Was ist zu tun:
Sie müssen - spätestens im September 2025 - zusammen mit dem Antrag auf Wechsel der Prüfungsordnung einen Antrag auf Anrechnung der Prüfungs- und Studienleistungen einreichen. Beide Anträge finden Sie auf den Seiten Ihres (Teil-)Studienganges unter der entsprechenden Überschrift.
Senden Sie beide ausgefüllten und unterschriebenen Anträge bitte per E-Mail an das für diesen (Teil-)Studiengang zuständige ZPA-Team.
Achtung bei Kombinatorischen Studiengängen (Komb. BA, MEd, MA):
Was zu tun ist, hängt von den jeweiligen Fach-Prüfungsausschüssen ab. D.h. es kann sein, dass Sie in Ihren anderen Teilstudiengängen anders vorgehen müssen. Schauen Sie sich daher bitte jeden Ihrer Teilstudiengänge an.