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Was ist zu tun:

Sie müssen - spätestens im September 2025 - zusammen mit dem Antrag auf Wechsel der Prüfungsordnung einen Antrag auf Anrechnung der Prüfungs- und Studienleistungen einreichen.  Beide Anträge finden Sie auf den Seiten Ihres (Teil-)Studienganges unter der entsprechenden Überschrift.

Senden Sie beide ausgefüllten und unterschriebenen Anträge bitte per E-Mail an das für diesen (Teil-)Studiengang zuständige ZPA-Team.

 

Achtung bei Kombinatorischen Studiengängen (Komb. BA, MEd, MA):

Was zu tun ist, hängt von den jeweiligen Fach-Prüfungsausschüssen ab. D.h. es kann sein, dass Sie in Ihren anderen Teilstudiengängen anders vorgehen müssen. Schauen Sie sich daher bitte jeden Ihrer Teilstudiengänge an.

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