Generalsanierung Bahnstrecke Nah- und Fernverkehr ab Februar 2026
Generalsanierung Bahnstrecke Nah- und Fernverkehr ab Februar 2026
Den Nachweis der Voraussetzungen für Ausbildungsförderung beim BAföG-Amt führen Studierende in der Regel durch Vorlage des nach Beginn des vierten Fachsemesters ausgestellten Studienkontoauszugs, den Sie sich während der Öffnungszeiten des Studierenden Service Centers am Service-Desk des ZPA ausstellen lassen können.
Sollten Sie zwar Studienleistungen erbracht haben, diese aber nicht in Ihrem Studienkontoauszug sehen können, kann das unterschiedliche Ursachen haben:
Wenn Sie unsicher sind, aus welchem Grund erbrachte Prüfungsleistungen nach einer gewissen dem ZPA einzuräumenden Arbeitszeit noch nicht in Ihrem Studienkonto einzusehen sind, kontaktieren Sie bitte rechtzeitig vor der Wahrung irgendwelcher Fristen zur Einreichung des Kontoauszugs, Ihre*n Sachbearbeiter*in im ZPA, die*der Ihnen bei der Aufklärung der Angelegenheit behilflich ist.
Ein Nachweis durch das Formblatt 5 des BAföG-Amtes kann durch die Mitarbeiter*innen des ZPA nicht ausgefüllt und unterschrieben werden.
Spezielle Informationen nur für den Komb. Bachelor und Bachelor of Education:
Weitere Informationen, z.B. zum für das 5. Fachsemester üblichen Studienvolumen des Komb. Bachelor und Bachelor of Education, finden Sie auf den Seiten der Servicestelle Lehrerbildung in der School of Education
Informationen zum Thema BAföG und Studienfinanzierung finden Sie auf den Seiten des HSW.