Sprechzeiten
Ihre zuständige Sachbearbeitung ist in der Regel telefonisch und per E-Mail zu erreichen. Bei Bedarf kann ein individueller Termin für eine Beratung vor Ort über das Studierenden Service Center vereinbart werden.
Hier finden Sie alle relevanten Informationen, Formulare und Ansprechpartner*innen auf einen Blick.
Vorbereitungsdienst:
Informationen zu Bewerbung und Voraussetzungen zum M.Ed. HRSGe finden Sie auf den Seiten der School of Education.
Informationen für Studienanfänger*innen
Der Studienzugang und die Einführungswoche wird vom Servicebereich der School of Education unterstützt. Dort erhalten Sie alle für den Studienstart erforderlichen Informationen.
Ihr Studium erfolgt auf Grundlage der aktuellen Prüfungsordnung. Es empfiehlt sich, diese bei Antritt des Studiums, bei der Anmeldung von Prüfungen und insbesondere vor der Anmeldung der Abschlussarbeit gründlich zu lesen.
Weitere Hinweise
Die Prüfungsleistungen der Studierenden in den MEd-Studiengängen nach den Prüfungsordnungen von 2019 werden ab dem Wintersemester 19/20 über das HISinOne Portal „StudiLöwe" (https://www.studilöwe.uni-wuppertal.de) verwaltet.
Für die Studierenden, die in „StudiLöwe“ verwaltet werden, bleibt die Funktion „Meine Noten“ in der Campus App ohne Funktion. Da seitens der Software aktuell keine spezifischen Schnittstellen zur Bereitstellung dieser Daten zur Verfügung stehen, kann das ZIM keine Daten über An/Abmeldung und Ergebnisse von Prüfungen für die Campus App von HISinOne beziehen. Die Universitätsverwaltung hat die wichtige Anforderung zur Bedienung des Notenspiegels der HIS e. G. bereits übermittelt. Ein Realisierungstermin steht allerdings noch nicht fest.
Abmeldungen von Prüfungen ohne Angabe von Gründen
Sie können sich bis spätestens eine Woche vor einer Prüfung ohne Angabe von Gründen von einer eingeschränkt wiederholbaren Prüfung abmelden.
Die Abmeldung
oder
- muss bei mündlichen Prüfungen schriftlich erfolgen. Dazu müssen Sie das folgende Formular downloaden und bei dem*r zuständigen Sachbearbeiter*in (s. rechter Kasten) einreichen:
Formular zur Abmeldung von einer eingeschränkt wiederholbaren Prüfung
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Abmeldung wegen Krankheit
- s.u. "Attest/Verhalten im Krankheitsfall"
____________________
Abmeldung aus anderen Gründen
Sollten Sie nach der Wochenfrist (s.o.) zurücktreten wollen, so ist der Fach-Prüfungsausschuss über das Zentrale Prüfungsamt unverzüglich und noch vor der Prüfung zu informieren.
Dazu stellen Sie einen schriftlichen Antrag an den Fach-Prüfungsausschuss (abzugeben bei dem*r zuständigen Sachbearbeiter*in) und erläutern die Gründe. Folgende Angaben müssen Sie in diesem Fall dringend übermitteln: Ihren Name, Vorname, Matrikel-Nr., das Fach, die Bezeichnung des Moduls, den Namen d. PrüferIn und das Prüfungsdatum
Der Fach-Prüfungsausschuss entscheidet über die An- oder Aberkennung des Antrages. Die Entscheidung wird Ihnen schriftlich mitgeteilt.
____________________
Nichterscheinen ohne Abmeldung
Sollten Sie zu einer eingeschränkt wiederholbaren Prüfung ohne triftige Gründe (s. o.) nicht erscheinen oder eine schriftliche Prüfungsleistung nicht fristgerecht einreichen, so gilt die Prüfungsleistung als "nicht ausreichend" (5.0).
Wie funktioniert die An-/Abmeldung zu Schriftlichen Prüfungen (Klausuren) in StudiLöwe:
Die Prüfungstermine werden von den Prüfer*innen festgelegt und auch von diesen Personen kommuniziert.
Sobald der jeweilige Prüfungstermin für eine eingeschränkt wiederholbare schriftliche Prüfung (Klausur) im ZPA bekannt ist, wird er im System (WUSEL) oder StudiLöwe (s.u.) veröffentlicht und Sie können sich auf diesem Wege anmelden.
Sollten Sie dort keinen Termin für Klausuren finden, so bitten Sie den*die Prüfer*in den Termin im ZPA bekannt zugeben, damit er freigeschaltet werden kann.
Prüfungstermine für mündliche, integrierte, fachpraktische Prüfungen und schriftliche Hausarbeiten werden individuell vergeben und müssen immer mit dem*der Prüfer*in im Einzelnen besprochen werden.
Wie funktioniert die An-/Abmeldung zu Schriftlichen Prüfungen (Klausuren) in StudiLöwe:
Anrechnung von Prüfungsleistungen
Prüfungsleistungen, die Sie in einem anderen Studiengang erworben haben, können ggf. angerechnet werden, sofern hinsichtlich der erworbenen Kompetenzen kein wesentlicher Unterschied zu den Leistungen besteht, die ersetzt werden.
Vor der Einschreibung in den MEd:
Leistungen, die bereits in einem anderen Studiengang an einer Hochschule erbracht worden sind und über die zur Aufnahme geforderten Leistungen (Zugangsvoraussetzungen) hinausgehen, werden auf Antrag im Rahmen des Zugangsverfahrens auf im Master of Education-Studium (MEd) zu erbringende Leistungen angerechnet.
Der Antrag auf Anrechnung wird über das Antragsformular auf Zugang zum Master of Education gestellt. Anrechnungen werden auf dem Aufnahmebescheid zum Master of Education ausgewiesen und nach der Einschreibung durch das ZPA in Ihrem Studienkonto verbucht. Die Anrechnung nimmt der Fach-Prüfungsausschuss vor.
Nach der Einschreibung in den MEd:
Der Antrag auf Anrechnung für weitere Studien- und Prüfungsleistungen, die beim Einreichen des Aufnahmeantrags im Zugangsverfahren nicht vorlagen, wird über das ZPA gestellt.
Für diesen Antrag auf Anrechnung sind folgende Schritte erforderlich:
- Füllen Sie den Antrag für in Deutschland erworbene Leistungen oder den Antrag für im Ausland erworbene Leistungen aus.
- Reichen Sie diesen Antrag zusammen mit den erforderlichen Nachweisen bei dem*r zuständigen Sachbearbeiter*in für den MEd-Studiengang (s. rechter Kasten) ein.
Nach erfolgreicher Anrechnung pflegt das ZPA die anerkannte Leistung in Ihr Studienkonto ein.
Bei Nicht-Anrechnung werden Sie schriftlich informiert.
Wichtige Informationen zu diesem Thema finden Sie auch auf den Webseiten des Servicebereiches der School of Education.
Sollten Sie am Tag einer eingeschränkt wiederholbaren Prüfung krank sein, sind Sie verpflichtet, über Ihren Matrikelnummer-Account (und nur über diesen)
- unverzüglich und noch vor der Prüfung den*die Prüfer*in per E-Mail zu informieren.
Folgende Angaben sind dafür notwendig: Namen, Vornamen, Matrikel-Nr., Teilstudiengang, Bezeichnung des Prüfungs-Moduls, Prüfungsdatums
und
- bei der zuständigen Sachbearbeitung im ZPA unverzüglich (d.h. innerhalb von drei Werktagen) ein ärztliches Attest (per E-Mail) einzureichen. Das Formular für das ärztliche Attest können Sie hier downloaden:
Ärztliches Attest
Der Prüfungsausschuss entscheidet über die An- oder Aberkennung des Attestes. Bei Anerkennung wird der Rücktritt im System eingetragen; eine Aberkennung wird Ihnen schriftlich mitgeteilt.
Einstufung in ein höheres Fachsemester
Eine Einstufung in ein höheres Fachsemester erfolgt im Rahmen der Anrechnung von Studienleistungen. Bitte informieren Sie sich dort über das Verfahren.
Auflagenerfüllung
In Ihrem Aufnahmebescheid sind ggf. Auflagen enthalten, die Sie erfüllen müssen.
Es gibt zwei Arten von Auflagen:
- Nachweis des Bachelor-Abschlusses
- Nachweis von fehlenden Leistungen
1. Nachweis des Bachelor-Abschlusses
Sofern Sie den Bachelor-Abschluss noch nachweisen müssen, sind Sie verpflichtet
- bis zur Rückmeldung zum zweiten Fachsemester (also bis 15.03. für das SS bzw. bis zum 15.09. für das WS)
- das Zeugnis über den Bachelor-Abschluss (beglaubigte Kopie) (nur bei externen Bachelor-Absolvent*innen*)
- im Studierendensekretariat vorzulegen (nur bei externen Bachelor-Absolvent*innen*).
Das Studierendensekretariat wird die Rückmeldung zum zweiten Fachsemester nicht aktivieren, wenn Sie dieser Pflicht nicht nachkommen. Dabei räumt Ihnen das Studierendensekretariat eine Nachreichfrist bis zum 15.04. bzw. 15.10. des entsprechenden Jahres ein. Bitte beachten Sie, dass Studien- und Prüfungsleistungen nach dem 31.03. bzw. nach dem 30.09. nicht mehr erbracht werden können! Die Nachreichfrist bezieht sich lediglich auf noch einzuholende Bescheinigungen und Bewertungen, nicht auf die Erbringung von Studien- und Prüfungsleistungen.
Eine Verlängerung der Nachreichfrist des Erstabschlusses über den 15.04. bzw. 15.10. ist nicht möglich!!
* Studierende, die ihren Bachelor-Abschluss an der BUW absolviert haben, informieren bitte den/die für den MEd zuständige*n Sachbearbeiter*in über den erfolgreichen Abschluss - eine E-Mail reicht aus. Der/Die zuständige Sachbearbeiter*in informiert dann das Studierendensekretariat über den Abschluss und lässt die Rückmeldesperre zum zweiten Fachsemester löschen.
2. Nachweis von fehlenden Leistungen
Um die fehlenden Leistungen zu erbringen, müssen Sie in die entsprechenden Teilstudiengänge des Kombinatorischen Bachelor of Arts an der Bergischen Universität Wuppertal immatrikuliert sein. Die Immatrikulation in diese Studiengänge müssen Sie selbst vornehmen. Gehen Sie dazu mit Ihrem Aufnahmebescheid zum Studierendensekretariat. Bitte beachten Sie die Regelungen zu Einschreibeantrag und Einschreibefristen.
Den Nachweis über die fehlenden Leistungen erbringen Sie entsprechend der gültigen Prüfungsordnung im zugehörigen Teilstudiengang inkl. der dazugehörigen Formulare und Regeln. Informieren Sie sich ggf. bei dem*r Sachbearbeiter*in, der/die für diesen Teilstudiengang im Kombinatorischen Bachelor zuständig ist.
Reichen Sie die Nachweise bei der o.g. Sachbearbeiterin ein. Es ist zwingend erforderlich, dass Sie dem*r Sachbearbeiter*in gegenüber deutlich machen, dass es sich um Auflagen aus dem MEd-Studiengang handelt.
Beachten Sie, dass Ihr Aufnahmebescheid genau festlegt, bis wann Sie diese Auflagen erfüllen müssen - in der Regel läuft die Frist
- bis zur Rückmeldung zum dritten Fachsemester (also bis 15.03. für das SS bzw. bis zum 15.09. für das WS)
Das Studierendensekretariat wird von dem*r für den MEd zuständigen Sachbearbeiter*in (s. rechter Kasten) über die Erfüllung der Auflagen informiert, sobald Sie ihm*r mitteilen, dass Sie Ihre Auflagen alle erfüllt haben (eine E-Mail reicht aus).
Das Studierendensekretariat wird die Rückmeldung zum dritten Fachsemester nicht aktivieren, wenn Sie dieser Pflicht nicht nachkommen. Dabei räumt Ihnen das Studierendensekretariat eine Nachreichfrist bis zum 15.04. bzw. 15.10. des entsprechenden Jahres ein. Bitte beachten Sie, dass Studien- und Prüfungsleistungen nach dem 31.03. bzw. nach dem 30.09. nicht mehr erbracht werden können! Die Nachreichfrist bezieht sich lediglich auf noch einzuholende Bescheinigungen und Bewertungen, nicht auf die Erbringung von Studien- und Prüfungsleistungen.
Eine Verlängerung der Nachreichfrist über den 15.04. bzw. 15.10. ist nur in absoluten Ausnahmefällen möglich! Begründete Anträge dazu können per E-Mail an den/die zuständige*n Sachbearbeiter*in gesandt werden (s. auch die Informationen des Servicebereich der School of Education.)
Hausarbeiten - Forschungsberichte (eingeschränkt wiederholbar)
Anmeldung
Die Anmeldung zu eingeschränkt wiederholbaren Hausarbeiten und Forschungsberichten muss mit dem entsprechenden Formular erfolgen, dass Sie unter "Anmeldung zu eingeschränkt wiederholbaren Prüfungen" im entsprechenden Teilstudiengang des Masters finden.
Der Fach-Prüfungsausschuss legt auf Vorschlag d. Prüfer*in das Thema und das Ende der Abgabefrist fest.
Zulassung
Die Zulassung (nicht die Anmeldung!!) zu eingeschränkt wiederholbaren Hausarbeiten und Forschungsberichten erfolgt über StudiLöwe.
Sie können in StudiLöwe können Sie unter der Funktion „Mein Persönliches Hochschulportal“ ->„Studienplaner mit Modulplan" die Struktur Ihrer Prüfungsordnung sehen. (Sollten Sie den Modulplan sehen, klicken Sie bitte oben links auf „Prüfungsordnung anzeigen“.) Mit einem Klick auf den Pfeil vor dem Modul öffnen Sie eine Ebene. Bei einem weiteren Klick auf den nächsten Pfeil öffnet sich die darunterliegende Ebene, auf der Sie das Thema und das geplante Abgabedatum (= Prüfungstermin) einsehen können.
Abgabe
Geben Sie die Hausarbeit oder den Forschungsbericht - nach der Zulassung!! (nicht nach der Anmeldung) - in einfacher Ausfertigung (inkl. CD zur Plagiatsprüfung und der Erklärung, dass Sie die Arbeit selbstständig verfasst haben) spätestens zum in StudiLöwe genannten Prüfungstermin im ZPA ab (s. Einreichen von Unterlagen).
Achtung: Die CD darf nicht aus der Arbeit herausfallen!
Verlängerung der Bearbeitungszeit
Die Abgabefrist kann im Einzelfall um bis zu 12 Wochen verlängert werden. Dazu ist ein begründeter Antrag an den Fach-Prüfungsausschuss erforderlich. Dieser ist rechtzeitig bei dem*r zuständigen Sachbearbeiter*in einzureichen (per E-Mail ist ausreichend). Die Entscheidung des Fach-Prüfungsausschusses wird Ihnen schriftlich (per E-Mail) mitgeteilt. (s. § 15 Abs. 5 der Fünfte Änderung der Prüfungsordnung (Allgemeine Bestimmungen) vom 06.08.2019)
Sie benötigen einen Studienkontoauszug als Nachweis für das BAföG?
Den Nachweis der Voraussetzungen für Ausbildungsförderung beim BAföG-Amt führen Studierende in der Regel durch Vorlage des nach Beginn des vierten Fachsemesters ausgestellten Transcript of Records, das Sie sich bei dem*r für Ihren Studiengang zuständigen Sachbearbeiter*in während der Sprechstunden im ZPA ausstellen lassen können.
Sollten Sie zwar Studienleistungen erbracht haben, diese aber nicht in Ihrem Studienkontoauszug sehen können, kann das unterschiedliche Ursachen haben:
- Die Leistungen sind von Ihnen zwar erbracht worden, sind aber von der Fakultät, von dem*r Prüfer*in oder von Ihnen noch nicht an das ZPA weitergeleitet worden. Im Normalfall werden alle im ZPA eingehenden Prüfungsleistungen zeitnah von den Sachbearbeiter*innen im ZPA in das Studienkonto eingepflegt (in Urlaubs- und Krankheitszeiten kann es zu Verzögerungen kommen). Bei Unklarheiten würde eine Rückfrage durch den/die Sachbearbeiter*in an Sie erfolgen.
- Die Leistungen sind zwar erbracht, liegen auch alle im ZPA vor, können aber nicht verbucht werden, weil die für Sie geltende Prüfungsordnung noch nicht EDV-technisch abgebildet ist. In diesen Fällen kann Ihr*e zuständige*r Sachbearbeiter*in Ihnen einen Studienkontoauszug händisch erstellen oder bescheinigen, dass die bis zum 4. Fachsemester geforderten Leistungspunkte erbracht wurden.
Wenn Sie unsicher sind, aus welchem Grund erbrachte Prüfungsleistungen nach einer gewissen dem ZPA einzuräumenden Arbeitszeit noch nicht in Ihrem Studienkonto einzusehen sind, kontaktieren Sie bitte rechtzeitig vor der Wahrung irgendwelcher Fristen zur Einreichung des Transcript of Records, Ihre*n Sachbearbeiter*in im ZPA, der/die Ihnen bei der Aufklärung der Angelegenheit behilflich ist.
Ein Nachweis durch das Formblatt 5 des BAföG-Amtes kann durch die Mitarbeiter*innen des ZPA nicht ausgefüllt und unterschrieben werden.
Spezielle Informationen nur für den Komb. Bachelor und Bachelor of Education:
Weitere Informationen, z.B. zum für das 5. Fachsemester üblichen Studienvolumen des Komb. Bachelor und Bachelor of Education, finden Sie auf den Seiten der Servicestelle Lehrerbildung in der School of Education
Informationen zum Thema BAföG und Studienfinanzierung finden Sie auf den Seiten des HSW.
Der schulpraktische Teil des Praxissemesters wird vom Servicebereich der School of Education (ISL) organisiert. Informationen erhalten sie dort.
Abmeldung oder Krankheit
Abmeldung:
Bis eine Woche vor Beginn des schulpraktische Teil des Praxissemesters können Sie sich ohne Angabe von Gründen vom schulpraktische Teil des Praxissemesters abmelden. Das Formular können Sie hier downloaden und im ZPA bei dem*r für Sie zuständigen Sachbearbeiter*in (s. rechter Kasten) einreichen.
Krankheit:
Wenn Sie während des schulpraktischen Teils des Praxissemesters krank werden o.Ä. dann müssen Sie bestimmte Regeln einhalten, die auf den Seiten vom Servicebereich der School of Education (ISL) erläutert sind. Sie finden diese Information auf der folgenden Seite ganz unten: Verhalten im Krankheitsfall
Bescheinigung für den schulpraktischen Teil - Modul PS IV
Im Normalfall wird der schulpraktische Teil per Liste direkt an das ZPA gemeldet und dort in Ihrem Studienkonto verbucht!
Einstellung in den Vorbereitungsdienst (Referendariat) des Landes NRW
Zuständig ist das Ministerium für Schule und Bildung des Landes NRW (MSB)
- Informationen des MSB zum Vorbereitungsdienst
- Aktuelle Informationen zu den jeweiligen Bewerbungsverfahren inkl. der Fristen unter www.sevon.nrw.de
wichtige Termine (Empfehlung!)
Eine auf die Terminvorgaben des Ministeriums für Schule und Weiterbildung abgestimmte Empfehlung des zentralen Prüfungsausschusses der Studiengänge Master of Education zur Planung von Prüfungsterminen mit dem Ziel, die jeweils nächsten Einstellungstermine zum Vorbereitungsdienst zu erreichen, findet sich hier.
Es handelt sich hier nur um eine Empfehlung. Hiervon abweichende individuelle Terminplanungen sind möglich.
Damit Ihre Abschlussdokumente (Zeugnis, Urkunde, Diploma Supplement u.Ä.) rechtzeitig fertig gestellt werden können, sollten Sie allerdings den rot markierten Termin in den Empfehlungen unbedingt einhalten.
Anmeldung und weitere Infos zur Master-Thesis
Die Master-Thesis wird in einem Ihrer vier Teilstudiengänge geschrieben.
Voraussetzung für die Anmeldung der Master-Thesis
zur Master-Thesis können Sie sich anmelden, wenn Sie den Nachweis von mindestens einem Drittel der im Masterstudium zu erbringenden Leistungspunkte in diesem Teilstudiengang erbracht haben (d.h. die LP müssen in Ihrem Studienkonto verbucht sein). Voraussetzung ist ferner, dass Sie für diesen Studiengang immatrikuliert sind.
Die Anmeldung der Thesis erfolgt über den
Antrag auf Zulassung zur Anfertigung einer Master-Thesis
Reichen Sie diesen Antrag bei dem*r zuständigen Sachbearbeiter*in (s. rechter Kasten) ein.
Nach der Anmeldung erfragt das Zentrale Prüfungsamt bei Ihrem*r Erstgutachter*in den Titel der Thesis.
Die Zulassung und die Abgabefrist
teilt Ihnen der Prüfungsausschussvorsitzende schriftlich mit. Die Namen der beiden Gutachter*innen (Ihre Wünsche werden hier in der Regel berücksichtigt), das Thema der Thesis und der späteste Abgabetermin (die Bearbeitungszeit beginnt nach der Zulassung (s.u.) und beträgt sechs Monate) können Sie ebenfalls diesem Schreiben entnehmen.
Dem Schreiben liegen auch die Hinweise zur Anfertigung der Master-Thesis und die Erklärungen, die Sie in die Arbeit einbinden müssen, bei.
Formate
Abgesehen von den Regelungen im Hinweisblatt bestehen seitens des ZPA keine Festlegungen bzgl. Schriftgröße, Rand u.Ä. Bitte klären Sie diese Fragen mit Ihrem*r Betreuer*in.
Hinweis zum Abgabetermin
Die Bearbeitungszeit für die Thesis beginnt ca. einen Werktag nachdem das Zulassungs-E-Mail verschickt wurde (also nicht am Tag der Anmeldung!). Das letztmögliche Abgabedatum wird also 6 Monate zzgl. ca. einen Werktag nach dem Datum in der Zulassungs-E-Mail liegen. Es bleibt Ihnen überlassen, die Thesis - nachdem die Zulassung erfolgt ist - jederzeit einzureichen.
Verlängerung der Bearbeitungszeit
Die Abgabefrist kann im Einzelfall um bis zu drei Monate verlängert werden. Dazu ist ein begründeter Antrag an den Fach-Prüfungsausschuss erforderlich. Dieser ist rechtzeitig bei dem*r zuständigen Sachbearbeiter*in einzureichen (per E-Mail ist ausreichend). Die Entscheidung des Fach-Prüfungsausschusses wird Ihnen schriftlich mitgeteilt.
Änderung des Titels der Thesis:
Der Titel der Thesis ist eins zu eins aus dem Zulassungsschreiben zu übernehmen.
Eine Änderung des Titels (einschließlich eines Untertitels) kann nur durch d. Vorsitz des Prüfungsausschusses beschlossen werden. Der/die Erstgutachter*in muss dazu die Änderung vor Abgabe der Thesis des/der zuständigen Sachbearbeiters/Sachberabeiterin bekannt geben (eine E-Mail ist ausreichend). Die Entscheidung d. Vorsitzenden wird Ihnen schriftlich mitgeteilt.
Die Abgabe der Thesis
erfolgt fristgerecht in dreifacher Ausfertigung (gebunden, keine Ring- bzw. Spiralbindung) inkl. je einer CD/DVD, die die elektronische Fassung der Master-Thesis und ggf. die bei einer empirischen Arbeit verwendeten Daten beinhaltet, bei dem*r zuständigen Sachbearbeiter*in.
Die CD/DVD muss beschriftet sein und in der hinteren Klappe des Einbandes innen angebracht werden, die Druckereien haben entsprechende Hilfsmittel dafür.
Die Abgabe aller Exemplare erfolgt im ZPA (s. Einreichen von Unterlagen)
Sollte der/die Erstgutachter*in eine Überarbeitung der Master-Thesis für erforderlich halten, so teilt Ihnen der Fach-Prüfungsausschusses schriftlich den Termin der Abgabe der überarbeiteten Thesis mit. Die Überarbeitungsfrist beträgt 4 Wochen.
Eine Wiederholung der Abschlussarbeit
ist innerhalb eines Teilstudienganges nicht möglich.
Bewertung
Sobald die Bewertungen von beiden GutachterInnen vorliegen, können Sie die Gesamtnote Ihrem Kontoauszug entnehmen, den Sie über WUSEL oder StudiLöwe einsehen können.
Wechsel der Prüfungsordnung (PO) im MEd 11
Sofern es in einem Teilstudiengang des MEd 11 eine neue Prüfungsordnung gibt und Sie möchten in diese neue Prüfungsordnung wechseln, so sind folgende Schritte erforderlich:
- Stellen Sie den Antrag auf Anwendung der Prüfungsordnung PO-Version 2019
- Geben Sie diesen bei dem*r zuständigen Sachbearbeiter*in (s. rechter Kasten) ab.
- Lassen Sie sich die Leistungen, die Sie in der alten PO absolviert haben, anrechnen. Dazu übertragen Sie die Leistungen, die in der alten PO und der neuen PO identisch sind, auf die Leistungsnachweise der neuen PO. Diese unkritischen Leistungen kann jede Dozentin bzw. jeder Dozent des Teilstudienganges unterschreiben. Nicht identische oder strittige Leistungen klären Sie bitte mit dem*r Fach-Prüfungsausschuss-Vorsitzenden ab.
- Reichen Sie die Leistungsbescheinigungen bei dem*r zuständigen Sachbearbeiter*in (s. rechter Kasten) ein.
- In Ihrem Kontoauszug (über StudiLöwe) haben Sie dann einen Überblick der Leistungen.
Zeugniserstellung
Ausstellung:
- Zeugnis,
- Urkunde,
- Transkript of Records und
- Diploma Supplement
werden erstellt, sobald dem Zentralen Prüfungsamt alle Prüfungsleistungen nachgewiesen wurden. Ein Antrag auf Ausstellung des Zeugnisses ist nicht erforderlich, es sein denn Sie möchten die Aufnahme von Zusatzmodulen und der Fachstudiendauer beantragen (s.u).
In der Regel dauert die Ausstellung der Dokumente 3-4 Wochen.
In Zeiten, in denen sehr viele Zeugnisse anfallen (d.h. im Februar / März und im August / September) kann die Bearbeitungszeit der Abschlussdokumente auch länger dauern. Wir bitten gerade in diesen Zeiten von Anfragen, wann die Fertigstellung erfolgt, abzusehen, damit wir uns auf die Fertigstellung konzentrieren können.
Für die MEd-Absolventen noch der Hinweis: Wir kennen den Termin, zu dem Sie Ihr Zeugnis bei der jeweiligen Bezirksregierung in NRW einreichen müssen.
Antrag auf Aufnahme von Zusatzmodulen oder der Fachstudiendauer
Auf Antrag werden in das Zeugnis auch die Ergebnisse der Prüfungen in den Zusatzmodulen, die Ergebnisse von Leistungspunkteprüfungen, die nicht in die Wertung eingebracht werden, und die bis zum Abschluss der Masterprüfung benötigte Fachstudiendauer aufgenommen.
Aushändigung
Sie werden per E-Mail (Matrikelnummer@uni-wuppertal.de) darüber informiert,
- dass die Abschlussdokumente per Einschreiben an Sie versandt werden oder
- dass Sie sich Ihre Dokumente im Zentralen Prüfungsamt bei der zuständigen Sachbearbeiterin abholen können (nach Terminvereinbarung). Sollten Sie nicht zur Universität kommen können, können Sie den/die Sachbearbeiter*in auch per E-Mail bitten (aber nur über Ihren Matrikelnummer-Account), die Unterlagen per Einschreiben zu verschicken.
(Die oben beschriebenen Verfahren gelten für alle Master of Education-Studiengänge, also für Grundschule, HRSGe, GymGe und BK.)