Fragen zum Studienkonto und Studienkontoauszug in WUSEL bzw. StudiLöwe
Einen Studienkontoauszug mit allen bestandenen und nicht bestandenen Leistungen oder einen Notenspiegel, in dem nur die bestandenen Leistungen aufgeführt, sind können Sie im SSC zu den Öffnungszeiten abholen.
Den Notenspiegel erhalten Sie nur in Ausnahmesituationen ( wie z.B. Bewerbung für einen Praktikumsplatz in der freien Wirtschaft, der lt. PO vorgeschrieben ist).
RQ = Abmeldung / Rücktritt online über das WUSEL / StudiLöwe
RR = Abmeldung / Rücktritt mithilfe eines im ZPA eingereichten Formulars
KRA = Rücktritt durch Vorlage eines ärztlichen Attestes
NE = nicht erschienen (Fehlversuch)
CNE = nicht erschienen unter Corona-Sonderregelungen (Freiversuch)
NB = nicht bestanden (Fehlversuch)
CNB = nicht bestanden unter Corona-Sonderregelungen (Freiversuch)
Nach der Exmatrikulation ist Ihr Studienkonto über WUSEL bzw. StudiLöwe nicht mehr einsehbar.
Nachteilsausgleich & Notenverbesserung
Alle Informationen zum Nachteilsausgleich finden Sie auf unserer zugehörigen Webseite.
In einigen Studiengängen eröffnet die zugehörige Prüfungsordnung die Möglichkeit der Notenverbesserung. Weitere Angaben entnehmen Sie bitte der für Sie geltenden Prüfungsordnung.
Fragen zu Abschlussarbeiten und -prüfungen
In der Regel gibt es dazu auf unseren Internetseiten zu Ihrem Studiengang ein entsprechendes Anmeldeformular und nähere Erläuterungen. Bei Fragen wenden Sie sich an die für Sie zuständige Sachbearbeitung.
Dies regelt Ihre Prüfungsordnung im entsprechenden Paragraphen. Bei Mehrfachstudiengängen ist der entsprechende Paragraph in den Allgemeinen Bestimmungen zu finden. Bei Fragen wenden Sie sich an die für Sie zuständige Sachbearbeitung.
Nein, wenn die Abschlussarbeit von Ihnen unterschrieben wurde (Eidesstattliche Erklärung), gibt es mehrere Möglichkeiten:
- Abgabe (persönlich oder durch eine beauftragte Person) im Studierenden-Service-Center am Haupteingang (Servicedesk ZPA) während der Dienstzeiten (ohne Karton/ Umschlag)
- Abgabe (persönlich oder durch eine beauftragte Person) beim Wachdienst am Haupteingang außerhalb der Dienstzeiten (in einem an die Sachbearbeitung adressierten Karton / Umschlag)
- Einwurf (persönlich oder durch eine beauftragte Person) in das Postfach der zuständigen Sachbearbeitung
- postalische Zustellung an die zuständige Sachbearbeitung. Beachten Sie bzgl. der Abgabefristen jedoch, dass nicht das Datum des Poststempels gilt, sondern der Eingang des Paktes an der BUW.
Sie können sich - nach Erbringung der letzten Prüfungsleistung – zum Ende des laufenden Semesters exmatrikulieren. Wir weisen aber ausdrücklich darauf hin, dass direkt nach Erbringung der letzten Prüfungsleistung noch nicht alle Ergebnisse vorhanden sind und u.U. eine Wiederholung der Leistung im Folgesemester notwendig sein kann. Sinnvoll wäre es deshalb, sich von den Prüfer*innen bestätigen zu lassen, dass die letzte Prüfung als bestanden gilt, bevor Sie sich exmatrikulieren.
Fragen zu Zeugnissen
Das Verfahren unterscheidet sich von Studiengang zu Studiengang. Bitte erkundigen Sie sich diesbezüglich bei der für Sie zuständige Sachbearbeitung (bei Mehrfachstudiengängen ist die Sachbearbeitung zuständig, die den Studiengang betreut, in dem Sie Ihre Thesis geschrieben haben).
Das Verfahren unterscheidet sich von Studiengang zu Studiengang (Informationen finden Sie auf der Website des ZPA zu Ihrem Studiengang). Sobald die Note der letzten Prüfungsleistung dem ZPA gemeldet wurde, stellen wir i.d.R. ein Zeugnis und die weiteren Abschlussdokumente aus. In einigen Studiengängen müssen Sie einen Antrag auf Zeugniserstellung einreichen. Die Einholung der erforderlichen Unterschriften nimmt ca. 2-3 Wochen in Anspruch. Sobald alle Abschlussdokumente fertig gestellt sind, werden Sie darüber informiert, auf welchem Wege Sie die Dokumente erhalten. Wir weisen darauf hin, dass die Aushändigung des Zeugnisses nicht immer durch das ZPA erfolgt, sondern auch durch die Fakultät erfolgen kann.
Wenn Sie einer Person Ihres Vertrauens eine Vollmacht zur Abholung des Zeugnisses ausstellen, kann Ihr Zeugnis auch von ihr/ihm abgeholt werden.
Ja, das ZPA verschickt die Abschlussdokumente in der Regel per Einschreiben an die in StudiLöwe hinterlegt Anschrift.
Vertrauensärzt*innen der Bergischen Universität
Im Einzelfall kann die*der zuständige Prüfungsausschuss-Vorsitzende ein Attest von einem Vertrauensarzt bzw. von einer Vertrauensärztin verlangen. Die Kosten hierfür trägt die Bergische Universität Wuppertal (§ 63 Abs. 7 HG NW).
Die Vertrauensärzt*innen der Bergischen Universität Wuppertal