Sprechzeiten
Ihre zuständige Sachbearbeitung ist in der Regel telefonisch und per E-Mail zu erreichen. Bei Bedarf kann ein individueller Termin für eine Beratung vor Ort über das Studierenden Service Center vereinbart werden.
Prüfungszeitraum WiSe 2024
- Prüfungsplanung
Den vorläufigen Prüfungsplan finden Sie rechts im Downloadbereich. - Anmeldezeitraum
Der Prüfungsanmeldezeitraum für das WiSe 24,25 findet vom 18.11.2024 bis zum 08.12.2024 statt.
Für Prüfungen aus anderen Fakultäten/Abteilungen können andere Anmeldezeiten und Anmelderegelungen gelten!
Alle weiteren Informationen finden Sie unter "Anmeldung von Prüfungen". - Anmeldungen als PDF abspeichern
Anmeldungen über StudiLöwe können Sie sich als PDF-Datei speichern. ("Mein Studium" - "Belegungen" - unter "Aktionen" "Belegungen und Prüfungsanmeldungen" als pdf-Datei erstellen)
PO 2024
Die neue Prüfungsordnung für den MSc Maschinenbau vom 13.11.2024 finden Sie hier verlinkt.
Sollten Sie Ihr Studium vor dem WS24,25 in der PO2017 aufgenommen haben, setzen Sie Ihr Studium nach dieser fort. Ein Wechsel der Prüfungsordnung erfolgt nur auf freiwilligen Antrag, nicht automatisch. Als Entscheidungshilfe, ob ein Wechsel für Ihren individuellen Studienverlauf sinnvoll ist, können Sie die Äquivalenzliste nutzen. Bitte beachten Sie darüber hinaus, dass Sie Ihr Studium nach der PO2017 noch bis zum 31.03.2027 abschließen können!
Möchten Sie von der PO2017 in die PO2024 wechseln, reichen Sie den Antrag hierauf vor dem Ende des Prüfungsanmeldezeitraums der gewünschten Prüfungsperiode (für das WS24 bis zum 08.12.2024) ein.
Prüfungsanmeldungen nach der PO2024 können Sie bereits vor der Verbuchung der anerkannten Leistungen in Ihrem Studienkonto über ein gesondertes Anmeldeformular einreichen.
Achtung: Bei Stellung eines Antrags auf PO-Wechsel, dürfen keine Prüfungsanmeldungen mehr nach PO 2017 erfolgen!
Sollten Sie Ihr Studium zum WS24,25 aufgenommen haben, studieren Sie bereits nach der PO2024.
Weitere Informationen s. Abschnitt „Wechsel der Prüfungsordnung“.
Hier finden Sie alle relevanten Informationen, Formulare und Ansprechpartner*innen auf einen Blick.
Informationen über die Zulassungsvoraussetzungen finden Sie in der PO 2017 inkl. Änderungen (s. Downloadbereich).
Für die Ein- bzw. Umschreibung in den MSc-Maschinenbau benötigten Sie einen Zulassungsbescheid.
Nach Prüfung Ihrer Bewerbungsunterlagen (Details s.u.), wird Ihnen mit diesem Ihre Zulassung für das Studium bescheinigt. Die Eignungsprüfung und Erstellung des Zulassungsbescheides erfolgt durch den Prüfungsausschuss und nimmt in etwa zwei Wochen Bearbeitungszeit in Anspruch! Im Anschluss wird Ihnen der Bescheid zugesandt. Für Ihre Ein- bzw. Umschreibung müssen Sie diesen im Anschluss im Studierendensekretariat einreichen.
Einzureichende Bewerbungsunterlagen
Externe Studierende reichen folgende Unterlagen beim Prüfungsamt ein:
- den ausgefüllten Antrag auf Zulassung
- eine beglaubigte Kopie der Bachelorurkunde (im Original, sprich keine Kopie einer Beglaubigung)
- einen von Ihrem Prüfungsamt unterschriebenen Kontoauszug auf welchem die einzelnen Modulkomponenten der bestandenen Module ersichtlich sind (im Original, sprich keine Kopie)
- ggf. das zugehörige Modulhandbuch (per E-Mail möglich an pruefausmbau[at]uni-wuppertal.de und zpateam5[at]uni-wuppertal.de)
- Weitere Informationen finden Sie hier.
Interne Studierende die an der BUW den Bachelor Maschinenbau studieren, reichen folgende Unterlagen beim Prüfungsamt ein:
- den ausgefüllten Antrag auf Zulassung
- Weitere Informationen finden Sie hier und hier.
Internationale und deutsche Studienbewerber*innen mit ausländischem Bachelorabschluss („Bildungsausländer“) bewerben sich grundsätzlich über die Servicestelle uni-assist www.internationales.uni-wuppertal.de/incoming/internationale-studierende/studienbewerber.html
Internationale Studienbewerber*innen, die bereits ein Bachelorstudium in Deutschland abgeschlossen haben, bewerben sich nicht über die Servicestelle uni-assist, sondern direkt beim zuständigen Masterprüfungsausschuss und anschließend beim Akademischen Auslandsamt http://www.internationales.uni-wuppertal.de/fileadmin/internationales/files/Antrag_Masterbewerber_BI.pdf
Bitte beachten Sie:
Nach erfolgter Einschreibung muss im Prüfungsamt einmalig eine Prüfungsakte angelegt werden. Das Anlegen muss vor dem Anmeldezeitraum des Semesters geschehen. Die Frist für die Aktenanlage sowie weitere Informationen finden Sie unter "Aktuelles" und "Anmeldung zu Prüfungen".
Abmeldung von Prüfungen ohne Angabe von Gründen
Sie können sich bis spätestens eine Woche vor einer Prüfung ohne Angabe von Gründen von einer eingeschränkt wiederholbaren Prüfung abmelden.
Sie können sich bis spätestens eine Woche vor einer Prüfung ohne Angabe von Gründen von einer eingeschränkt wiederholbaren Prüfung abmelden. Für alle Prüfungen die eigenständig über StudiLöwe angemeldet wurden, erfolgt eine Abmeldung ohne Angabe von Gründen ebenfalls eigenständig über StudiLöwe innerhalb der Rücktrittsfrist.
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Abmeldung wegen Krankheit s. "Attest/Verhalten im Krankheitsfall"
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Nichterscheinen ohne Abmeldung
Sollten Sie zu einer eingeschränkt wiederholbaren Prüfung ohne triftige Gründe (s. o.) nicht erscheinen oder eine schriftliche Prüfungsleistung nicht fristgerecht einreichen, so gilt die Prüfungsleistung als "nicht ausreichend" (5.0).
Prüfungszeitraum WiSe 2024
Der Prüfungsanmeldezeitraum für das WiSe 24,25 findet vom 18.11.2024 bis zum 08.12.2024 statt.
Bitte beachten Sie:
- Für die Freischaltung der Anmeldemöglichkeit in StudiLöwe muss einmalig im Masterstudium eine Prüfungsakte im Prüfungsamt angelegt werden.
Hierfür reichen Sie bitte den Antrag PO2017 oder PO2024 fristgerecht ein. Die Frist für das Anlegen zum WiSe24,25 ist der 11.11.2024. Verspätete Abgaben können nicht berücksichtigt werden. Haben Sie in der PO 2017 bereits eine Prüfungsakte angelegt, erscheint in Ihrem Studienkonto die Buchung "Antrag auf Zulassung Master Maschinenbau". - Eingeschränkt wiederholbare Prüfungen (s. PO / Modulhandbuch) werden über StudiLöwe angemeldet.
- Uneingeschränkt wiederholbare Prüfungen (s. PO / Modulhandbuch) werden über die/den jeweiligen Prüfenden/Lehrstuhl angemeldet.
- Für Prüfungen aus anderen Fakultäten/Abteilungen können andere Anmeldezeiten und Anmelderegelungen gelten.
- Anmeldungen über StudiLöwe können Sie sich als PDF-Datei speichern. ("Mein Studium" - "Belegungen" - unter "Aktionen" "Belegungen und Prüfungsanmeldungen" als pdf-Datei erstellen)
- Eine verspätete oder nachträgliche Prüfungsanmeldung ist nicht möglich.
Anmeldung von Auflagen- und Brückensemester-Prüfungen:
- Bitte nutzen Sie die Übersicht von anrechenbaren Prüfungen zu Ihrer Information!
- Prüfungen aus dem B. Sc. werden innerhalb des Anmeldezeitraums per Anmeldeformular angemeldet, welches Sie im ZPA einreichen.
- Prüfungen aus dem M. Sc. werden regulär innerhalb des Anmeldezeitraums eigenständig über StudiLöwe angemeldet, sofern die MAP sich in Ihrem Studienkonto noch nicht unter Ihrem Auflagekonto befindet. Andernfalls nutzen Sie bitte das Anmeldeformular.
- Bitte beachten Sie, dass sobald Prüfungen für Auflagen / das Brückensemester angerechnet wurden, diese nicht mehr rückwirkend als Wahlpflichtfach verwendet werden können!
- Die Anrechnungen von angemeldeten oder bereits abgelegten Prüfungen für Auflagen / das Brückensemester können per E-Mail an das ZPA, unter Angabe des kompletten Moduls und Prüfungsdatums, erfolgen. Dies kann auch nach dem Anmeldezeitraum, nach der Prüfung oder nach Bekanntgabe des Prüfungsergebnisses geschehen!
- Sie erhalten weder eine Bestätigungsmail über den Eingang Ihrer Anmeldung / E-Mail, noch über das erfolgte Einbuchen in StudiLöwe. Nach Ablauf des Anmeldezeitraumes können Sie in StudiLöwe Ihren Strukturbaum der PO prüfen und die Anmeldungen sehen.
- Eine verspätete oder nachträgliche Anmeldung ist nicht möglich!
Bitte beachten Sie, dass aufgrund des Auslaufens der Master PO 2013 zum 30.09.2020 die Prüfung "Fluid- und Thermodynamik" nicht mehr angeboten wird (für Zulassungsbescheide mit 5 LP Thermodynamik und 5 LP Strömungsmechanik). Es können stattdessen 2 Prüfungen aus der Vertiefung "Strömungsmechanik" aus der Master PO 2017 gewählt und über StudiLöwe angemeldet werden.
Geben Sie diese Prüfungen bitte ebenfalls per E-Mail bekannt.
Prüfungsleistungen, die Sie in einer vorhergehenden Prüfungsordnung oder in einem anderen Studiengang erworben haben, können ggf. angerechnet werden, sofern hinsichtlich der erworbenen Kompetenzen kein wesentlicher Unterschied zu den Leistungen besteht, die ersetzt werden.
Hierfür reichen Sie bitte den Antrag auf Anrechnung von Studien- und Prüfungsleistungen vollständig ausgefüllt (u.a. die linke und rechte Spalte der Tabelle) ein.
Wurden die Leistungen außerhalb des Fachbereiches Maschinenbau und nicht an der BUW ebracht, müssen ein vom zuständigen Prüfungsamt original unterschriebener Kontoauszug sowie die dazugehörigen Auszüge des zugehörigen Modulhandbuches dem Antrag beigefügt werden.
Die Anrechnung nimmt der Vorsitz des Prüfungsausschusses vor. Im Fall einer Nicht-Anrechnung werden Sie schriftlich informiert.
Sollten Sie am Tag einer eingeschränkt wiederholbaren Prüfung krank sein, sind Sie verpflichtet, über Ihren Matrikelnummer-Account (und nur über diesen)
- unverzüglich und noch vor der Prüfung den*die Prüfer*in per E-Mail zu informieren.
Folgende Angaben sind dafür notwendig: Name, Vorname, Matrikel-Nr., (Teil-)Studiengang, Bezeichnung des Prüfungs-Moduls und Prüfungsdatums
und - bei der zuständigen Sachbearbeitung im ZPA unverzüglich (d.h. innerhalb von drei Werktagen) ein ärztliches Attest einzureichen. Das Formular für das ärztliche Attest können Sie hier downloaden:
Ärztliches Attest
Der Prüfungsausschuss entscheidet über die An- oder Aberkennung des Attestes. Bei Anerkennung wird die Krankmeldung und der Rücktritt im System eingetragen; eine Aberkennung wird Ihnen schriftlich mitgeteilt.
Sofern Sie einen gleichwertigen Studiengang studiert haben, können Sie ggf. in ein höheres Fachsemester eingestuft werden.
Die Einstufung in ein höheres Fachsemester erfolgt in Form einer Anerkennung Ihrer Studienleistungen, die Sie in einem anderen Studiengang oder an einer anderen Universität erworben haben. Informationen hierzu finden Sie unter "Anrechnung von Prüfungsleistungen".
Informationen zum Thema BAföG und Studienfinanzierung finden Sie auf den Seiten des HSW.
Die Anmeldung zur Master-Thesis erfolgt in Form des Antrags auf Zulassung. Für die Zulassung zur Anfertigung gelten folgende Voraussetzungen:
- 30 Leistungspunkten gemäß § 10 der gültigen Prüfungsordnung wurden erbracht
- Auflagen die bei der Zulassung erteilt wurden (vgl. Zulassungsbescheid) sind erfüllt
Bitte beachten Sie den Beschluss des Prüfungsausschusses Maschinenbau vom 11.10.2022 hinsichtlich der Bearbeitungszeit von Abschlussarbeiten. Das weitere Vorgehen entnehmen Sie bitte der Checkliste zur Abschlussarbeit.
Im Einzelfall kann der Prüfungsausschuss auf begründeten Antrag der Kandidatinnen und Kandidaten die Bearbeitungszeit ausnahmsweise um bis zu sechs Wochen verlängern. Bitte nutzen den Antrag auf Verlängerung und reichen diesen im ZPA ein.
Sollten Sie Ihr Studium vor dem WS24,25 in der PO2017 aufgenommen haben, setzen Sie Ihr Studium nach dieser fort. Ein Wechsel der Prüfungsordnung erfolgt nur auf freiwilligen Antrag, nicht automatisch. Als Entscheidungshilfe, ob ein Wechsel für Ihren individuellen Studienverlauf sinnvoll ist, können Sie die Äquivalenzliste nutzen. Bitte beachten Sie darüber hinaus, dass Sie Ihr Studium nach der PO2017 noch bis zum 31.03.2027 abschließen können!
Möchten Sie von der PO2017 in die PO2024 wechseln, reichen Sie den Antrag hierauf vor dem Ende des Prüfungsanmeldezeitraums der gewünschten Prüfungsperiode (für das WS24 bis zum 08.12.2024) ein.
Prüfungsanmeldungen nach der PO2024 können Sie bereits vor der Verbuchung der anerkannten Leistungen in Ihrem Studienkonto über ein gesondertes Anmeldeformular einreichen.
Achtung: Bei Stellung eines Antrags auf PO-Wechsel, dürfen keine Prüfungsanmeldungen mehr nach PO 2017 erfolgen!
Sollten Sie Ihr Studium zum WS24,25 aufgenommen haben, studieren Sie bereits nach der PO2024.
Zeugnisantrag
Damit Ihre Abschlussdokumente erstellt werden können, reichen Sie bitte den dafür vorgesehenen Zeugnisantrag ein. Bitte beachten Sie, dass eine Antragsstellung erst erfolgen kann, nachdem dem Zentralen Prüfungsamt alle Prüfungsleistungen nachgewiesen wurden und diese in Ihrem Studienkonto verbucht sind.
Aushändigung
Die folgenden Abschlussdokumente werden Ihnen ausgestellt:
- Zeugnis
- Urkunde
- Transkript of Records
- Diploma Supplement
- Bescheinigung des Brückensemesters (sofern vollständig abgeleistet)
In der Regel dauert die Ausstellung der Dokumente 4-6 Wochen.
Sie werden per E-Mail (Matrikelnummer@uni-wuppertal.de) darüber informiert, sobald Ihre Abschlussdokumente fertig gestellt sind. Hier können Sie mitteilen, wie Sie Unterlagen erhalten möchten (Abholung im ZPA, Postversand oder Absolventenfeier).
Zusatzleistungen können auf Antrag hin Ihrem Abschlusszeugnis ausgewiesen werden. Bitte nutzen Sie hierfür den Antrag auf Zeugniserstellung.