Sprechzeiten
Ihre zuständige Sachbearbeitung ist in der Regel telefonisch und per E-Mail zu erreichen. Bei Bedarf kann ein individueller Termin für eine Beratung vor Ort über das Studierenden Service Center vereinbart werden.
Finden Sie hier
Hier finden Sie alle relevanten Informationen, Formulare und Ansprechpartner*innen auf einen Blick.
Informationen zum Studiengang finden Sie auch hier.
Antrag auf Zulassung zur Masterprüfung
Den Antrag auf Zulassung sollten alle Studierenden nach Beginn des ersten Semesters im Prüfungsamt einreichen.
Prüfungsleistungen, die Sie in einer vorhergehenden Prüfungsordnung oder in einem anderen Studiengang erworben haben, können ggf. angerechnet werden, sofern hinsichtlich der erworbenen Kompetenzen kein wesentlicher Unterschied zu den Leistungen besteht, die ersetzt werden.
Die Anrechnung nimmt der Prüfungsausschuss vor.
Füllen Sie den Antrag für in Deutschland erworbene Leistungen oder den Antrag für im Ausland erworbene Leistungen aus und reichen Sie diesen zusammen mit den entsprechenden Anlagen bei dem zuständigen Sachbearbeiter (s. rechter Kasten) im Zentralen Prüfungsamt ein.
Sollten Sie am Tag einer eingeschränkt wiederholbaren Prüfung krank sein, sind Sie verpflichtet, über Ihren Matrikelnummer-Account (und nur über diesen)
- unverzüglich und noch vor der Prüfung den*die Prüfer*in per E-Mail zu informieren.
Folgende Angaben sind dafür notwendig: Namen, Vornamen, Matrikel-Nr., Teilstudiengang, Bezeichnung des Prüfungs-Moduls, Prüfungsdatums
und
- bei der zuständigen Sachbearbeitung im ZPA unverzüglich (d.h. innerhalb von drei Werktagen) ein ärztliches Attest (per E-Mail) einzureichen. Das Formular für das ärztliche Attest können Sie hier downloaden:
Ärztliches Attest
Der Prüfungsausschuss entscheidet über die An- oder Aberkennung des Attestes. Bei Anerkennung wird der Rücktritt im System eingetragen; eine Aberkennung wird Ihnen schriftlich mitgeteilt.
Anmeldung Master-Thesis
Die Anmeldung zur Abschlussarbeit ist mit diesem Antragsformular möglich. Bitte fügen Sie eine Kopie der Vorderseite Ihres Personalausweises bei und reichen beides bei Ihrer Sachbearbeiterin ein, nachdem der Erstprüfer diesen Antrag unterschrieben hat.
Die Zulassung und die Abgabefrist
Die Zulassung und die Abgabefrist teilt Ihnen die/der Prüfungsausschussvorsitzende schriftlich mit. Die Namen der beiden Gutachter/innen (Ihre Wünsche werden hier in der Regel berücksichtigt), das Thema der Thesis und den spätesten Abgabetermin (die Bearbeitungszeit beträgt vier Monate) können Sie ebenfalls diesem Schreiben entnehmen.
Dem Schreiben liegen auch die Hinweise zur Anfertigung der Master-Thesis und die Erklärungen, die Sie in die Arbeit einbinden müssen, bei.
Antrag zur Verlängerung der Bearbeitungszeit Master-Thesis
Im Einzelfall kann der Prüfungsausschuss auf begründeten Antrag die Bearbeitungszeit ausnahmsweise um bis zu vier Wochen verlängern.
Das Antragsformular finden Sie hier: Link
Hier finden Sie den Antrag auf Wechsel der Prüfungsordnung, der im Original im Prüfungsamt eingereicht werden muss.
Ausstellung:
- Zeugnis
- Urkunde
- Transkript of Records und
- Diploma Supplement
werden erstellt, sobald dem Zentralen Prüfungsamt alle Prüfungsleistungen nachgewiesen wurden. Ein Antrag auf Ausstellung des Zeugnisses ist nicht erforderlich, es sein denn Sie möchten die Aufnahme von Zusatzmodulen und der Fachstudiendauer beantragen (s.u). Bitte melden Sie sich jedoch gern zusätzlich per E-Mail, sobald Sie Ihren Abschluss des Masters PID in Ihrem Studierendenportal sehen können.
In der Regel dauert die Ausstellung der Dokumente 4-6 Wochen.
In Zeiten, in denen sehr viele Zeugnisse anfallen (d.h. im Februar / März und im August / September) kann die Bearbeitungszeit der Abschlussdokumente auch länger dauern. Wir bitten gerade in diesen Zeiten von Anfragen, wann die Fertigstellung erfolgt, abzusehen, damit wir uns auf die Fertigstellung konzentrieren können.
Aushändigung:
Sie werden per E-Mail (Matrikelnummer@uni-wuppertal.de) darüber informiert, wenn Ihre Abschlussdokumente fertig gestellt wurden. In der E-Mail wird Ihnen dann auch erläutert, wie Sie Ihre Abschlussdokumente erhalten.