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MSc Psychologie PO2023 Arbeit, Umwelt und Gesundheit

Sprechzeiten

Ihre zuständige Sachbearbeitung ist in der Regel telefonisch und per E-Mail zu erreichen. Bei Bedarf kann ein individueller Termin für eine Beratung vor Ort über das Studierenden Service Center vereinbart werden.

Hinweise zum Einreichen von Unterlagen

Wir nehmen ab sofort alle Unterlagen (außer Hausarbeiten und Thesen!) per E-Mail entgegen.

Durch die Einführung der E-Studierendenakte ist es künftig nicht mehr erforderlich, dass Studierende, Dozierende, Prüfende u. a. die einzureichenden Unterlagen ausdrucken, unterschreiben, stempeln und auf dem (Haus-)Postwege an uns senden. Abgesehen von Hausarbeiten und Thesen kann alles per E-Mail eingereicht werden.

Diese Regelung gilt insbesondere für
•    Formulare von Prüfungsan-/abmeldungen
•    Leistungsbescheinigungen
•    Listen mit erbrachten Leistungen (UBLs oder MAPs)
•    Noten von Hausarbeiten
•    Gutachten
•    Atteste / Rücktritte
•    Anträge auf Anrechnung und deren Begutachtung
•    Anträge auf Nachteilsausgleich und deren Begutachtung
•    Anträge auf Verlängerung der Bearbeitungszeit von Hausarbeiten oder Thesen und deren Begutachtung
•    Anträge auf Anerkennung des Auslandsaufenthaltes

Die Unterlagen können von allen Personen mit der gescannten / digitalen Unterschrift oder Signatur versehen und per E-Mail (über den Uni-Account) an die jeweiligen Funktions-E-Mail-Adressen der zuständigen ZPA-Teams übersendet werden.

Wir bitten Sie, in Zukunft auf den Versand der Originale per Hauspost zu verzichten. Vielen Dank!

Hier finden Sie alle relevanten Informationen, Formulare und Ansprechpartner*innen auf einen Blick.

Für das Bewerbungsverfahren zum Studiengang Master Psychologie, ist das Zentrale Prüfungsamt nicht zuständig! Alle Informationen dazu finden Sie unter folgendem Link:

Zulassung zum Masterstudium

Anmeldungen zu eingeschränkt wiederholbare Modulabschlussprüfungen (siehe Modulübersicht) müssen fristgerecht, d. h. spätestens drei Wochen vor dem jeweiligen Prüfungstermin, über StudiLöwe erfolgen.


Hausarbeiten oder schriftliche Referate
Bei Hausarbeiten oder schriftlichen Referaten müssen zwei Formulare ausgefüllt werden: die Anmeldung zu einer Modulabschlussprüfung und das Formular Anlage zur Anmeldung zu einer Modulabschlussprüfung. Der*die Studierende füllt zunächst das Formular "Anlage zur Anmeldung zu einer Modulabschlussprüfung" gemeinsam mit dem*r Prüfer*in aus. Mit dem Datum legt der*die Prüfer*in den Beginn und die Bearbeitungszeit fest. Der*die Studierende füllt zusätzlich die „Anmeldung zu einer Modulabschlussprüfung“ aus und beide Formulare müssen spätestens zwei Wochen nach dem Datum des*r Prüfer*in im Prüfungsamt vorliegen. Eine Abmeldung ist danach nicht mehr möglich. Der Abgabetermin der Hausarbeit wird von dem*r zuständigen Sachbearbeiter*in in Ihrem Studienkonto eingetragen. Die Arbeitin einfacher, gedruckter Ausfertigung ist fristgerecht im ZPA einzureichen (postalisch, Postfach Nr. 17 auf Ebene T.10 oder während der Öffnungszeiten im Studierenden-Service-Center am Haupteingang, Campus Grifflenberg). Von dort wird sie zur Bewertung an den*die Prüfer*in weitergeleitet. Der Eingang der Hausarbeit im ZPA wird nicht bestätigt.


Projektarbeiten
Die Anmeldung zur Projektarbeit erfolgt in gleicher Weise wie die zu einer Hausarbeit. Die Bearbeitungszeit wird individuell festgelegt und das unbenotete Ergebnis wird bescheinigt und vom Prüfungsamt in das Studienkonto übertragen.

 

Mündliche Prüfung

Wird bei mündlichen Modulabschlussprüfungen ein individueller Termin vergeben, bei dem eine Anmeldung über StudiLöwe nicht angeboten wird, ist auf dem Anmeldeformular der Prüfungstag von dem*der Prüfer*in bzw. vom Sekretariat einzutragen. Die Anmeldung muss spätestens drei Wochen vor dem Termin bei dem*der zuständigen Sachbearbeiter*in eingehen.

 

Abmeldungen von Prüfungen ohne Angabe von Gründen

Sie können sich bis spätestens eine Woche vor einer Prüfung ohne Angabe von Gründen von einer eingeschränkt wiederholbaren Prüfung abmelden.

Die Abmeldung erfolgt

  • bei einer schriftliche Prüfungen (Klausur) oder elektronischen Prüfungen online über StudiLöwe

bzw.

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Abmeldung wegen Krankheit s. h. "Attest/Verhalten im Krankheitsfall"

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Abmeldung aus anderen Gründen

Sollten Sie nach der Wochenfrist (s. o.) zurücktreten wollen, so ist der Prüfungsausschuss über das Zentrale Prüfungsamt unverzüglich und noch vor der Prüfung zu informieren.

Dazu stellen Sie einen schriftlichen Antrag an den Prüfungsausschuss (abzugeben bei der zuständigen Sachbearbeitung) und erläutern die Gründe. Folgende Angaben müssen Sie in diesem Fall dringend übermitteln: Ihren Name, Vorname, Matrikel-Nr., das Fach, die Bezeichnung des Moduls, den Namen des*r Prüfer*in und das Prüfungsdatum.

Der Prüfungsausschuss entscheidet über die An- oder Aberkennung des Antrages. Die Entscheidung wird Ihnen schriftlich mitgeteilt.

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Nichterscheinen ohne Abmeldung

Sollten Sie zu einer eingeschränkt wiederholbaren Prüfung ohne triftige Gründe (s. o.) nicht erscheinen oder eine schriftliche Prüfungsleistung nicht fristgerecht einreichen, so gilt die Prüfungsleistung als "nicht ausreichend" (5.0).

Sollten Sie am Tag einer eingeschränkt wiederholbaren Prüfung krank sein, sind Sie verpflichtet, über Ihren Matrikelnummer-Account (und nur über diesen)

  1. unverzüglich und noch vor der Prüfung den*die Prüfer*in per E-Mail zu informieren
    Folgende Angaben sind dafür notwendig: Namen, Vorname, Matrikel-Nr., Studiengang, Bezeichnung des Prüfungs-Moduls, Prüfungsdatum

    und
     
  2. bei der zuständigen Sachbearbeitung im ZPA unverzüglich (d.h. innerhalb von drei Werktagen) ein ärztliches Attest (per E-Mail) einzureichen. Das Formular für das ärztliche Attest können Sie hier downloaden: Ärztliches Attest.

Für die Anerkennung von Studien- und Prüfungsleistungen ist die Einschreibung im Masterstudiengang Psychologie Voraussetzung.

Der ausgefüllte Antrag wird mit den entsprechenden Nachweisen in der Sprechstunde bei dem bzw. der Modulbeauftragten oder Fachvertreter*in eingereicht. Nach Überprüfung der Gleichwertigkeit wird die Anerkennung eventuell mit Einschränkungen oder Auflagen befürwortet.

Der Antrag wird bei der zuständigen Sachbearbeitung zur Vorlage für den*die Vorsitzende*n des Prüfungsausschusses eingereicht. Nach erfolgter Anerkennung werden die Studien- und Prüfungsleistungen in das StudiLöwe-Konto eingetragen.

Was ist eine Einstufung/ein Quereinstieg?

Unter einer Einstufung/einem Quereinstieg versteht man den Eintritt in einen Studiengang in einem höheren Fachsemester aus einem anderen, vergleichbaren Studiengang heraus. Eine der notwendigen Voraussetzungen für die erfolgreiche Einstufung/den erfolgreichen Quereinstieg ist die Anerkennung eines Mindestumfangs an bisher erbrachten qualifizierten Studienleistungen. Mit dem Verfahren der Einstufung/des Quereinstiegs werden gegebenenfalls frei gewordene Studienplätze im Masterstudiengang Psychologie mit dem Schwerpunkt Arbeit, Umwelt und Gesundheit der Bergischen Universität Wuppertal wiederbesetzt. Ein Rechtsanspruch hierzu besteht nicht.

 

Wer kann zugelassen werden?

Die Zugangsvoraussetzungen für das Studium im Studiengang Psychologie mit dem Schwerpunkt Arbeit, Umwelt und Gesundheit mit dem Abschluss Master of Science erfüllt, wer

(1.) den erfolgreichen Abschluss eines Studienganges mit dem Abschluss Bachelor of Science Psychologie mit einem Umfang von 180 ECTS‐Leistungspunkten und einer Regelstudienzeit von mindestens 6 Semestern an einer in‐ oder ausländischen Hochschule nachweist, der die folgenden Mindestvoraussetzungen erfüllt:

  1. Prüfungsleistungen in psychologischer Methodenlehre (empirisch-psychologische Forschungsmethoden sowie Versuchsplanung und -auswertung) und Statistik (Deskriptive Statistik und Inferenzstatistik) im Umfang von mindestens 14 ECTS-Leistungspunkten.
  2. Prüfungsleistungen in Psychologischer Diagnostik im Umfang von mindestens 8 ECTS- Leistungspunkten.
  3. Von den 180 LP des qualifizierenden Bachelorstudiums dürfen maximal 18 ECTS- Leistungspunkte aus Prüfungsleistungen in nicht-psychologischen Fächern erbracht worden sein.
  4. Von den 180 LP des qualifizierenden Bachelorstudiums dürfen maximal 16 ECTS- Leistungspunkte aus Prüfungsleistungen für berufsbezogene Pflicht-Praktika erbracht worden sein.

Der Nachweis muss über das Transcript of Record des Bachelorstudiengangs, das Modulhandbuch und die Prüfungsordnung erfolgen. Die Prüfungsordnung muss anhand der Jahreszahl ihres Inkrafttretens identifizierbar sein.

 

 

(2.) den Nachweis erbringt, dass sie/er die englische Sprache mindestens auf Niveau B2 des Gemeinsamen europäischen Referenzrahmens für Sprachen (GeR) beherrscht. Die Sprachkenntnisse können nachgewiesen werden durch

a.) Abiturzeugnis,

b.) Nachweis über einen UNIcert‐Abschluss der Stufe II,

c.) Cambridge First Certificate of English A oder B,

d.) Nachweis über einen TOEFL Test: paper‐based (PBT) mind. 550 Punkte, oder internet‐based (iBT) mind. 72 Punkte oder

e.) Nachweis über einen IELTS‐Test: Score von mindestens 5.5.

Andere Nachweise werden nicht akzeptiert.

 

(3.) den Nachweis erbringt, dass sie/er bereits einen Masterstudienplatz Psychologie hat. Der Nachweis kann durch eine entsprechende Immatrikulationsbescheinigung erbracht werden. Bitte legen Sie zudem eine beglaubigte Kopie der Leistungsnachweise mit Angabe der ECTS-Punkte für diejenigen Veranstaltungen vor, auf deren Grundlage die Einstufung erfolgen soll. Des Weiteren wird eine Bescheinigung benötigt, aus der hervorgeht, dass Sie keine Module endgültig nicht bestanden bzw. den Prüfungsanspruch in Psychologie nicht verloren haben, und die nicht älter als vier Wochen ist.

 

Deutsche und ausländische Studienbewerber und -bewerberinnen mit einer ausländischen Hochschulzugangsberechtigung müssen sich zusätzlich über uni-assist bewerben. Weitere Informationen hierzu finden Sie auf den Seiten des Internationalen Studierendensekretariats

 

Einzureichende Unterlagen auf einen Blick:

  • Beglaubigte Bachelorurkunde und Bachelorzeugnis.
  • Transcript of Record des Bachelorstudiengangs, Modulhandbuch und Prüfungsordnung des Bachelorstudiengangs.
  • Expliziter Nachweis, dass die englische Sprache mindestens auf Niveau B2 des Gemeinsamen europäischen Referenzrahmens für Sprachen (GeR) beherrscht wird (siehe oben für anerkannte Nachweise).
  • Eine beglaubigte Kopie der Leistungsnachweise mit Angabe der ECTS-Punkte für diejenigen Veranstaltungen, auf deren Grundlage die Einstufung erfolgen soll.
  • Eine Bescheinigung, aus der hervorgeht, dass Sie keine Module endgültig nicht bestanden bzw. den Prüfungsanspruch in Psychologie nicht verloren haben, und die nicht älter als vier Wochen ist.
  • Immatrikulationsbescheinigung des aktuellen Masterstudiengangs Psychologie.


Achtung! Das Nachreichen von fehlenden Unterlagen nach Fristablauf ist nicht möglich!
Diese Unterlagen werden nicht mehr berücksichtigt und an den Absender zurückgesendet.

 

Wo ist eine Zulassung zu beantragen?

Eine Zulassung zu einem Studiengang wird stets durch das Studierendensekretariat vorgenommen und ist dementsprechend auch stets dort zu beantragen. Im Rahmen der Bewerbung um einen Studienplatz muss der/die Bewerber*in gegenüber dem Studierendensekretariat nachweisen, dass er/sie die erforderlichen Kenntnisse aus dem bisherigen Studium erworben hat, die im Masterstudiengang Psychologie mit dem Schwerpunkt Arbeit, Umwelt und Gesundheit an der Bergischen Universität Wuppertal im angezielten Fachsemester gefordert werden. Dieser Nachweis gegenüber dem Studierendensekretariat wird durch eine sogenannte Einstufung erbracht.

 

Welche Fristen sind zu beachten? 

Einstufungen sind stets postalisch (nicht per E-Mail!) über das Zentrale Prüfungsamt (genaue Adresse siehe unten) einzureichen. Die Prüfung und Sichtung der eingereichten Unterlagen erfolgt durch den Prüfungsausschuss des Faches Psychologie, nicht durch das Zentrale Prüfungsamt. Der Prüfungsausschuss des Faches Psychologie bittet darum, von Vorabanfragen zum Quereinstieg z.B., ob die Kriterien erfüllt werden können, abzusehen! Das Zentrale Prüfungsamt kann grundsätzlich keine fachspezifischen Einschätzungen zur Kriterienerfüllung abgeben.
Bitte beachten Sie folgende Fristen für die Einreichung der Unterlagen für eine Einstufung:

  • Anträge auf Einstufungen in die Sommersemester 2 oder 4 müssen bis zum 15. Februar eines Jahres im Prüfungsamt vollständig vorliegen (Ausschlussfrist).
  • Anträge auf Einstufung in die Wintersemester 3 müssen bis zum 15. August eines Jahres im Prüfungsamt vollständig vorliegen (Ausschlussfrist).

 

Verläuft eine Einstufung in das entsprechende Fachsemester erfolgreich, erhält der/die Bewerber*in eine schriftliche Mitteilung vom Prüfungsausschuss des Faches Psychologie (nicht vom Zentralen Prüfungsamt). Diese Mitteilung erfolgt automatisch und rechtzeitig vor Fristende der Einschreibung des Studierendensekretariats. Die Mitteilung wird Ihnen postalisch zugestellt, nicht per E-Mail! Wir wären Ihnen sehr verbunden, wenn Sie möglichst von Sachstandsanfragen Abstand nähmen!

Beachten Sie, dass mit einer Einstufung noch kein Studienplatz verbunden ist. Bis zum 15. März bzw. 15. September eines Jahres (Ausschlussfristen) muss der/die Studienplatzbewerber*in mit dem Nachweis der erfolgreichen Einstufung eine Bewerbung um einen Studienplatz an das Studierendensekretariat der Bergischen Universität Wuppertal richten. Informationen dazu und das entsprechende Formular finden Sie unter http://www.studierendensekretariat.uni-wuppertal.de/bewerbung-und-einschreibung/hoehere-fachsemester.html

 

Wohin muss ich meinen Antrag auf Einstufung und zugehörige Unterlagen schicken?

Bergische Universität Wuppertal
Dezernat 3.4 - Zentrales Prüfungsamt
z. Hd. Frau Jennifer Pätzold
Quereinstieg Master Psychologie mit dem Schwerpunkt Arbeit, Umwelt und Gesundheit

Gaußstraße 20
42119 Wuppertal

Die Zusendung der Unterlagen ist NUR per Post möglich!
Inhaltiche Fragen und Fragen zum Status der Bewerbung werden NICHT vom Zentralen Prüfungsamt beantwortet!

 

Hinweise: 
Zulassungen sind bis zu einem bestimmten Datum gültig. Wird bis zu dem im Zulassungsschreiben genannten Datum der Studienplatz nicht angenommen, wird er an eine*n andere*n Bewerber*in vergeben. Hinweise zur Annahme des Studienplatzes und zur Einschreibung erhalten Sie im Zulassungsschreiben. Bei der Einschreibung ist grundsätzlich das Abschlusszeugnis des qualifizierenden Studiengangs vorzulegen.

Nur im Falle der erfolgreichen Bewerbung um einen Studienplatz (d.h. nach Zulassung und anschließender Einschreibung in den Masterstudiengang Psychologie mit dem Schwerpunkt Arbeit, Umwelt und Gesundheit) werden die Studienleistungen aus dem bisherigen Studium auf Antrag im Einzelnen von den jeweiligen Modulverantwortlichen geprüft (siehe Kategorie: Anrechnung von Prüfungsleistungen). Nur auf Basis der Anerkennung durch die Fachverantwortlichen kann anschließend eine Anrechnung im Prüfungsamt erfolgen. Ein Rechtsanspruch auf eine Anerkennung der Studienleistung besteht nicht. Von einem Quereinstieg in ein höheres Fachsemester ist ferner unbenommen, dass Modulabschlussprüfungen unter Umständen nachgeholt oder wiederholt werden müssen.

Im MSc Psychologie AUG ist ein Berufspraktikum vorgesehen. Das Modul schließt mit einem (unbenoteten) Praktikumsbericht ab. Zuständig für das Berufsbezogene Praktikum im MSc Psychologie AUG ist Dr. Christian Vorstius.

 

Voraussetzung - Nachweis von mindestens 60 LP

Anmeldung
Sie erfolgt über den Antrag zur Anfertigung der Masterarbeit. Dieser wird ausgefüllt und unterschrieben im ZPA bei der zuständigen Sachbearbeitung eingereicht. Thema und Zweitprüfer*in der Abschlussarbeit werden durch den Prüfungsausschuss bestimmt. Sie können hierzu jedoch entsprechende Vorschläge auf dem Antrag angeben.

Zulassung und Abgabefrist
Das Thema, die Namen der beiden Prüfer*innen und der letztmögliche Abgabetermin (Bearbeitungszeit sechs Monate) werden Ihnen schriftlich mitgeteilt. Dieser Zulassung liegen die Hinweise zur Anfertigung der Masterarbeit und die Erklärung, die Sie in die Arbeit einbinden müssen, bei.

Externe Zweitgutachter*in: Masterarbeiten mit der Beteiligung (Begutachtung und u.U. Ko-Betreuung) von Personen, die nicht dem Institut für Psychologie an der Bergischen Universität (IfPsy) angehören, sind möglich. Grundsätzlich muss jedoch der*die Betreuer*in der Arbeit, bei der*dem die Arbeit angemeldet wird, Mitglied des IfPsy sein. „Externe“ Beteiligte an anderen Instituten oder Fakultäten der BUW oder anderen Universitäten können als Gutachter*in im Einzelfall bestellt werden. Voraussetzungen hierfür sind:
•    Abgeschlossene Habilitation (oder habilitationsäquivalente Leistungen) des*r externen Beteiligten im Fach Psychologie
•    Bereitschaftserklärung des*r externen Beteiligten zur Begutachtung
•    Einverständniserklärung des*r Betreuer*in im IfPsy
Für die Bereitschaft- beziehungsweise Einverständniserklärung sind lediglich kurze formlose E-Mails an die Sachbearbeiterin im ZPA ausreichend.

Verlängerung der Bearbeitungszeit
Die Bearbeitungszeit kann im Einzelfall ausnahmsweise um bis zu sechs Wochen verlängert werden. Dazu ist ein begründeter Antrag erforderlich.

Bei Krankheit ist mit dem Antrag ein ärztliches Attest einzureichen, aus dem hervorgeht, dass die Arbeit an der Thesis nicht oder nur eingeschränkt möglich ist.

Dieser Antrag ist rechtzeitig im ZPA bei der zuständigen Sachbearbeitung einzureichen. Die Entscheidung des Prüfungsausschusses wird Ihnen schriftlich mitgeteilt.

Änderung des Themas
Das Thema der Masterarbeit ist eins zu eins aus dem Zulassungsschreiben zu übernehmen. 

Eine Änderung des Themas kann nur durch den Prüfungsausschuss genehmigt werden, wenn vor Abgabe der Masterarbeit von Ihnen ein begründeter schriflticher Antrag gestellt wird, der von dem*r Erstgutachter*in befürwortet wird. Die Entscheidung des Prüfungsausschusses wird Ihnen schriftlich mitgeteilt. 

Abgabe der Thesis
Sie erfolgt fristgerecht in dreifacher Ausfertigung (gebunden und inklusive je einer elektronischen Fassung der Abschlussarbeit sowie der bei empirischen Arbeiten verwendeten Daten auf CD-/DVD-Rom bzw. USB-Stick) im ZPA (postalisch, Einwurf in Postfach Nr. 17 auf Ebene T.10 oder während der Öffnungszeiten im Studierenden-Service-Center am Haupteingang, Campus Grifflenberg). Bitte tragen Sie dafür Sorge, dass der elektronische Datenträger Ihrer Wahl nicht aus den gebundenen Ausfertigungen herausfallen kann.

Bewertung
Sobald die Bewertungen von beiden Gutachter*innen vorliegen, können Sie die Gesamtnote Ihrem Kontoauszug entnehmen, den Sie über StudiLöwe einsehen können.

Die Abschlussdokumente (Zeugnis, Urkunde, Transcript of Records und Diploma Supplement) werden erstellt, sobald dem Zentralen Prüfungsamt alle Prüfungsleistungen vorliegen.

Wichtig: Für die Zeugnisunterlagen werden aus StudiLöwe Ihre persönlichen Daten übernommen, wie Sie sich eingeschrieben haben! Diese Eintragungen sollten mit Ihrem Personalausweis oder Pass bzw. Geburtsurkunde übereinstimmen.

Die Ausstellung der Dokumente kann bis zu 4-6 Wochen dauern.

In Zeiten, in denen sehr viele Studierende ihr Studium abschließen (d. h. im Februar/März sowie August/September), kann sich die Bearbeitungszeit der Abschlussdokumente u. U. verlängern. Bitte sehen Sie in diesen Zeiten von Anfragen bezüglich der Fertigstellung der Abschlussdokumente ab.

Antrag auf Aufnahmen von Zusatzmodule
Auf Antrag werden in das Zeugnis bzw. als Anlage zum Zeugnis auch die Ergebnisse der Prüfungen aus den Zusatzmodulen und die bis zum Abschluss der Masterprüfung benötigte Fachstudiendauer aufgenommen. Der Antrag ist spätestens vor der letzten Prüfungsleistung einzureichen.

Aushändigung der Unterlagen
Die Abschlussdokumente werden per Einschreiben an die von Ihnen in Ihrem Studienkonto hinterlegte Adresse verschickt.