Startseite Zentrales Prüfungsamt (ZPA)

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Sprechzeiten

Ihre zuständige Sachbearbeitung ist in der Regel telefonisch und per E-Mail zu erreichen. Bei Bedarf kann ein individueller Termin für eine Beratung vor Ort über das Studierenden Service Center vereinbart werden.

Hinweise zum Einreichen von Unterlagen

Finden Sie hier

Hier finden Sie alle relevanten Informationen, Formulare und Ansprechpartner*innen auf einen Blick.

Informationen zum Studiengang finden Sie auch hier.

 

Antrag auf Zulassung zur Masterprüfung

Den Antrag auf Zulassung sollten alle Studierenden nach Beginn des ersten Semesters im Prüfungsamt einreichen.

Abmeldung von Prüfungen ohne Angabe von Gründen

Sie können sich bis spätestens eine Woche vor Prüfungstermin ohne Angabe von Gründen von einer eingeschränkt wiederholbaren Prüfung abmelden. 

Dies können Sie formlos per E-Mail machen an zpateam4@uni-wuppertal.de .

Abmeldung im Krankheitsfall

Informationen s. u. bei "Attest/Verhalten im Krankheitsfall"

Abmeldung aus anderen Gründen

Sollten Sie nach der Wochenfrist (s. o.) zurücktreten wollen, so ist der Prüfungsausschuss über das Zentrale Prüfungsamt unverzüglich und noch vor der Prüfung zu informieren.

Dazu stellen Sie einen formlosen schriftlichen Antrag an den Prüfungsausschuss (abzugeben bei der zuständigen Sachbearbeitung im Prüfungsamt) und erläutern die Gründe. Folgende Angaben müssen Sie in diesem Fall dringend übermitteln: Name, Vorname, Matrikel-Nr., das Fach, die Bezeichnung des Moduls, den Namen der*des Prüfers*in und das Prüfungsdatum.

Der Prüfungsausschuss entscheidet über die An- oder Aberkennung des Antrages. Die Entscheidung wird Ihnen schriftlich mitgeteilt.

Nichterscheinen ohne Abmeldung

Sollten Sie zu einer Prüfung ohne triftige Gründe (s. o.) nicht erscheinen oder eine schriftliche Prüfungsleistung nicht fristgerecht einreichen, so gilt die Prüfungsleistung als "nicht ausreichend" und wird mit der Note 5,0 bewertet.

 

Die Prüfung des Moduls ES1 "Experimentelle Stadtforschung 1" ist eingeschränkt wiederholbar und muss spätestens 4 Wochen vor dem jeweiligen Prüfungstermin im ZPA angemeldet werden.

Hausarbeit ES1 "Experimentelle Stadtforschung 1" (eingeschränkt wiederholbar)

Anmeldung
Die Anmeldung zu eingeschränkt wiederholbaren Hausarbeit erfolgt mit dem Formular unter diesem Link finden.
Der Prüfungsausschuss legt auf Vorschlag d. Prüfer/in das Thema und das Ende der Abgabefrist fest.

Zulassung
Die Zulassung (nicht die Anmeldung!!) zu eingeschränkt wiederholbaren Hausarbeit erfolgt über StudiLöwe.

Sie können in StudiLöwe unter der Funktion „ Prüfungsverwaltung“ ->„Info über angemeldete Prüfungen“ den Titel und das Abgabedatum (= Prüfungstermin) erkennen, sobald Sie zugelassen sind.

Abgabe
Geben Sie die Hausarbeit nach der Zulassung!! (nicht nach der Anmeldung) - in einfacher Ausfertigung (inkl. CD /USB-Stick zur Plagiatsprüfung und der Erklärung, dass Sie die Arbeit selbstständig verfasst haben) spätestens zum in StudiLöwe genannten Prüfungstermin im ZPA ab

Achtung: Die CD darf nicht aus der Arbeit herausfallen!

Verlängerung der Bearbeitungszeit
Die Abgabefrist kann im Einzelfall um bis zu 6 Wochen verlängert werden. Dazu ist ein begründeter Antrag an den Fach-Prüfungsausschuss erforderlich. Dieser ist rechtzeitig bei dem zuständigen Sachbearbeiter einzureichen (per E-Mail ist ausreichend). Die Entscheidung des Prüfungsausschusses wird Ihnen schriftlich (per E-Mail) mitgeteilt. (s. § 13 Abs. 3a der Prüfungsordnung vom 06.11.2023)

Prüfungsleistungen, die Sie in einer vorhergehenden Prüfungsordnung oder in einem anderen Studiengang erworben haben, können ggf. angerechnet werden, sofern hinsichtlich der erworbenen Kompetenzen kein wesentlicher Unterschied zu den Leistungen besteht, die ersetzt werden.

Die Anrechnung nimmt der Prüfungsausschuss vor.

Füllen Sie den Antrag für in Deutschland erworbene Leistungen oder den Antrag für im Ausland erworbene Leistungen aus und reichen Sie diesen zusammen mit den entsprechenden Anlagen bei dem zuständigen Sachbearbeiter (s. rechter Kasten) im Zentralen Prüfungsamt ein.

Sollten Sie am Tag einer eingeschränkt wiederholbaren Prüfung krank sein, sind Sie verpflichtet, über Ihren Matrikelnummer-Account (und nur über diesen)

  1. unverzüglich und noch vor der Prüfung den*die Prüfer*in per E-Mail zu informieren
    Folgende Angaben sind dafür notwendig: Namen, Vornamen, Matrikel-Nr., Teilstudiengang, Bezeichnung des Prüfungs-Moduls, Prüfungsdatums

    und
     
  2. bei der zuständigen Sachbearbeitung im ZPA unverzüglich (d.h. innerhalb von drei Werktagen) ein ärztliches Attest (per E-Mail) einzureichen. Das Formular für das ärztliche Attest können Sie hier downloaden:
    Ärztliches Attest

Der Prüfungsausschuss entscheidet über die An- oder Aberkennung des Attestes.  Bei Anerkennung wird der Rücktritt im System eingetragen; eine Aberkennung wird Ihnen schriftlich mitgeteilt.

Anmeldung Master-Thesis

Die Anmeldung zur Abschlussarbeit ist mit diesem Antragsformular möglich. Bitte fügen Sie eine Kopie der Vorderseite Ihres Personalausweises bei und reichen beides bei Ihrer Sachbearbeiterin ein, nachdem der Erstprüfer diesen Antrag unterschrieben hat.

Die Zulassung und die Abgabefrist

Die Zulassung und die Abgabefrist teilt Ihnen die/der Prüfungsausschussvorsitzende schriftlich mit. Die Namen der beiden Gutachter/innen (Ihre Wünsche werden hier in der Regel berücksichtigt), das Thema der Thesis und den spätesten Abgabetermin (die Bearbeitungszeit beträgt vier Monate) können Sie ebenfalls diesem Schreiben entnehmen. 

Dem Schreiben liegen auch die Hinweise zur Anfertigung der Master-Thesis und die Erklärungen, die Sie in die Arbeit einbinden müssen, bei.

Antrag zur Verlängerung der Bearbeitungszeit Master-Thesis

Im Einzelfall kann der Prüfungsausschuss auf begründeten Antrag die Bearbeitungszeit ausnahmsweise um bis zu vier Wochen verlängern.


Das Antragsformular finden Sie hier:  Link

Hier finden Sie den Antrag auf Wechsel der Prüfungsordnung, der im Original im Prüfungsamt eingereicht werden muss.

Ausstellung:

  • Zeugnis
  • Urkunde
  • Transkript of Records und
  • Diploma Supplement

werden erstellt, sobald dem Zentralen Prüfungsamt alle Prüfungsleistungen nachgewiesen wurden. Ein Antrag auf Ausstellung des Zeugnisses ist nicht erforderlich, es sein denn Sie möchten die Aufnahme von Zusatzmodulen und der Fachstudiendauer beantragen (s.u). Bitte melden Sie sich jedoch gern zusätzlich per E-Mail, sobald Sie Ihren Abschluss des Masters PID in Ihrem Studierendenportal sehen können.

In der Regel dauert die Ausstellung der Dokumente 4-6 Wochen.

In Zeiten, in denen sehr viele Zeugnisse anfallen (d.h. im Februar / März und im August / September) kann die Bearbeitungszeit der Abschlussdokumente auch länger dauern. Wir bitten gerade in diesen Zeiten von Anfragen, wann die Fertigstellung erfolgt, abzusehen, damit wir uns auf die Fertigstellung konzentrieren können.

Aushändigung:
Sie werden per E-Mail (Matrikelnummer@uni-wuppertal.de) darüber informiert, wenn Ihre Abschlussdokumente fertig gestellt wurden. In der E-Mail wird Ihnen dann auch erläutert, wie Sie Ihre Abschlussdokumente erhalten.

Weitere Infos über #UniWuppertal: