Sprechzeiten
Ihre zuständige Sachbearbeitung ist in der Regel telefonisch und per E-Mail zu erreichen. Bei Bedarf kann ein individueller Termin für eine Beratung vor Ort über das Studierenden Service Center vereinbart werden.
Die Prüfungsanmeldungen, zum Wintersemester 2024/2025, werden freigeschaltet, sobald die Prüfungstermine bekannt sind.
Mathematik A (freigeschaltet)
Mathematik B (freigeschaltet)
Mathematik für Informatik II (freigeschaltet)
Elektrotechnische Grundlagen der Informatik (wird noch bekannt gegeben)
Analoge und digitale Schaltungen (wird noch bekannt gegeben)
Grundzüge der technischen Informatik (wird noch bekannt gegeben)
Anwendungsfach BWL freigeschaltet (Bitte dringend die Anmeldezeiträume von dem FB Wirtschaftswissenschaften beachten!)
Zu den aufgeführten Prüfungen können Sie sich über das Portal "StudiLöwe" online anmelden. Dies ist auch möglich, wenn die Übung als Voraussetzung zur Teilnahme an der Klausur noch nicht vorhanden ist:
Grundlagen aus der Informatik und Programmierung (freigeschaltet)
Grundlagen aus der Analysis I (freigeschaltet)
Grundlagen aus der Linearen Algebra II (freigeschaltet)
Grundlagen der Mathematik (freigeschaltet)
Bitte prüfen Sie vor der Prüfungsanmeldung Ihre Prüfungsordnung, damit eine richtige Zuordnung erfolgen kann.
Hier finden Sie alle relevanten Informationen, Formulare und Ansprechpartner*innen auf einen Blick.
Abmeldungen von Prüfungen ohne Angabe von Gründen
Sie können sich bis spätestens eine Woche vor einer Prüfung ohne Angabe von Gründen von einer eingeschränkt wiederholbaren Prüfung abmelden.
Die Abmeldung
- kann bei einer schriftliche Prüfungen (Klausur) oder elektronischen Prüfungen online über StudiLöwe erfolgen (im Notfall können Sie aber auch u.g. Formular nutzen)
oder
- muss bei mündlichen, integrierten Prüfungen und schriftlichen Hausarbeiten schriftlich erfolgen. Dazu müssen Sie das folgende Formular downloaden und bei der zuständigen Sachbearbeiterin (s. rechter Kasten) einreichen:
Formular zur Abmeldung von einer eingeschränkt wiederholbaren Prüfung
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Abmeldung wegen Krankheit s.h. "Attest/Verhalten im Krankheitsfall"
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Abmeldung aus anderen Gründen
Sollten Sie nach der Wochenfrist (s.o.) zurücktreten wollen, so ist der Prüfungsausschuss über das Zentrale Prüfungsamt unverzüglich und noch vor der Prüfung zu informieren.
Dazu stellen Sie einen schriftlichen Antrag an den Prüfungsausschuss (abzugeben bei der zuständigen Sachbearbeiterin) und erläutern die Gründe. Folgende Angaben müssen Sie in diesem Fall dringend übermitteln: Ihren Name, Vorname, Matrikel-Nr., das Fach, die Bezeichnung des Moduls, den Namen d. PrüferIn und das Prüfungsdatum
Der Prüfungsausschuss entscheidet über die An- oder Aberkennung des Antrages. Die Entscheidung wird Ihnen schriftlich mitgeteilt.
____________________
Nichterscheinen ohne Abmeldung
Sollten Sie zu einer eingeschränkt wiederholbaren Prüfung ohne triftige Gründe (s. o.) nicht erscheinen oder eine schriftliche Prüfungsleistung nicht fristgerecht einreichen, so gilt die Prüfungsleistung als "nicht ausreichend" (5.0).
Die Prüfungsanmeldungen, zum Wintersemester 2024/2025, werden freigeschaltet, sobald die Prüfungstermine bekannt sind.
Mathematik A (freigeschaltet)
Mathematik B (freigeschaltet)
Mathematik für Informatik II (freigeschaltet)
Elektrotechnische Grundlagen der Informatik (wird noch bekannt gegeben)
Analoge und digitale Schaltungen (wird noch bekannt gegeben)
Grundzüge der technischen Informatik (wird noch bekannt gegeben)
Anwendungsfach BWL freigeschaltet (Bitte dringend die Anmeldezeiträume von dem FB Wirtschaftswissenschaften beachten!)
Zu den aufgeführten Prüfungen können Sie sich über das Portal "StudiLöwe" online anmelden. Dies ist auch möglich, wenn die Übung als Voraussetzung zur Teilnahme an der Klausur noch nicht vorhanden ist:
Grundlagen aus der Informatik und Programmierung (freigeschaltet)
Grundlagen aus der Analysis I (freigeschaltet)
Grundlagen aus der Linearen Algebra II (freigeschaltet)
Grundlagen der Mathematik (freigeschaltet)
Bitte prüfen Sie vor der Prüfungsanmeldung Ihre Prüfungsordnung, damit eine richtige Zuordnung erfolgen kann.
Die Anerkennung nimmt die / der Vorsitzende des Prüfungsausschusses vor. Füllen Sie den Antrag für Anrechnungen von Prüfungsleistungen aus Deutschland aus und reichen Sie diesen bei der / dem Sachbearbeiter*in ein. Für Anerkennungen aus dem Ausland nutzen Sie bitte diesen Antrag: Anrechnungen von Prüfungsleistungen aus dem Ausland
Sollten Sie am Tag einer eingeschränkt wiederholbaren Prüfung krank sein, sind Sie verpflichtet, über Ihren Matrikelnummer-Account (und nur über diesen)
- unverzüglich und noch vor der Prüfung den*die Prüfer*in per E-Mail zu informieren.
Folgende Angaben sind dafür notwendig: Namen, Vornamen, Matrikel-Nr., Teilstudiengang, Bezeichnung des Prüfungs-Moduls, Prüfungsdatums
und
- bei der zuständigen Sachbearbeitung im ZPA unverzüglich (d.h. innerhalb von drei Werktagen) ein ärztliches Attest (per E-Mail) einzureichen. Das Formular für das ärztliche Attest können Sie hier downloaden:
Ärztliches Attest
Der Prüfungsausschuss entscheidet über die An- oder Aberkennung des Attestes. Bei Anerkennung wird der Rücktritt im System eingetragen; eine Aberkennung wird Ihnen schriftlich mitgeteilt.
Für die Einstufung in ein höheres Fachsemester nutzen Sie bitte das Formular Anrechnungen von Prüfungsleistungen aus Deutschland. Für Anerkennungen aus dem Ausland nutzen Sie bitte diesen Antrag: Anrechnungen von Prüfungsleistungen aus dem Ausland
Der Nachweis von mindestens 120 Leistungspunkten des Bachelorstudiums sind zu erbringen. Die Anmeldung zur Bachelor-Thesis ist im Zentralen Prüfungsamt einzureichen. Die Abgabefrist kann kann im Einzelfall um bis zu vier Wochen verlängert werden. Dazu ist ein begründeter Antrag auf Verlängerung Bachelor-Thesis an den Prüfungsausschuss erforderlich. Dieser ist rechtzeitig bei der / dem zuständigen Sachbearbeiter*in einzureichen. Im Fall von Krankheit ist ein ärztliches Attest beizufügen. Die Entscheidung des Prüfungsausschusses wird Ihnen schriftlich mitgeteilt.
Die Ausstellung Ihrer Abschlussunterlagen benötigt bis zu vier Wochen nach Abschluss Ihrer letzten Prüfungsleistung. Sie müssen keinen gesonderten Antrag einreichen.
Die Angabe von Zusatzleistungen kann gemäß der Prüfungsordnung (§17) beantragt werden.