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Eine Grafik mit Zahnrädern, Roboterarm und Hand

BSc Maschinenbau PO 2024

Sprechzeiten

Ihre zuständige Sachbearbeitung ist in der Regel telefonisch und per E-Mail zu erreichen. Bei Bedarf kann ein individueller Termin für eine Beratung vor Ort über das Studierenden Service Center vereinbart werden.

Hinweise zum Einreichen von Unterlagen

Prüfungszeitraum WiSe 2024

Prüfungsplanung
Den vorläufigen Prüfungsplan finden Sie rechts im Downloadbereich.

Anmeldezeitraum
Der Prüfungsanmeldezeitraum für das WiSe 24,25 findet vom 18.11.2024 bis zum 08.12.2024 statt. Alle weiteren Informationen finden Sie unter "Anmeldung von Prüfungen".

Anlage Prüfungsakte

Für die Freischaltung der Anmeldemöglichkeit in StudiLöwe muss einmalig im Bachelorstudium eine Prüfungsakte im Prüfungsamt angelegt werden.
Hierfür reichen Sie bitte den Antrag Prüfungsakte bis zum 11.11.2024 ein. Verspätete Abgaben können nicht berücksichtigt werden!
(Haben Sie bereits eine Prüfungsakte angelegt, erscheint in Ihrem Studienkonto die Buchung "Antrag auf Zulassung Bachelor -Maschinenbau".)

Wiederfreischaltung der Anmeldemöglichkeit
Sollten Sie aufgrund eines nichtfristgerechten Nachweises des Grundpraktikums für die Anmeldungen über StudiLöwe gesperrt worden sein, können Sie eine Wiederfreischaltung immer erst zum nächsten Semester und nach erbrachtem Nachweis beantragen. Die Frist für die Wiederfreischaltung im WS24,25 ist der 11.11.2024. Alle Informationen hierzu finden Sie unter "Anmeldung von Prüfungen" und "Informationen zu Praktika".

Hier finden Sie alle relevanten Informationen, Formulare und Ansprechpartner*innen auf einen Blick.

Informationen über die Zulassungsvoraussetzungen finden Sie in der PO 2024 (s. Downloadbereich).

Die Online-Anmeldung zur Immatrikulation des Studierendensekretariats finden Sie hier.

Bitte beachten Sie:
Nach erfolgter Einschreibung muss im Prüfungsamt einmalig eine Prüfungsakte angelegt werden. Das Anlegen muss vor dem Anmeldezeitraum des Semesters geschehen. Die Frist für die Aktenanlage sowie weitere Informationen finden Sie unter "Aktuelles" und "Anmeldung zu Prüfungen".

Abmeldung von Prüfungen ohne Angabe von Gründen

Sie können sich bis spätestens eine Woche vor einer Prüfung ohne Angabe von Gründen von einer eingeschränkt wiederholbaren Prüfung abmelden. Für alle Prüfungen die eigenständig über StudiLöwe angemeldet wurden, erfolgt eine Abmeldung ohne Angabe von Gründen ebenfalls eigenständig über StudiLöwe innerhalb der Rücktrittsfrist.

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Abmeldung wegen Krankheit s. "Attest/Verhalten im Krankheitsfall"

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Nichterscheinen ohne Abmeldung

Sollten Sie zu einer eingeschränkt wiederholbaren Prüfung ohne triftige Gründe (s. o.) nicht erscheinen oder eine schriftliche Prüfungsleistung nicht fristgerecht einreichen, so gilt die Prüfungsleistung als "nicht ausreichend" (5.0).

Prüfungszeitraum WiSe 2024

Der Prüfungsanmeldezeitraum für das WiSe 24,25 findet vom 18.11.2024 bis zum 08.12.2024 statt.

Bitte beachten Sie:

  • Für die Freischaltung der Anmeldemöglichkeit in StudiLöwe muss einmalig im Bachelorstudium eine Prüfungsakte im Prüfungsamt angelegt werden.
    Hierfür reichen Sie bitte den Antrag fristgerecht ein. Die Frist für das Anlegen zum WiSe24,25 ist der 11.11.2024.  Verspätete Abgaben können nicht berücksichtigt werden. Haben Sie bereits eine Prüfungsakte angelegt, erscheint in Ihrem Studienkonto die Buchung "Antrag auf Zulassung Bachelor Maschinenbau".
  • Die Anmeldemöglichkeit über StudiLöwe wird gesperrt, sofern der Nachweis des Industriepraktikums nicht fristgerecht erfolgt (s. Abschnitt "Informationen zu Praktika").
  • Eingeschränkt wiederholbare Prüfungen (s. PO / Modulhandbuch) werden über StudiLöwe angemeldet.
  • Uneingeschränkt wiederholbare Prüfungen (s. PO / Modulhandbuch) werden über die/den jeweiligen Prüfenden/Lehrstuhl angemeldet.
  • Für Prüfungen aus anderen Fakultäten/Abteilungen können andere Anmeldezeiten und Anmelderegelungen gelten.
  • Eine verspätete oder nachträgliche Prüfungsanmeldung ist nicht möglich.

Prüfungsleistungen, die Sie in einer vorhergehenden Prüfungsordnung oder in einem anderen Studiengang erworben haben, können ggf. angerechnet werden, sofern hinsichtlich der erworbenen Kompetenzen kein wesentlicher Unterschied zu den Leistungen besteht, die ersetzt werden.
Hierfür reichen Sie bitte den Antrag auf Anrechnung von Studien- und Prüfungsleistungen  vollständig ausgefüllt (u.a. die linke und rechte Spalte der Tabelle) ein.
Wurden die Leistungen außerhalb des Fachbereiches Maschinenbau und nicht an der BUW ebracht, müssen ein vom zuständigen Prüfungsamt original unterschriebener Kontoauszug sowie die dazugehörigen Auszüge des zugehörigen Modulhandbuches dem Antrag beigefügt werden!

Die Anrechnung nimmt der Vorsitz des Prüfungsausschusses vor. Im Fall einer Nicht-Anrechnung werden Sie schriftlich informiert.

Sollten Sie am Tag einer eingeschränkt wiederholbaren Prüfung krank sein, sind Sie verpflichtet, über Ihren Matrikelnummer-Account (und nur über diesen)

  1. unverzüglich und noch vor der Prüfung den*die Prüfer*in per E-Mail zu informieren
    Folgende Angaben sind dafür notwendig: Name, Vorname, Matrikel-Nr., (Teil-)Studiengang, Bezeichnung des Prüfungs-Moduls und Prüfungsdatums

    und
     
  2. bei der zuständigen Sachbearbeitung im ZPA unverzüglich (d.h. innerhalb von drei Werktagen) ein ärztliches Attest einzureichen. Das Formular für das ärztliche Attest können Sie hier downloaden:
    Ärztliches Attest

Der Prüfungsausschuss entscheidet über die An- oder Aberkennung des Attestes.  Bei Anerkennung wird die Krankmeldung und der Rücktritt im System eingetragen; eine Aberkennung wird Ihnen schriftlich mitgeteilt.

Sofern Sie einen gleichwertigen Studiengang studiert haben, können Sie ggf. in ein höheres Fachsemester eingestuft werden.

Die Einstufung in ein höheres Fachsemester erfolgt in Form einer Anerkennung Ihrer Studienleistungen, die Sie in einem anderen Studiengang oder an einer anderen Universität erworben haben. Informationen hierzu finden Sie unter "Anrechnung von Prüfungsleistungen".

 

 

Informationen zum Thema BAföG und Studienfinanzierung finden Sie auf den Seiten des HSW.

Sollten Sie Ihr Studium vor dem WS24,25 in der PO2017 aufgenommen haben, setzen Sie Ihr Studium nach dieser fort. Ein Wechsel der Prüfungsordnung erfolgt nur auf freiwilligen Antrag, nicht automatisch. Möchten Sie von der PO2017 in die PO2024 wechseln, reichen Sie den Antrag hierauf vor dem Ende des Prüfungsanmeldezeitraums der gewünschten Prüfungsperiode ein. Nach Stellung eines Antrags auf PO-Wechsel, dürfen keine Prüfungsanmeldungen mehr nach PO 2017 erfolgen!
Ob ein Wechsel für Sie in Frage kommt, können Sie mit Hilfe der Äquivalenzliste entscheiden. Bitte beachten Sie darüber hinaus, dass Sie Ihr Studium nach der PO2017 noch bis zum 31.03.2030 abschließen können.
Sollten Sie Ihr Studium zum WS24,25 aufgenommen haben, studieren Sie bereits nach der PO2024.

Weitere Infos über #UniWuppertal: