Sprechzeiten
Ihre zuständige Sachbearbeitung ist in der Regel telefonisch und per E-Mail zu erreichen. Bei Bedarf kann ein individueller Termin für eine Beratung vor Ort über das Studierenden Service Center vereinbart werden.
Aktuelles
Im Folgenden finden Sie alle prüfungsrelevanten Informationen, Formulare und Ansprechpartner*innen auf einen Blick.
Als Studienanfänger*in bieten Ihnen sowohl Ihre Fakultät und die Fachschaft Ihres Faches (s.h. Box "Weitere Ansprechpartner*innen" rechts) als auch die Zentrale Studienberatung (ZSB) verschiedene Beratungs- und Betreuungsformate an; nehmen Sie diese gern in Anspruch.
Wichtige Grundlagen für Ihr Studium sind Ihre Prüfungsordnung und Ihr Modulhandbuch. Beides finden Sie im Downloadbereich rechts.
Abmeldungen von Prüfungen ohne Angabe von Gründen
Sie können sich bis spätestens eine Woche vor einer Prüfung ohne Angabe von Gründen von einer eingeschränkt wiederholbaren Prüfung abmelden.
Die Abmeldung
- kann bei schriftlichen Prüfungen (Klausur) oder elektronischen Prüfungen online über Ihr Studiengangsportal erfolgen (im Notfall können Sie aber auch das Formular aus dem Downloadbereich nutzen)
oder
- muss bei mündlichen, integrierten Prüfungen und schriftlichen Hausarbeiten schriftlich erfolgen. Dazu müssen Sie das Formular downloaden und bei dem/der zuständigen Sachbearbeiter*in (s. rechter Kasten) einreichen
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Abmeldung wegen Krankheit s.h. "Attest/Verhalten im Krankheitsfall"
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Abmeldung aus anderen Gründen
Sollten Sie nach der Wochenfrist (s.o.) zurücktreten wollen, so ist der Prüfungsausschuss über das Zentrale Prüfungsamt unverzüglich und noch vor der Prüfung zu informieren.
Dazu stellen Sie einen schriftlichen Antrag an den Prüfungsausschuss (abzugeben bei dem/der zuständigen Sachbearbeiter*in) und erläutern die Gründe. Folgende Angaben müssen Sie in diesem Fall dringend übermitteln: Ihren Name, Vorname, Matrikel-Nr., das Fach, die Bezeichnung des Moduls, den Namen d. PrüferIn und das Prüfungsdatum
Der Prüfungsausschuss entscheidet über die An- oder Aberkennung des Antrages. Die Entscheidung wird Ihnen schriftlich mitgeteilt.
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Nichterscheinen ohne Abmeldung
Sollten Sie zu einer eingeschränkt wiederholbaren Prüfung ohne triftige Gründe (s. o.) nicht erscheinen oder eine schriftliche Prüfungsleistung nicht fristgerecht einreichen, so gilt die Prüfungsleistung als "nicht ausreichend" (5.0).
Es gibt in den vielen Modulen eingeschränkt wiederholbare Modulabschlussprüfungen (MAP). Für diese Modulabschlussprüfungen haben Sie maximal 3 Versuche. Ob die Module in Ihrer Prüfungsordnung eingeschränkt oder unbeschränkt wiederholbar sind, entnehmen Sie bitte dem Modulhandbuch zu Ihrer Prüfungsordnung.
Die Anmeldung
zu einer eingeschränkt wiederholbaren MAP erfolgt
- bei schriftlichen Prüfungen (Klausuren) oder elektronischen Prüfungen online über Ihr Studiengangsportal. (Das Formular ist bei Online-Anmeldung nicht erforderlich! Für den Fall, dass Ihr Portal nicht funktioniert, können Sie das Formular aus dem Downloadbereich nutzen.)
- bei integrierten, mündlichen oder fachpraktischen Prüfungen oder Präsentationen mit Kolloquium über das entsprechende Formular, dass Sie im Downloadbereich finden.
- bei schriftlichen Hausarbeiten über das entsprechende Formular, dass Sie im Downloadbereich finden.
Das Formular ist im Idealfall bereits im unteren Bereich von d. Prüfer*in ausgefüllt, alternativ holt das ZPA die nötigen Informationen per E-Mail ein.
4- bzw. 6-Wochen-Frist einhalten!
Das Anmeldeformular für integrierte Prüfungen reichen Sie spätestens sechs Wochen, das Anmeldeformular für mündliche, fachpraktische, (ggf. schriftliche oder elektronische) Prüfungen spätestens vier Wochen vor dem Prüfungstermin ausgefüllt bei der zuständigen Sachbearbeitung (s. rechter Kasten) ein.
Für schriftliche Hausarbeiten gibt es keine Anmeldefrist. Das Formular sollte jedoch ca. 3 Wochen vor dem mit d. Prüfer*in vereinbarten Abgabetermin der Hausarbeit bei der Sachbearbeitung eingegangen sein.
Alle Informationen zur Anmeldung uneingeschränkt wiederholbarer Prüfungen erhalten Sie von Ihren Prüfer*innen.
Wie funktioniert die An-/Abmeldung zu Schriftlichen Prüfungen (Klausuren) in StudiLöwe:
Für Studierende, die bereits im Komb. BA an der BUW eingeschrieben sind:
Prüfungsleistungen, die Sie in einer vorhergehenden Prüfungsordnung, in einem anderen Studiengang oder während des Auslandssemesters erworben haben, können ggf. angerechnet werden, sofern hinsichtlich der erworbenen Kompetenzen kein wesentlicher Unterschied zu den Leistungen besteht, die ersetzt werden. Die Anrechnung nimmt der Fachprüfungsausschuss vor.
Füllen Sie den Antrag für in Deutschland erworbene Leistungen oder den aus und reichen Sie diesen zusammen mit den entsprechenden Anlagen bei der zuständigen Sachbearbeitung (s. rechter Kasten) im Zentrale Prüfungsamt ein.
Bei Leistungen, die im Rahmen des Anglistik Studiums im Ausland erworben wurden, füllen Sie bitte den Antrag für im Ausland erworbene Leistungen aus. Dieser Antrag wird zusammen mit den entsprechenden Anlagen zunächst im Fach Anglistik eingereicht. Informationen und Ansprechpartner finden Sie unter folgendem Link: https://www.anglistik.uni-wuppertal.de/de/studium/auslandsaufenthalt/
Anrechnungen werden in Ihrem Studienkonto verbucht. Im Fall der Nicht- Anrechnung werden Sie schriftlich informiert.
Für Studiengangswechsler und Studieninteressierte anderer Universitäten - vor der Einschreibung in den Komb. BA:
Im Rahmen der Anerkennung von Leistungen anderer Universitäten ist ggf. eine Einstufung in ein höheres Fachsemester möglich. Sofern Sie in diesem Teilstudiengang mehr als 18 LP zur Anerkennung bringen wollen, wenden Sie sich bitte an den Servicebereich der School of Education.
Sollten Sie am Tag einer eingeschränkt wiederholbaren Prüfung krank sein, sind Sie verpflichtet, über Ihren Matrikelnummer-Account (und nur über diesen)
- unverzüglich und noch vor der Prüfung den*die Prüfer*in per E-Mail zu informieren.
Folgende Angaben sind dafür notwendig: Namen, Vornamen, Matrikel-Nr., Teilstudiengang, Bezeichnung des Prüfungs-Moduls, Prüfungsdatums
und
- bei der zuständigen Sachbearbeitung im ZPA unverzüglich (d.h. innerhalb von drei Werktagen) ein ärztliches Attest (per E-Mail) einzureichen. Das Formular für das ärztliche Attest können Sie hier downloaden:
Ärztliches Attest
Der Prüfungsausschuss entscheidet über die An- oder Aberkennung des Attestes. Bei Anerkennung wird der Rücktritt im System eingetragen; eine Aberkennung wird Ihnen schriftlich mitgeteilt.
In der Regel benötigen Sie für einen Auslandsaufenthalt ein sogenanntes Transcript of Records. Dieses wird von der Heimatuniversität ausgestellt und unterschrieben.
Das Transcript of Records ist eng mit dem Learning Agreement verknüpft, welches ein offizielles Dokument ist. In dem Learning Agreement werden die Lehrveranstaltungen festlegt, die Sie während Ihres Auslandsaufenthalts erreichen wollen und die auf Ihr Studium an der Bergischen Universität Wuppertal angerechnet werden können, sobald Sie zurückgekehrt sind.
Das Learning Agreement, und jede Änderung, muss von Ihrer Heimatuniversität unterzeichnet und genehmigt werden.
Nähere Informationen zum Thema "Outgoings" erhalten Sie unter folgendem Link:
https://www.uni-wuppertal.de/de/internationales/auslandsmobilitaet/
Studieninteressierte, die von ein einer anderen Hochschule an die Bergische Universität Wuppertal wechseln möchten, wenden sich bitte an das ISL, Frau Lamsfuß (E-Mail: isl(at)uni-wuppertal.de). Auch bei Fragen zur Einstufung in ein höheres Fachsemester.
Die Einstufung in ein höheres Fachsemester erfolgt gleichzeitig mit der Anerkennung Ihrer Studienleistungen, die Sie in einem anderen Studiengang oder an einer anderen Universität oder vergleichbare Leistungen erworben haben. Weitere Informationen finden Sie unter "Anrechnung von Prüfungsleistungen".
Sie benötigen einen Studienkontoauszug als Nachweis für das BAföG?
Den Nachweis der Voraussetzungen für Ausbildungsförderung beim BAföG-Amt führen Studierende in der Regel durch Vorlage des nach Beginn des vierten Fachsemesters ausgestellten Studienkontoauszugs, das Sie sich bei der für Ihren Studiengang zuständigen Sachbearbeiterin bzw. bei dem zuständigen Sachbearbeiter während der Sprechstunden im ZPA ausstellen lassen können.
Sollten Sie zwar Studienleistungen erbracht haben, diese aber nicht in Ihrem Studienkontoauszug sehen können, kann das unterschiedliche Ursachen haben:
- Die Leistungen sind von Ihnen zwar erbracht worden, sind aber von der Fakultät, von der/dem Prüfer*in oder von Ihnen noch nicht an das ZPA weitergeleitet worden. Im Normalfall werden alle im ZPA eingehenden Prüfungsleistungen zeitnah von den Sachbearbeiter*innen im ZPA in das Studienkonto eingepflegt (in Urlaubs- und Krankheitszeiten kann es zu Verzögerungen kommen). Bei Unklarheiten würde eine Rückfrage durch den/die Sachbearbeiter*in an Sie erfolgen.
- Die Leistungen sind zwar erbracht, liegen auch alle im ZPA vor, können aber nicht verbucht werden, weil die für Sie geltende Prüfungsordnung noch nicht EDV-technisch abgebildet ist. In diesen Fällen kann Ihr*e zuständige*r Sachbearbeiter*in Ihnen einen Studienkontoauszug händisch erstellen oder bescheinigen, dass die bis zum 4. Fachsemester geforderten Leistungspunkte erbracht wurden.
Wenn Sie unsicher sind, aus welchem Grund erbrachte Prüfungsleistungen nach einer gewissen dem ZPA einzuräumenden Arbeitszeit noch nicht in Ihrem Studienkonto einzusehen sind, kontaktieren Sie bitte rechtzeitig vor der Wahrung irgendwelcher Fristen zur Einreichung des Transcript of Records, Ihr*en zuständige*n Sachbearbeiter*in im ZPA, der/die Ihnen bei der Aufklärung der Angelegenheit behilflich ist.
Ein Nachweis durch das Formblatt 5 des BAföG-Amtes kann durch die Mitarbeiter*innen des ZPA nicht ausgefüllt und unterschrieben werden.
Spezielle Informationen nur für den Komb. Bachelor und Bachelor of Education:
Weitere Informationen, z.B. zum für das 5. Fachsemester üblichen Studienvolumen des Komb. Bachelor und Bachelor of Education, finden Sie auf den Seiten der Servicestelle Lehrerbildung in der School of Education
Informationen zum Thema BAföG und Studienfinanzierung finden Sie auf den Seiten des HSW.
Abgabe von Leistungsbescheinigungen
Erworbene Modulbogen im Teilstudiengang 3: Optionalbereich, die komplett (also je nach Modul mit 6, 12 oder 18 LP) ausgefüllt und mit Unterschrift d. Modulbeauftragten versehen sind, geben Sie bei der Sachbearbeitung (s. rechts) ab.
Das Formular für den Modulbogen finden Sie auf der Seite des Teilstudiengang 3: Optionalbereichs vom Servicebereich der School of Education.
Weitere Informationen
des ZPA zum Optionalbereich entnehmen Sie bitte der ZPA-Seite zum Teilstudiengang 3: Optionalbereich.
Voraussetzung für die Anmeldung
Die BA-Thesen können profilabhängig in jeweils einer der folgenden Fachwissenschaften geschrieben werden:
Profil F und G: Sprachwissenschaft oder Literaturwissenschaft
Profil H: Sprachwissenschaft oder Literaturwissenschaft oder Fachdidaktik
Die Anmeldung zur BA-Thesis kann erst erfolgen, wenn der Nachweis von mindestens 52 Leistungspunkten vorliegt und in der gewählten Fachwissenschaft mindestens Leistungspunkte in folgendem Umfang erbracht wurden:
Profil F: 32 LP in der Sprachwissenschaft oder der Literaturwissenschaft
Profil G: 30 LP in der Sprachwissenschaft oder der Literaturwissenschaft
Profil H: 22 LP Sprachwissenschaft oder 20 LP in der Literaturwissenschaft
oder 18 LP in der Fachdidaktik (einschließlich der in fachdikaktischen Veranstaltungen im Optionalbereich erworbenen Leistungspunkte)
Dem*r Erstprüfer*in wird der StudiLöwekontoauszug vorgelegt. Sie*Er überprüft die notwendige Punktzahl.
Die Anmeldung
der Thesis erfolgt über den Antrag auf Zulassung zur Anfertigung einer Bachelor-Thesis. Reichen Sie diesen Antrag bei dem*r zuständigen Sachbearbeiter*in (siehe rechter Kasten) ein.
Nach der Anmeldung erfragt das Zentrale Prüfungsamt bei Ihrer*m Erstgutachter*in das Thema der Abschlussarbeit.
Die Zulassung und die Abgabefrist
teilt Ihnen die/der Fach-Prüfungsausschussvorsitzende schriftlich mit. Die Namen der beiden Gutachter*innen (Ihre Wünsche werden hier in der Regel berücksichtigt), das Thema der Thesis und den spätesten Abgabetermin (die Bearbeitungszeit beträgt vier Monate) können Sie ebenfalls diesem Schreiben entnehmen.
Dem Schreiben liegen auch die Hinweise zur Anfertigung der Bachelor-Thesis und die Eigenständigkeitserklärung, die Sie in die Arbeit einbinden müssen, bei.
Formate
Abgesehen von den Regelungen im Hinweisblatt bestehen seitens des ZPA keine Festlegungen bzgl. Schriftgröße, Rand u.Ä. Bitte klären Sie diese Fragen mit Ihrem*r Betreuer*in.
Verlängerung der Bearbeitungszeit
Die Abgabefrist kann kann im Einzelfall um bis zu drei Monate verlängert werden. Dazu ist ein begründeter Antrag auf Verlängerung an den Fach-Prüfungsausschuss erforderlich. Dieser ist rechtzeitig bei dem*r zuständigen Sachbearbeiter*in einzureichen. Die Entscheidung des Fach-Prüfungsausschusses wird Ihnen schriftlich mitgeteilt.
Änderung des Titels der Thesis
Der Titel der Thesis ist eins zu eins aus dem Zulassungsschreiben zu übernehmen.
Eine Änderung des Titels kann nur durch den/die Vorsitzende*n des Fach-Prüfungsausschusses vor Abgabe der Thesis genehmigt werden. Der/die Erstgutachter*in muss dazu die Änderung des Titels der zuständigen Sachbearbeiterin mitteilen (eine E-Mail ist ausreichend). Die Entscheidung der/des Vorsitzenden geht Ihnen schriftlich zu.
Sollte der/die Erstgutachter*in eine Überarbeitung der Bachelor-Thesis für erforderlich halten, so teilt Ihnen der/die Vorsitzende des Fach-Prüfungsausschusses schriftlich den Termin der Abgabe der überarbeiteten Thesis mit. Die Überarbeitungsfrist beträgt 4 Wochen.
Wiederholung der Abschlussarbeit
ist innerhalb eines Teilstudienganges nicht möglich.
Die Abgabe der Thesis
erfolgt fristgerecht in dreifacher Ausfertigung (gebunden und inklusive je einer elektronischen Fassung auf CD- oder DVD-ROM) bei dem*r zuständigen Sachbearbeiter*in.
Die CD/DVD muss beschriftet sein und in der hinteren Klappe des Einbandes innen angebracht werden, die Druckereien haben entsprechende Hilfsmittel dafür.
Oder:
Sie können die Arbeit während der Öffnungszeiten des Studierenden Service Centers im SSC (Geb. 08.16) oder, nach Dienstschluss bzw. an Sonn- und Feiertagen, in einem Briefumschlag beim Pförtner am Haupteingang abgeben. Beschriften Sie den Briefumschlag mit "Zentrales Prüfungsamt, Dez. 3.4", fügen Sie den Namen der zuständigen Sachbearbeiterin hinzu.
Bewertung:
Sobald die Bewertungen von beiden Gutachter*innen vorliegen, können Sie die Gesamtnote Ihrem Kontoauszug entnehmen, den Sie über Ihr Studienportal einsehen können.
Die PO 2021 ist die derzeit aktuellste Prüfungsordnung.
Sofern Sie in die neue PO wechseln möchten, so sind folgende Schritte erforderlich:
- Lassen Sie zunächst alle nach alter PO erbrachten Studienleistungen in Ihr Studienkonto eintragen. Reichen Sie die Leistungsbescheinigungen dazu bei dem*r zuständigen Sachbearbeiter*in ein.
- Stellen Sie dann den Antrag auf Anwendung einer anderen Prüfungsordnung.
- Geben Sie diesen bei dem*r zuständigen Sachbearbeiter*in (s. rechter Kasten) ab.
- Nach erfolgreicher Anerkennung werden die Leistungen aus der alten PO in Ihrem Studienkonto in die neue PO eingetragen. In Ihrem Kontoauszug haben Sie dann einen Überblick der Leistungen.
Nach dem PO-Wechsel wird Ihr Studienkonto nicht mehr in WUSEL betreut, sondern in StudiLöwe
Ausstellung:
- Zeugnis
- Urkunde
- Transkript of Records und
- Diploma Supplement
werden erstellt, sobald dem Zentralen Prüfungsamt alle Prüfungsleistungen nachgewiesen wurden. Ein Antrag auf Ausstellung des Zeugnisses ist nicht erforderlich, es sein denn Sie möchten die Aufnahme von Zusatzmodulen und der Fachstudiendauer beantragen (s.u).
In der Regel dauert die Ausstellung der Dokumente 4-6 Wochen.
In Zeiten, in denen sehr viele Zeugnisse anfallen (d.h. im Februar / März und im August / September) kann die Bearbeitungszeit der Abschlussdokumente auch länger dauern. Wir bitten gerade in diesen Zeiten von Anfragen, wann die Fertigstellung erfolgt, abzusehen, damit wir uns auf die Fertigstellung konzentrieren können.
Aushändigung:
Sie werden per E-Mail (Matrikelnummer@uni-wuppertal.de) darüber informiert, dass Sie sich Ihre Dokumente im Zentralen Prüfungsamt bei der zuständigen Sachbearbeiterin abholen können. In einer der nächsten Sprechstunden können Sie dann die Dokumente bei ihr abholen.
Sollten Sie zu den Sprechstunden nicht kommen können, können Sie die Sachbearbeiterin auch per E-Mail bitten, die Unterlagen per Einschreiben zu verschicken. Alternativ können Sie auch einen gesonderten Termin per E-Mail vereinbaren.
Antrag auf Aufnahme von Zusatzmodulen oder der Fachstudiendauer
Auf Antrag werden in das Zeugnis auch die Ergebnisse der Prüfungen in den Zusatzmodulen, die Ergebnisse von Leistungspunkteprüfungen, die nicht in die Wertung eingebracht werden, und die bis zum Abschluss der Bachelorprüfung benötigte Fachstudiendauer aufgenommen.
Antrag als Download