Sprechzeiten
Ihre zuständige Sachbearbeitung ist in der Regel telefonisch und per E-Mail zu erreichen. Bei Bedarf kann ein individueller Termin für eine Beratung vor Ort über das Studierenden Service Center vereinbart werden.
Aktuelles
Die aktuellen Sprechzeiten sind:
Mo, Di, Do von 9:00 bis 11:00 Uhr
Di und Do von 14:00 bis 15:00 Uhr während der Vorlesungszeiten
Telefon: 0202 439 4111
Email: rembold@uni-wuppertal.de
Bachelor Bauingenieurwesen ausbildungsbegleitend PO 2021
Hier finden Sie alle relevanten Informationen, Formulare und Ansprechpartner*innen auf einen Blick.
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Di und Do von 14:00 bis 15:00 Uhr während der Vorlesungszeiten
Telefon: 0202 439 4111
Email: rembold@uni-wuppertal.de
Sie können sich nun online für Ihre Prüfungen der Klausurphase xxxxx anmelden. Die Pflichtanmeldung werden ab xxxx generiert.
Wir freuen uns, dass Sie sich für das Bachelor-Studium "ausbildungsbegleitend Bauingenieurwesen" entschieden haben und wünschen Ihnen ein erfolgreiches Studium!
Damit Sie sich in Ihrem Studiengang zurechtfinden, sollten Sie sich möglichst rasch mit folgenden wichtigen Hinweisen vertraut machen:
1. Kenntnis der Prüfungsordnung
Die Prüfungsordnung spielt eine herausragende Rolle sowohl für das Studium als auch für die Prüfungen (Prüfungen, Noten, Anrechnungen usw.). Grundsätzlich beantwortet die Prüfungsordnung prüfungsrelevante Fragen, insbesondere zu Ablauf und Fristen. Die Kenntnis der Prüfungsordnung wird vorausgesetzt; Sie selbst sind dafür verantwortlich, die Studiengangsmodalitäten einschließlich der Prüfungsabläufe zu kennen.
Informieren Sie sich rechtzeitig vor dem Antritt zur Prüfung über die Voraussetzungen eines Rücktritts vor, während und nach der Prüfung. Nichteingehaltende Regeln der Prüfungsordnung können zu einem Verlust eines Prüfungsversuches führen!
Die aktuelle Prüfungsordnung in der Sie eingeschrieben sind, ist die Prüfungsordnung 2019.
2. Antrag auf Zulassung zur Bachelorprüfung
Jeder Studierende hat einen schriftlichen Antrag auf Zulassung zu den Bachelorprüfungen stellen bevor die erste Prüfung angemeldet wird. Erst danach können Sie sich zu Bachelorprüfungen anmelden. Der Antrag muss zusammen mit einer Kopie des Ausbildungsvertrages und mit einem Passfoto im Prüfungsamt eingereicht werden.
Mentorenprogramm - Gibt es nur noch auf freiwilliger Basis. Wer einen Mentor wünscht kann sich zur Erstinformation im Prüfungsamt melden.
Abmeldungen von Prüfungen ohne Angabe von Gründen
Sie können sich bis spätestens eine Woche vor einer Prüfung ohne Angabe von Gründen von einer eingeschränkt wiederholbaren Prüfung abmelden (§8, Satz 1).
Die Abmeldung
- kann bei einer schriftlichen Prüfung (Klausur) oder elektronischen Prüfung online über STUDILÖWE erfolgen (im Notfall können Sie mir auch eine Email senden über Ihren Uni-Email-Account)
oder
- muss bei mündlichen, integrierten Prüfungen und schriftlichen Hausarbeiten schriftlich erfolgen. Hier gilt die fristgerechte Abmeldung beim Prüfer.
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Abmeldung wegen Krankheit: siehe Attest/Verhalten im Krankheitsfall
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Abmeldung aus anderen Gründen
Sollten Sie nach der Wochenfrist (s.o.) zurücktreten wollen, so ist das Prüfungsamt Bauingenieurwesen unverzüglich und noch vor der Prüfung zu informieren.
Und event. ein entsprechender Antrag an den Prüfungsausschuss einzureichen.
Der Prüfungsausschuss entscheidet über die An- oder Aberkennung des Antrages. Die Entscheidung wird Ihnen schriftlich mitgeteilt.
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Nichterscheinen ohne Abmeldung
Sollten Sie zu einer eingeschränkt wiederholbaren Prüfung ohne triftige Gründe (s. o.) nicht erscheinen oder eine schriftliche Prüfungsleistung nicht fristgerecht einreichen, so gilt die Prüfungsleistung als "nicht ausreichend" (5.0).
Beginn der Anmeldephase zu den Modulprüfungen und Klausuren ist ab Bekanntmachung der Prüfungstermine durch Aushang und Homepage.
Bitte beachten Sie die An- und Abmeldungsformalitäten zu Prüfungen. Bei Nichtbeachten verlieren Sie möglicherweise einen Prüfungsversuch!
1. Anmeldung zur Prüfung
Bis spätestens 2 Wochen vor dem Prüfungstermin (§4 Abs. 3) muss die Anmeldung zur Prüfung online in StudiLöwe vorgenommen werden. (Sollte dies nicht klappen, wenden Sie sich bitte an das Prüfungsamt Bauingenieurwesen) Bitte melden Sie sich nicht im letzten Moment zu den Prüfungen an, damit wir noch während des Anmeldezeitraums Unstimmigkeiten bereinigen können. Bitte überprüfen Sie, ob die Anmeldung erfolgreich war, indem Sie in der Rubrik "Angemeldete Prüfungen" nachsehen.
Für viele Module haben Sie Vorleistungen zu erbringen. Hier können Sie sich erst für die Modulprüfung anmelden, wenn Sie die Vorleistung erbracht haben und diese an das Prüfungsamt gemeldet wurde. Sobald auf Ihrem Studienkonto über STUDILÖWE die UBL (blauer Orden) mit "BE" zu sehen ist können Sie sich für die Klausur anmelden.
Sollten Ihnen Vorleistungen fehlen, besorgen Sie diese rechtzeitig, da ansonsten keine Anmeldung vorgenommen werden kann, auch nicht über das Prüfungsamt!
Sie können sich zu Prüfungen auch im Prüfungsamt anmelden.
Nach der Anmeldefrist werden keine Prüfungsanmeldungen mehr angenommen!
Prüfungen im 1. Versuch, die eingeschränkt wiederholbar sind, können bis zu 7 Tagen vor dem Prüfungstermin ohne Angabe von Gründen abgemeldet werden.
2. Pflichtanmeldung (§4 Abs. 7)
Haben Sie eine eingeschränkt wiederholbare Prüfung nicht bestanden, so werden Sie automatisch im nächsten Jahr pflichtangemeldet (nicht bestandene Prüfung im Wintersemester = automatische Pflichtanmeldung im nächsten Wintersemester). Freiwillig können Sie Ihre nicht bestandene Prüfung, oder Ihre Prüfung mit gehnehmigten Rücktritt bereits im darauffolgenden Semester selbst anmelden. (nicht bestandene Prüfung im Wintersemester = eigene Anmeldung im kommenden Sommersemester).
Sie haben insgesamt 3 Versuche. Sollten Sie auch den 3. Versuch nicht bestehen, ist die Fortführung des Studiums nicht mehr möglich.
3. Voraussetzung zur Anmeldung zu den konstruktiven Klausuren Statik, Massivbau und Stahlbau
Sollten Sie am Tag einer eingeschränkt wiederholbaren Prüfung krank sein, sollten Sie mich, über Ihren Uni-Email-Account, darüber informieren und ein tagesaktuelles ärztliches Attest (auch über E-Mail möglich) . Das Formular für das ärztliche Attest können Sie hier downloaden:
Ärztliches Attest (Eine AU (Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung) wird nicht anerkannt)
Der Prüfungsausschuss entscheidet über die An- oder Aberkennung des Attestes. Ich informiere Sie darüber über Email.
Der Prüfungsausschuss Bauingenieurwesen hat festgelegt, dass die „üblichen“ Studienleistungen gemäß dem Formblatt 5 mindestens
39 bescheinigte Leistungspunkte (LP) bis Ende des 4. Semesters betragen.
Im Prüfungsamt erhalten Sie einen aktuellen Notenspiegel mit Stempel und Unterschrift der Sachbearbeiterin. Diese Bescheinigung können Sie anstelle des Formblatt 5 in Ihrem Bafög-Amt abgeben.
Informationen zum Thema BAföG und Studienfinanzierung finden Sie auf den Seiten des HSW.
1. Anmeldung, § 15
Haben Sie 130 Leistungspunkte erbracht, können Sie mit dem "Antrag auf Ausgabe einer Aufgabenstellung für eine Bachelorthesis" (erhältlich im Prüfungsamt) zum gewünschten Prüfer gehen und ein Thema beantragen.
Der Prüfer reicht das Thema im Prüfungsamt ein und hier findet dann die Ausgabe statt.
2. Bearbeitungszeit, §15 Abs. 4
Beginn der Bearbeitungszeit ist der Tag der Ausgabe des Themas. Der Abgabetermin wird im Prüfungsamt protokolliert und im Studienkonto eingetragen.
Die Bearbeitungszeit der Abschluss-Thesis beträgt 4 Monate.
3. Verlängerung der Bearbeitungszeit, §15, Abs. 4
Gemäß der Prüfungsordnung kann eine Verlängerung der Bearbeitungszeit beantragt werden. Der Antrag ist an den Prüfungsausschussvorsitzenden zu richten. Eine Verlängerung aus inhaltlichen Gründen muss zusätzlich vorab vom Prüfer befürwortet werden. Der Antrag auf Verlängerung ist mindestens 14 Tage vor Ende der Abgabefrist zu stellen. Auf Antrag kann die Bearbeitungszeit bis zu 4 Wochen verlängert werden. Im Krankheitsfall ist ein ausführliches ärztliches Attest einzureichen.
Antrag auf Verlängerung der Bearbeitungszeit der Abschlussarbeit
4. Abgabe, § 15, Abs. 8
Die Abgabe der Thesen erfolgt in dreifacher Ausfertigung gebunden und mind. einmal in einer digitalen Form. Die Abgabe erfolgt im Prüfungsamt.
Die Bewertung ist spätestens nach 8 Wochen dem/der Studiernden mitzuteilen.
Ausstellung:
- Zeugnis,
- Urkunde,
- Kontoauszug (Notenspiegel)
- Diploma Supplement
werden erstellt, sobald dem Zentralen Prüfungsamt alle Prüfungsleistungen nachgewiesen wurden.
In der Regel dauert die Ausstellung der Dokumente 2 Wochen.
Aushändigung:
Sie werden per E-Mail (Matrikelnummer{at}uni-wuppertal.de oder Ihre private e-Mail-Adresse) darüber informiert, dass Sie sich Ihre Dokumente im Zentralen Prüfungsamt bei der zuständigen Sachbearbeiterin abholen können.