Der ausgefüllte Antrag wird mit den entsprechenden Nachweisen in der Sprechstunde bei dem bzw. der Modulbeauftragten oder Fachvertreter*in eingereicht. Nach Überprüfung der Gleichwertigkeit wird die Anerkennung eventuell mit Einschränkungen oder Auflagen befürwortet.

Der Antrag wird bei der zuständigen Sachbearbeiterin zur Vorlage für den Vorsitzenden des Prüfungsausschusses eingereicht. Nach erfolgter Anerkennung werden die Studien- und Prüfungsleistungen in das StudiLöwe-Konto eingetragen.

Sollten Sie am Tag einer eingeschränkt wiederholbaren Prüfung krank sein, sind Sie verpflichtet, über Ihren Matrikelnummer-Account (und nur über diesen)

  1. unverzüglich und noch vor der Prüfung den*die Prüfer*in per E-Mail zu informieren
    Folgende Angaben sind dafür notwendig: Namen, Vornamen, Matrikel-Nr., Teilstudiengang, Bezeichnung des Prüfungs-Moduls, Prüfungsdatums

    und
     
  2. bei der zuständigen Sachbearbeitung im ZPA unverzüglich (d.h. innerhalb von drei Werktagen) ein ärztliches Attest (per E-Mail) einzureichen. Das Formular für das ärztliche Attest können Sie hier downloaden:
    Ärztliches Attest

Der Prüfungsausschuss entscheidet über die An- oder Aberkennung des Attestes.  Bei Anerkennung wird der Rücktritt im System eingetragen; eine Aberkennung wird Ihnen schriftlich mitgeteilt.

Was ist eine Einstufung/ein Quereinstieg?

Unter einer Einstufung/einem Quereinstieg versteht man den Eintritt in einen Studiengang in einem höheren Fachsemester aus einem anderen, vergleichbaren Studiengang heraus. Eine der notwendigen Voraussetzungen für die erfolgreiche Einstufung/den erfolgreichen Quereinstieg ist die Anerkennung eines Mindestumfangs an bisher erbrachten qualifizierten Studienleistungen. Mit dem Verfahren der Einstufung/des Quereinstiegs werden gegebenenfalls frei gewordene Studienplätze im Masterstudiengang Psychologie mit dem Schwerpunkt Klinische Psychologie und Psychotherapie der Bergischen Universität Wuppertal wiederbesetzt. Ein Rechtsanspruch hierzu besteht nicht.

 

Wer kann zugelassen werden?

Die Zugangsvoraussetzungen für das Studium im Studiengang Psychologie mit dem Schwerpunkt Klinische Psychologie und Psychotherapie mit dem Abschluss Master of Science erfüllt, wer

(1.) den erfolgreichen Abschluss eines Studiengangs mit dem Abschluss Bachelor of Science Psychologie mit dem Umfang von 180 ECTS-Leistungspunkten und einer Regelstudienzeit von mindestens 6 Semestern an einer in- oder ausländischen Hochschule nachweist, der in Aufbau und Inhalt den Vorgaben des ersten Abschnitts eines Studiums nach § 7 PsychThG und PsychThApprO (einschließlich deren Anlage 1) entspricht.

Der Nachweis erfolgt

a.) durch eine offizielle Bestätigung der den Bachelorstudiengang anbietenden Hochschule (zum Beispiel im Diploma Supplement), in der Auskunft gegeben wird über die Durchführung des Verfahrens nach § 9 Abs. 4 Satz 2 PsychThG Psychotherapeutengesetz und die Feststellung der berufsrechtlichen Voraussetzungen durch die nach Landesrecht für Gesundheit zuständige Stelle.

 

Die berufsrechtliche Anerkennung, in Bezug darauf, dass das Studium in Aufbau und Inhalt den Vorgaben des ersten Abschnittes eines Studiums nach § 7 PsychThG und PsychThApprO (einschließlich deren Anlage 1) entspricht, müssen nachgewiesen werden durch

a.) Vermerk der berufsrechtlichen Anerkennung auf dem Bachelorzeugnis

oder

b.) Bescheinigung der Herkunftsuniversität, dass der/die Student*in alle geforderten Inhalte gem. §§ 7 und 9 PsychThG sowie §§ 12-15 und Anlage 1 der PsychThApprO absolviert hat oder diese mit Abschluss des Studiums absolviert haben wird,

oder

c.) eine Mitteilung der Gesundheitsbehörden zur Anerkennung von Nachqualifikationen im Studiengang der Herkunftsuniversität.

 

 

(2.) den Nachweis erbringt, dass sie/er die englische Sprache mindestens auf Niveau B2 des Gemeinsamen europäischen Referenzrahmens für Sprachen (GeR) beherrscht. Die Sprachkenntnisse können nachgewiesen werden durch

a.) Abiturzeugnis,

b.) Nachweis über einen UNIcert‐Abschluss der Stufe II,

c.) Cambridge First Certificate of English A oder B,

d.) Nachweis über einen TOEFL Test: paper‐based (PBT) mind. 550 Punkte, oder internet‐based (iBT) mind. 72 Punkte oder

e.) Nachweis über einen IELTS‐Test: Score von mindestens 5.5.

Andere Nachweise werden nicht akzeptiert.

 

 

(3.) den Nachweis erbringt, dass sie/er die deutsche Sprache mindestens auf Niveau C2 des Gemeinsamen europäischen Referenzrahmens für Sprachen (GeR) beherrscht. Personen, die ihren den Zugang eröffnenden berufsqualifizierenden Abschluss nicht in Deutschland erworben haben, müssen einen entsprechenden Nachweis im Rahmen der Bewerbung über uni-assist vorlegen. Ausgenommen von dieser Nachweispflicht sind Personen, die in einem deutschsprachigen Land ihren den Zugang eröffnenden berufsqualifizierenden Abschluss erworben haben. Die Sprachkenntnisse können nachgewiesen werden durch

a.) eine Staatsbürgerschaft aus einem deutschsprachigen Land

b.) erfolgreicher Abschluss eines den Zugang eröffnenden berufsqualifizierenden Studiums in Deutschland

c.) ein anerkanntes Sprachzeugnis, dass die Beherrschung der deutschen Sprache auf dem Niveau C2 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen (GeR) nachweist.

Andere Nachweise werden nicht akzeptiert.

 

 

(4.) den Nachweis erbringt, dass sie/er bereits einen Masterstudienplatz Psychologie mit dem Schwerpunkt Klinische Psychologie und Psychotherapie hat. Der Nachweis kann durch eine entsprechende Immatrikulationsbescheinigung erbracht werden. Bitte legen Sie zudem eine beglaubigte Kopie der Leistungsnachweise mit Angabe der ECTS-Punkte für diejenigen Veranstaltungen vor, auf deren Grundlage die Einstufung erfolgen soll. Des Weiteren wird eine Bescheinigung benötigt, aus der hervorgeht, dass Sie keine Module endgültig nicht bestanden bzw. den Prüfungsanspruch in Psychologie nicht verloren haben, und die nicht älter als vier Wochen ist.

 

Deutsche und ausländische Studienbewerber und -bewerberinnen mit einer ausländischen Hochschulzugangsberechtigung müssen sich zusätzlich über uni-assist bewerben. Weitere Informationen hierzu finden Sie auf den Seiten des Internationalen Studierendensekretariats

 

Einzureichende Unterlagen auf einen Blick:

  • Beglaubigte Bachelorurkunde und Bachelorzeugnis.
  • Expliziter Nachweis, dass der qualifizierende Studiengang mit dem Abschluss Bachelor of Science Psychologie in Aufbau und Inhalt den Vorgaben des ersten Abschnittes eines Studiums nach § 7 PsychThG und PsychThApprO (einschließlich deren Anlage 1) entspricht (siehe oben für anerkannte Nachweise). Falls auf der Bachelorurkunde oder dem Bachelorzeugnis oder dem Diploma Supplement die Feststellung der berufsrechtlichen Voraussetzungen durch die nach Landesrecht für Gesundheit zuständige Stelle vermerkt ist, dann muss kein weiterer Äquivalenznachweis erbracht werden.
  • Expliziter Nachweis, dass die englische Sprache mindestens auf Niveau B2 des Gemeinsamen europäischen Referenzrahmens für Sprachen (GeR) beherrscht wird (siehe oben für anerkannte Nachweise).
  • Für Bewerber*innen, die ihren den Zugang eröffnenden berufsqualifizierenden Abschluss nicht in Deutschland erworben haben: Expliziter Nachweis, dass die deutsche Sprache mindestens auf Niveau C2 des Gemeinsamen europäischen Referenzrahmens für Sprachen (GeR) beherrscht wird (siehe oben für anerkannte Nachweise).
  • Eine beglaubigte Kopie der Leistungsnachweise mit Angabe der ECTS-Punkte für diejenigen Veranstaltungen, auf deren Grundlage die Einstufung erfolgen soll.
  • Eine Bescheinigung, aus der hervorgeht, dass Sie keine Module endgültig nicht bestanden bzw. den Prüfungsanspruch in Psychologie nicht verloren haben, und die nicht älter als vier Wochen ist.
  • Immatrikulationsbescheinigung des aktuellen Masterstudiengangs Psychologie mit dem Schwerpunkt Klinische Psychologie und Psychotherapie.

Achtung! Das Nachreichen von fehlenden Unterlagen nach Fristablauf ist nicht möglich!
Diese Unterlagen werden nicht mehr berücksichtigt und an den Absender zurückgesendet.

Wo ist eine Zulassung zu beantragen?

Eine Zulassung zu einem Studiengang wird stets durch das Studierendensekretariat vorgenommen und ist dementsprechend auch stets dort zu beantragen. Im Rahmen der Bewerbung um einen Studienplatz muss der/die Bewerber*in gegenüber dem Studierendensekretariat nachweisen, dass er/sie die erforderlichen Kenntnisse aus dem bisherigen Studium erworben hat, die im Masterstudiengang Psychologie mit dem Schwerpunkt Klinische Psychologie und Psychotherapie an der Bergischen Universität Wuppertal im angezielten Fachsemester gefordert werden. Dieser Nachweis gegenüber dem Studierendensekretariat wird durch eine sogenannte Einstufung erbracht.

 

Welche Fristen sind zu beachten? 

Einstufungen sind stets postalisch (nicht per E-Mail!) über das Zentrale Prüfungsamt (genaue Adresse siehe unten) einzureichen. Die Prüfung und Sichtung der eingereichten Unterlagen erfolgt durch den Prüfungsausschuss des Faches Psychologie, nicht durch das Zentrale Prüfungsamt. Der Prüfungsausschuss des Faches Psychologie bittet darum, von Vorabanfragen zum Quereinstieg z.B., ob die Kriterien erfüllt werden können, abzusehen! Das Zentrale Prüfungsamt kann grundsätzlich keine fachspezifischen Einschätzungen zur Kriterienerfüllung abgeben.
Bitte beachten Sie folgende Fristen für die Einreichung der Unterlagen für eine Einstufung:

  • Anträge auf Einstufungen in die Sommersemester 2 oder 4 müssen bis zum 15. Februar eines Jahres im Prüfungsamt vollständig vorliegen (Ausschlussfrist).
  • Anträge auf Einstufung in die Wintersemester 3 müssen bis zum 15. August eines Jahres im Prüfungsamt vollständig vorliegen (Ausschlussfrist).

 

Verläuft eine Einstufung in das entsprechende Fachsemester erfolgreich, erhält der/die Bewerber*in eine schriftliche Mitteilung vom Prüfungsausschuss des Faches Psychologie (nicht vom Zentralen Prüfungsamt). Diese Mitteilung erfolgt automatisch und rechtzeitig vor Fristende der Einschreibung des Studierendensekretariats. Die Mitteilung wird Ihnen postalisch zugestellt, nicht per E-Mail! Wir wären Ihnen sehr verbunden, wenn Sie möglichst von Sachstandsanfragen Abstand nähmen!

Beachten Sie, dass mit einer Einstufung noch kein Studienplatz verbunden ist. Bis zum 15. März bzw. 15. September eines Jahres (Ausschlussfristen) muss der/die Studienplatzbewerber*in mit dem Nachweis der erfolgreichen Einstufung eine Bewerbung um einen Studienplatz an das Studierendensekretariat der Bergischen Universität Wuppertal richten. Informationen dazu und das entsprechende Formular finden Sie unter http://www.studierendensekretariat.uni-wuppertal.de/bewerbung-und-einschreibung/hoehere-fachsemester.html

 

Wohin muss ich meinen Antrag auf Einstufung und zugehörige Unterlagen schicken?

Bergische Universität Wuppertal
Dezernat 3.4 - Zentrales Prüfungsamt
z. Hd. Frau Derya Aktas
Quereinstieg Master Psychologie mit dem Schwerpunkt Klinische Psychologie und Psychotherapie
Gaußstraße 20
42119 Wuppertal

Die Zusendung der Unterlagen ist NUR per Post möglich!
Inhaltiche Fragen und Fragen zum Status der Bewerbung werden NICHT vom Zentralen Prüfungsamt beantwortet!

Hinweise: 
Zulassungen sind bis zu einem bestimmten Datum gültig. Wird bis zu dem im Zulassungsschreiben genannten Datum der Studienplatz nicht angenommen, wird er an eine*n andere*n Bewerber*in vergeben. Hinweise zur Annahme des Studienplatzes und zur Einschreibung erhalten Sie im Zulassungsschreiben. Bei der Einschreibung ist grundsätzlich das Abschlusszeugnis des qualifizierenden Studiengangs vorzulegen.

Nur im Falle der erfolgreichen Bewerbung um einen Studienplatz (d.h. nach Zulassung und anschließender Einschreibung in den Masterstudiengang Psychologie mit dem Schwerpunkt Klinische Psychologie und Psychotherapie) werden die Studienleistungen aus dem bisherigen Studium auf Antrag im Einzelnen von den jeweiligen Modulverantwortlichen geprüft (siehe Kategorie: Anrechnung von Prüfungsleistungen). Nur auf Basis der Anerkennung durch die Fachverantwortlichen kann anschließend eine Anrechnung im Prüfungsamt erfolgen. Ein Rechtsanspruch auf eine Anerkennung der Studienleistung besteht nicht. Von einem Quereinstieg in ein höheres Fachsemester ist ferner unbenommen, dass Modulabschlussprüfungen unter Umständen nachgeholt oder wiederholt werden müssen.

Im MSc Psychologie ist ein Berufspraktikum vorgesehen. Das Modul schließt mit einem (unbenoteten) Praktikumsbericht ab. Zuständig für das Berufsbezogene Praktikum im MSc Psychologie ist Herr Dr. Christian Vorstius

 

Voraussetzung - Nachweis von mindestens 60 LP gemäß § 10

Die Anmeldung
erfolgt über den Antrag zur Anfertigung der Masterarbeit. Reichen Sie diesen Antrag bei der zuständigen Sachbearbeiterin ein. Von der vorgeschlagenen Prüferin bzw. dem vorgeschlagenen Prüfer wird nach Aufforderung das Thema der Abschlussarbeit mitgeteilt und damit festgelegt (siehe Prüferliste).

Die Zulassung und die Abgabefrist
teilt Ihnen der Prüfungsausschussvorsitzende schriftlich mit. Den Namen der Zweitgutachterin bzw. des Zweitgutachters, das Thema der Masterarbeit und den spätesten Abgabetermin (die Bearbeitungszeit beträgt sechs Monate) können Sie ebenfalls diesem Schreiben entnehmen.
Dem Schreiben liegen auch die Hinweise zur Anfertigung der Masterarbeit und die Erklärung, die Sie in die Arbeit einbinden müssen, bei.

Externe Zweitgutachter*in: Masterarbeiten mit der Beteiligung (Begutachtung und u.U. Ko-Betreuung) von Personen, die nicht dem Institut für Psychologie an der Bergischen Universität (IfPsy) angehören, sind möglich. Grundsätzlich muss jedoch der*die Betreuer*in der Arbeit, bei der*dem die Arbeit angemeldet wird, Mitglied des IfPsy sein. „Externe“ Beteiligte an anderen Instituten oder Fakultäten der BUW oder anderen Universitäten können als Gutachter*in im Einzelfall bestellt werden. Voraussetzungen hierfür sind:
•    Abgeschlossene Habilitation (oder habilitationsäquivalente Leistungen) der*des extern Beteiligten im Fach Psychologie
•    Bereitschaftserklärung der*des extern Beteiligten zur Begutachtung
•    Einverständniserklärung der*des Betreuer*in im IfPsy
Für die Bereitschaft- beziehungsweise Einverständniserklärung sind lediglich kurze formlose E-Mails an die Sachbearbeiterin im ZPA ausreichend.

Verlängerung der Bearbeitungszeit
Die Abgabefrist kann kann im Einzelfall um bis zu sechs Wochen verlängert werden. Dazu ist ein begründeter Antrag an den Prüfungsausschuss erforderlich. Dieser Antrag ist rechtzeitig bei der*dem Erstprüfer*in einzureichen. Nach der Stellungnahme geht er an den Prüfungsausschussvorsitzenden. Die Entscheidung des Prüfungsausschusses wird Ihnen schriftlich durch das Zentrale Prüfungsamt mitgeteilt.

Änderung des Themas der Masterarbeit
Das Thema der Masterarbeit ist eins zu eins aus dem Zulassungsschreiben zu übernehmen. 

Eine Änderung des Themas kann nur durch den*die Vorsitzende*n des Prüfungsausschusses genehmigt werden, wenn vor Abgabe der Masterarbeit von Ihnen ein begründeter schriflticher Antrag gestellt wird, der von dem*der Erstgutachter*in befürwortet wird. Die Entscheidung der*des Vorsitzenden geht Ihnen schriftlich zu. 

Die Abgabe der Thesis
erfolgt fristgerecht in dreifacher Ausfertigung (gebunden) bei der zuständigen Sachbearbeiterin.

Beachten Sie außerdem die Hinweise zum Einreichen von Unterlagen
 

Bewertung:
Sobald die Bewertungen von beiden Gutachter*innen vorliegen, können Sie die Gesamtnote Ihrem Kontoauszug entnehmen, den Sie über StudiLöwe einsehen können.

  • Zeugnis (auf Antrag auch in englischer Sprache),
  • Master-Urkunde (mit Übersetzung in englischer Sprache),
  • Transcript of Records und
  • Diploma Supplement (in englischer und deutscher Sprache)

werden erstellt, sobald dem Zentralen Prüfungsamt alle Prüfungsleistungen vorliegen.

Wichtig: Für die Zeugnisunterlagen werden aus StudiLöwe Ihre persönlichen Daten übernommen, wie Sie sich eingeschrieben haben! Diese Eintragungen sollten mit Ihrem Personalausweis oder Pass bzw. Geburtsurkunde übereinstimmen.

Die Ausstellung der Dokumente kann bis zu 4-6 Wochen dauern.

In Zeiten, in denen sehr viele Zeugnisse anfallen (d.h. im Februar / März und im August / September) kann die Bearbeitungszeit der Abschlussdokumente auch länger dauern. Wir bitten gerade in diesen Zeiten von Anfragen, wann die Fertigstellung erfolgt, abzusehen, damit wir uns auf die Fertigstellung konzentrieren können.

Antrag auf Aufnahmen von Zusatzmodule
Auf Antrag werden in das Zeugnis bzw. als Anlage zum Zeugnis auch die Ergebnisse der Prüfungen aus den Zusatzmodulen und die bis zum Abschluss der Masterprüfung benötigte Fachstudiendauer aufgenommen. Der Antrag ist spätestens vor der letzten Prüfungsleistung einzureichen.

Aushändigung der Unterlagen
Die Abschlussdokumente werden per Einschreiben an die von Ihnen hinterlegte Adresse aus Ihrem StudiLöwe Konto verschickt.

Weitere Infos über #UniWuppertal: