Startseite Zentrales Prüfungsamt (ZPA)

Ein Bild des Campus Grifflenberg

MA Strategische Produkt- und Innovationsentwicklung PO 2021

Sprechzeiten

Ihre zuständige Sachbearbeitung ist in der Regel telefonisch und per E-Mail zu erreichen. Bei Bedarf kann ein individueller Termin für eine Beratung vor Ort über das Studierenden Service Center vereinbart werden.

Hinweise zum Einreichen von Unterlagen

Aktuelles zum Studiengang finden Sie hier.

Den Antrag auf Zulassung zur Master-Prüfung finden Sie hier.

Infromationen hierzu finden Sie hier.

Abmeldung von Prüfungen ohne Angabe von Gründen

Sie können sich bis spätestens eine Woche vor Prüfungstermin ohne Angabe von Gründen von einer eingeschränkt wiederholbaren Prüfung abmelden. 

Dies können Sie formlos per E-Mail machen an zpateam4@uni-wuppertal.de .

Abmeldung im Krankheitsfall

Informationen s. u. bei "Attest/Verhalten im Krankheitsfall"

Abmeldung aus anderen Gründen

Sollten Sie nach der Wochenfrist (s. o.) zurücktreten wollen, so ist der Prüfungsausschuss über das Zentrale Prüfungsamt unverzüglich und noch vor der Prüfung zu informieren.

Dazu stellen Sie einen formlosen schriftlichen Antrag an den Prüfungsausschuss (abzugeben bei der zuständigen Sachbearbeitung im Prüfungsamt) und erläutern die Gründe. Folgende Angaben müssen Sie in diesem Fall dringend übermitteln: Name, Vorname, Matrikel-Nr., das Fach, die Bezeichnung des Moduls, den Namen der*des Prüfers*in und das Prüfungsdatum.

Der Prüfungsausschuss entscheidet über die An- oder Aberkennung des Antrages. Die Entscheidung wird Ihnen schriftlich mitgeteilt.

Nichterscheinen ohne Abmeldung

Sollten Sie zu einer Prüfung ohne triftige Gründe (s. o.) nicht erscheinen oder eine schriftliche Prüfungsleistung nicht fristgerecht einreichen, so gilt die Prüfungsleistung als "nicht ausreichend" und wird mit der Note 5,0 bewertet.

 

Die Prüfung des Moduls M12 "Forschungs- & Strategieprojekt 1" ist eingeschränkt wiederholbar und muss spätestens 4 Wochen vor dem jeweiligen Prüfungstermin im ZPA angemeldet werden (online über StudiLöwe oder per Antrag).

Prüfungsleistungen, die Sie in einer vorhergehenden Prüfungsordnung oder in einem anderen Studiengang erworben haben, können ggf. angerechnet werden, sofern hinsichtlich der erworbenen Kompetenzen kein wesentlicher Unterschied zu den Leistungen besteht, die ersetzt werden.

Die Anrechnung nimmt der Fach-Prüfungsausschuss vor.

Füllen Sie den Antrag für in Deutschland erworbene Leistungen oder den Antrag für im Ausland erworbene Leistungen aus und reichen Sie diesen zusammen mit den entsprechenden Anlagen bei dem zuständigen Sachbearbeiter(s. rechter Kasten) im Zentralen Prüfungsamt ein.

Sollten Sie am Tag einer eingeschränkt wiederholbaren Prüfung krank sein, sind Sie verpflichtet, über Ihren Matrikelnummer-Account (und nur über diesen)

  1. unverzüglich und noch vor der Prüfung den*die Prüfer*in per E-Mail zu informieren
    Folgende Angaben sind dafür notwendig: Namen, Vornamen, Matrikel-Nr., Teilstudiengang, Bezeichnung des Prüfungs-Moduls, Prüfungsdatums

    und
     
  2. bei der zuständigen Sachbearbeitung im ZPA unverzüglich (d.h. innerhalb von drei Werktagen) ein ärztliches Attest (per E-Mail) einzureichen. Das Formular für das ärztliche Attest können Sie hier downloaden:
    Ärztliches Attest

Der Prüfungsausschuss entscheidet über die An- oder Aberkennung des Attestes.  Bei Anerkennung wird der Rücktritt im System eingetragen; eine Aberkennung wird Ihnen schriftlich mitgeteilt.

Die Anmeldung zur Abschlussarbeit ist in jedem Semester nur in einem vom Prüfungsausschuss festgelegtem Zeitraum möglich.


Informationen dazu unter diesem Link

In der Anmeldezeit muss das Antragsformular (mit einer Kopie der Vorderseite des Personalausweises) im Prüfungsamt eingereicht werden.

Den Antrag auf Verlängerung der Bearbeitungzeit der Thesis finden Sie hier.

Hier finden Sie den Antrag auf Wechsel der Prüfungsordnung, der im Original im Prüfungsamt eingereicht werden muss.

Ausstellung:

  • Zeugnis
  • Urkunde
  • Transkript of Records und
  • Diploma Supplement

werden erstellt, sobald dem Zentralen Prüfungsamt alle Prüfungsleistungen nachgewiesen wurden. Ein Antrag auf Ausstellung des Zeugnisses ist nicht erforderlich, es sein denn Sie möchten die Aufnahme von Zusatzmodulen und der Fachstudiendauer beantragen (s.u). Bitte melden Sie sich jedoch gern zusätzlich per E-Mail, sobald Sie Ihren Abschluss des Masters SPS in Ihrem Studierendenportal sehen können.

In der Regel dauert die Ausstellung der Dokumente 4-6 Wochen.

In Zeiten, in denen sehr viele Zeugnisse anfallen (d.h. im Februar / März und im August / September) kann die Bearbeitungszeit der Abschlussdokumente auch länger dauern. Wir bitten gerade in diesen Zeiten von Anfragen, wann die Fertigstellung erfolgt, abzusehen, damit wir uns auf die Fertigstellung konzentrieren können.

Aushändigung:
Sie werden per E-Mail (Matrikelnummer@uni-wuppertal.de) darüber informiert, wenn Ihre Abschlussdokumente fertig gestellt wurden. In der E-Mail wird Ihnen dann auch erläutert, wie Sie Ihre Abschlussdokumente erhalten.

Weitere Infos über #UniWuppertal: