Wichtige Informationen zu den Prüfungsordnungen 2021 des Komb. Bachelor
Studierende, die im WiSe 2021/2022 ihr Studium im Komb. Bachelor beginnen
Wechsel mindestens eines Teilstudiengangs
Auflagenstudium für den Master of Education
Studierende, die im WiSe 2021/2022 ihr Studium im Komb. Bachelor beginnen
Alle Studierenden, die im Wintersemester 2021/2022 ihr Studium im Kombinatorischen Bachelor of Arts an der Bergischen Universität Wuppertal beginnen, studieren nach der Prüfungsordnung 2021.
Dies betrifft jeweils die
- Prüfungsordnung (Allgemeine Bestimmungen) für den Kombinatorischen Studiengang Bachelor of Arts vom 21.09.2021 (Amtl. Mitteilung Nr. 49/2021)
- Prüfungsordnung (Fachspezifische Bestimmungen) für die jeweiligen Teilstudiengänge wie z.B. Anglistik, Germanistik, Geschichte … sowie den Optionalbereich
In Ihrem Studienkonto/ Leistungsübersicht in StudiLöwe ist bislang noch unter der Angabe PO (= Prüfungsordnung) die alte Prüfungsordnung zu sehen, die für Sie nicht rechtsrelevant ist.
Ein Prüfungsordnungswechsel in die für Sie gültigen Prüfungsordnungen 2021 wird automatisch und so schnell wie möglich (jedoch frühestens ab 18.10.2021) sukzessiv durch die Verwaltung durchgeführt.
Wichtig: Sie brauchen dazu keinen Antrag zu stellen. Wenn die Änderung erfolgt ist, sehen Sie dies z.B. in Ihrem Studienkonto/ Ihrer Leistungsübersicht unter der Angabe PO (=Prüfungsordnung) 2021.
Für weitere Beratung bzgl. Kombinationsmöglichkeiten, die sich durch die Überarbeitung der Prüfungsordnung ggf. geändert haben, wenden Sie sich an den Servicebereich der School of Education
Bei Fragen zu Ihrem Studienkonto wenden Sie sich im ZPA an die für Ihren Teilstudiengang zuständige Sachbearbeiter*in.
Wechsel mindestens eines Teilstudiengangs
Alle Studierenden, die schon vor dem Wintersemester 2021/2022 ihr Studium im Kombinatorischen Bachelor of Arts an der Bergischen Universität Wuppertal aufgenommen haben und ab Wintersemester 2021/2022 einen Wechsel eines oder mehrerer Teilstudiengänge vornehmen möchten, studieren nach der neuen PO 2021 und müssen dann zwingend in allen Teilstudiengängen in die neue PO 2021 wechseln:
Dies betrifft jeweils die
- Prüfungsordnung (Allgemeine Bestimmungen) für den Kombinatorischen Studiengang Bachelor of Arts vom 21.09.2021 (Amtl. Mitteilung Nr. 49/2021)
- Prüfungsordnung (Fachspezifische Bestimmungen) für die jeweiligen Teilstudiengänge wie z.B. Anglistik, Germanistik, Geschichte … sowie den Optionalbereich
Bereits erbrachte Module werden auf Antrag angerechnet. Bitte klären Sie das Verfahren mit der für Ihren Teilstudiengang zuständigen Sachbearbeitung im ZPA.
Achtung:
Nach dem PO-Wechsel wird Ihr Studienkonto nicht mehr in WUSEL betreut, sondern in StudiLöwe
Auflagenstudium für den Master of Edcuation
Studierende, mit erfolgreich abgeschlossenem Bachelorstudium, die im WiSe 2021/2022 erstmalig im Master of Education und zur Auflagenerbringung im Erweiterungsstudium des Komb. Bachelors eingeschrieben sind, studieren ab Wintersemester 2021/2022 nach der „alten“ Prüfungsordnung vom 27.03.2014 (Amtl. Mittlg. 09/14), zuletzt geändert am 25.07.2019 (Amtl. Mittlg. 45/19).