Was ist zu tun:
Sie müssen - spätestens im September 2025 - den Antrag auf Wechsel der Prüfungsordnung einreichen. Den Antrag finden Sie auf den Seiten Ihres (Teil-)Studienganges unter der entsprechenden Überschrift.
Senden Sie den ausgefüllten und unterschriebenen Antrag bitte per E-Mail an das für diesen (Teil-)Studiengang zuständige ZPA-Team.
Die Anrechnung der bereits vorliegenden Prüfungs- und Studienleistungen aus der alten Prüfungsordnung erfolgt auf der Grundlage eine vom (Fach-)Prüfungsausschuss erstellten Synopse.
Achtung bei Kombinatorischen Studiengängen (Komb. BA, MEd, MA):
Was zu tun ist, hängt von den jeweiligen Fach-Prüfungsausschüssen ab. D.h. es kann sein, dass Sie in Ihren anderen Teilstudiengängen anders vorgehen müssen. Schauen Sie sich daher bitte jeden Ihrer Teilstudiengänge an.