Sprechzeiten
Ihre zuständige Sachbearbeitung ist in der Regel telefonisch und per E-Mail zu erreichen. Bei Bedarf kann ein individueller Termin für eine Beratung vor Ort über das Studierenden Service Center vereinbart werden.
Aktuelles
Die aktuellen Informationen für Klausurteilnehmer*innen finden Sie hier.
Hier finden Sie alle relevanten Informationen, Formulare und Ansprechpartner*innen auf einen Blick.
Die detaillierten Richtlinien zum Rücktritt von Prüfungen finden Sie hier.
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Abmeldungen von Prüfungen ohne Angabe von Gründen
Sie können sich bis spätestens eine Woche vor einer Prüfung ohne Angabe von Gründen von Prüfungen wieder abmelden.
Die Abmeldung erfolgt online über StudiLöwe.
Bitte informieren Sie außerdem den/die jeweiligen Dozenten.
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Abmeldung wegen Krankheit s. hierfür "Attest/Verhalten im Krankheitsfall"
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Abmeldung aus anderen Gründen
Sollten Sie nach der Wochenfrist (s.o.) zurücktreten wollen, so ist der Prüfungsausschuss über das Zentrale Prüfungsamt unverzüglich und noch vor der Prüfung zu informieren.
Dazu stellen Sie einen schriftlichen Antrag an den Prüfungsausschuss (abzugeben bei der zuständigen Sachbearbeiterin) und erläutern die Gründe. Folgende Angaben müssen Sie in diesem Fall dringend übermitteln: Ihren Name, Vorname, Matrikel-Nr., das Fach, die Bezeichnung des Moduls, den Namen d. PrüferIn und das Prüfungsdatum
Der Prüfungsausschuss entscheidet über die An- oder Aberkennung des Antrages. Die Entscheidung wird Ihnen schriftlich mitgeteilt.
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Nichterscheinen ohne Abmeldung
Sollten Sie zu einer Prüfung ohne triftige Gründe (s. o.) nicht erscheinen oder eine schriftliche Prüfungsleistung nicht fristgerecht einreichen, so gilt die Prüfungsleistung als "nicht ausreichend" (5.0).
Die An- bzw. Abmeldungen erfolgen grundsätzlich über StudiLöwe. Bitte beachten Sie, dass hierfür keine TAN-Nummern mehr erforderlich sind. Loggen Sie sich mit Ihrer Matrikelnummer und Ihrer ZIM-PIN (wenn Sie diese bereits durch ein persönliches Passwort ersetzt haben, nutzen Sie bitte dieses) ein.
Bitte melden Sie sich nicht im letzten Moment zu den Prüfungen an, damit noch während des Anmeldezeitraums Unstimmigkeiten bereinigen werden können.
Auflagenfächer können per Formular im Prüfungsamt angemeldet werden.
Nach dem Anmeldezeitraum werden keine Prüfungsanmeldungen mehr angenommen!
Sollten Ihnen Vorleistungen fehlen, besorgen Sie rechtzeitig alle Leistungsnachweise, da ansonsten keine Anmeldung vorgenommen werden kann; auch nicht über das Prüfungsamt!
Prüfungen können bis zu 7 Tage vor dem Prüfungstermin ohne Angabe von Gründen abgemeldet werden.
Bitte überprüfen Sie, ob die An- bzw. Abmeldung erfolgreich war, indem Sie das Programm schließen und wieder öffnen. Speichern Sie sich immer die Bestätigung ab, damit Sie im Zweifelsfall einen Nachweis haben.
Informationen zur Prüfungsanmeldung in StudiLöwe finden Sie unter: https://www.studilöwe.uni-wuppertal.de/qisserver/pages/cs/sys/portal/hisinoneStartPage.faces?page=2
Bei Problemen wenden Sie sich bitte rechtzeitig an die für Ihren Studiengang zuständige Sachbearbeitung im Prüfungsamt.
Gleichwertige Prüfungsleistungen anderer Hochschulen können auf Antrag angerechnet werden.
Der Antrag auf Anrechnung ist erst nach der Immatrikulation an der Bergischen Universität Wuppertal möglich.
Für das vollständige und korrekte Ausfüllen des Antragsformulars sind folgende Angaben unerlässlich:
- Name und Matrikelnummer
- Anschrift und Telefonnummer
- Studienbeginn an der BU Wuppertal
Darüber hinaus sind folgende Unterlagen dem Antragsformular beizufügen:
- Zeugnis oder Leistungsübersicht - bei ausländischen Studenten eine Übersetzung in Deutsch - vom Prüfungsamt der bisherigen Hochschule bestätigt.
- Aussagefähige Unterlagen über den Inhalt der anzuerkennenden Prüfungsleistungen - für ausländische Studenten eine Übersetzung in Deutsch - aus denen der qualitative und quantitative Umfang der Prüfungsleistung, die angerechnet werden soll, hervorgeht.
Sämtliche Unterlagen sind im Prüfungsamt zwingend einzureichen zwecks Prüfung durch den Prüfungsausschuss.
Den Antrag zur Anrechnung von Prüfungsleistungen aus einem Auslandsaufenthalt finden Sie hier.
Es wird empfohlen, im Vorfeld bereits selbst einen Abgleich vorzunehmen, welche Leistungen ggf. anrechenbar sind. Hierzu finden Sie neben der Prüfungsordnung auch die Angaben im Modulhandbuch, aus denen die notwendigen Informationen hervorgehen.
Bitte beachten Sie, dass der Anspruch auf Anrechnung zu dem Zeitpunkt erlischt, in dem Sie sich zur Prüfung angemeldet und dadurch ins Prüfungsverfahren begeben haben (siehe § 14 Abs. 2 der Prüfungsordnung).
Sollten Sie am Tag der Prüfung krank sein, sind Sie verpflichtet,
- unverzüglich und noch vor der Prüfung das Zentrale Prüfungsamt per Mail zu informieren. Folgende Angaben müssen Sie in diesem Fall dringend übermitteln: Ihren Namen, Vornamen, Matrikel-Nr., das Fach, die Bezeichnung des Moduls, den Namen des Prüfers und das Prüfungsdatum
und
- das ärztliche Attest innerhalb von drei Werktagen einzureichen.
Das Formular für das ärztliche Attest können Sie hier downloaden: Ärztliches Attest
Der Prüfungsausschuss entscheidet über die An- oder Aberkennung des Attestes. Bei Anerkennung wird der Rücktritt im System eingetragen; eine Aberkennung wird Ihnen schriftlich mitgeteilt.
In der Regel benötigen Sie für einen Auslandsaufenthalt ein sogenanntes Transcript of Records. Dieses wird von der Heimatuniversität ausgestellt und unterschrieben.
Das Transcript of Records ist eng mit dem Learning Agreement verknüpft, welches ein offizielles Dokument ist. In dem Learning Agreement werden die Lehrveranstaltungen festlegt, die Sie während Ihres Auslandsaufenthalts erreichen wollen und die auf Ihr Studium an der Bergischen Universität Wuppertal angerechnet werden können, sobald Sie zurück gekehrt sind.
Das Learning Agreement, und jede Änderung (siehe Seite 2), muss von Ihrer Heimatuniversität unterzeichnet und genehmigt werden.
Nähere Informationen der Fakultät für Elektrotechnik, Informationstechnik und Medientechnik zum Thema "Auslandsstudium" finden Sie hier.
Nähere Informationen zum Thema "outgoing" erhalten Sie unter folgendem Link.
Hochschul- und Studiengangwechsler werden auf Antrag in ein höheres Fachsemester eingestuft.
Bitte beantragen Sie die Einstufung in ein höheres Fachsemester schriftlich. Der Antrag muss den Studiengang und Abschluss nennen, in den Sie eingestuft werden möchten. Bitte geben Sie im Antrag Ihren vollständigen bisherigen Studienverlauf an, also alle vorher studierten Studiengänge mit den angestrebten oder erreichten Abschlüssen und benennen Sie die Hochschulen.
Dem Antrag fügen Sie bitte für alle bisher studierten Studiengänge eine aktuelle und vollständige Leistungsübersicht bei. In dieser Leistungsübersicht müssen auch alle nicht bestandenen und noch offenen Prüfungen aufgeführt werden. Aus der Leistungsübersicht muss ferner eindeutig hervorgehen, ob Sie noch einen Prüfungsanspruch besitzen ("Unbedenklichkeitsbescheinigung"). Diese Bescheinigung muss im Original mit Siegel/Stempel Ihres Prüfungsamtes oder als beglaubigte Kopie hiervon vorgelegt werden, ein Ausdruck aus einem Prüfungsselbstverwaltungssystem ist nicht ausreichend.
Für Studiengangwechsler innerhalb der BUW genügt ein aktueller Kontoauszug.
Sie erhalten nach erfolgreicher Prüfung einen Einstufungsbescheid, den Sie zur Einschreibung dem Studierendensekretariat vorlegen müssen. Ohne einen solchen Bescheid ist keine Einschreibung in ein höheres Fachsemester möglich. Bitte beachten Sie die Fristen des Studierendensekretariats zur Bewerbung und Einschreibung und planen ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrages durch den Prüfungsausschuss ein.
Bitte senden Sie den Antrag an:
Bergische Universität Wuppertal
Zentrales Prüfungsamt
Fakultät für Elektrotechnik, Informationstechnik, Medientechnik
Rainer-Gruenter-Straße
42119 Wuppertal
Die Anrechnung von Prüfungsleistungen erfolgt erst nach einer Immatrikulation.
Thesenanmeldung
Die Voraussetzungen für das Anmelden einer Abschlussarbeit finden Sie in § 15 Absatz 1 Ihrer Prüfungsordnung (siehe Downloadbereich rechts).
Merkblatt für die Anmeldung und Abgabe von Abschlussarbeiten der FK6.
Die Anmeldung erfolgt über die Lehrstühle.
Strukturierung von Abschlussarbeiten
Die Fakultät für Elektrotechnik, Informationstechnik und Medientechnik empfiehlt bei der Anfertigung von Abschlussarbeiten den Leitfaden für wissenschaftliche Arbeiten umzusetzen. Eine entsprechende LaTeX-Vorlage steht ebenfalls als Download zur Verfügung.
Verlängerung der Bearbeitungszeit der Abschlussarbeit
Sollten Sie die Abschlussarbeit aus triftigen Gründen nicht fristgerecht beenden können, füllen Sie bitte rechtzeitig den entsprechenden Antrag aus und lassen ihn von Ihrem betreuenden Professor befürworten.
Anschließend reichen Sie das ausgefüllte und unterschriebene Formular im Prüfungsamt ein. Im Falle einer Verlängerung wegen Krankheit reichen Sie bitte auch ein Attest ein.
Drucken der Abschlussarbeit
Abschlussarbeiten können z. B. im OCON-Online-Shop primydo.de bestellt werden.
Hinweise zur Abgabe
- Im Prüfungsamt werden drei Exemplare (1 Original + 2 Kopien) abgegeben.
- In jedes der drei Exemplare muss das Themenblatt eingebunden werden. Das Dokument wird Ihnen an die im System hinterlegte Adresse per Post zugesandt, sobald die Abschlussarbeit in WUSEL als angemeldet gebucht wurde. Thesen ohne eingebundenes Themenblatt können vom Prüfungsamt nicht mehr entgegen genommen werden.
- Außerdem muss jedem der drei Exemplare der Inhalt der Thesis in digitaler Form (i. d. R. CD) beigefügt werden.
- Dies gilt für alle Studierende, unabhängig vom Studiengang, wenn sie durch das Prüfungsamt der Fakultät für Elektrotechnik, Informationstechnik und Medientechnik betreut werden.
- Die Thesis muss fristgerecht eingereicht und in einem verschlossenen und an das Prüfungsamt der Fakultät für Elektrotechnik, Informationstechnik und Medientechnik adressierten Umschlag / Karton abgegeben werden.
Absender:
Name, Matrikelnummer
Empfänger:
Zentrales Prüfungsamt
Fakultät für Elektrotechnik, Informationstechnik und Medientechnik
Gebäude FME
Campus Freudenberg
Die persönliche Abgabe ist wie folgt möglich: Werktags von 09:00 bis 15:00 Uhr im Studierenden Service Center (SSC) am Haupteingang des Campus Grifflenberg (Gebäude G, Ebene 08); außerhalb dieser Zeiten beim Pförtner gegenüber des SSC. Eine Abgabe direkt beim oder Adressierung an den Prüfer gilt als nicht abgegeben und ist nicht fristwahrend. Bei der Zusendung per Post gilt das Eingangsdatum der Poststelle der Bergischen Universität Wuppertal, nicht das Datum des Poststempels.
Sobald die letzte Note bzw. Prüfungsleistung als erfolgreich absolviert gebucht wurde, können die Abschlussdokumente erstellt werden.
Bitte reichen Sie dafür den Antrag auf Ausstellung des Abschlusszeugnisses beim Prüfungsamt ein.
Zusatzleistungen können auf dem Zeugnis ausgewiesen werden.
Als Zusatzleistung gelten Module dieses Studiengangs mit dem Abschluss Master of Science, die zusätzlich erfolgreich abgeschlossen werden. Zusätzlich erfolgreich abgeschlossene Module aus anderen Studiengängen können nur in Abstimmung mit dem Prüfungsausschuss als Zusatzleistung gewertet werden. Zusatzleistungen werden auf Antrag auf dem Zeugnis dokumentiert. Diese LP und Benotungen werden bei der Festsetzung der Gesamtnote nicht mit einbezogen.