Sprechzeiten
Ihre zuständige Sachbearbeitung ist in der Regel telefonisch und per E-Mail zu erreichen. Bei Bedarf kann ein individueller Termin für eine Beratung vor Ort über das Studierenden Service Center vereinbart werden.
Aktuelles zum Studiengang finden Sie hier.
Studienanfänger*innen: Antrag auf Zulassung zur Bachelorprüfung
Den Antrag auf Zulassung sollten alle Studierenden schnellstmoeglich nach Beginn des ersten Semesters im Prüfungsamt einreichen. Damit wird Ihnen u.a. die Online-Prüfungsanmeldungsfunktion über WUSEL zur Verfuegung gestellt
Abmeldungen von Prüfungen ohne Angabe von Gründen
Sie können sich bis spätestens eine Woche vor einer Prüfung ohne Angabe von Gründen von einer eingeschränkt wiederholbaren Prüfung abmelden.
Sie können sich bis spätestens eine Woche vor einer Prüfung ohne Angabe von Gründen von einer eingeschränkt wiederholbaren Prüfung abmelden.
Die Abmeldung
- kann bei Klausur online über WUSEL erfolgen
oder
- schriftlich per Post oder per E-Mail
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Abmeldung wegen Krankheit s.h. "Attest/Verhalten im Krankheitsfall"
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Abmeldung aus anderen Gründen
Sollten Sie nach der Wochenfrist (s.o.) zurücktreten wollen, so ist der Prüfungsausschuss über das Zentrale Prüfungsamt unverzüglich und noch vor der Prüfung zu informieren.
Dazu stellen Sie einen schriftlichen Antrag an den Prüfungsausschuss (abzugeben bei der zuständigen Sachbearbeiterin) und erläutern die Gründe. Folgende Angaben müssen Sie in diesem Fall dringend übermitteln: Ihren Name, Vorname, Matrikel-Nr., das Fach, die Bezeichnung des Moduls, den Namen d. PrüferIn und das Prüfungsdatum
Der Prüfungsausschuss entscheidet über die An- oder Aberkennung des Antrages. Die Entscheidung wird Ihnen schriftlich mitgeteilt.
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Nichterscheinen ohne Abmeldung
Sollten Sie zu einer eingeschränkt wiederholbaren Prüfung ohne triftige Gründe (s. o.) nicht erscheinen oder eine schriftliche Prüfungsleistung nicht fristgerecht einreichen, so gilt die Prüfungsleistung als "nicht ausreichend" (5.0).
Sie können von der Anmeldemöglichkeit online über WUSEL Gebrauch machen oder das Anmeldeformular ausgefüllt persönlich oder per Post rechtzeitig im Prüfungsamt einreichen (je Prüfung ein Formular).
Angemeldet werden müssen die Modulabschlussrüfungen für:
- DG20 Grundlagen künstlerischer Gestaltung
- DG21 Dreidimensionales Gestalten
- TED1 Technische Mechanik für Designer
- E21-1 Entwurf 1
- E22-2 Entwurf 2
- E23 Visionäres Design
Anmeldeschluss ist jeweils vier Wochen vor der Prüfung.
Prüfungsleistungen, die Sie in einer vorhergehenden Prüfungsordnung oder in einem anderen Studiengang erworben haben, können ggf. angerechnet werden, sofern hinsichtlich der erworbenen Kompetenzen kein wesentlicher Unterschied zu den Leistungen besteht, die ersetzt werden.
Die Anrechnung nimmt der Prüfungsausschuss vor.
Füllen Sie den Antrag für in Deutschland erworbene Leistungen oder den Antrag für im Ausland erworbene Leistungen aus und reichen Sie diesen zusammen mit den entsprechenden Anlagen bei dem zuständigen Sachbearbeiter(s. rechter Kasten) im Zentralen Prüfungsamt ein.
Sollten Sie am Tag einer eingeschränkt wiederholbaren Prüfung krank sein, sind Sie verpflichtet, über Ihren Matrikelnummer-Account (und nur über diesen)
- unverzüglich und noch vor der Prüfung den*die Prüfer*in per E-Mail zu informieren.
Folgende Angaben sind dafür notwendig: Namen, Vornamen, Matrikel-Nr., Teilstudiengang, Bezeichnung des Prüfungs-Moduls, Prüfungsdatums
und
- bei der zuständigen Sachbearbeitung im ZPA unverzüglich (d.h. innerhalb von drei Werktagen) ein ärztliches Attest (per E-Mail) einzureichen. Das Formular für das ärztliche Attest können Sie hier downloaden:
Ärztliches Attest
Der Prüfungsausschuss entscheidet über die An- oder Aberkennung des Attestes. Bei Anerkennung wird der Rücktritt im System eingetragen; eine Aberkennung wird Ihnen schriftlich mitgeteilt.
Sofern Sie einen gleichwertigen Studiengang studiert haben, können Sie ggf. in ein höheres Fachsemester eingestuft werden.
Die Einstufung nimmt der Vorsitzende des Prüfungsausschusses vor (s. unter wichtige Informationen, rechte Seite) vor. Füllen Sie den Antrag aus und reichen Sie diesen zusammen mit den bereits vorliegenden Leistungen aus einem gleichwertigen Studiengang beim Fachsprecher ein.
Nach erfolgreicher Einstufung leiten Sie diese Unterlagen dann an den zuständigen Sachbearbeiter des Zentrale Prüfungsamt (s. rechter Kasten) weiter.
Für die Bescheinigung nach § 48 BAföG (Formblatt 5) zur Bestätigung des "üblichen" Leistungsstandes sind nach dem 4. Fachsemester mindestens 90 Leistungspunkte nachzuweisen. Der Nachweis kann auch über ein Transcript of Records erfolgen.
Die Anmeldung zur Abschlussarbeit ist in jedem Semester nur in einem vom Prüfungsausschuss festgelegtem Zeitraum möglich.
Informationen dazu unter diesem Link
In der Anmeldezeit muss das Antragsformular (mit einer Kopie der Vorderseite des Personalausweises) im Prüfungsamt eingereicht werden.
Verlängerung der Bearbeitungszeit der Thesis wegen Krankheit oder anderer Gründe.
Die PO 2021 ist die derzeit aktuellste Prüfungsordnung.
Sofern Sie in die neue PO wechseln möchten, so sind folgende Schritte erforderlich:
- Lassen Sie zunächst alle nach alter PO erbrachten Studienleistungen in Ihr Studienkonto eintragen. Reichen Sie die Leistungsbescheinigungen dazu bei dem*r zuständigen Sachbearbeiter*in ein.Stellen Sie dann den Antrag auf Anwendung einer anderen Prüfungsordnung.
- Geben Sie diesen bei dem*r zuständigen Sachbearbeiter*in (s. rechter Kasten) ab.
- Nach erfolgreicher Anerkennung werden die Leistungen aus der alten PO in Ihrem Studienkonto in die neue PO eingetragen. In Ihrem Kontoauszug haben Sie dann einen Überblick der Leistungen.
Nach dem PO-Wechsel wird Ihr Studienkonto nicht mehr in WUSEL betreut, sondern in StudiLöwe