Sprechzeiten
Ihre zuständige Sachbearbeitung ist in der Regel telefonisch und per E-Mail zu erreichen. Bei Bedarf kann ein individueller Termin für eine Beratung vor Ort über das Studierenden Service Center vereinbart werden.
Hier finden Sie alle relevanten Informationen, Formulare und Ansprechpartner*innen auf einen Blick.
Abmeldungen von Prüfungen ohne Angabe von Gründen
Sie können sich bis spätestens eine Woche vor einer Prüfung ohne Angabe von Gründen von einer eingeschränkt wiederholbaren Prüfung abmelden.
Die Abmeldung
- kann bei schriftlichen Prüfungen (Klausur) oder elektronischen Prüfungen online über StudiLöwe erfolgen (im Notfall können Sie sich aber auch per E-Mail abmelden, dazu müssen Sie sich an die zuständige Sachbearbeiterin (s. rechter Kasten) wenden)
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Abmeldung wegen Krankheit s.h. "Attest/Verhalten im Krankheitsfall"
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Abmeldung aus anderen Gründen
Sollten Sie nach der Wochenfrist (s.o.) zurücktreten wollen, so ist der Prüfungsausschuss über das Zentrale Prüfungsamt unverzüglich und noch vor der Prüfung zu informieren.
Dazu stellen Sie einen schriftlichen Antrag an den Prüfungsausschuss (abzugeben bei der zuständigen Sachbearbeiterin) und erläutern die Gründe. Folgende Angaben müssen Sie in diesem Fall dringend übermitteln: Ihren Name, Vorname, Matrikel-Nr., das Fach, die Bezeichnung des Moduls, den Namen d. PrüferIn und das Prüfungsdatum
Der Prüfungsausschuss entscheidet über die An- oder Aberkennung des Antrages. Die Entscheidung wird Ihnen schriftlich mitgeteilt.
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Nichterscheinen ohne Abmeldung
Sollten Sie zu einer eingeschränkt wiederholbaren Prüfung ohne triftige Gründe (s. o.) nicht erscheinen oder eine schriftliche Prüfungsleistung nicht fristgerecht einreichen, so gilt die Prüfungsleistung als "nicht ausreichend" (5.0).
Die Anmeldung
zu einer eingeschränkt wiederholbaren MAP erfolgt
- bei schriftlichen Prüfungen (Klausuren) oder elektronischen Prüfungen online über Ihr Studiengangsportal. (Das Formular ist bei Online-Anmeldung nicht erforderlich! Für den Fall, dass Ihr Portal nicht funktioniert, können Sie das Formular für die Anmeldung schriftlicher oder elektronischen Prüfungen nutzen.)
- bei schriftlichen Hausarbeiten per Formular
Anmeldeformular schriftliche Prüfungen
4-Wochen-Frist einhalten! Bitte beachten Sie jedoch, dass die 4-Wochen-Frist nicht für Prüfungen aus dem Bereich Wirtschaftswissenschaften gilt - die dort geltenden Fristen entnehmen Sie bitte der Webseite des Prüfungsamts Wirtschaftswissenschaften.
Alle Informationen zur Anmeldung uneingeschränkt wiederholbarer Prüfungen erhalten Sie von Ihren Prüfer*innen.
Prüfungsleistungen, die Sie in einer vorhergehenden Prüfungsordnung oder in einem anderen Studiengang erworben haben, können ggf. angerechnet werden, sofern hinsichtlich der erworbenen Kompetenzen kein wesentlicher Unterschied zu den Leistungen besteht, die ersetzt werden.
Die Anrechnung nimmt der Prüfungsausschuss vor.
Füllen Sie den Antrag auf Anerkennung von Leistungen aus und reichen Sie diesen zusammen mit den entsprechenden Anlagen bei der zuständigen Sachbearbeiterin (s. rechter Kasten) im Zentrale Prüfungsamt ein.
Im Rahmen der Anerkennung von Leistungen anderer Universitäten ist ggf. eine Einstufung in ein höheres Fachsemester möglich.
Sollten Sie am Tag einer eingeschränkt wiederholbaren Prüfung krank sein, sind Sie verpflichtet, über Ihren Matrikelnummer-Account (und nur über diesen)
- unverzüglich und noch vor der Prüfung den*die Prüfer*in per E-Mail zu informieren.
Folgende Angaben sind dafür notwendig: Namen, Vornamen, Matrikel-Nr., Teilstudiengang, Bezeichnung des Prüfungs-Moduls, Prüfungsdatums
und
- bei der zuständigen Sachbearbeitung im ZPA unverzüglich (d.h. innerhalb von drei Werktagen) ein ärztliches Attest (per E-Mail) einzureichen. Das Formular für das ärztliche Attest können Sie hier downloaden:
Ärztliches Attest
Der Prüfungsausschuss entscheidet über die An- oder Aberkennung des Attestes. Bei Anerkennung wird der Rücktritt im System eingetragen; eine Aberkennung wird Ihnen schriftlich mitgeteilt.
Alle Informationen zum Berufspraktikum erhalten Sie im Praktikumsbüro der Soziologie.
Voraussetzung für die Anmeldung
zur Bachelor-Thesis ist der Nachweis von mind. 120 LP erforderlich.
Die Anmeldung
der Thesis erfolgt über den Antrag auf Zulassung zur Anfertigung einer Bachelor-Thesis. Reichen Sie diesen Antrag bei der zuständigen Sachbearbeiterin ein.
Antrag auf Verlängerung der Bearbeitungszeit der Bachelor-Thesis
Die Zulassung und die Abgabefrist
teilt Ihnen der Prüfungsausschussvorsitzende schriftlich mit. Die Namen der beiden GutachterInnen (Ihre Wünsche werden hier in der Regel berücksichtigt), das Thema der Thesis und den spätesten Abgabetermin (die Bearbeitungszeit beträgt zehn Wochen) können Sie ebenfalls diesem Schreiben entnehmen.
Dem Schreiben liegen auch die Hinweise zur Anfertigung der Bachelor-Thesis und die Erklärungen, die Sie in die Arbeit einbinden müssen, bei.
Änderung des Titels der Thesis:
Der Titel der Thesis ist eins zu eins aus dem Zulassungsschreiben zu übernehmen.
Eine Änderung des Titels kann nur durch den/die Vorsitzende/n des Prüfungsausschusses vor Abgabe der Thesis genehmigt werden. Die Erstgutachterin / der Erstgutachter muss dazu die Änderung der Titels der zuständigen Sachbearbeiterin mitteilen (eine E-Mail ist ausreichend). Die Entscheidung der/des Vorsitzenden geht Ihnen schriftlich zu.
Die Abgabe der Thesis
erfolgt fristgerecht in dreifacher Ausfertigung (gebunden und inklusive der elektronischen Fassung auf CD- oder DVD-ROM) bei der zuständigen Sachbearbeiterin.
Oder:
Sie können die Arbeit zu den Öffnungszeiten des Studierenden-Service-Centers in G.08.16 oder nach Dienstschluss oder an Sonn- und Feiertagen in einem Briefumschlag beim Pförtner am Haupteingang abgeben. Beschriften Sie den Briefumschlag mit "Zentrales Prüfungsamt, Dez. 3.4", fügen Sie den Namen der zuständigen Sachbearbeiterin hinzu.
Bewertung:
Sobald die Bewertungen von beiden GutachterInnen vorliegen, können Sie die Gesamtnote Ihrem Kontoauszug entnehmen, den Sie über Ihr Studienportal einsehen können.
Sie studieren bereits im BA Soziologie und möchten nun von Ihrer Prüfungsordnung (PO) in die neue PO wechseln und sich Ihre aktuellen Leistungen anrechnen lassen?
Dann gehen Sie bitte wie folgt vor:
1. Füllen Sie den Antrag auf Wechsel der PO und Anerkennung der Studienleistungen aus: Antragsformular Wechsel
2. Füllen Sie den Anhang zum Antrag aus: Anhang Wechsel und Anerkennung
3. Reichen Sie den Antrag, den Anhang und Ihre Nachweise über die erbrachten Leistungen im Prüfungsamt ein
Ausstellung:
- Zeugnis,
- Urkunde,
- Transkript of Records und
- Diploma Supplement
werden erstellt, sobald dem Zentralen Prüfungsamt alle Prüfungsleistungen nachgewiesen wurden.
In der Regel dauert die Ausstellung der Dokumente 4-6 Wochen.