Sprechzeiten
Ihre zuständige Sachbearbeitung ist in der Regel telefonisch und per E-Mail zu erreichen. Bei Bedarf kann ein individueller Termin für eine Beratung vor Ort über das Studierenden Service Center vereinbart werden.
Hier finden Sie alle relevanten Informationen, Formulare und Ansprechpartner*innen auf einen Blick.
Informationen zu Bewerbung und Zugangsvoraussetzungen finden Sie auf den Seiten des Faches Germanistik.
Es gibt keine eingeschränkt wiederholbaren Prüfungen. Die Prüfungsergebnisse: reichen die Studierenden dem ZPA in Form von Leistungsbescheinigungen (s. Sidebar) ein.
Alle Informationen zur Anmeldung uneingeschränkt wiederholbarer Prüfungen erhalten Sie von Ihren Prüfer*innen.
Für Prüfungsleistungen, die Sie in einer vorhergehenden Prüfungsordnung erworben haben, schauen Sie bitte unter dem Punkt "Wechsel der Prüfungsordnung".
Prüfungsleistungen, die Sie in einem anderen Studiengang erworben haben, können ggf. angerechnet werden, sofern sie gleichwertig sind.
Die Anrechnung nimmt der Fachprüfungsausschuss vor.
Füllen Sie den Antrag für in Deutschland erworbene Leistungen oder den Antrag für im Ausland erworbene Leistungen aus und reichen Sie diesen zusammen mit den entsprechenden Anlagen (es werden nur Notenspiegel/ Einzel-Leistungsnachweise akzeptiert, die von Ihrer Universität gestempelt und unterschrieben wurden) bei der zuständigen Sachbearbeiterin (s. rechter Kasten) im Zentralen Prüfungsamt ein.
Wenn Sie einen Studienplatz erhalten haben und eingeschrieben werden, studieren Sie nach der neuesten Prüfungsordnung, d. h., die für alle Studierenden gültig ist, die in dem Semester, in dem Sie Ihr Studium aufnehmen bzw. im neu gewählten Masterstudiengang Germanistik an unserer Universität beginnen.
Sollten Sie am Tag einer eingeschränkt wiederholbaren Prüfung krank sein, sind Sie verpflichtet, über Ihren Matrikelnummer-Account (und nur über diesen)
- unverzüglich und noch vor der Prüfung den*die Prüfer*in per E-Mail zu informieren.
Folgende Angaben sind dafür notwendig: Namen, Vornamen, Matrikel-Nr., Teilstudiengang, Bezeichnung des Prüfungs-Moduls, Prüfungsdatums
und
- bei der zuständigen Sachbearbeitung im ZPA unverzüglich (d.h. innerhalb von drei Werktagen) ein ärztliches Attest (per E-Mail) einzureichen. Das Formular für das ärztliche Attest können Sie hier downloaden:
Ärztliches Attest
Der Prüfungsausschuss entscheidet über die An- oder Aberkennung des Attestes. Bei Anerkennung wird der Rücktritt im System eingetragen; eine Aberkennung wird Ihnen schriftlich mitgeteilt.
Im Rahmen der Anerkennung ist ggf. eine Einstufung in ein höheres Fachsemester möglich. (sh. Anrechnung von Studienleistungen)
Die Einstufung in ein höheres Fachsemester ist immer nur für die neueste Prüfungsordnung möglich. Zunächst müssen Sie sich einen Vorschlag für die Einstufung in ein höheres Fachsemester von dem/ der jeweiligen Fachvertreter/in dieses Studiengangs, dies ist zzt. Herr Prof. Martínez, ausstellen lassen.
Das o. g. unterschriebene Formular reichen Sie dann bei der zuständigen Sachbearbeiterin des Zentralen Prüfungsamtes (s. rechter Kasten) ein und bitten um einen Einstufungsbescheid, den Sie unmittelbar in der Sprechstunde erhalten. Den Einstufungsbescheid reichen Sie dann unverzüglich im Studierendensekretariat ein. Bitte informieren Sie sich auf den Seiten des Studierendensekretariates, welche Schritte Sie darüber hinaus zur Einschreibung vornehmen müssen.
Die Anmeldung der Thesis erfolgt über den Antrag auf Zulassung zur Anfertigung einer Master-Thesis
Voraussetzung für die Anmeldung sind alle beim StudiLöwen gebuchten Module der Literatur- oder Sprachwissenschaft.
Reichen Sie diesen Antrag bei der zuständigen Sachbearbeiterin (s. rechter Kasten) ein.
Nach der Anmeldung erfragt das Zentrale Prüfungsamt bei Ihrer/ Ihrem Erstgutachter*in den Titel der Thesis, falls er/ sie diesen nicht durch seine zusätzliche Unterschrift neben dem von Ihnen auf dem Anmeldeformular angegebenen Titel bereits bestätigt hat.
Die Zulassung, der Titel und die Abgabefrist werden Ihnen nach Mitteilung des Titels an die zuständige Sachbearbeiterin schriftlich zugeschickt.
Die Namen der beiden Gutachter*innen (Ihre Wünsche werden hier in der Regel berücksichtigt), das Thema der Thesis und der spätestmögliche Abgabetermin (die Bearbeitungszeit beträgt sechs Monate) können Sie ebenfalls dem o. g. Schreiben entnehmen.
Die Bearbeitungszeit kann einmal um maximal 6 Wochen verlängert werden
Antrag auf Verlängerung der Bearbeitungszeit
Hier finden Sie die Hinweise zur Anfertigung der Master-Thesis und die Erklärung, die Sie in die Arbeit als letzte Seite einbinden müssen.
Formate:
Abgesehen von den Regelungen im Hinweisblatt bestehen seitens des ZPA keine Festlegungen bzgl Schriftgröße, Rand u.Ä. Bitte klären Sie diese Fragen mit Ihrer Betreuerin / Ihrem Betreuer.
Bei einem Prüfungsordnungswechsel reichen Sie bitte einen Antrag auf Wechsel in die neue Prüfungsordnung und eine von Ihnen mit Ihrem Namen und Ihrer Adresse versehene Synopse ein, auf der Sie sowohl in der linken als auch in der rechten Spalte die Leistungen mit einem Leuchtstift markieren, die Sie nach alter PO 2015 bestanden und nach neuer PO 2021 anerkannt bekommen wollen.
Ausstellung:
- Zeugnis,
- Urkunde,
- Diploma Supplement
werden erstellt, sobald dem Zentralen Prüfungsamt alle Prüfungsleistungen nachgewiesen wurden.
Antrag auf Aufnahmen von Zusatzmodulen oder der Fachstudiendauer
Auf einen formlos an den Prüfungsausschuss gestellten Antrag werden in das Zeugnis auch die Ergebnisse der Prüfungen in den Zusatzmodulen, die Ergebnisse von Leistungspunkteprüfungen, die nicht in die Wertung eingebracht werden, und die bis zum Abschluss der Bachelorprüfung benötigte Fachstudiendauer aufgenommen.
Versand der Dokumente:
Ihre Dokumente werden Ihnen in der Regel per Post mit Einschreiben und Rückschein zugeschickt. Stellen Sie deshalb bitte sicher, dass Ihre Adresse, die Sie im Studierendensekretariat / beim StudiLöwen angegeben haben, aktuell ist.