Die aktuellen Sprechzeiten sind:
Mo, Di, Do von 9:00 bis 11:00 Uhr
Di und Do von 14:00 bis 15:00 Uhr während der Vorlesungszeiten
Telefon: 0202 439 4111
19.11.2024:
Die Klausurtermine sind da.
Die Pflichtanmeldungen werden automatisch generiert.
Hier finden Sie alle relevanten Informationen, Formulare und Ansprechpartner*innen auf einen Blick.
Wir freuen uns, dass Sie sich für das Masterstudium Verkehrswirtschaftsingenieurwesen entschieden haben und wünschen Ihnen ein erfolgreiches Studium!
Damit Sie sich in Ihrem Studiengang zurechtfinden, sollten Sie sich möglichst rasch mit folgenden wichtigen Hinweisen vertraut machen:
1. Kenntnis der Prüfungsordnung
Die Prüfungsordnung spielt eine herausragende Rolle sowohl für das Studium als auch für die Prüfungen (Prüfungen, Noten, Anrechnungen usw.). Grundsätzlich beantwortet die Prüfungsordnung prüfungsrelevante Fragen, insbesondere zu Ablauf und Fristen. Die Kenntnis der Prüfungsordnung wird vorausgesetzt; Sie selbst sind dafür verantwortlich, die Studiengangsmodalitäten einschließlich der Prüfungsabläufe zu kennen.
Informieren Sie sich rechtzeitig vor dem Antritt zur Prüfung über die Voraussetzungen eines Rücktritts vor, während und nach der Prüfung. Nichteingehaltende Regeln der Prüfungsordnung können zu einem Verlust eines Prüfungsversuches führen!
Die aktuelle Prüfungsordnung in der Sie eingeschrieben sind, ist die Prüfungsordnung 2021.
2. Antrag auf Zulassung zur Masterprüfung
Jeder Studierende hat einen schriftlichen Erklärung zur Zulassung zur Masterprüfung stellen bevor die erste Prüfung angemeldet wird. Erst danach können Sie sich zu Bachelorprüfungen anmelden. Die Erklärung zusammen mit einem Passfoto im Prüfungsamt zu Studienbeginn einreichen. (Anlegen der Studienakte)
Uniwechsler mit gleichem oder ähnlichem Studiengang sowie Studiengangswechsler innerhalb der Bergischen Universität haben zusätzlich einen aktuellen Notenspiegel der vorher besuchten Universität bzw. des vorher besuchten Studiengangs vorzulegen.
Abmeldungen von Prüfungen ohne Angabe von Gründen
Sie können sich bis spätestens eine Woche vor einer Prüfung ohne Angabe von Gründen von einer eingeschränkt wiederholbaren Prüfung abmelden.
Die Abmeldung
- kann bei einer schriftliche Prüfungen (Klausur) oder elektronischen Prüfungen online über StudiLöwe erfolgen (im Notfall können Sie aber auch u.g. Formular nutzen)
oder
- muss bei mündlichen, integrierten Prüfungen und schriftlichen Hausarbeiten schriftlich erfolgen. Bei eingeschränkt wiederholbaren Prüfungen über StudiLöwe oder Prüfungsamt Bauingenieurwesen. Bei nur am Lehrstuhl angemeldeten Prüfungen setzen Sie sich sofort mit den Prüfer*innen in Verbindung.
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Abmeldung wegen Krankheit s.h. "Attest/Verhalten im Krankheitsfall"
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Nichterscheinen ohne Abmeldung
Sollten Sie zu einer eingeschränkt wiederholbaren Prüfung ohne triftige Gründe (s. o.) nicht erscheinen oder eine schriftliche Prüfungsleistung nicht fristgerecht einreichen, so gilt die Prüfungsleistung als "nicht ausreichend" (5.0).
1. In Ihrem Studiengang haben Sie zwei verschiedene Anmeldefristen zu beachten.
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Für Klausuren in Wirtschaftswissenschaft gibt es immer einen begrenzten Anmeldezeitraum, siehe Info hier
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Für die Klausuren in Verkehrsingenieurwesen sind alle Prüfungen spätestens 14 Tage vorher anzumelden.
Die Anmeldungen sind über StudiLöwe online oder persönlich im Prüfungsamt vorzunehmen.
Bitte melden Sie sich nicht im letzten Moment zu den Prüfungen an, damit wir noch während des Anmeldezeitraums Unstimmigkeiten bereinigen können. Bitte überprüfen Sie, ob die Anmeldung erfolgreich war, indem Sie Wusel nochmals die Seite "Angemeldete Prüfungen" öffnen.
Bei Problemen wenden Sie sich rechtzeitig, auch per Email (siehe rechts), an das Prüfungsamt.
Der Antrag auf Anrechnung von Prüfungsleistungen ist nach Immatrikulation an der Bergischen Universität Wuppertal möglich.
Den Antrag auf Anerkennung von Prüfungsleistungen erhalten Sie im Prüfungsamt.
Dem Antragsformular sind folgende Unterlagen beizufügen:
- Zeugnis oder Leistungsübersicht - bei ausländischen Studenten eine Übersetzung in Deutsch - vom Prüfungsamt der bisherigen Hochschule bestätigt,
- Aussagefähige Unterlagen über den Inhalt der anzuerkennenden Prüfungsleistungen - für ausländische Studenten eine Übersetzung in Deutsch - aus denen der qualitative und quantitative Umfang der Prüfungsleistung, die angerechnet werden soll, hervorgeht.
Sämtliche Unterlagen sind dem Prüfungsamt zur Verfügung zu stellen und werden dort auf Vollständigkeit überprüft.
Bei dem Wechsel von Studierenden von einer anderen Hochschule nach Wuppertal oder innerhalb der BUW bei einem Wechsel des Studienfachs stellt sich nicht nur die Frage nach der Anerkennung bereits erbrachter positiver Studienleistungen, sondern gleichermaßen das Problem mit dem Umgang negativer Leistungen, sprich Fehlversuchen. Hier wird zwischen zwei Fällen unterschieden.
Sollten Sie am Tag einer eingeschränkt wiederholbaren Prüfung krank sein, sollten Sie mich, über Ihren Uni-Email-Account, darüber informieren und ein tagesaktuelles ärztliches Attest (auch über E-Mail möglich) . Das Formular für das ärztliche Attest können Sie hier downloaden:
Ärztliches Attest (Eine AU (Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung) wird nicht anerkannt)
Der Prüfungsausschuss entscheidet über die An- oder Aberkennung des Attestes. Ich informiere Sie darüber über Email.
Die Voraussetzung zum Beginn mit der Masterthesis sind mindestens 60 LP, siehe §15, Satz 1.
Die Bearbeitungszeit beträgt 5 Monate, siehe §15, Satz 6.
Im Ausnahmefall ist eine Verlängerung von bis zu 4 Wochen auf Antrag möglich, siehe §15, Satz 6. Antrag auf Verlängerung
Die Masterthesis ist in dreifacher gebundener Form im Prüfungsamt abzugeben und einer elektronischen Fassung (CD oder USB-Stick), siehe §15, Satz 8
Die Bewertung erfolgt spätestens 8 Wochen nach der Abgabe, siehe §15, Satz 15
Es gibt ein Abschlusskolloquium; siehe §15, Satz 9, 10,11
Thesis 21 LP und Abschlusskolloquium 1 LP, siehe §15, Satz 16
Bei Nichtbestehen der Masterthesis gibt es eine Wiederholungsmöglichkeit.
Ihre Abschlussdokumente werden i.d.R. innerhalb von 4 Wochen nach Erbringung der letzten Prüfungsleistung erstellt. Ein separater Antrag ist nicht nötig.