Sprechzeiten
Ihre zuständige Sachbearbeitung ist in der Regel telefonisch und per E-Mail zu erreichen. Bei Bedarf kann ein individueller Termin für eine Beratung vor Ort über das Studierenden Service Center vereinbart werden.
Prüfungszeitraum WiSe 2024
Prüfungsplanung
Den vorläufigen Prüfungsplan finden Sie rechts im Downloadbereich.
Anmeldezeitraum
Der Prüfungsanmeldezeitraum für das WiSe 24,25 findet vom 18.11.2024 bis zum 08.12.2024 statt. Alle weiteren Informationen finden Sie unter "Anmeldung von Prüfungen".
Anlage Prüfungsakte
Für die Freischaltung der Anmeldemöglichkeit in StudiLöwe muss einmalig im Masterstudium eine Prüfungsakte im Prüfungsamt angelegt werden.
Hierfür reichen Sie bitte den Antrag Prüfungsakte bis zum 11.11.2024 ein. Verspätete Abgaben können nicht berücksichtigt werden!
(Haben Sie bereits eine Prüfungsakte angelegt, erscheint in Ihrem Studienkonto die Buchung "Antrag auf Zulassung Master -Maschinenbau".)
Hier finden Sie alle relevanten Informationen, Formulare und Ansprechpartner*innen auf einen Blick.
Abmeldung von Prüfungen ohne Angabe von Gründen
Sie können sich bis spätestens eine Woche vor einer Prüfung ohne Angabe von Gründen von einer eingeschränkt wiederholbaren Prüfung abmelden.
Sie können sich bis spätestens eine Woche vor einer Prüfung ohne Angabe von Gründen von einer eingeschränkt wiederholbaren Prüfung abmelden. Für alle Prüfungen die eigenständig über StudiLöwe angemeldet wurden, erfolgt eine Abmeldung ohne Angabe von Gründen ebenfalls eigenständig über StudiLöwe innerhalb der Rücktrittsfrist.
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Abmeldung wegen Krankheit s. "Attest/Verhalten im Krankheitsfall"
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Nichterscheinen ohne Abmeldung
Sollten Sie zu einer eingeschränkt wiederholbaren Prüfung ohne triftige Gründe (s. o.) nicht erscheinen oder eine schriftliche Prüfungsleistung nicht fristgerecht einreichen, so gilt die Prüfungsleistung als "nicht ausreichend" (5.0).
Prüfungszeitraum WiSe 2024
Der Prüfungsanmeldezeitraum für das WiSe 24,25 findet vom 18.11.2024 bis zum 08.12.2024 statt.
Bitte beachten Sie:
- Für die Freischaltung der Anmeldemöglichkeit in StudiLöwe muss einmalig im Masterstudium eine Prüfungsakte im Prüfungsamt angelegt werden.
Hierfür reichen Sie bitte den Antrag fristgerecht ein. Die Frist für das Anlegen zum WiSe24,25 ist der 11.11.2024. Verspätete Abgaben können nicht berücksichtigt werden. Haben Sie bereits eine Prüfungsakte angelegt, erscheint in Ihrem Studienkonto die Buchung "Antrag auf Zulassung Master". - Eingeschränkt wiederholbare Prüfungen (s. PO / Modulhandbuch) werden über StudiLöwe angemeldet.
- Uneingeschränkt wiederholbare Prüfungen (s. PO / Modulhandbuch) werden über die/den jeweiligen Prüfenden/Lehrstuhl angemeldet.
- Für Prüfungen aus anderen Fakultäten/Abteilungen können andere Anmeldezeiten und Anmelderegelungen gelten.
- Eine verspätete oder nachträgliche Prüfungsanmeldung ist nicht möglich.
Anmeldung von Auflagen- und Brückensemester-Prüfungen:
- Bitte nutzen Sie die Übersicht von anrechenbaren Prüfungen zu Ihrer Information!
- Prüfungen aus dem B. Sc. werden innerhalb des Anmeldezeitraums per Anmeldeformular angemeldet, welches Sie im ZPA einreichen.
- Prüfungen aus dem M. Sc. werden regulär innerhalb des Anmeldezeitraums eigenständig über StudiLöwe angemeldet, sofern die MAP sich in Ihrem Studienkonto noch nicht unter Ihrem Auflagekonto befindet. Andernfalls nutzen Sie bitte ebenfalls das Anmeldeformular.
- Bitte beachten Sie, dass sobald Prüfungen für Auflagen / das Brückensemester angerechnet wurden, diese nicht mehr rückwirkend als Wahlpflichtfach verwendet werden können!
- Die Anrechnungen von angemeldeten oder bereits abgelegten Prüfungen für Auflagen / das Brückensemester können per E-Mail an das ZPA, unter Angabe des kompletten Moduls und Prüfungsdatums, erfolgen. Dies kann auch nach dem Anmeldezeitraum, nach der Prüfung oder nach Bekanntgabe des Prüfungsergebnisses geschehen!
- Sie erhalten weder eine Bestätigungsmail über den Eingang Ihrer Anmeldung / E-Mail, noch über das erfolgte Einbuchen in StudiLöwe. Nach Ablauf des Anmeldezeitraumes können Sie in StudiLöwe Ihren Strukturbaum der PO prüfen und die Anmeldungen sehen.
- Eine verspätete oder nachträgliche Anmeldung ist nicht möglich!
Sollten Sie am Tag einer eingeschränkt wiederholbaren Prüfung krank sein, sind Sie verpflichtet, über Ihren Matrikelnummer-Account (und nur über diesen)
- unverzüglich und noch vor der Prüfung den*die Prüfer*in per E-Mail zu informieren.
Folgende Angaben sind dafür notwendig: Name, Vorname, Matrikel-Nr., (Teil-)Studiengang, Bezeichnung des Prüfungs-Moduls und Prüfungsdatums
und - bei der zuständigen Sachbearbeitung im ZPA unverzüglich (d.h. innerhalb von drei Werktagen) ein ärztliches Attest einzureichen. Das Formular für das ärztliche Attest können Sie hier downloaden:
Ärztliches Attest
Der Prüfungsausschuss entscheidet über die An- oder Aberkennung des Attestes. Bei Anerkennung wird die Krankmeldung und der Rücktritt im System eingetragen; eine Aberkennung wird Ihnen schriftlich mitgeteilt.
Sofern Sie einen gleichwertigen Studiengang studiert haben, können Sie ggf. in ein höheres Fachsemester eingestuft werden.
Die Einstufung in ein höheres Fachsemester erfolgt in Form einer Anerkennung Ihrer Studienleistungen, die Sie in einem anderen Studiengang oder an einer anderen Universität erworben haben. Informationen hierzu finden Sie unter "Anrechnung von Prüfungsleistungen".
Informationen zum Thema BAföG und Studienfinanzierung finden Sie auf den Seiten des HSW.
Sollten Sie Ihr Studium vor dem WS24,25 in der PO2017 aufgenommen haben, setzen Sie Ihr Studium nach dieser fort. Ein Wechsel der Prüfungsordnung erfolgt nur auf freiwilligen Antrag, nicht automatisch. Möchten Sie von der PO2017 in die PO2024 wechseln, reichen Sie den Antrag hierauf vor dem Ende des Prüfungsanmeldezeitraums der gewünschten Prüfungsperiode ein. Nach Stellung eines Antrags auf PO-Wechsel, dürfen keine Prüfungsanmeldungen mehr nach PO 2017 erfolgen!
Ob ein Wechsel für Sie in Frage kommt, können Sie mit Hilfe der Äquivalenzliste entscheiden. Bitte beachten Sie darüber hinaus, dass Sie Ihr Studium nach der PO2017 noch bis zum 31.03.2027 abschließen können.
Sollten Sie Ihr Studium zum WS24,25 aufgenommen haben, studieren Sie bereits nach der PO2024.