Aktuelles
Die aktuellen Sprechzeiten sind:
Mo, Di, Do von 9:00 bis 11:00 Uhr
Di und Do von 14:00 bis 15:00 Uhr während der Vorlesungszeiten
Telefon: 0202 439 4111
Email: rembold@uni-wuppertal.de
05.12.2024:
Die Pflichtanmeldungen werden in der 2. KW 2025 auf Ihrem Online-Studienkonto gebucht.
27.11.2024:
Für Teilklausuren gibt es keine Pflichtanmeldung. Sie melden diese selbst wieder im Prüfungsamt Bauingenieurwesen an.
19.11.2024:
Die Klausurtermine für das WS 24/25 sind da!
Bekanntmachung zum Auslaufen der Übergangsregelung bezüglich des Wechsels der Prüfungsordnung aus der PO 2011 in die PO 2019/2021
Der Vorsitzendes des Prüfungsausschusses Bauingenieurwesen möchte Sie über die folgenden Festlegungen informieren:
Festlegungen 1 vom 16.07.2024: Auslaufen aller Übergangsregelungen zum 30.09.2025
Alle Übergangsregelungen laufen mit Ende des Sommersemesters 2025 aus.
Wer also Teilleistungen aus der PO 2011 für die PO 2019/2021 anerkannt haben möchte, muss die entsprechenden Ergänzungsteile bis spätestens zum 30.09.2025 erbracht haben.
Danach erfolgt keine Anerkennung mehr. Diese Regelungen betrifft insbesondere die Module:
- 1.4 (PO 2019), „ Geologie, Bodenkunde, Umweltschutz“;
- 2.3 (PO 2019), „ Bauklimatik und Bauphysik“;
- 3.2 (PO 2019), „Geotechnik“
Festlegungen 2 vom 16.07.2024: Notenmittelung für das Modul 1.4 (Geologie, Bodenkunde, Umweltschutz)
Es zeigt sich, dass alle Studierenden, die das Modul 1.1.5 (PO 2019) mit besser als 4,0 bestanden haben, auch dann das Gesamtmodul 1.4 (PO 2019) bestanden haben,
wenn sie die Ergänzungsklausur Umweltschutz mit 5,0 abschließen.
Hier hat es in der Vergangenheit eine Unschärfe gegeben. Daher gilt ab sofort folgende Regelung:
Die Studierenden haben die Wahlmöglichkeit die Gesamtnote auch dann ermitteln zu lassen, wenn das Ergänzungsmodul „Umweltschutz“ selbst nicht bestanden wurde, also mit 5,0 (n.b.) benotet wurde.
Die gleiche Regelung gilt auch bei Nichterscheinen (n.e.), wenn die Ergänzungsklausur angemeldet wurde. Alternativ kann die Ergänzungsklausur bei Nichtbestehen wiederholt werden.
Die Anmeldung erfolgt wie bisher im Prüfungsamt. Die Modalitäten und die Wahlentscheidung müssen im Prüfungsamt beantragt werden.
Mit freundlichen Grüßen
Andreas Schlenkhoff
Vorsitzender
Hier finden Sie alle relevanten Informationen, Formulare und Ansprechpartner*innen auf einen Blick.
Wir freuen uns, dass Sie sich für das Bachelor-Studium "Bauingenieurwesen" entschieden haben und wünschen Ihnen ein erfolgreiches Studium!
Damit Sie sich in Ihrem Studiengang zurechtfinden, sollten Sie sich möglichst rasch mit folgenden wichtigen Hinweisen vertraut machen:
1. Kenntnis der Prüfungsordnung
Die Prüfungsordnung spielt eine herausragende Rolle sowohl für das Studium als auch für die Prüfungen (Prüfungen, Noten, Anrechnungen usw.). Grundsätzlich beantwortet die Prüfungsordnung prüfungsrelevante Fragen, insbesondere zu Ablauf und Fristen. Die Kenntnis der Prüfungsordnung wird vorausgesetzt; Sie selbst sind dafür verantwortlich, die Studiengangsmodalitäten einschließlich der Prüfungsabläufe zu kennen.
Informieren Sie sich rechtzeitig vor dem Antritt zur Prüfung über die Voraussetzungen eines Rücktritts vor, während und nach der Prüfung. Nichteingehaltende Regeln der Prüfungsordnung können zu einem Verlust eines Prüfungsversuches führen!
Die aktuelle Prüfungsordnung in der Sie eingeschrieben sind, ist die Prüfungsordnung 2019.
2. Antrag auf Zulassung zur Bachelorprüfung
Jeder Studierende hat einen schriftlichen Antrag auf Zulassung zu den Bachelorprüfungen stellen bevor die erste Prüfung angemeldet wird. Erst danach können Sie sich zu Bachelorprüfungen anmelden. Der Antrag muss zusammen mit einem Passfoto im Prüfungsamt eingereicht werden.
Uniwechsler mit gleichem oder ähnlichem Studiengang sowie Studiengangswechsler innerhalb der Bergischen Universität müssen zusätzlich einen aktuellen Notenspiegel der vorher besuchten Universität bzw. des vorher besuchten Studiengangs vorlegen.
Mentorenprogramm - Gibt es nur noch auf freiwilliger Basis. Wer einen Mentor wünscht kann sich zur Erstinformation im Prüfungsamt melden.
Abmeldungen von Prüfungen ohne Angabe von Gründen
Sie können sich bis spätestens eine Woche vor einer Prüfung ohne Angabe von Gründen von einer eingeschränkt wiederholbaren Prüfung abmelden.
Die Abmeldung
- kann bei einer schriftliche Prüfungen (Klausur) oder elektronischen Prüfungen online über StudiLöwe erfolgen (im Notfall können Sie aber auch u.g. Formular nutzen)
oder
- muss bei mündlichen, integrierten Prüfungen und schriftlichen Hausarbeiten schriftlich erfolgen. Dazu müssen Sie das folgende Formular downloaden und bei der zuständigen Sachbearbeiterin (s. rechter Kasten) einreichen:
Formular zur Abmeldung von einer eingeschränkt wiederholbaren Prüfung
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Abmeldung wegen Krankheit s.h. "Attest/Verhalten im Krankheitsfall"
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Abmeldung aus anderen Gründen
Sollten Sie nach der Wochenfrist (s.o.) zurücktreten wollen, so ist der Prüfungsausschuss über das Zentrale Prüfungsamt unverzüglich und noch vor der Prüfung zu informieren.
Dazu stellen Sie einen schriftlichen Antrag an den Prüfungsausschuss (abzugeben bei der zuständigen Sachbearbeiterin) und erläutern die Gründe. Folgende Angaben müssen Sie in diesem Fall dringend übermitteln: Ihren Name, Vorname, Matrikel-Nr., das Fach, die Bezeichnung des Moduls, den Namen d. PrüferIn und das Prüfungsdatum
Der Prüfungsausschuss entscheidet über die An- oder Aberkennung des Antrages. Die Entscheidung wird Ihnen schriftlich mitgeteilt.
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Nichterscheinen ohne Abmeldung
Sollten Sie zu einer eingeschränkt wiederholbaren Prüfung ohne triftige Gründe (s. o.) nicht erscheinen oder eine schriftliche Prüfungsleistung nicht fristgerecht einreichen, so gilt die Prüfungsleistung als "nicht ausreichend" (5.0).
Beginn der Anmeldephase zu den Modulprüfungen und Klausuren, auch online, beginnt ab dem 04.12.2023.
Bitte beachten Sie die An- und Abmeldungsformalitäten zu Prüfungen. Bei Nichtbeachten verlieren Sie möglicherweise einen Prüfungsversuch!
1. Anmeldung zur Prüfung
Bis spätestens 2 Wochen vor dem Prüfungstermin (§4 Abs. 3) muss die Anmeldung zur Prüfung online in StudiLöwe (aktuell ab Sommersemester 2020) vorgenommen werden (sollte dies nicht klappen, wenden Sie sich bitte an das WUSEL Team der Bergischen Universität Wuppertal). Bitte melden Sie sich nicht im letzten Moment zu den Prüfungen an, damit wir noch während des Anmeldezeitraums Unstimmigkeiten bereinigen können. Bitte überprüfen Sie, ob die Anmeldung erfolgreich war, indem Sie Wusel schließen und erneut öffnen. Speichern Sie sich stets die Anmeldebestätigung ab, damit Sie im Zweifelsfall einen Nachweis haben.
Für viele Module haben Sie Vorleistungen zu erbringen. Hier können Sie sich erst für die Modulprüfung anmelden, wenn Sie die Vorleistung erbracht haben und diese an das Prüfungsamt gemeldet wurde. Sobald auf Ihrem Studienkonto über STUDILÖWE die UBL (blauer Orden) zu sehen ist können Sie sich für die Klausur anmelden.
Sollten Ihnen Vorleistungen fehlen, besorgen Sie diese rechtzeitig, da ansonsten keine Anmeldung vorgenommen werden kann, auch nicht über das Prüfungsamt!
Sie können sich zu Prüfungen auch im Prüfungsamt anmelden.
Nach der Anmeldefrist werden keine Prüfungsanmeldungen mehr an- genommen!
Prüfungen im 1. Versuch, die eingeschränkt wiederholbar sind, können bis zu 7 Tagen vor dem Prüfungstermin ohne Angabe von Gründen abgemeldet werden.
2. Pflichtanmeldung (§4 Abs. 7)
Haben Sie eine eingeschränkt wiederholbare Prüfung nicht bestanden, so werden Sie automatisch im nächsten Jahr pflichtangemeldet (nicht bestandene Prüfung im Wintersemester = automatische Pflichtanmeldung im nächsten Wintersemester). Freiwillig können Sie Ihre nicht bestandene Prüfung, oder Ihre Prüfung mit gehnehmigten Rücktritt bereits im darauffolgenden Semester selbst anmelden. (nicht bestandene Prüfung im Wintersemester = eigene Anmeldung im kommenden Sommersemester).
Sie haben insgesamt 3 Versuche. Sollten Sie auch den 3. Versuch nicht bestehen, ist die Fortführung des Studiums nicht mehr möglich.
Der Antrag auf Anrechnung von Prüfungsleistungen ist nach Immatrikulation an der Bergischen Universität Wuppertal möglich.
Den Antrag auf Anerkennung von Prüfungsleistungen erhalten Sie im Prüfungsamt.
Dem Antragsformular sind folgende Unterlagen beizufügen:
- Zeugnis oder Leistungsübersicht - bei ausländischen Studenten eine Übersetzung in Deutsch - vom Prüfungsamt der bisherigen Hochschule bestätigt,
- Aussagefähige Unterlagen über den Inhalt der anzuerkennenden Prüfungsleistungen - für ausländische Studenten eine Übersetzung in Deutsch - aus denen der qualitative und quantitative Umfang der Prüfungsleistung, die angerechnet werden soll, hervorgeht sowie
Sämtliche Unterlagen sind zusammen mit dem Antragsformular dem Prüfungsamt zur Verfügung zu stellen und werden dort auf Vollständigkeit überprüft.
Umgang mit Fehlversuchen bei Studienwechslern nach Wuppertal
Bei dem Wechsel von Studierenden von einer anderen Hochschule nach Wuppertal oder innerhalb der BUW bei einem Wechsel des Studienfachs stellt sich nicht nur die Frage nach der Anerkennung bereits erbrachter positiver Studienleistungen, sondern gleichermaßen das Problem mit dem Umgang negativer Leistungen, sprich Fehlversuchen. Hier wird zwischen zwei Fällen unterschieden.
Fall A: fachfremde Studienwechsler
Diese Studierenden brechen mit dem Wechsel ihr ursprüngliches Fach ab und können nur relativ wenige Leistungen anerkannt bekommen, da ihr bisheriges Studium überwiegend fachfremd ist. Aus der Sicht der Studierenden sollte die persönliche Enttäuschung eines gescheiterten Studiums mit dem Fachwechsel abgeschlossen sein, damit ein Neustart ohne psychologischen Ballast geschehen kann. Aus diesem Grund wird bei fachfremden Studienwechslern grundsätzlich auf eine Überprüfung/Anrechnng von Fehlversuchen verzichtet.
Fall B: fachinterne Studienwechsler
Anders stellt sich die Situation bei fachinternen Studienwechslern dar, da hier die nichterfolgreiche Ausschöpfung der maximalen Anzahl der Versuche zum endgültigen bundesweiten Nichtbestehen führt. Ein Verzicht auf die Anrechnung von Fehlversuchen könnte dazu führen, dass Studierende nach dem vorletzten Versuch die Universität wechseln, um dem drohenden Nichtbestehen zu entgehen und wieder von Null neu starten zu können. Das widerspräche vollständig der Idee der beschränkten Wiederholbarkeit und darf deshalb nicht gestattet werden. Fehlversuche werden somit so angerechnet, dass der Fehlversuchsstatus der bisherigen Universität dem Wesen nach erhalten bleibt. Das ist immer eine Entscheidung im Einzelfall, da die Prüfungsordnungen das endgültige Nichtbestehen z.T. stark unterschiedlich regeln, so dass eine einfache Übernahme der bisherigen Fehlversuche nicht immer möglich ist.
(Memorandum 2012-01 Prüfungsausschüsse Bauingenieurwesen)
Studienwechsler Bachelor - Anerkennung von Leistungen / Einstufungen
Bei Studienwechslern in den Bachelorstudiengang Bauingenieurwesen sieht das Einschreibungsprocedere der BUW vor, dass diese in das ihrem bisherigen Studienverlauf angemessene Fachsemsester einzustufen sind, und die aktuelle PO 2011 regelt in § 7, dass der Prüfungsausschuss für die Anrechnung schon erbrachter Leistungen zuständig ist. Die konkrete Umsetzung wird wie folgt gehandhabt.
Der Fachstudienberater, aktuell Prof. Naujoks, ist die erste Anlaufstelle bei einem beabsichtigten Studienwechsel. Er stellt fest, ob ein Wechsel möglich ist und wenn ja, in welches Fachsemester die Studienwechsler eingestuft werden. In diesem Gespräch stellt er, vorbehaltlich einer späteren Prüfung durch die Fachvertreter, in Aussicht, welche Studienleistungen anerkannt werden können. Die Anerkennung selbst kann erst nach erfolgter Immatrikulation erfolgen. Der Zulassungsbescheid mit der Einstufung wird dann offiziell vom Prüfungsausschussvorsitzenden gezeichnet und an das Studierendensekretariat weitergeleitet.
Nach der Immatrikulation erhält der Studierende einen Laufzettel zur Anerkennung seiner extern erbrachten Leistungen. Bei unstrittigen Fällen wird die Anerkennung zentral vom Fachstudienberater vorgenommen. In zweifelhaften Fällen wird der Studierende zu den einzelnen Fachvertretern geschickt, die dann im Einzelgespräch entscheiden. Der Vorsitzende des Prüfungsausschusses bestätigt die einzelnen Anerkennungen durch Unterschrift auf der letzten Seite.
Im Falle von Nichtakzeptanz einzelner Anerkennungsentscheidungen haben die Studierenden die Möglichkeit, einen schriftlichen Widerspruch beim Prüfungsausschuss einzulegen, den dieser auf seiner nächsten Sitzung behandeln wird.
Sollten Sie am Tag einer eingeschränkt wiederholbaren Prüfung krank sein, sollten Sie mich, über Ihren Uni-Email-Account, darüber informieren und ein tagesaktuelles ärztliches Attest (auch über E-Mail möglich) einreichen. Das Formular für das ärztliche Attest können Sie hier downloaden:
Ärztliches Attest (Eine AU (Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung) wird nicht anerkannt)
Der Prüfungsausschuss entscheidet über die An- oder Aberkennung des Attestes. Ich informiere Sie darüber über Email.
Der Prüfungsausschuss Bauingenieurwesen hat festgelegt, dass die „üblichen“ Studienleistungen gemäß dem Formblatt 5 mindestens
78 bescheinigte Leistungspunkte (LP) bis Ende des 4. Semesters betragen.
Im Prüfungsamt erhalten Sie einen aktuellen Notenspiegel mit Stempel und Unterschrift der Sachbearbeiterin. Diese Bescheinigung können Sie anstelle des Formblatt 5 in Ihrem Bafög-Amt abgeben.
Informationen zum Thema BAföG und Studienfinanzierung finden Sie auf den Seiten des HSW.
Zu eurem Studium gehört ein 8-wöchiges Baustellenpraktikum (§9)
Näheres zur Erbringung des Praktikums ist in einem vom Prüfungsausschuss verabschiedeten Merkblatt geregelt.
Das Praktikum kann vor dem Bachelorstudium oder studienbegleitend abgeleistet werden, der Nachweis muss jedoch spätestens bei der Anmeldung zur Bachelorthesis vorliegen.
Der Praktikumsbericht und die Bescheinigung über das erbrachte Baustellenpraktikum ist im Prüfungsamt einzureichen.
Verlinken Ordnung Praktikum
1. Anmeldung, § 15
Haben Sie 130 Leistungspunkte erbracht und das Baustellenpraktikum, können Sie mit dem "Antrag auf Ausgabe einer Aufgabenstellung für eine Bachelorthesis" (erhältlich im Prüfungsamt) zum gewünschten Prüfer gehen und ein Thema beantragen.
Der Prüfer reicht das Thema im Prüfungsamt ein und hier findet dann die Ausgabe statt.
2. Bearbeitungszeit, §15 Abs. 4
Beginn der Bearbeitungszeit ist der Tag der Ausgabe des Themas. Der Abgabetermin wird im Prüfungsamt protokolliert und im Studienkonto eingetragen.
Die Bearbeitungszeit der Abschluss-Thesis beträgt 4 Monate.
3. Verlängerung der Bearbeitungszeit, §15, Abs. 4
Gemäß der Prüfungsordnung kann eine Verlängerung der Bearbeitungszeit beantragt werden. Der Antrag ist an den Prüfungsausschussvorsitzenden zu richten. Eine Verlängerung aus inhaltlichen Gründen muss zusätzlich vorab vom Prüfer befürwortet werden. Der Antrag auf Verlängerung ist mindestens 14 Tage vor Ende der Abgabefrist zu stellen. Auf Antrag kann die Bearbeitungszeit bis zu 4 Wochen verlängert werden. Im Krankheitsfall ist ein ausführliches ärztliches Attest einzureichen.
Antrag auf Verlängerung der Bearbeitungszeit der Abschlussarbeit
4. Abgabe, § 15, Abs. 8
Die Abgabe der Thesen erfolgt in dreifacher Ausfertigung gebunden und mind. einmal in einer digitalen Form. Die Abgabe erfolgt im Prüfungsamt.
Die Bewertung ist spätestens nach 8 Wochen dem/der Studiernden mitzuteilen.
Sie befinden sich in der aktuell gültigen Prüfungsordung.
Ausstellung:
- Zeugnis,
- Urkunde,
- Kontoauszug (Notenspiegel)
- Diploma Supplement
werden erstellt, sobald dem Zentralen Prüfungsamt alle Prüfungsleistungen nachgewiesen wurden.
In der Regel dauert die Ausstellung der Dokumente 2 Wochen.
Antrag auf Aufnahme von Zusatzmodulen
Auf Antrag werden in das Zeugnis auch die Ergebnisse der Prüfungen von Zusatzmodulen, das sind Ergebnisse von Leistungspunkteprüfungen, die nicht in die Wertung eingebracht werden.
Aushändigung:
Sie werden per E-Mail (Matrikelnummer{at}uni-wuppertal.de oder Ihre private e-Mail-Adresse) darüber informiert, dass Sie sich Ihre Dokumente im Zentralen Prüfungsamt bei der zuständigen Sachbearbeiterin abholen können.