Sprechzeiten
Ihre zuständige Sachbearbeitung ist in der Regel telefonisch und per E-Mail zu erreichen. Bei Bedarf kann ein individueller Termin für eine Beratung vor Ort über das Studierenden Service Center vereinbart werden.
Wichtig: neues Attestformblatt ab dem Wintersemester 2023/24
Semestertermine (Übersicht der Fristen)
Informationen zur Klausurphase
Alle Student*innen des B.Sc. Gesundheitsökonomie und -management befinden sich nach der Veröffentlichung der neuen Prüfungsordnung am 19.10.2023 automatisch in der PO 2023.
Für Student*innen, die vor dem Wintersemester 2023/24 mit dem Studium begonnen haben, läuft momentan noch die technische Abstimmung bzgl. der Abbildung in StudiLöwe. Daher wird Ihnen dort weiterhin "PO 2021.1" angezeigt. Wenn aufgrund der neuen Prüfungsordnung Änderungen in Ihrem Studienkonto vorgenommen werden, werden wir Sie (wie bei der Umstellung von WUSEL auf StudiLöwe im April 2023) individuell per E-Mail informieren.
Für die Freischaltung der Anmeldemöglichkeiten in StudiLöwe muss einmalig eine Prüfungsakte im Prüfungsamt angelegt werden. Die Frist finden Sie bei den aktuellen Semesterterminen.
Bitte senden Sie den ausgefüllten und unterschiebenen Antrag auf Zulassung mit einem aktuellen Passfoto als pdf-Anhang per E-Mail (über den Uni-Account) an pruefungsamt{at}wiwi.uni-wuppertal.de.
Uniwechsler*innen mit gleichem oder ähnlichem Studiengang müssen zusätzlich einen aktuellen Notenspiegel der vorher besuchten Universität im Original vorlegen.
Sie können sich bis spätestens 7 Tage vor dem jeweiligen Prüfungstermin ohne Angabe von Gründen über StudiLöwe eigenständig abmelden. Bei technischen Problemen können Sie innerhalb der Frist das Abmeldeformular per E-Mail (über den Uni-Account) einreichen.
Wichtig!!! Bitte überprüfen Sie, ob die Abmeldung erfolgreich war, indem Sie das Programm beenden und noch einmal öffnen.
Nach Ablauf der Abmeldefrist ist ein Prüfungsrücktritt nur in begründeten Fällen möglich (bspw. bei einer krankheitsbedingten Prüfungsunfähigkeit). Entsprechende Anträge müssen unverzüglich schriftlich beim Prüfungsamt eingereicht werden.
Bitte beachten Sie zum Rücktritt von Prüfungsanmeldungen unbedingt die Information 12/2022 des Prüfungsausschusses.
Für jeden Prüfungszeitraum gibt es feste Anmeldezeiträume. Nur innerhalb dieses Zeitfensters können Sie sich über StudiLöwe anmelden. Für Prüfungen aus anderen Fakultäten können andere Anmeldezeiten gelten.
Wichtig!!! Bitte überprüfen Sie, ob die Anmeldung erfolgreich war, indem Sie das Programm beenden und noch einmal öffnen.
Falls eine Anmeldung über StudiLöwe nicht möglich ist (Beispielsweise: Zusatzmodule, Teilklausuren, Teilnehmer*innen ohne Anmeldemöglichkeit über StudiLöwe), kann die Anmeldung mit einem Anmeldeformular im Prüfungsamt vorgenommen werden. Reichen Sie das Anmeldeformular bitte ausschließlich per E-Mail (über Ihren Uni-Account) ein.
Probleme bei der Anmeldung
Falls Probleme auftreten, wenden Sie sich bitte sofort an Ihre Sachbearbeitung. Außerhalb der Arbeitszeit sollten Sie eine E-Mail schreiben, um eventuelle Fristen zu wahren. Denken Sie bitte daran, das auftretende Problem zu beschreiben und fügen Sie einen Screenshot der Fehlermeldung an.
Gleichwertige Prüfungsleistungen anderer Hochschulen bzw. Studiengänge können auf Antrag angerechnet werden, weitere Informationen finden Sie auf der Seite der Fakultät. Wichtig! Der Antrag ist erst nach der Immatrikulation an der Bergischen Universität Wuppertal möglich.
Bei Krankheit ist unverzüglich ein ärztliches Attest mit der Angabe der Dauer der Prüfungsunfähigkeit vorzulegen, das nicht später als am Prüfungstag ausgestellt sein darf (ggf. muss der ärztliche Bereitschaftsdienst konsultiert werden). Ein ärztliches Attest kann nur dann anerkannt werden, wenn die Prüfungsunfähigkeit bescheinigt wird, daher nutzen Sie bitte das Attestformblatt. Eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (gelber bzw. rosa Schein) entspricht nicht den Anforderungen.
Das Attest muss dem Prüfungsamt unverzüglich als pdf-Anhang per E-Mail (über den Uni-Account) eingereicht werden. Bei Unstimmigkeiten bzw. Nachfragen behalten wir uns vor, das Original anzufordern. Bitte bewahren Sie das Original auf.
Wenn der Antrag nicht oder nicht fristgerecht eingereicht wird bzw. als unbegründet abgelehnt wird, wird die Prüfung mit der Note 5,0 bewertet und Sie haben einen Prüfungsversuch verbraucht.
Bitte beachten Sie zum Rücktritt von Prüfungsanmeldungen unbedingt die Information 12/2022 des Prüfungsausschusses.
Hochschul- und Studiengangwechsler werden auf Antrag in ein höheres Fachsemester eingestuft, alle Informationen finden Sie auf der Seite der Fakultät.
Das Formular Anmeldung zur Abschlussarbeit bitte ausfüllen und unterschreiben. Anschließend leiten Sie den Antrag bitte an Ihre*n Erstprüfer*in weiter. Die Bearbeitungszeit beginnt mit dem Datum der Unterschrift der Erstprüferin bzw. des Erstprüfers.
Die Anmeldung Ihrer Thesis mit Abgabedatum, Erstprüfer*in und Titel der Abschlussarbeit wird nach der Bearbeitung des Antrags in Ihrem Studienkonto eingetragen. Nachdem der Prüfungsausschussvorsitzende die Zweitprüferin bzw. den Zweitprüfer bestimmt hat, erhalten Sie per E-Mail eine Anmeldebestätigung mit allen relevanten Daten.
Die Arbeit muss gemäß der aktuellen Prüfungsordnung beim Zentralen Prüfungsamt in gebundener Form (keine Ringbindung) und in zweifacher Ausfertigung eingereicht werden. Eine elektronische Fassung der Abschlussarbeit ist auf einer CD-/DVD-ROM oder einem USB-Stick in einfacher Ausfertigung beizufügen. Sie können die Arbeit während der Öffnungszeiten des Studierenden-Service-Center (SSC, Gebäude G.08.16) oder, nach Dienstschluss bzw. an Sonn- und Feiertagen, in einem Briefumschlag beim Pförtner am Haupteingang oder auf dem Postweg an das Prüfungsamt Wirtschaftswissenschaft adressierten Umschlag abgeben. Verwenden Sie für Ihre Thesis bitte unseren Vordruck der Eigenständigkeits- und Einverständniserklärung. Alle Informationen finden Sie auch in der Information NR 03/2024 des Prüfungsausschusses.
In begründeten Fällen können Sie einen Antrag auf Verlängerung der Bearbeitungszeit der Abschlussarbeit stellen. Der Antrag muss spätestens zwei Wochen vor dem Abgabedatum per E-Mail (über den Uni-Account) beim Prüfungsamt eingereicht werden (in Krankheitsfällen ist auch eine kurzfristigere Einreichung möglich). Die Bearbeitungszeit kann maximal um vier Wochen verlängert werden.
- Bei einer Verlängerung aufgrund von Krankheit reichen Sie bitte zusammen mit dem Antrag ein ärztliches Attest als Nachweis der Prüfungsunfähigkeit ein.
- Bei einer Verlängerung aufgrund von atypischen Lebensumständen (bspw. Todesfall im engeren Familienkreis) reichen Sie bitte zusammen mit dem Antrag einen entsprechenden Nachweis ein.
- Bei einer Verlängerung aufgrund von anderen triftigen Gründen muss Ihr*e Erstprüfer*in dem Antrag zustimmen.
Sollten Sie Fragen haben, wenden Sie sich bitte an pruefungsamt[at]wiwi.uni-wuppertal.de.
- Urkunde,
- Zeugnis,
- Transcript of Records und
- Diploma Supplement
werden erstellt, sobald dem Zentralen Prüfungsamt alle Prüfungsleistungen nachgewiesen wurden und der ausgefüllte und unterschriebene Antrag auf Zeugniserstellung vorliegt.
In der Regel dauert die Ausstellung der Dokumente ca. 3 Wochen.
Auf Antrag können in das Zeugnis auch die Prüfungsleistungen möglicher Zusatzmodule aufgenommen werden.