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Studierende am Computer

BSc Applied Science PO 2022

Sprechzeiten

Ihre zuständige Sachbearbeitung ist in der Regel telefonisch und per E-Mail zu erreichen. Bei Bedarf kann ein individueller Termin für eine Beratung vor Ort über das Studierenden Service Center vereinbart werden.

Hinweise zum Einreichen von Unterlagen

Aktuelles

Die Freigabe zur Verwaltung dieser Prüfungsordnung (-version) in StudiLöwe erfolgte ohne vorherige finale Struktur- und Qualitätsprüfung. Für die Richtigkeit der Verbuchung kann daher keine Gewähr übernommen werden. Bis zur abschließenden Qualitätsprüfung sind strukturelle und funktionelle Änderungen im Studienkonto möglich.

Wir nehmen ab sofort alle Unterlagen (außer Hausarbeiten und Thesen!) per E-Mail entgegen.

Durch die Einführung der E-Studierendenakte ist es künftig nicht mehr erforderlich, dass Studierende, Dozierende, Prüfende u. a. die einzureichenden Unterlagen ausdrucken, unterschreiben, stempeln und auf dem (Haus-)Postwege an uns senden. Abgesehen von Hausarbeiten und Thesen kann alles per E-Mail eingereicht werden.

Diese Regelung gilt insbesondere für
•    Formulare von Prüfungsan-/abmeldungen
•    Leistungsbescheinigungen
•    Listen mit erbrachten Leistungen (UBLs oder MAPs)
•    Noten von Hausarbeiten
•    Gutachten
•    Atteste / Rücktritte
•    Anträge auf Anrechnung und deren Begutachtung
•    Anträge auf Nachteilsausgleich und deren Begutachtung
•    Anträge auf Verlängerung der Bearbeitungszeit von Hausarbeiten oder Thesen und deren Begutachtung
•    Anträge auf Anerkennung des Auslandsaufenthaltes

Die Unterlagen können von allen Personen mit der gescannten / digitalen Unterschrift oder Signatur versehen und per E-Mail (über den Uni-Account) an die jeweiligen Funktions-E-Mail-Adressen der zuständigen ZPA-Teams übersendet werden. Ein Stempel ist auf den Formularen nicht mehr erforderlich – auch wenn die Vorlagen noch darauf hinweisen. Im Fall von neu eingestellten Personen, deren Unterschrift noch nicht im ZPA bekannt ist, behalten wir uns vor, die Unterschrift verifizieren zu lassen, z.B. vom zuständigen Sekretariat, der zuständigen Professur oder dem Vorsitz des (Fach-)Prüfungsausschusses.

Wir bitten Sie, in Zukunft auf den Versand der Originale per Hauspost zu verzichten. Vielen Dank!

Hier finden Sie alle relevanten Informationen, Formulare und Ansprechpartner*innen auf einen Blick.

Jede*r Studierende muss am Anfang des Studiums im Prüfungsamt das Formular Erklärung und Antrag zur Zulassung zur Bachelorprüfung einreichen, um während des Studiums an Prüfungen teilnehmen zu können. Wir empfehlen, den Antrag unmittelbar nach Studienbeginn zu stellen.

Zu Beginn eines jeweiligen Semesters finden Einführungsveranstaltungen statt, in denen die Studienanfänger*innen mit Ihrem Studium vertraut gemacht werden. Informationen hierzu finden Sie bei den Fachschaften der Fakultät.

 

 

 

Die Anmeldung zu einer eingeschränkt wiederholbaren Prüfung nehmen Sie bitte selbstständig über StudiLöwe vor. Sollten Sie hierbei Probleme haben, können Sie alternativ auch das Formular zur Prüfungsanmeldung im Prüfungsamt einreichen.

 

Bitte beachten Sie, dass die Anmeldefristen für die eingeschränkt wiederholbaren Modulabschlussprüfungen

  • FBE0203 Elektrotechnische Grundlagen der Informatik und
  • FBE0080 Grundzüge der technischen Informatik

gem. § 4 Abs. 4 der PO 2022 vom 25.10.2022 (Amtl. Mitteilung Nr. 90) durch die servicegebende Stelle vorgegeben werden. Entsprechende Informationen finden Sie hier: https://fk6.uni-wuppertal.de/de/pruefungsorganisation. Nach dem Anmeldezeitraum werden keine Prüfungsanmeldungen mehr angenommen.

 

Für uneingeschränkt wiederholbare Prüfungen ist für gewöhnlich keine Anmeldung nötig.

 

Bei einer mündlichen Prüfung muss das Formular vor Einreichung im Prüfungsamt durch die*den Prüfer*in gegengezeichnet und damit der Termin bestätigt werden.

 

Bitte beachten Sie, dass für die Teilnahme an einigen Klausuren ein erfolgreiches Bestehen der jeweiligen Übungen Voraussetzung ist. Nähere Informationen finden Sie im Modulhandbuch.

Abmeldung von Prüfungen ohne Angabe von Gründen

Sie können sich bis spätestens eine Woche vor Prüfungstermin ohne Angabe von Gründen von einer eingeschränkt wiederholbaren Prüfung abmelden. 

Dazu müssen Sie das folgende Formular downloaden und bei der zuständigen Sachbearbeiterin (s. rechter Kasten) einreichen:

Formular zur Abmeldung von einer Prüfung

 

Abmeldung im Krankheitsfall

Informationen s. u. bei "Attest/Verhalten im Krankheitsfall"

 

Abmeldung aus anderen Gründen

Sollten Sie nach der Wochenfrist (s. o.) zurücktreten wollen, so ist der Prüfungsausschuss über das Zentrale Prüfungsamt unverzüglich und noch vor der Prüfung zu informieren.

Dazu stellen Sie einen formlosen schriftlichen Antrag an den Prüfungsausschuss (abzugeben bei der zuständigen Sachbearbeitung im Prüfungsamt) und erläutern die Gründe. Folgende Angaben müssen Sie in diesem Fall dringend übermitteln: Name, Vorname, Matrikel-Nr., das Fach, die Bezeichnung des Moduls, den Namen der*des Prüfers*in und das Prüfungsdatum.

Der Prüfungsausschuss entscheidet über die An- oder Aberkennung des Antrages. Die Entscheidung wird Ihnen schriftlich mitgeteilt.

 

Nichterscheinen ohne Abmeldung

Sollten Sie zu einer Prüfung ohne triftige Gründe (s. o.) nicht erscheinen oder eine schriftliche Prüfungsleistung nicht fristgerecht einreichen, so gilt die Prüfungsleistung als "nicht ausreichend" und wird mit der Note 5,0 bewertet.

Sollten Sie am Tag einer eingeschränkt wiederholbaren Prüfung krank sein, sind Sie verpflichtet, über Ihren Matrikelnummer-Account (und nur über diesen)

  •  unverzüglich und noch vor der Prüfung den*die Prüfer*in per E-Mail zu informieren. Folgende Angaben sind dafür notwendig: Name, Vorname, Matrikel-Nr., Teilstudiengang, Bezeichnung des Prüfungs-Moduls, Prüfungsdatums


    und

  • bei der zuständigen Sachbearbeitung im ZPA unverzüglich (d. h. innerhalb von drei Werktagen) ein ärztliches Attest (per E-Mail) einzureichen. Das Formular für das ärztliche Attest können Sie hier downloaden:

   Ärztliches Attest

Der Prüfungsausschuss entscheidet über die An- oder Aberkennung des Attestes. Bei Anerkennung wird der Rücktritt im System eingetragen; eine Aberkennung wird Ihnen schriftlich mitgeteilt.

Prüfungsleistungen, die Sie in einer vorhergehenden Prüfungsordnung oder in einem anderen Studiengang erworben haben, können ggf. anerkannt werden, sofern sie gleichwertig sind.

Bitte füllen Sie hierfür einen Antrag auf Anerkennung aus und reichen diesen mit den entsprechenden Nachweisen bei der zuständigen Sachbearbeitung im Prüfungsamt ein. Er wird anschließend an den*die Prüfungsausschussvorsitzende*n weitergeleitet; die Anerkennung selbst wird von dort vorgenommen.

Für Anerkennungen von im Ausland erbrachten Prüfungsleistungen nutzen Sie bitte diesen Antrag: Antrag Anerkennungen aus dem Ausland.

Sofern Sie einen gleichwertigen Studiengang studiert haben, können Sie ggf. in ein höheres Fachsemester eingestuft werden.

Die Einstufung nimmt die*der Vorsitzende des Prüfungsausschusses vor. Füllen Sie den Antrag auf Einstufung in ein höheres Fachsemester aus und reichen Sie diesen zusammen mit den bereits vorliegenden Leistungen aus einem gleichwertigen Studiengang bei der zuständigen Sachbearbeitung im Zentralen Prüfungsamt ein.

 

Bei einer Sammelmappe werden mehrere Einzelleistungen, die Sie erbracht haben, zusammengefasst und insgesamt mit einer Durchschnittsnote bewertet.

Die einzeln erbrachten Leistungen können nicht verbucht werden. Die Gutschrift von Leistungspunkten kann erst nach Einreichen einer Leistungsbescheinigung für die Sammelmappe erfolgen.

Für die Module "Vertiefung Fachwissenschaft Chemie (AN)" und "Vertiefung Fachwissenschaft Physik (AN)" sind die zu erreichenden LP variabel. Für die korrekte Verbuchung der Leistungen wird daher zwingend eines der folgenden Formulare benötigt:

Da in beiden Modulen mehrere Komponenten belegt werden können, können Sie sich die einzelnen Leistungen mit diesen Formularen (Chemie / Praktika Chemie / Physik) bescheinigen lassen. Anschließend reichen Sie die einzelnen Bescheinigungen beim Modulverantwortlichen (Prof. Dr. Claudia Bohrmann-Linde für Chemie und Prof. Dr. Michael Karbach für Physik) zusammen mit der entsprechenden Leistungsbescheinigung für die Sammelmappe ein. Sobald die Sammelmappe begutachtet und bewertet wurde, können Sie die Bescheinigung für die Sammelmappe an die zuständige Sachbearbeitung im Zentralen Prüfungsamt übermitteln.

Für alle anderen Sammelmappen mit einer festgelegten Anzahl von LP nutzen Sie bitte diese Bescheinigung.

Die Bescheinigung nach § 48 BAföG kann ausgestellt werden, wenn

  • zum Ende des 3. Fachsemesters mind. 30 LP
  • zum Ende des 4. Fachsemesters mind. 60 LP
  • zum Ende des 5. Fachsemesters mind. 90 LP

erreicht wurden. Es werden dieselben Regelungen wie für den Kombinatorischen Bachelor of Arts angewandt.

Die Bescheinigung sollte in der Regel durch einen Kontoauszug (erhältlich über StudiLöwe) des Zentralen Prüfungsamtes erfolgen (bitte beachten: im Konto werden nur abgeschlossene Module erfasst).

Informationen zum Thema BAföG und Studienfinanzierung finden Sie auf den Seiten des HSW.

Die Voraussetzung für die Anmeldung zur Bachelor-Thesis ist der Nachweis von mindestens 120 LP.

Bitte füllen Sie den Antrag zur Anmeldung der Bachelor-Thesis aus und lassen ihn von beiden Gutachter*innen unterschreiben. Dann reichen Sie ihn bei der zuständigen Sachbearbeitung im Prüfungsamt ein. Mit diesem Antrag wird das Thema, der Beginn der Arbeit, Gutachter*in und Zweitgutachter*in festgelegt.

Sollte sich das Thema der Thesis geändert haben, ist eine Bestätigung des*der Gutachter*in erforderlich.

Eine Verlängerung der Berabeitungszeit von maximal vier Wochen ist möglich. Bitte nutzen Sie hierfür den Antrag auf Verlängerung der Thesis.

Die fertige Thesis reichen Sie bitte fristgerecht und in dreifacher Ausfertigung (gebunden und inklusive der elektronischen Fassung auf CD- oder DVD-ROM) bei der zuständigen Sachbearbeitung im Prüfungsamt ein. Formelle Hinweise finden Sie hier.

Um Ihnen Ihre Abschlussdokumente ausstellen zu können, reichen Sie bitte nach Erbringen Ihrer letzten Prüfungsleistung einen Antrag auf Zeugnisausstellung per E-Mail ein.

Die Erstellung Ihrer Abschlussdokumente benötigt in der Regel bis zu vier Wochen nach Eingang des vorgenannten Antrages.

Wünschen Sie die Aufnahme der Prüfungsergebnisse erbrachter Zusatzleistungen in Ihrem Zeugnis, können Sie dies entsprechend auf dem Antrag angeben.

Die Angabe von Zusatzleistungen muss gemäß der Prüfungsordnung (§ 18 Abs. 1 der PO 2022) gesondert beantragt werden. Bitte nutzen Sie hierfür den Antrag auf Zeugnisausstellung.

Weitere Infos über #UniWuppertal: